- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Abschleppen mit eingelegtem Gang und angezogener Handbremse
Abschleppen mit eingelegtem Gang und angezogener Handbremse
Hallo Ihr lieben,
heute Nacht verschlug es mich auf Kabel 1, wo gerade "mein Revier" lief. Dort musste ein relativ neuer Fiat Punto abgeschleppt werden, weil dieser eine Private Zufahrt zugeparkt hatte.
Das Abschleppunternehmen hatte wohl gerade keinen Wagen mit "Kralle" parat, so musste ein Wagen mit Kippfläche und Seilwinde herhalten.
Nun war im Punto aber sowohl ein Gang eingelegt, als auch die Handbremse angezogen. Der "Schleppmeister" riss das Auto dann über Rollen an der Ladefläche und quälenden Geräuschen seitwärts an der Achse aus der Lücke und zog es dann ohne irgendwas unter die Räder zu legen auf die Ladefläche.
Nun würde mich mal interessieren, wie das möglich ist? Das Auto kann doch eigentlich nicht bewegt werden, wenn alle 4 Räder blockiert sind? Oder ist das nur einer Frage der Zugkraft? Droht bei solch einer Art und Weise des Abschleppens nicht ein Getriebeschaden o.ä.?
Da haftet doch dann das Abschleppunternehmen oder?
Achja, das Auto wurde nicht geöffnet, um den Gang raus zunehmen oder die Handbremse zu lösen.
Nun bin ich mal auf eure Meinungen gespannt.
Schönen Sonntag noch,
LG Dani
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dani K.
Da haftet doch dann das Abschleppunternehmen oder?
Achja, das Auto wurde nicht geöffnet, um den Gang raus zunehmen oder die Handbremse zu lösen.
Nun bin ich mal auf eure Meinungen gespannt.
Schönen Sonntag noch,
LG Dani
Haften tut alleine der Halter, Fahrer wenn was defekt ist danach.......ist doch seine Schuld wenn er dort parkt.
Anders sieht das aus wenn der Wagen mutwillige Schäden hätte (eingeschlagens Fenster o.ä. um die Handbremse zu lösen z.B.) die sich vermeiden lassen.
Schäden die entstehen weil der PKW abgeschleppt wurde (an Reifen z.B. durch das "schrägziehen") sind dann eben Pech.
Geschieht so jemanden auch recht, den hätte er dort nur gehalten um z.B. schnell was zu holen, hätte er ja mitbekommen das der Schlepper kommt....so hat er ja anscheinend mit voller Absicht die Zufahrt zugeparkt und muss jetzt mit leben
Edit: Mein Revier spiegelt jetzt nicht unbedingt reale Situationen 100 % wieder.....somit muß es nicht sein das ein Schlepper "ohne Kamera" dabei genauso handeln würde
Ähnliche Themen
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dani K.
Da haftet doch dann das Abschleppunternehmen oder?
Achja, das Auto wurde nicht geöffnet, um den Gang raus zunehmen oder die Handbremse zu lösen.
Nun bin ich mal auf eure Meinungen gespannt.
Schönen Sonntag noch,
LG Dani
Haften tut alleine der Halter, Fahrer wenn was defekt ist danach.......ist doch seine Schuld wenn er dort parkt.
Anders sieht das aus wenn der Wagen mutwillige Schäden hätte (eingeschlagens Fenster o.ä. um die Handbremse zu lösen z.B.) die sich vermeiden lassen.
Schäden die entstehen weil der PKW abgeschleppt wurde (an Reifen z.B. durch das "schrägziehen") sind dann eben Pech.
Geschieht so jemanden auch recht, den hätte er dort nur gehalten um z.B. schnell was zu holen, hätte er ja mitbekommen das der Schlepper kommt....so hat er ja anscheinend mit voller Absicht die Zufahrt zugeparkt und muss jetzt mit leben
Edit: Mein Revier spiegelt jetzt nicht unbedingt reale Situationen 100 % wieder.....somit muß es nicht sein das ein Schlepper "ohne Kamera" dabei genauso handeln würde
Zitat:
Original geschrieben von Dani K.
Oder ist das nur einer Frage der Zugkraft?
Ja, das ist nur eine Frage der Zugkraft, da die Gleitreibung (an Stelle der Rollreibung wg. blockierter Räder) erheblich größer ist.
Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Edit: Mein Revier spiegelt jetzt nicht unbedingt reale Situationen 100 % wieder.....somit muß es nicht sein das ein Schlepper "ohne Kamera" dabei genauso handeln würde
Hehe stimmt, manchmal hat das OA sowas von keine Ahnung
Geil war letztens: Man ist verpflichtet einen Ausweis mitzuführen
Zitat:
Original geschrieben von franky2201
Zitat:
Original geschrieben von Dani K.
Da haftet doch dann das Abschleppunternehmen oder?
Achja, das Auto wurde nicht geöffnet, um den Gang raus zunehmen oder die Handbremse zu lösen.
Nun bin ich mal auf eure Meinungen gespannt.
Schönen Sonntag noch,
LG Dani
Haften tut alleine der Halter, Fahrer wenn was defekt ist danach.......ist doch seine Schuld wenn er dort parkt.
Anders sieht das aus wenn der Wagen mutwillige Schäden hätte (eingeschlagens Fenster o.ä. um die Handbremse zu lösen z.B.) die sich vermeiden lassen.
Schäden die entstehen weil der PKW abgeschleppt wurde (an Reifen z.B. durch das "schrägziehen") sind dann eben Pech.
Ganz so ist es nicht.
Wenn ein Schaden durch das Abschleppen verursacht wird, dann muss die Abschleppfirma für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Wenn also die Reifen einen "Bremsplatten" davongetragen haben sollten, der auf Grund der Inkompetenz des Abschleppers entstanden ist, dann würde das Abschleppunternehmen dafür haften müssen.
@ all:
Es ist eine Frage der Zugkraft. Wenn man die Reibung der Reifen überwindet kann man das Fahrzeug ziehen wohin man will
Also von den zwei Metern wo der Wagen schräg gezogen wird kann nichts kaputt gehen, oder die Spur verstellen.
Was glaubst du wohl was für Kräfte wirken auf die Achsen, wenn du schnell in eine Kurve fährst......
Reifen nutzt sich auch so gut wie gar nicht ab, wenn man eine Vollbremsung aus Tempo 80 macht, hat man den zehn fachen Verschleiß!
Das ein-zigste was dich da Geld kostet, ist das was der Abschleppdienst berechnet.
Aber das ist hat das Risiko wenn man den Wagen falsch abgestellt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Wenn ein Schaden durch das Abschleppen verursacht wird, dann muss die Abschleppfirma für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Wenn also die Reifen einen "Bremsplatten" davongetragen haben sollten, der auf Grund der Inkompetenz des Abschleppers entstanden ist, dann würde das Abschleppunternehmen dafür haften müssen.
Problematisch dabei ist dann lediglich der Umstand, das man dem Abschlepper u.U. erst einmal beweisen muss das er die Schäden verursacht hat (Im Beispiel mit den Reifen vermutlich nicht schwer).
Und eben auch die entsprechende Situation...wenn "Gefahr in Verzug" ist, wird es in 1. Linie darum gehen den PKW zu entfernen, egal was er für Schäden davonträgt.
Daran wird es sicher oftmals scheitern.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Also von den zwei Metern wo der Wagen schräg gezogen wird kann nichts kaputt gehen, oder die Spur verstellen.
Was glaubst du wohl was für Kräfte wirken auf die Achsen, wenn du schnell in eine Kurve fährst......
Reifen nutzt sich auch so gut wie gar nicht ab, wenn man eine Vollbremsung aus Tempo 80 macht, hat man den zehn fachen Verschleiß!
Das ein-zigste was dich da Geld kostet, ist das was der Abschleppdienst berechnet.
Aber das ist hat das Risiko wenn man den Wagen falsch abgestellt hat.
Mir ging es in diesem Zusammenhang um die pauschale Aussage, dass der Halter selbst für Schäden haftet. Mit den Reifen war nur ein Beispiel. Beim Abschleppen können ja auch Schrammen an den Felgen oder an der Karosserie entstehen ...
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Beim Abschleppen können ja auch Schrammen an den Felgen oder an der Karosserie entstehen ...
....welche aber noch schwerer zu belegen sind das diese durch das abschleppen entstanden sind.
Da wollte sich schon so mancher das Auto auf Kosten des Schleppers neu lackieren lassen und hat in die saure Zitrone gebissen vor Gericht
Den wer macht den vor dem abschleppen eine genaue Aufnahme des PKW Zustandes?
Schäden an den abgeschleppten Fahrzeugen sind eher selten. Schließlich verstehen die Leute ihr Handwerk; sie machen ja den ganzen Tag nichts anderes...
Ich lass das immer die Kollegen der Feuerwehr machen Die machen auch nichts anderes ,aber etwas unsanft
@Kamazfreak
Im Brandfall?
hallole zusammen
Die Winden der Schlepper haben weil diese auch zu Bergungszwecken genutzt werden 10 - 12 Tonnen Zugkraft. Wenn der Fahrbahnbelag
( kopfsteinpflaster ) wie in dem Beitrag dargestellt wurde ist das kein Problem auch wenn sich der Schlepper ( vermutlich ein Kamerageiler Chef ) etwas Dämlich angestellt hat. Als Schlepperfahrer hätte ich mich in Grund und Boden geschämt. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@Kamazfreak
Im Brandfall?
Nö wenn man die Rettungseinfahrten versperrt, oder zufahrten behindert. Gibt dann immer schön getobe, dem Verursacher eine rechnung und ich muss mich rechtfertigen, wieso ich keine Hilfsfrist eingehalten habe....
Doppelpost