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Abschleppen: Wird ein Führerschein benötigt oder nicht?

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 5:39

Da ein anderer thread wegen "Märchenstunde" geschlossen wurde hier ein paar Fakten: Der TE hatte dort von einem "Führerausweis" geschrieben. Das heißt, es waren Schweizer Polizisten und in der Schweiz wird auch vom Abgeschleppten ein Führerschein (= Führerausweis) benötigt!

Art 72 Abs. 2 VRV

In D muss der Abgeschleppte lediglich das Fahrzeug lenken und bremsen können.

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2015 um 6:13

Schweizer Polizisten zwischen Bautzen und Radeberg gehört nicht zu den Fakten.

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am 22. Juli 2015 um 6:13

Schweizer Polizisten zwischen Bautzen und Radeberg gehört nicht zu den Fakten.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 6:51

In seinem Eröffnungsthread steht davon nichts.

Im Eröffnungsthread steht auch nichts vom "Führerausweis".

Und dort wo "Führerausweis" in dem weiteren Beitrag des dortigen TE steht, steht auch das dies zwischen Bautzen und Radeberg geschah, und wenn Sachsen jetzt nicht neuerdings zur Schweiz gehört, dann haben dort Schweizer Polizisten und auch Schweizer Gesetze nichts zu melden ;)

am 22. Juli 2015 um 7:03

Ich denke das es mit ,,Maerchenstunde'' nicht weit her war. Wenn eine Kontrolle auf diese Art statt findet wie es dort angeblich war, dann kann ich mir denken wie die zwei Abgeschleppt haben. Zurecht geschlossen.

Ansonsten wenn alles ordendlich beim Abschleppen gemacht wird, dann braucht man im Abgschleppten Fahrzeug keinen Fuehrerschein.

Nebenbei bemerkt halte ich die Schließung des Threads für mehr als fragwürdig. Da gab es schon weit abenteuerlichere Geschichten, die endlos diskutiert wurden.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 22. Juli 2015 um 08:13:13 Uhr:

Schweizer Polizisten zwischen Bautzen und Radeburg gehört nicht zu den Fakten.

In der Sächsischen Schweiz gibt es selbstverständlich Schweizer Polizei. :D

Ich hätte in dem beschriebenen Fall eher die Führerscheinproblematik beim ziehenden gesehen.

Klasse 3 wäre mit Abschleppstange fragwürdig, da der geschleppte 911er zum ungebremsten Anhänger wird und mehr als eine Achse hat...

Klasse BE würde ausreichen. Bei dem alten Lappen brauchts allerdings Klasse II.

 

Aber hier ging es ja um den Geschleppten. Die Story vom TE war zwar etwas wirr, aber ich könnte sie mit trotzdem vorstellen. Nicht immer sind die Ordnungshüter voll informiert. Leider.

am 22. Juli 2015 um 7:37

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 22. Juli 2015 um 09:23:02 Uhr:

Klasse 3 wäre mit Abschleppstange fragwürdig, da der geschleppte 911er zum ungebremsten Anhänger wird und mehr als eine Achse hat...

Klasse BE würde ausreichen. Bei dem alten Lappen brauchts allerdings Klasse II.

Das ist falsch. Zum ABschleppen (Nothilfe) genügt die entsprechende Fahrerlaubnis für das abschleppende Fahrzeug. Gesamte Achsenanzahl spielt keine Rolle, ebensowenig wie die gesetzlich vorgeschriebene max. Anhängelast (§42 (2a) StVZO).

Fürs Schleppen dagegen braucht's etwas mehr. Da könntest Du Recht mit obigen Vermutungen haben.

Stimmt, da hast Du Recht.

am 22. Juli 2015 um 8:34

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 22. Juli 2015 um 09:37:14 Uhr:

Fürs Schleppen dagegen braucht's etwas mehr

Beim Schleppen wird das gezogene Fahrzeug rechtlich zu einem Anhänger, was es aber nicht einfach so "darf" (§33 FZV). Somit benötigt man zum Schleppen eine Ausnahmengenehmigung zum §33 StVZO.

Daraus ergeben sich zwei Situationen:

- genehmigtes Schleppen

Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den gesamten Zug. Je nach den vorhandenen Gewichten ist das der BE, C1E oder auch CE. Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs benötigt die Fahrerlaubnis, die für dieses Fahrzeug üblicherweise notwendig ist wenn es nicht gezogen werden würde. Das Zugfahrzeug muss für gezogene Last geeignet sein, das gezogene Fahrzeug muss zugelassen sein.

 

- nicht genehmigtes Schleppen

Verstoß gegen die Genehmigungspflicht und damit eine kleine OWI im Verwarngeld-Bereich; Fahrer des ziehenden Fahrzeugs benötigt eine Fahrerlaubnis für den gesamten Zug. Je nach den vorhandenen Gewichten ist das der BE, C1E oder auch CE. Zugfahrzeug muss für gezogene Last geeignet sein.

Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs ist kein Fahrer mehr, sondern der Lenker eines Anhängers und benötigt keine Fahrerlaubnis, der muss nur geeignet sein. Hier kommen aber je nach Situation noch weitere Verstöße in Betracht, im groben: Pflichtversicherung, Zulassungsverstoß, Überschreiten der Anhängelast, Mitführen eines ungebremsten Anhängers

beim Schleppen benötigt der Führer des geschleppten Fahrzeugs die Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Schleppen_und_Abschleppen.php

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 8:53

Beim Schleppen benötigt der Führer des abschleppenden Fahrzeugs sogar die Fahrerlaubnis für den ganzen Zug, nicht nur für das Fahrzeug.

Edit: hab das "geschleppt" korrigiert.

das gilt für den Fahrer des schleppenden Fahrzeugs. Der hintere muss nur die Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug haben.

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 9:24

Klar. Hab wohl das "geschleppten" überlesen.

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