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Abschleppung aus öffentlichem Verkehrsraum von Privat

Themenstarteram 14. April 2022 um 12:16

Hallo,

Kurzbeschreibung: Mein Auto wurde aus dem öffentlichem Verkehrsraum abgeschleppt. Veranlasst von einer privaten Person, weil ich die Einfahrt zuparkte.

Ein Bild sagt ja viel, also angehängt die Stelle, an der ich abgeschleppt wurde. Das Schild "hier nicht parken sonst du abgeschleppt" hing da übrigens nicht.

Dass uns eine gewisse Teilschuld treffen mag, sehe ich ein, wenn da wirklich eine Einfahrt ist. Teilschuld deswegen, weil die Stadt es versäumt hat, den Parkplatz davor als "Nicht-Parkplatz" zu markieren, aber bestimmt nicht, einen unerlaubten Parkplatz extra als Parkplatz auszuweisen.

Komisch finde ich aber, dass da ein Parkplatz auf der Strasse eingezeichnet ist. Der Bordstein ist nicht offensichtlich abgesenkt. Eher in einem nicht-definierbaren "Verwahrlosungszustand".

Dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, weiß ich, daher nur eher allgemeine Wissensfragen bzw. Erfahrungen:

- Wer weiß, welches Amt dafür zuständig ist, eine Einfahrt zu beantragen? Nur weil jemand sagt "so, hier will ich raus und rein, also ist das eine Einfahrt, basta", so geht das ja nicht: Könnte sich ja jeder an seinem Gartenzaun, um den Nachbarn zu ärgern, mal eben eine Schleuse hinmachen und dann abschleppen lassen. Muss doch alles beantragt werden. Aber wo? Und darf ich da anfragen?

- Ich kenne es so: Wenn ich als Privatperson jemanden aus dem öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen will, dann muss ich erstmal die Polizei rufen. Die lässt dann abschleppen und der Verursacher kriegt auch noch einen schönen Bussgeldbescheid. Wenn die Polizei nix macht (z.B. im Fall: Ich bin eingeparkt worden, aber aus Schadenminderungspflicht ist Abschleppen unverhältnismässig, ich solle doch einfach die Öffis nutzen), dann kann ich das Abschleppunternehmen selber beauftragen, muss es auch selber zahlen, gehe das Risiko ein, dass es nicht erlaubt ist und es schleppt den Störer ab.

In meinem Fall war es nun so: Die Polizei kam, wollte aber nichts unternehmen (vielleicht weil nicht klar als Einfahrt ersichtlich - sie hat keinerlei Unterlagen dazu), zog ab. Die Privatperson ließ abschleppen. Der Abschleppdienst schleppte ab und verlangte von mir dann das Geld (sonst kein Auto zurück). Das kommt mir "komisch" vor...Kennt jemand den Paragraphen, in dem steht, dass nur Polizei bzw. Bevollmächtigte (der Stadt) abschleppen lassen dürfen? Muss doch irgendwo geregelt sein, wer was darf...sonst rufe ich demnächst auch das Abschleppunternehmen an, wenn ich sehe, dass jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt. Aber das wurde ja schon unendlich durchdiskutiert, dass diese Art Blockwart-Dasein nicht so durchgeht.

- Das Abschleppunternehmen hat abgeschleppt, aber weder Polizei noch Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit informiert. Sie geben das zwar nicht zu, sondern sagen nur: Bestimmt Übertragungsprobleme...kann ja vorkommen. Entsprechend wurde ich nicht informiert noch wusste ich, dass es überhaupt abgeschleppt wurde. Stattdessen bat mich die Polizeit, Einbruchsspuren wie Glassplitter zu suchen und ihnen dann Rückmeldung zu geben. Erst als das Straßenverkehrsamt reihrum die Abschleppunternehmen anrief und dediziert nachfragte, kam die Info heraus.

Hier würde ich eine Anzeige erstellen wollen, nicht dass es mir einen müden Penny bringt, sondern um dem Abschleppunternehmen beizubringen, dass es Abschleppungen aus genau dem Grund zu melden hat, weil sonst Diebstähle gemeldet werden und ich die Versicherung bzgl. Diebstahl einschalten wollte. Offensichtlich wird den armen Abschleppern da was nicht beigebracht.

- Wie findet man die erlaubten Abschleppgebühren heraus? Wir mussten 450.- zahlen, was für FFM überhöht erscheint. Was musstet ihr denn zahlen?

vg,

v77100

Ort des Abschleppens (rot)
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159 Antworten

Hm, also hier kann ich dich "moralisch" unterstützen. Es mag zwar ein Eingang zum Hof sein aber eher keine Einfahrt. Da würde ich mich wenn dann ans Bauamt wenden oder ggf. einfach die Zentrale im Rathaus abrufen, kurz schildern, und dir dort die zuständige Stelle mitteilen lassen.

Der Auftraggeber hat bestimmt alles an den Abschlepper abgetreten.

Der geht somit (auf eigenes,Risiko) in Vorleistung und versucht sich jetzt von dir die Kosten zu holen. Schon überlegt hier die Polizei zu rate zu ziehen ? Wenn du das Auto schnell brauchst und die Polizei nicht hilft, helfen kann bleibt wohl der Weg den Abschlepper mit vorbehalt zu zahlen (alles schriftlich festhalten) und alles im Nachgang zivilrechtlich klären zu lassen.

Ob ich da allerdings richtig liege... warte lieber noch suf weitere Tipps

Im öffentlichen Verkehrsraum darf m.E. nur Polizei oder Ordnungsamt ein Abschleppen veranlassen.

Das sehe ich genauso wie Du.

Von daher bewegt sich das Abschleppunternehmen hier doch auf sehr dünnem Eis...

Ich würde, wie Du bereits angedacht hast, das Abschleppunternehmen anzeigen.

Bei mir stehen auch öfters mal Autos vor dem Gartentor, dahinter ist mein Hof mit zwei Garagen.

Rufe dann das Ordnungsamt an, die sind innerhalb von 10 Minuten da und lassen abschleppen.

Kostet den Falschparker 360 Euro wenn er sein Auto wiederhaben will.

Juckt mich aber nicht, lach...

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. April 2022 um 14:38:42 Uhr:

Bei mir stehen auch öfters mal Autos vor dem Gartentor, dahinter ist mein Hof mit zwei Garagen.

Rufe dann das Ordnungsamt an, die sind innerhalb von 10 Minuten da und lassen abschleppen.

Kostet den Falschparker 360 Euro wenn er sein Auto wiederhaben will.

Juckt mich aber nicht, lach...

Mag sein. Aber das Tor auf dem Foto sieht mir persönlich und soweit man halt erkennen kann, nicht so aus als ob da ein handelsüblicher PKW durchpassen würde.

kommt drauf an, was du als handelsüblich ansiehst...

aber die Markierung auf der Straße, sieht schon seltsam aus

Eine Anzeige bringt kein Geld zurück. Da wird man wohl den Abschlepper auf komplette Rückzahlung verklagen müssen und das könnte auch Aussicht auf Erfolg haben. Der kann sich dann mit seinem Auftraggeber rumschlagen, auch wegen der zusätzlichen Kosten. Das ist das was mir dann am Ende egal wäre. :)

Also eine Einfahrt mit Tor ist das schon.

Themenstarteram 14. April 2022 um 13:17

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. April 2022 um 14:38:42 Uhr:

Bei mir stehen auch öfters mal Autos vor dem Gartentor, dahinter ist mein Hof mit zwei Garagen.

Rufe dann das Ordnungsamt an, die sind innerhalb von 10 Minuten da und lassen abschleppen.

Kostet den Falschparker 360 Euro wenn er sein Auto wiederhaben will.

Juckt mich aber nicht, lach...

Ah, dann kannst du mir sicher helfen: Wo musstest du denn beantragen, dass du da eine Garage haben willst und daher eine Ausfahrt? Ich wette, das ging nicht automatisch, nur weil du eine Garage baust. Wo hast du denn das Sondernutzungsrecht für den Gehweg beantragt?

vg,

v77100

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. April 2022 um 14:38:42 Uhr:

Bei mir stehen auch öfters mal Autos vor dem Gartentor, dahinter ist mein Hof mit zwei Garagen.

Rufe dann das Ordnungsamt an, die sind innerhalb von 10 Minuten da und lassen abschleppen.

Kostet den Falschparker 360 Euro wenn er sein Auto wiederhaben will.

Juckt mich aber nicht, lach...

Ist das so? Ich dachte man muss in Vorkasse treten als Auftraggeber? Wenn es wirklich Abschleppunternehmen gibt, die das auf Risiko so handhaben, wäre das aber ein dünnes Geschäftsmodell. Ja ich habe gelesen, dass sich der Fall des TE anscheinend so darstellt, aber ich wusste nicht dass dies anscheinend "einfach so" machbar ist.

Ich bringe mal folgende Argumentation:

- Auch Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 5 StVO).

- Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (§ 39 Abs. 2 StVO).

- Eine Parkflächenmarkierung ist eine Regelung durch Verkehrszeichen. Das Parkverbot vor Ausfahrten ist eine allgemeine Regelung.

- Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken (Anlage 2 lfd. Nr. 74 StVO)

Die Parkflächenmarkierung erlaubt also an dieser Stelle das Parken.

Vor meiner Ausfahrt wird trotz zwei Hinweis Schildern und meistens ist auch in der Einfahrt mindestens ein Auto zu erkennen ist falsch geparkt.Lange habe ich mir den Kopf darüber zerbrochen warum man das macht.Da wir aber auf das Auto angewiesen sind und keine Chance haben rauszufahren rufe ich das Ordnungsamt an ... inzwischen kennt man meine Anschrift schon und der Abschlepper ist im Ort ansässig.Alles klappt reibungslos ... falsch geparkt wird aber immer noch ... abstellen wird man so ein Verhalten sicher nie außer eben kostenpflichtig abschleppen lassen ...

Themenstarteram 14. April 2022 um 13:58

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 14. April 2022 um 15:28:55 Uhr:

Vor meiner Ausfahrt wird trotz zwei Hinweis Schildern und meistens ist auch in der Einfahrt mindestens ein Auto zu erkennen ist falsch geparkt.Lange habe ich mir den Kopf darüber zerbrochen warum man das macht.Da wir aber auf das Auto angewiesen sind und keine Chance haben rauszufahren rufe ich das Ordnungsamt an ... inzwischen kennt man meine Anschrift schon und der Abschlepper ist im Ort ansässig.Alles klappt reibungslos ... falsch geparkt wird aber immer noch ... abstellen wird man so ein Verhalten sicher nie außer eben kostenpflichtig abschleppen lassen ...

Das ist auch unbenommen. Mich würde das auch tierisch ärgern, wenn ich der Geschädigte wäre (in diesem Fall bin ich der Verursacher). Aber bitte beim Thema bleiben, mir geht es nicht ums Herauswurtscheln, oder dass so viele falsch parken und es zum Glück die Abschlepper gibt, sondern um Infos zu meinem Vorfall.

Wir haben schon bezahlt, sonst hätten wir kein Auto. Ich persönlich sehe aktuell ein Verschulden der Stadt, weil sie das Sondernutzungsrecht des Gehwegs nicht gekennzeichnet haben und noch dazu Park-Markierungen angebracht haben, und ein Verschulden meinerseits, weil...ich habe geahnt, dass da tatsächlich eine Ausfahrt sein könnte, und bin eben aufgrund der Markierungen das Risiko des Parkens eingegangen, weil ich mir dachte: Wird schon seinen Sinn haben, dass da die Markierung ist und nix gegenteiliges steht.

Und eine rechtswidrige Aktion des Abschleppers (die mir aber nix an Geld bringt). An dem, den ich eingeparkt habe, sehe ich natürlich kein Verschulden, sofern er die Ausfahrt korrekt beantragt hat.

vg,

v77100

am 14. April 2022 um 14:03

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. April 2022 um 15:26:28 Uhr:

… Die Parkflächenmarkierung erlaubt also an dieser Stelle das Parken.

Dann hast du irgendein anderes Bild angeschaut.

Auf dem TE geposteten erkennt man klar, dass die Durchfahrt als solche mit senkrecht zum Fahrbahnrand laufenden Markierungen gekennzeichnet ist, man also dort nicht stehen darf. Kann man prima bei Google erkennen.

Abgesehen davon, dass schon 2019 ein Hinweis am Tor hing, dass dies eine Durchfahrt ist, die freizuhalten sei.

Du hast geahnt,dass es eine Ausfahrt sein könnte und Dich trotzdem dahin gestellt?

Mut zur Lücke.

Ich hätte bei Deinem Bild ebenfalls damit gerechnet..dass es eine Einfahrt ist und mich genau deshalb dort nicht hingestellt.

Dein Weg führt zur unteren Straßenbehörde und dort liegen die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung.

Da ist eindeutig zu sehen, welche Beschilderung vorhanden sein muss, und ob es sich tatsächlich um Einfahrt handelt.

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