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Absolutes Halteverbot nur für Besucher auf Privat Grundstück

Themenstarteram 29. August 2014 um 9:10

Servus zusammen,

ich bin neulich an einem Privatgrundstück vorbei gefahren. Es war ein Parkplatz und auf dem Parkplatz war unten stehendes Schild zu sehen. (Das angehängte Bild ist nicht das Original sondern von mir selbst nachgemalt.)

Also ich bin mir sicher, dass das so keinen Sinn macht, da ja hier eindeutig das Gegenteil vorgeschrieben wird, von dem was geplant war. Meine Frage wäre nun nur: würde ich damit durchkommen, dort zu parken und dann zu behaupten ich war nicht in dem Geschäft? Also darf ich das als freundliche Einladung ansehen dort zu parken, wenn ich nicht das Geschäft betrete oder darf der Besitzer mich trotzdem abschleppen lassen und ich muss das dann auch noch zahlen weil es halt sein Grund ist.

(Ich habe es nicht vor, mir gehts nur ums Prinzip) ;)

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...für WEN der Hinweis denn nun güldet. .

:confused::confused::confused:

Was fürn Ding....?

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am 29. August 2014 um 9:53

... mir fehlt da noch ein entscheidendes Wörtchen um deutlich zu machen für WEN der Hinweis denn nun güldet. SO wie es jetzt zu sein scheint, würde ich es auch interpretieren, dass das HALTEVERBOT nur für Besucher gilt. Richtig hätte es heißen müssen: gilt NICHT für Besucher, oder Gilt nur für Besucher.

SO macht die Konstellation absolut keinen Sinn und der Zusatz ist hirn- bis hinfällig! Ergo gilt ein generelles Halteverbot an dieser Stelle. Wenn es denn auch noch auf Privatgrund steht ... ok, da können die Experten sicherlich mehr zu sagen und ich bin raus. Da die Gesamtsituation nicht ersichtlich ist (z.B. EIN/AUSFAHRT) würde ICH woanders parken. Damit wäre das Gesamtproblem gelösst. Oder, es gibt weit und nah, also mehr als 5m Fußweg, keine Parkplätze mehr. Man MUSS ja heutzutage die Gebrechlichkeit der meisten Autonutzer berücksichtigen und möglichst Parkmöglichkeiten IN der Haustüre anbieten

Ist doch eindeutig. Privates Grundstück mit Wohnungen, die Mieter dürfen parken, aber die Besucher / Gäste der Bewohner nicht. Oder es sind Läden, Gewerbegrundstück, dann dürfen die Mitarbeiter ja, aber die Kunden nicht.

MfG aus Bremen

Dieses Schild samt Zusatz könnte tatsächlich Unfug sein, zumindest mißverständlich, weil es die Gültigkeit des absoluten Haltverbots unnötig auf die Gruppe der "Besucher" einschränkt. Ob man's mal drauf ankommen lassen sollte ... es könnte sich hinterher eine sehr interessante Sprachdiskussion ergeben. Muß man aber vielleicht nicht haben.

Besser wäre an der Stelle allemal ein Parkplatzschild (Zeichen 314) mit dem Zusatz "Privatparkplatz, nur für Mieter" (o. ä.). Also statt Sperrung für alle Unerwünschten die Freigabe für genau benannte Erwünschte.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...für WEN der Hinweis denn nun güldet. .

:confused::confused::confused:

Was fürn Ding....?

da es sich hier um ein privates Grundstück handelt, muss es nicht unbedingt eine "offizielle" Beschilderung geben, so lange der Regelungswunsch des privaten Besitzers nur hinreichend klar zum Ausdruck kommt. Das ist hier der Fall. Im Übrigen iet es egal, da man auf privatem Grund eh nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers parken darf und die kann man hier - außer für Besucher - beim besten Willen nicht erkennen.

:D Da sich Zusatzschilder immer auf das darüberliegende Schild beziehen darf dort Jeder parken so Er kein Besucher ist. Also dort parken um irgendwo ein Eis essen zu gehen usw ist erlaubt. :D

Sicher nicht was der Aufsteller glaubt aber Das kommt raus wenn man Schilder selbst aufstellt, wobei sich dabei so manche Behörde auch nicht wirklich besser anstellt.

am 29. August 2014 um 14:38

So bloed wie das Schild auch ist, gehts doch hier um ein Privatgrundstueck. Muss man aus langerweile alles hinterfragen oder gar neue Regeln oder Gesetze fordern? Scheiss egal was sich Leute auf ihr Grundstueck stellen. Mein Verstand sagt mir auch ohne Schild das ich mich nicht auf Privatgrundstuecke stelle.

Stimme Dir zu, denn Du nutzt ja auch Deinen Verstand.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Mein Verstand sagt mir auch ohne Schild das ich mich nicht auf Privatgrundstuecke stelle.

viele Leute lassen ihren Verstand beim aufschließen des Autos auf dem dach liegen und vergessen ihn dort....

am 29. August 2014 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Mein Verstand sagt mir auch ohne Schild das ich mich nicht auf Privatgrundstuecke stelle.

viele Leute lassen ihren Verstand beim aufschließen des Autos auf dem dach liegen und vergessen ihn dort....

Oh ja. Da ist viel wahres dran. Bin mit Leuten Auto gefahren und hab die nicht wieder erkannt. So wie die den Zuendschluessel rumdrehten war der Charakter ploetzlich ein ganz anderer.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...für WEN der Hinweis denn nun güldet. .

:confused::confused::confused:

Was fürn Ding....?

Das kommt von "gülden". Die SuFU zeigt dir die passenden Treffer-Threads (natürlich vom selben "Schriftsteller").:D

In unserer Wohnanlage gibt es zu jeder Wohnung einen festen und numerierten Stellplatz. Weiss jeder, aber trotzdem parken immer wieder Leute auf fremden Parkplätzen.

Viele haben deshalb Schilder anfertigen lassen: hilft oft, aber leider auch nicht immer.

Einer war so genervt dass er ein Schild mit folgender Aufschrift anbrachte:

"Bezahlst Du meinen Parkplatz? Nein? Dann verschwinde hier und such Dir einen anderen!"

(Manche Mieter zahlen für den Stellplatz extra pro Monat, obwohl die Eigentümer nichts extra für den Stellplatz zahlen mussten.)

Parksperren dürfen wohl nicht angebracht werden.

Dabei sollte es auch ortsfremden Autofahrern klar sein, dass numerierte Parkplätze direkt an den Wohnungen keine allgemeinen Parkplätze sind.

Das Hauptproblem ist natürlich, dass in unseren Wohnstrassen zuwenige Parkplätze sind. Viele haben einen Zweitwagen, Gäste kommen ja auch mal öfter usw.

Dabei wurde die gesamte Wohnsiedlung inkl. der Strassen erst 1996 gebaut; da hätte man gleich ein paar mehr öffentliche Parkplätze planen können.

Zumal das Torfmoor (ein kleines Angelerpachtgewässer) nebst umliegenden Wäldern eigentlich ein schönes Ausgflugsziel wäre...aber es gibt keinen Parkplatz. Kein Parkplatz = keine Besucher und demzufolge auch keine Geschäfte (wenigstens eine Imbissbude oder sowas wäre nett).

Heute an der B104 bei Lübeck stapelten sich die Autos an den Einfahrten zu den (abgesperrten) Forstwegen. Auch hier das gleiche Problem: viel Wald, aber keine Möglichkeit dort zu parken um den Wald zu erreichen. Zwei Autos waren vor der Schranke, ein Passat parkte halb im Graben an der Bundesstrasse.

Und so sah es an mehreren Einfahrten aus.

Ebenso die Strandzugänge zur Ostsee zwischen Travemünde und Boltenhagen. Nach der Hauptsaison werden große Steine vor die Parkplätze geschoben damit nur niemand dort hinfahren und zum Strand kann.

Damit es den Insassen der 3-5 Autos, die am Rand gerade so Platz finden, nicht zu gut geht werden sicherheitshalber noch die Klocontainer weggeschafft.

Ok, ich schweife ab, aber m.e. nach liegt das Hauptproblem darin, dass in den letzten 20 Jahren öffentlicher Parkraum extrem verknappt wurde.

Und ich bin jemand dem Parkgebühren recht egal sind; aber selbst daran scheitert es oft (wie an besagten Strandzugängen, die einfach blockiert werden).

Zurück zum eigentlichen Thema. Leider kann man aus dem Foto im ersten Beitrag nicht erkennen ob der Parkplatz eindeutig als Privat zu erkennen ist oder optisch den öffentlichen Stellplätzen gleicht, was in Städten öfters mal der Fall ist.

Ein Bild welches den Parkplatz samt Umfeld zeigt hätte da geholfen.

Etwas was auch recht schnell helfen würde - und sich auch schnell herumspricht - wäre eine Besitzsklage gegen unberechtigt Parkende

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