- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Absolutes Halteverbot Zusatzschild auf Papier einlaminiert.
Absolutes Halteverbot Zusatzschild auf Papier einlaminiert.
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja einer von euch aus. Folgende Situation:
Auf der Straße wo ich Wohne wurden Kanalarbeiten durchgeführt. Für diesen Zeitraum wurden auf der Straße mehrere Absolutes Halteverbots Schilder mit entsprechenden Zusatzschildern aufgestellt.
Ich habe das Zusatzschild falsch interpretiert den dort stand folgendes.
Ab 05.04.23
Mo. 07:00h
bis Fr. 13:00h
So dumm wie ich bin habe ich erstens gedacht das der 5.4.23 ein Montag ist, wo das Ganze anfängt und dann an dem Freitag dieser Woche aufhört. Natürlich ist das so nicht gemeint und ich habe das ganze falsch interpretiert. Darum geht es aber auch gar nicht.
Jetzt wurde mein Wagen natürlich am Montag abgeschleppt und ich habe die Kosten und so für das Abschleppen bezahlt um den Wagen wieder zu bekommen.
Wie bereits erwähnt ist das Zusatzschild auf Papier und einlaminiert, meine Nachforschungen haben ergeben, dass so ein Schild mit einem laminierten Zusatzschild von einem Gericht in Bremen als nicht rechtskräftig beurteilt wurde und somit die ganze Schildanordnung auch.
Kann mir einer von euch sagen ob ich das erfolgreich anfechten kann? Oder hat einer von euch sogar eigene Erfahrungen mit solchen nichts rechtkräftigen Schild machen können und möchte die mit mir teilen?
Grüße und danke
Marek
Ähnliche Themen
36 Antworten
Es gibt Rechtsprechung, bei der eine Nichtigkeit der ganzen Zeichenkombination schon allein deshalb angenommen wurde, weil das Zusatzzeichen in Details nicht den amtlichen Vorgaben entsprach. Das ist z.B. die erwähnte Entscheidung aus Bremen.
Ich rate aber davon ab, sich nur die Rosinen der Rechtsprechung herauszupicken. Es gibt nämlich auch anderslautende Rechtsprechung, wo die fragliche Beschilderung erheblich vom Soll-Zustand abwich (viel stärker als in deinem Fall) und dennoch keine Nichtigkeit gesehen wurde. Stattdessen kam es dem Gericht darauf an, dass "der Regelungswille erkennbar" war. Das ist beispielsweise dieser Fall.
Letztendlich braucht man für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einen langen Atem, einiges an Geld und das alles für ein Verfahren mit äußerst ungewissem Ausgang. Wenn du nicht mehr zu bieten hast als "laminierter Zettel" wäre es mir das Prozessrisiko nicht wert.
@Rockville
In dem von Dir verlinkten Fall hat aber auch die Klägerin (Autofahrerin) recht bekommen.
Die Beklagte (Stadt,Ordnungsamt) musste da die Abschleppkosten usw. zurückzahlen, nebst Zinsen.
Ja, aber lies bitte die Begründung dazu.
Die Begründung ist sehr lang. Ich habe rausgelesen:
Die Beschilderung enthielt zwar Mängel, dennoch war das ausgeschilderte Verbot gültig und das Abschleppen in Ordnung.
Nicht in Ordnung war nur, dass das Abschleppunternehmen für jedes einzelne der insgesamt 14 betroffenen Fahrzeuge Anfahrtskosten berechnet hat, obwohl diese nur einmal angefallen sind und die Behörde diese Kosten einfach weitergereicht hat. Wegen diesem Vorgehen musste der Kostenbescheid aufgehoben werden. Nicht wegen der Mängel an der Beschilderung.
Ist der Kern damit richtig erfasst?
Ja. Das Gericht hat aber auch noch gefordert, dass die Behörde beim Erlass des Kostenbescheides das notwendige Ermessen nicht ausgeübt hat. Bei der Ausübung dieses Ermessens hätte auch die fehlerhafte Beschilderung berücksichtigt werden müssen. Wie das genau hätte aussehen sollen, lässt das Gericht aber offen. In der Formulierung klingt es fast wie "Preisnachlass wegen nicht nichtiger, aber rechtswidriger Beschilderung".
Regelmäßig schränkt das Zusatzschild den zeitlichen Geltungsbereich des Schildes ein. Ohne Zusatzschild wäre es einfach ein unbegrenzt gültiges absolutes Halteverbot. Was nützt es also, die Gültigkeit des Zusatzschildes anzuzweifeln?
Wurde denn bereits geparkt als die Beschilderung aufgestellt wurde oder erst als die Beschilderung schon vor Ort stand?
Das muss so sein, denn er wurde laut seiner Aussage am Montag dort abgeschleppt. Wenn meine Logik stimmt, kann das frühestens Montag, der 10.04. gewesen sein oder eben einer der folgenden Montage. Anders ergibt sein Beitrag keinen Sinn.
Ein Zusatzschild aus einlaminierten Papier ist besser als einfaches Papier, was bei Regen aufweicht und nicht mehr lesbar ist. Und ein Zusatzschild aus einlaminierten Papier ist preiswerter als ein gedrucktes Schild aus Blech, was für jede Baustelle individuell hergestellt werden müsste.
Solange der Aufdruck gut lesbar und der Sinn der Beschränkung erkennbar ist, nehme ich gerne ein laminiertes Papier in Kauf. Sonst wird jedes Vorhaben für alle Steuerzahler / Strassenanwohner / Häuslebauer / Umzieher ja noch teurer.
Zitat:
... und somit die ganze Schildanordnung auch.
Nach der Logik würden alle Schilder (auch Ampeln?) nicht gelten, wenn irgend jemand dort Plakate oder andere Schreiben anbringt. Oder nach welchen Kriterien sollten bestimmte Kombinationen komplett ungültig sein und nach welchen nur die nicht konforme Zusatzbeschilderung?
für das Abscleppen an temporären Baustellen gelten ganz speizielle Regeln (ich weissdas, weil ich hab auch schon 24 Autos abschleppen lassen)
Hast du zufälligerweise Fotos von dem Zusatzschild? denn wenn die Daten nicht stimmen, besteht kein Recht abschleppen zu lassen.
Normalerweise sind Schilder Mindestens 2 Tage vor Termin aufzustellenn und jedes parkende auto zu dokumentieren ( Foto & Ventilstand Reifen vorne Fahrerseite)
Wenn Sie nachweisen können das ihr da noch nicht standet wird abgeschleppt
Die Abschleppkosten bleiben bei dir hängen.
Und nochmal
"Ohne Zusatzschild wäre es einfach ein unbegrenzt gültiges absolutes Halteverbot. Was nützt es also, die Gültigkeit des Zusatzschildes anzuzweifeln?"
Ich verstehe diese regelmässigen Diskussionen hier überhaupt nicht.
Das eigentliche Schild hat doch immer Vorrang, selbst wenn das Zusatzschild unleserlich ist?!
Ohne Zusatzschild ist ein mobil aufgestelltes Haltverbotsschild einfach nicht gültig
Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Zitat:
@manvo schrieb am 10. Mai 2023 um 00:12:52 Uhr:
Was nützt es also, die Gültigkeit des Zusatzschildes anzuzweifeln?
Das steht doch schon im Beitrag des TE. Manche Gerichte sehen bei einer Nichtigkeit des Zusatzzeichens auch eine Nichtigkeit der ganzen Schilderkombination.
Zitat:
@Icewall schrieb am 10. Mai 2023 um 03:07:43 Uhr:
Ohne Zusatzschild ist ein mobil aufgestelltes Haltverbotsschild einfach nicht gültig
Nein, warum sollte das so sein?