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Abstandsforderung bei vorzeitiger Auflösung eines Wartungsvertrages

Themenstarteram 11. April 2014 um 13:03

Hallo zusammen,

ich würde gern mal eure Meinungen hören.

Mein vorheriges Fahrzeug habe ich an einen Händler verkauft und den dafür laufenden Wartungsvertrag vorzeitig zum Zeitpunkt der Abmeldung bei der VW Leasing gekündigt.

Neben der Rückerstattung der zu viel gezahlten Service-Rate bekam ich auch eine Rechnung über 22,88 Euro mit der Positionszeile "Abstandsforderung gemäß Aufhebungsvertrag".

In den Bedingungen zum Service-Management-Vertrag finde ich nur einen Passus, der hierzu passen könnte:

Zitat:

Vorzeitige Vertragsaufhebungen sind möglich. Die VW Leasing wird dem Kunden auf Wunsch die finanziellen Bedingungen mitteilen, unter denen eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist

Das ist ja ein böser Freibrief. Mittgeteilt wurde mir vorab gar nichts, aber abgesehen davon hat man ja eh keine andere Möglichkeit, da der Wagen ja verkauft wurde. Theoretisch hätte die Position auch 1000 Euro betragen können. In dem Fall wäre ich mit der Zahlung der Raten für die verbleibenden zwei Jahre aber günstiger gekommen.

Geändert hätte sich sicherlich nichts, aber wenn in den Vertragsbedingungen gestanden hätte wie sich die Abstandsforderung berechnet, wäre es auf jeden Fall transparenter gewesen. Schön ist da so nicht.

 

 

Beste Antwort im Thema
am 12. April 2014 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt. In dieser Form halte ich es für sehr kundenunfreundlich. Bei der vorzeitigen Ablösung von Krediten rechnet man ja damit, aber bei einem Servicevertrag eher nicht.

Nun, immerhin hast Du den Servicevertrag doch offensichtlich unterschrieben. Dann muss man auch damit rechnen, dass der Vertragspartner von den Bedingungen Gebrauch macht, die Du mit Deiner Unterschrift anerkannt hast.

Gruß

Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Mittgeteilt wurde mir vorab gar nichts...

Selbst nachgefragt hast du aber vorab auch nicht, oder? :eek:

Themenstarteram 12. April 2014 um 5:41

Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt. In dieser Form halte ich es für sehr kundenunfreundlich. Bei der vorzeitigen Ablösung von Krediten rechnet man ja damit, aber bei einem Servicevertrag eher nicht.

am 12. April 2014 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt.

wieso?

am 12. April 2014 um 9:06

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt. In dieser Form halte ich es für sehr kundenunfreundlich. Bei der vorzeitigen Ablösung von Krediten rechnet man ja damit, aber bei einem Servicevertrag eher nicht.

Nun, immerhin hast Du den Servicevertrag doch offensichtlich unterschrieben. Dann muss man auch damit rechnen, dass der Vertragspartner von den Bedingungen Gebrauch macht, die Du mit Deiner Unterschrift anerkannt hast.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 12. April 2014 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Nun, immerhin hast Du den Servicevertrag doch offensichtlich unterschrieben. Dann muss man auch damit rechnen, dass der Vertragspartner von den Bedingungen Gebrauch macht, die Du mit Deiner Unterschrift anerkannt hast.

Das ist durchaus korrekt. Ich störe mich nur daran, dass es so pauschal formuliert ist und somit einen Betrag in beliebiger Höhe zulässt. Ich bin sicher nicht der einzige, der so einen Vertrag hat bzw. hatte. Viele werden damit sicherlich nicht in Berührung kommen, da der Vertrag bis zum regulären Ende läuft. Wenn in den Bedingungen stehen würde, dass pro verkürzten Monat ein prozentualer Teil X als Abstandsforderung fällig ist, dann weiß man im Vorhinein auf was man sich einlässt. So muss man mit allem rechnen. Ich habe jetzt auf jeden Fall mal nachgefragt, wie sich dieser Betrag überhaupt errechnet bzw. zusammensetzt.

Themenstarteram 12. April 2014 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von la merde

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt.

wieso?

Die einzige Alternative wäre aus meiner Sicht die Fortführung des Vertrages für die nächsten zwei Jahre gewesen für ein Fahrzeug, welches ich nicht mehr besitze. Wenn man das als Alternative bezeichnen kann... Abgesehen davon, ist unklar, ob die Kündigung überhaupt rückgängig gemacht werden könnte.

am 12. April 2014 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Ich habe jetzt auf jeden Fall mal nachgefragt, wie sich dieser Betrag überhaupt errechnet bzw. zusammensetzt.

Das wäre mir die Zeit nicht wert wegen 22,88 €. Aber vielleicht kommt ja raus, dass die sich um 0,50 € verrechnet haben - dann hätte sich's ja gelohnt für Dich ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

Vielleicht ist das ja auch ein Fall für die Gerichte ;)

am 12. April 2014 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Zitat:

Original geschrieben von la merde

 

wieso?

Die einzige Alternative wäre aus meiner Sicht die Fortführung des Vertrages für die nächsten zwei Jahre gewesen für ein Fahrzeug, welches ich nicht mehr besitze. Wenn man das als Alternative bezeichnen kann... Abgesehen davon, ist unklar, ob die Kündigung überhaupt rückgängig gemacht werden könnte.

aus meiner sicht wäre die alternative, die 22,50 nicht zu bezahlen und dir erstmal kommen lassen, wie sich dieser betrag berechnet und dann eventuell manche teile nicht anzuerkennen.

ist bei dem betrag natürlich blödsinn, aber so wie ich dich einschätze hättest du auch bei 1000 euro erstmal gezhlt und dann mal geschaut

Hoffentlich gits dann für die Nummer einen Negativeintrag in der Schufa. :cool:

Themenstarteram 12. April 2014 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von la merde

aus meiner sicht wäre die alternative, die 22,50 nicht zu bezahlen und dir erstmal kommen lassen, wie sich dieser betrag berechnet und dann eventuell manche teile nicht anzuerkennen.

ist bei dem betrag natürlich blödsinn, aber so wie ich dich einschätze hättest du auch bei 1000 euro erstmal gezhlt und dann mal geschaut

Du wirst es nicht glauben, aber die Rechnung wurde einfach mit der überzahlten Servicerate verrechnet und wäre ansonsten direkt vom Bankkonto eingzogen wurden. Eine Wahl, ob ich zahlen will oder nicht, hatte ich also nicht, aber Hauptsache erst einmal jemanden als blöd hinstellen. :rolleyes:

Du wirst es auch nicht glauben, aber die vorzeitige Auflösung hat bei deinem Vertragspartner zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht, Und die 23 Euro decken gerade mal den Aufwand für 30 Minuten einer Bürokraft.

Themenstarteram 12. April 2014 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Du wirst es auch nicht glauben, aber die vorzeitige Auflösung hat bei deinem Vertragspartner zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht, Und die 23 Euro decken gerade mal den Aufwand für 30 Minuten einer Bürokraft.

Ach ne? Habe ich an irgendeiner Stelle geschrieben, dass diese Gebühr nicht gerechtfertigt wäre? Es geht mir lediglich um das WIE hier vorgangen wird.

So etwas klärt man aber vorab und beschwert sich nicht hinterher im Forum. Oder glaubst du die lesen hier mit und du bekommst auf diesem Weg deine gewünschte Information? Und die Formulierung stand bei Vertragsabschluss so in deinem Vertrag. Wenn dich so eine pauschale Formulierung stört, hättest du den Vertrag ja nicht zu unterschreiben brauchen. Oder wurdest du in irgendeiner Form dazu genötigt?

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