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Abstandsmessung Österreich
Hallo Leute,
bin in Österreich bei einer Abstandsmessung aufgefallen. Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo ich den Fahrer benennen soll (ich wars). Ich würde von euch gern wissen ob Ihr wisst was es kostet wenn man 0,36 sek Abstand zum vorausfahrenden hatte, weil dazu nichts in der Gebührentabelle bei denen zu finden ist.
Mfg Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2014 um 14:26:43 Uhr:
Werfen dem TE eine Abstandsunterschreitung von 0,36 sec vor... die Frage ist, bei welcher Geschwindigkeit wurde das gemessen ?
die Frage ist völlig wurst. Bei höheren Geschwindigkeiten legt man in der Zeit zwar mehr Strecke zurück, muss aber auch mehr Abstand halten. Beides steigt proportional an, so dass der Quotient immer gleich bleibt.
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18 Antworten
Ja, also... interessant unsere Nachbarn...
Zunächst heißt das nicht Bußgeldkatalog bei denen, deshalb findet man auch - nichts - zum Thema, wobei, doch, irgendwann und irgendwo wird einem erklärt, dass in Österreich das Dingens "Strafenkatalog" heißt und die Höhe der Strafverfügungen in einem Wiener Katalog nachzulesen ist.
Den kann man dann beim ÖAMTC als PDF einsehen, wobei der ziemlich kompliziert ist... da steht dann zunächst gar keine Strafe sondern man landet bei Anmerkung 1b usw.
Einfacher geht es hier:
http://www.autorevue.at/bussgeldrechner
Unten links "Falsches Fahrverhalten" und unten rechts "Sicherheitsabstand 0,2 bis 0,4 Sekunden" wählen, wobei das Ergebnis auch interessant ist:
Zitat:
http://www.autorevue.at/bussgeldrechner
Organstrafverfahren
Nach diesen Übertretungen wird neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe zwischen € 72,-- und € 2.180,-- (gem § 99 Abs 2c) eine Eintragung ins Führerscheinregister vorgenommen.
Mehr kann man aber wohl online nicht heruasfinden. Genaueres wird dir die "Bußgeldstelle" aber sicher sagen können. Kontaktdaten (Telefonnummer) und Aktenzeichen werden wohl im Schreiben genannt sein.
Zitat:
@DJ110991 schrieb am 24. November 2014 um 07:22:20 Uhr:
Hallo Leute,
bin in Österreich bei einer Abstandsmessung aufgefallen. Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo ich den Fahrer benennen soll (ich wars). Ich würde von euch gern wissen ob Ihr wisst was es kostet wenn man 0,36 sek Abstand zum vorausfahrenden hatte, weil dazu nichts in der Gebührentabelle bei denen zu finden ist.
Mfg Daniel
0,36 Sek. bei wie viel km/h?
Bei 120km/h entspräche das ca 12 Meter Abstand.
Bei 30km/h in etwa 3 Meter.
Verdammt dicht...
Die Strafe schätze ich auf circa 250€ und du bekommst einen Punkt in Österreich. Dort darf man übrigens noch weniger haben als hier in DE. Genauer gesagt 3 soweit ich mich erinnere.
naja so zwischen 100 und 120 km/h werdens gewesen sein, steht leider nicht auf dem brief
Hier noch Infos über unser Vormerksystem und die dafür relevanten Delikte
Sicherheitsabstand
Meine freundin hats mal bei ca. tempo 60 erwischt. gemessen wurde 0,89sekunden. Damalige strafe 190 euronen
Hab jetzt den Bescheid bekommen, die wollen 200 Euro von mir. Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt kann ja nicht schlimmer werden und wer weiß was rauskommt.
Zitat:
@DJ110991 schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:23:02 Uhr:
Hab jetzt den Bescheid bekommen, die wollen 200 Euro von mir. Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt kann ja nicht schlimmer werden und wer weiß was rauskommt.
Sehr wohl kanns schlimmer werden. Wenn du pech hast zahlst das doppelte wegen bearbeitung usw usw.
Zahlen und fertig. Schliesslich hast ja ein vergehen begangen.
das stimmt nicht im Bescheid steht drinnen, dass wenn dann ein maximal 10 prozentiger Verfahrenskostenbeitrag aufgeschlagen wird
Warum hast du Widerspruch eingelegt?
Zitat:
@DJ110991 schrieb am 4. Dezember 2014 um 14:23:02 Uhr:
Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt...
Wie/womit hast du diesen Widerspruch begründet?
Zitat:
@DJ110991 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:36:00 Uhr:
das stimmt nicht im Bescheid steht drinnen, dass wenn dann ein maximal 10 prozentiger Verfahrenskostenbeitrag aufgeschlagen wird
Da bist du mit 200,- noch ganz gut davongekommen,
Auszug aus dem Ö - Strafenkatalog
Nach diesen Übertretungen wird – neben der Verhängung einer Verwaltungsstrafe
zwischen € 72,-- und € 2.180,-- (gem § 99 Abs 2c) – eine
Eintragung ins Führerscheinregister vorgenommen.
Von einer 10%igen Erhöhung höre ich zum ersten Mal. Hoffen wir dass es dabei bleibt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es um einiges mehr höher wird.
Die machen sichs einfach.
Werfen dem TE eine Abstandsunterschreitung von 0,36 sec vor... die Frage ist, bei welcher Geschwindigkeit wurde das gemessen ?
Das ist so mal gar nicht zulässig.
Desweiteren würde ich keine Angaben zum Fahrer machen.
Anwalt einschalten und fertig !
Ein Bekannter wurde mal rausgefischt nach dem die Polizei in Ö die Geschwindigkeit geschätzt hatte... er war laut Ihren Angaben zu schnell.
Nach Anforderung von seinem Anwalt ein geeichtes Messprotokoll der Beamten vorzulegen wurde das Bußgeld dann eingestellt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2014 um 14:26:43 Uhr:
Werfen dem TE eine Abstandsunterschreitung von 0,36 sec vor... die Frage ist, bei welcher Geschwindigkeit wurde das gemessen ?
die Frage ist völlig wurst. Bei höheren Geschwindigkeiten legt man in der Zeit zwar mehr Strecke zurück, muss aber auch mehr Abstand halten. Beides steigt proportional an, so dass der Quotient immer gleich bleibt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2014 um 14:26:43 Uhr:
Die machen sichs einfach.
Werfen dem TE eine Abstandsunterschreitung von 0,36 sec vor... die Frage ist, bei welcher Geschwindigkeit wurde das gemessen ?
Das ist so mal gar nicht zulässig.
Desweiteren würde ich keine Angaben zum Fahrer machen.
Anwalt einschalten und fertig !
Ein Bekannter wurde mal rausgefischt nach dem die Polizei in Ö die Geschwindigkeit geschätzt hatte... er war laut Ihren Angaben zu schnell.
Nach Anforderung von seinem Anwalt ein geeichtes Messprotokoll der Beamten vorzulegen wurde das Bußgeld dann eingestellt.
Ach. Die Deutschen machen sich’s auch einfach, haben wir doch die selbe Regelung. Da geht es nämlich immer um Entfernungen, die sich nach der Geschwindigkeit richten, und die sind nun mal am einfachsten in Sekunden anzugeben. Also wenn jemand 10 m Abstand bei 28 m/s hält, sind das 10 m / (28 m / s) = 0,36 s. Genauso verhält es sich bei doppelter Geschwindigkeit: 20 m / (56 m / s) = 0,36 s.
Warum sollte das nicht zulässig sein?
Und falls das den Anwalt interessiert: In Österreich darf ein Polizist Geschwindigkeiten schätzen und bis einer Überschreitung von 30 km/h auch ahnden. Ganz legal.
In Deutschland darf ein Polizist ebenfalls Geschwindigkeiten schätzen, allerdings keine absoluten, sondern beispielsweise die Übertretung der Schrittgeschwindigkeit.