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Abstandsmessung von der Brücke
Hallo,
in der jüngsten Ausgabe der ADAC-Motorwelt sowie auch in einigen anderen Fach-Zeitschriften wurde berichtet,
dass die Messgeräte zum Abstandmessen von Brücken herunter wohl ungenau sind.
Hat zufällig hier schon mal jemand erfolgreich gegen so eine Messung und dem damit verbundenen
Bußgeld Einspruch eingelegt?
Und wenn ja: Wie ist es ausgegangen???
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14 Antworten
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ja aufgrund der Videoaufnahmen eigentlich gut und genau nachvollzogen werden kann, wie die einzelnen Abstände waren. Und Videoaufzeichnungen werden ja in der Regel gemacht.
Desweiteren würde ich sagen, dass Abstandsmessungen ja eigentlich nur von der Brücke aus erfolgen, was anderes ist mir bisher eigentlich noch nicht bekannt?!
Genau in den Videokameras liegt das Problem - diese sind nicht geprüft, geeicht, nicht zugelassen
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Genau in den Videokameras liegt das Problem - diese sind nicht geprüft, geeicht, nicht zugelassen
Hallo,
die Videokameras dienen lediglich zur Dokumentation der Fahrstrecke über 500-600m
und als Nachweis ob der Abstand über diese Distanz stets zu gering war.Eine eichung dieser ist wohl nicht zwingend.Geeicht sind allerdings die Messgeräte.Und diese sind vor Gericht meist nicht anfechtbar sodaß nur ganz geringe Erfolgschancen gegen eine solche Messung besteht.
Gruß
-------
Günnimatz
es geht hier bei meiner frage nicht darum, ob die messgeräte genau sind oder nicht, sie sind laut
einem gutachter tatsächlich ungenau bzw. nicht geeicht.
wie mein vorschreiber schon berichtete, liegt das problem bei den video-kameras, aufgrund der
bildsequenz wird die geschwindigkeit ermittelt, und daraus resultiert wiederum der mindestabstand.
da aber die video-kameras nicht geeicht sind und die bildfrequenz deshalb nicht zuverlässig die
geschwindigkeit ermittelt, sind diese abstandsmessungen mit ungeeichten video-kameras ungenau und anfechtbar.
und jetzt noch einmal zu meiner frage:
hat jemand hier schon mal gegen ein bußgeldverfahren wegen der ungeeichten kameras einspruch eingelegt
und wie war das ergebnis ???
Günnimatz - wenn es nicht so wäre, würden es die Medien kaum genau so schreiben?
trollfahrer - das steht doch gross und breit in der MW drinne - ADAC Jurist Dr. Markus Schäpe:
" Da nur durch teure Gutachten geklärt werden könnte, ob die vorgeworfene Messung richtig ist, werden zurzeit zahlreiche laufende Verfahren bei Gericht eingestellt. Ist ein Verfahren aber schon abgeschlossen, bleibt es bei den verhängten Strafen."
So gehts aus, zurzeit.
Maßgeblich ist also (wie immer, auch bei Geschwindigkeitsmessungen), erstmal den verwendeten Messgerätetyp, den Messaufbau usw. bei der Behörde abzufragen. Seit Juli sind hier nur noch geeichte Kameras mit europ. PAL system zulässig - war´s was anderes... Einspruch, Einstellung.
Es wird einschlägig kolportiert, dass ein fitter Anwalt rund die Hälfte aller Messungen (ob Abstand oder Geschw.) auf solchen Wegen abschmettern kann/könnte....
Ansonsten halte ich "Erfahrungen" an dieser Stelle für Grütze - weil der Einzelfall schon genau betrachtet werden muss... was hier sicher untergeht
Im Zweifel: Dr. Schäpe fragen? Oder einen "fitten" Anwalt deines Vertrauens...
Hallo Trollfahrer/tec-doc
ich spreche hier von 2x eigener Erfahrung.Beide Male wurden die Bußgelder mit Punktebelastung von 2 unterschiedlichen Gerichten(AG Bad Kreuznach und AG Karlsruhe) bestätigt. 2 verschiedene RA für Verkehrsrecht wollten die Messgenauigkeit u.a. in Zweifel ziehen. Es wurden alle Möglichkeiten seitens der RAe als Nachweis der Richtigkeit angefordert und überprüft.
Alle Videoauswertungen sowie Standbilder und Meßgeräte bestätigten laut Gericht sowie SV die korrekte Erfassung.
Ich persönlich würde diese Anfechtung wohl nicht mehr machen da die Kosten, hier Ra und SV, imho in keinem Verhältnis standen.
Aber jedem das seine
Gruß
___________
Günnimatz
Vor Gericht und auf hoher See....
Die "Lücke" ist ja auch eher aktuell - und natürlich gab/gibt es Richter usw., die sich trotz Kenntnis des Themas darüber hinwegzusetzen versuchen. Auch die weiteren Umstände können ja hier reinspielen - deswegen habe ich ja auf den Einzelfall so angespielt. Für mich wäre es auch denklbar, dass der eine Richter denkt "Ah, pfeiff auf die Gschicht, wegen der paar Meter mach ich keinen Tanz" oder "Und wenn ich 50% verschenke ist der immer noch so dermaßen fett..." oder "Böööööse Drängler" oder oder oder.... sind Menschen und können sich gegen ihre pers. Einstellungen auch nicht wehren - vor Gericht und auf hoher See....
Man kann aber davon ausgehen, dass diese Lücke schnell geschlossen wird und solche Geschichten immer teuer und riskant sind - eine Chance gibt es zuweilen, eine Garantie nicht.
Die Moralansprache spar ich mir - das kommt sicher eh noch
Aber wenn Du seit Juli schon zweimal damit Ärger hattest - solltest evtl. in der Tat bisserl an dir arbeiten ... wars vorher.. kein Wunder, da war das ja noch nicht so Fakt.
Zitat:
Original geschrieben von trollfahrer
Hat zufällig hier schon mal jemand erfolgreich gegen so eine Messung und dem damit verbundenen
Bußgeld Einspruch eingelegt?
Und wenn ja: Wie ist es ausgegangen???
Bist du denn zu dicht aufgefahren?
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Günnimatz - wenn es nicht so wäre, würden es die Medien kaum genau so schreiben?
DER war jetzt aber auch nicht schlecht ...
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Bist du denn zu dicht aufgefahren?
Davon gehe ich jetzt mal aus, ansonsten würde sich dem TE die Frage ja überhaupt nicht stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Davon gehe ich jetzt mal aus, ansonsten würde sich dem TE die Frage ja überhaupt nicht stellen.
Nun, wenn er nicht zu dicht aufgefahren wäre, hätte er schon mal einen konkreten Anhalt dafür gehabt, dass die Messung nicht korrekt war.
Davon ab: Es soll einige geben, die z.B. mit 80 geblitzt werden und Stein und Bein schwören, nicht zu schnell gefahren zu sein...
Hallo,
habe heute auf der A9 kurzfristig einen Spurwechsel vom mittleren über den rechten Fahrstreifen zur Ausfahrt Shelltankstelle vollzogen. Dabei bin ich recht knapp hinter dem PKW rechter Fahrstreifen eingeschert, aber gleich weiter in die Ausfahrt gewechselt.
Auf der Brücke nahe der Ausfahrt stand vermutlich
eine Abstandsmessung.
Fällt dieser Spurwechsel in die Kategorie zu dichtes Auffahren ?
Ich hoffe nicht !
*mr*
glaub ich nicht. die nehmen ja i.d.R. mehrere Messpunkte und wenn du direkt weiter rüber bist . . .
Ja, mehrere Messpunkte oder zusätzliche Videoaufzeichnung. Sonst würde man ja auch geblitzt, wenn man den Sicherheitsabstand ordnungsgemäß nutzt, wenn der Vordermann verzögert.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Davon gehe ich jetzt mal aus, ansonsten würde sich dem TE die Frage ja überhaupt nicht stellen.
Nun, wenn er nicht zu dicht aufgefahren wäre, hätte er schon mal einen konkreten Anhalt dafür gehabt, dass die Messung nicht korrekt war.
Davon ab: Es soll einige geben, die z.B. mit 80 geblitzt werden und Stein und Bein schwören, nicht zu schnell gefahren zu sein...
Ist mir auch schon passiert, hatte doch tatsächlich das 60-Schild übersehen.