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Abstandswarner

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 15. Mai 2017 um 14:25

Habe die Tage einen netten Brief bekommen - Abstand unterschritten. Für die Antwort würde ich gerne wissen, auf welcher Basis das rote Dreieck des Abstandswarners angezeigt wird. Halber Tacho in m?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Folgende Info ist gültig für den bei dir verbauten CPA Plus:

Warnmeldung (rotes Dreieck) erscheint, wenn bei fließendem Verkehr der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug t = 0,8s unterschreitet und man sich für t > 3s in diesem Bereich aufhält. (Beispiel v = 100 km/h -> Abstand 22,2m).

Wenn eine Kollision in t = < 2,6s droht, dann leuchtet das Dreieck und der Warnsummer wird aktiviert.

Arbeitsbereich des Systems ist von 7 bis 250 km/h.

Bis 70 km/h kann auf stehende Hindernisse und bis 250 km/h auf fahrende Hindernisse gewarnt werden.

Die autonome Teilbremsung um die Unfallschwere zu mindern funktioniert von 7 bis 105 km/h auf fahrende Hindernisse und von 7 bis 50 km/h auf stehende Hindernisse.

Die Infos sind rucki zucki aus dem WIS gezogen, das jeder Werkstatt zur Verfügung steht. Da braucht man kein Maastricht. Bitte nicht gleich wieder im Allgemeinen auf die MB Werkstätten einprügeln nur weil deine Werkstatt unfähig ist das zu regeln.

Das System hat auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestabstand zu tun und selbst wenn, dann ist es immernoch ein Assistent. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Da kann dich auch dein Anwalt nicht rausboxen.

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Nein auf keinen Fall, die rote Lampe (Dreick) im Display signalisiert dir nur eine Geschwindigkeitsabhängige viel zu dichte Auffahrnähe zum Vordermann und nicht den Mindestabstand...

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 15:20

Das liest sich aber in der Bedienungsanleitung anders:

Zitat:

 

Die rote Warnleuchte Abstandswarnung ist während der Fahrt an.

>

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist zu gering für die gewählte Geschwindigkeit.

Den Abstand vergrößern.

Daraus habe ich impliziert, dass wenn die Lampe aus ist, der Abstand ausreicht.

Ne, hat nix mit dem Gesetzlichen Mindestabstand zu tun... Der ist viel viel größer

Genau, und wenn dann mal den gesetzlichen Mindesabstand einhaltest, fahren dir die anderen immer noch vor der Nase rein und nötigen dich zum bremsen...:(

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 16:08

Zitat:

@Nodschi schrieb am 15. Mai 2017 um 17:50:14 Uhr:

Ne, hat nix mit dem Gesetzlichen Mindestabstand zu tun... Der ist viel viel größer

Also ich habe gestern mal gezählt 21,22. Und das passte genau in dem Moment, wo die Lampe aus war. Und gefühlt wäre das auch der Abstand, den ich einhalten würde.

Übrigens gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand. "Halber Tacho" ist eine Empfehlung. Bußgeld gibt es gestaffelt ab "Viertel Tacho". In meinem Fall 23 m bei "Empfohlenen" 58 m.

Naja, glaube der Abstand wird eher in Sekunden, statt Tachohälften gerechnet... 1Sek innerorts, 2Sek außerorts.

Korrigiert mich falls ich falsch liege.

Hast ja schon einen Bremsweg von fast 40m aus 100Km/h dazu dann noch die Reaktionszeit...

Da warst dann ganz schön nahe am/auf deinem Vordermann. Hat sich keiner vor dir reingedrängelt?

23m zu 58m bei welcher Geschwindigkeit?

am 15. Mai 2017 um 18:30

Mein Meinung nach geht die Lampe an, wenn abhängig zur Geschwindigkeit ein Aufprall innerhalb von 2,4 Sekunden erfolgen würde.

am 16. Mai 2017 um 7:53

Wenn er bei euch genau gleich Reagiert wie bei mir, dann sind das, was der Warner da als Abstandswert nimmt, viel zuwenig.

Das wäre dann schon, jetzt hast du Pech und es knallt im Falle eines Falles und wenn er dann noch zusätzlich piepst wäre es der, tja, jetzt bezahlst du selber Abstand.

Will auf deutsch heissen, beim aufleuchten knallt es zwar, aber nicht schlimm und beim Piepsen ist es ein beträchtlicher Schaden den man selber bezahlt.

Aber nur falls eurer auch so spät reagiert wie meiner.

Ob IHR einen gesetzlichen Mindestabstand habt? Ja den habt ihr. Sonst könnte man ja nicht danach eine Busse aussprechen sondern könnte höchstens den Fahrer verwarnen und sagen das er zu nah ist.

Was der gefühlte Abstand und der benötigte Abstand angeht, das ist so eine Sache. Gefühlt könnte ich auch mit 1 Meter Abstand doch noch sicher bremsen (ACHTUNG IRONIE), doch in der Realität reicht dies leider niemals aus.

In der Schweiz empfehlen wir 2 Sekunden innerorts und auf Autobahnen 3 Sekunden. Bei schlechter Sicht, schlechtem Wetter, schlechten Strassenverhältnissen etwas mehr.

Und ja, solange es da draussen Leute gibt die sich nicht für die anderen Menschen und für korrektes Fahren interessieren und denen alles egal ist, wird man immer Leute haben die sich einen vor die Nase setzen. Was mir übrigens auch passiert wenn ich nur 10 Meter zum Vordermann habe. Hat also nicht wirklich was mit dem Abstand zu tun. Nur bei 10 Meter Abstand trauen es sich halt weniger Leute zu als wenn ich 50 Meter hätte.

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 9:49

Zitat:

@W176er schrieb am 15. Mai 2017 um 18:13:22 Uhr:

Hast ja schon einen Bremsweg von fast 40m aus 100Km/h dazu dann noch die Reaktionszeit...

Da warst dann ganz schön nahe am/auf deinem Vordermann. Hat sich keiner vor dir reingedrängelt?

23m zu 58m bei welcher Geschwindigkeit?

Das ist ja die Frage ..... Ich denke mal, wenn ein Abstandsvergehen geblitzt wird, wird automatisch ein Schreiben an den Sünder erstellt, ohne sich das Video anzusehen. Ich habe da mit einer Juristin gesprochen, die für eine Versicherung Verkehrsschäden bearbeitet. Und sie ist der gleichen Meinung. Also habe ich jetzt in die Anhörung genau das geschrieben. Leider kann ich als Verursacher das Video nur über einen Anwalt ansehen lassen (warum eigentlich? Das Blitzbild kann ich auch online einsehen, warum das Video nicht?).

Habe gestern beim Freundlichen angerufen. Er hat mich nach Maastricht verwiesen und dort läuft jetzt die Nachforschung wann diese rote Lampe aufleuchtet. Ich warte auf den Rückruf. Da wird eine Funktion eingebaut und niemand weiß, wann diese auslöst....

Zum "gesetzlichen Abstand" verweise ich auf die StVO. Nur für LKW und Busse ist ein Mindestabstand vorgegeben, für alle anderen gilt:

Zitat:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Da auch der Vordermann bremsen muss, muss der Abstand so groß sein, wie die eigene Reaktionszeit auf die Bremslichter des Vordermanns. Das ist etwa 1 Sek, aus Sicherheitsgründen sagt man 2 Sek.

Bei einer gegebenen Geschwindigkeit legt man in 2 Sek etwa 0,55 x Geschwindgkeit in Metern zurück. Also "halber Tacho" in 1,8 Sek. Und dieser "halbe Tacho" wird dann für die Abstandsmessung als Grundlage genommen.

Also: Gesetzlich vorgeschrieben für PKW ist nur ein angemessener Sicherheitsabstand. Aufgrund der menschlichen Reaktionszeit ergibt sich der tatsächlich notwendige Abstand.

Und ich wollte keine Diskussion über den notwendigen und nicht notwendigen Abstand führen, sondern nur wissen, wann die Lampe leuchtet .....

(Ich starre bei der Fahrt auch nicht ständig auf die Bremslichter des Vordermanns, sondern beobachte den ganzen Verkehr und kann so wesentlich frühzeitiger reagieren. Das hilft natürlich nicht, wenn der Vordermann plötzlich meint, bremsen zu müssen.)

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 9:57

Zitat:

@p183 schrieb am 15. Mai 2017 um 20:30:42 Uhr:

Mein Meinung nach geht die Lampe an, wenn abhängig zur Geschwindigkeit ein Aufprall innerhalb von 2,4 Sekunden erfolgen würde.

Das wäre ja genau der richtige Wert. Und mein Abstand betrug ja nur noch 0,7 s (23 m bei 120 km/h). Das würde ich freiwillig nie machen. Der ist mir entweder davor gefahren oder hat (stark) gebremst.

Bin gespannt, was da nun herauskommt....

@roger1,

ist dein Strafbescheid so schlimm/hoch ausgefallen? :rolleyes:

Bei uns (A8) Richtung München wird täglich eine Abstandskontrolle durchgeführt...

Mir ist beides schon mal passiert: Einmal ist mir einer vor die Haube gefahren und ein zweites mal bin ich auf ein Stauende so aufgerauscht, dass ich gerade noch (keine 2meter Abstand) mit absoluter Vollbremsung zum Stillstand kam. :eek: Herzschlag bestimmt 160...

Muss aber dazu sagen, das keiner der vorrausfahrenden Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte.

Das ist vor allem auf der Autobahn für mich Pflicht...

PS: Nur mal so zur Info...

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 11:06

Zitat:

@W176er schrieb am 16. Mai 2017 um 12:12:03 Uhr:

@roger1,

ist dein Strafbescheid so schlimm/hoch ausgefallen? :rolleyes:

Das war erst die Feststellung der Personalien. Jetzt wird aufgrund meiner Angaben entschieden, ob ein Bußgeldbescheid erfolgt. Ich vermute es liegt daran, dass 1 Punkt vergeben wird (weniger als 4/10 unter 130 = 100 € und 1 Punkt), und daher erst abgeklärt werden muss, ob ich der Fahrer war.

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 11:08

Aber es geht ja auch darum: Kann ich mich auf den Warner verlassen, was ich derzeit tue, oder zeigt der zu wenig an. Schon erstaunlich/erschreckend, dass noch nicht einmal bei Mercedes jemand weiß, wann das Ding anspricht. Ich warte seit vier Stunden auf den Rückruf von Maastricht ....

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