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Abstellen für Ummeldung des Autos ohne Nummernschild
Hallo,
ich werde die alte Karre meiner Eltern übernehmen und will nun das Auto ummelden auf meinem Namen. Dafür werde ich natürlich auch ein neues Nummernschild bekommen. Kann ich die Nummernschilder abnehmen, das Auto auf öffentlichen Straßen parken, zum Straßenverkehrsamt gehen und dann entspannt nach erfolgreicher Ummeldung die neuen Nummernschilder dran machen? Oder darf das Auto ohne Nummernschild gar nicht auf öffentlichen Straßen stehen?
Bitte zerpflügt mich nicht! Ich bin dankbar für eure hilfe ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:
Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.
Wegen? Bei uns auf der Zulassungsstelle war das immer ueberhaupt kein Thema. Die hatte einen eigenen (beschrankten) Parkplatz. Hinfahren, Nummernschild abschrauben, reingehen, ummelden, neues nummernschild dran und wieder heimfahren.
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35 Antworten
Das darfst du nicht. Dann ist aber eine andere Frage, ob du erwischt wirst - und das hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug ohne Kennzeichen da steht.
Warum fährst du nicht mit dem alten Kennzeichen zur Zulassungstelle und dann mit den neuen Kennzeichen wieder zurück?
Wenn das alles innerhalb eines Tages geschieht, wird dir sicherlich niemand Schwierigkeiten bereiten. Ein Auto ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum wirft zwar immer Fragen auf, aber hier ist es ja so, dass der Wagen zu keinem Zeitpunkt abgemeldet und unversichert im öffentlichen Verkehrsraum steht. Es sind halt für ein paar wenige Stunden keine Schilder dran. Kann sein, dass es eine Owi ist, ich würde es aber in einer vergleichbaren Situation auch so machen.
Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.
Zitat:
@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:
Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.
Wegen? Bei uns auf der Zulassungsstelle war das immer ueberhaupt kein Thema. Die hatte einen eigenen (beschrankten) Parkplatz. Hinfahren, Nummernschild abschrauben, reingehen, ummelden, neues nummernschild dran und wieder heimfahren.
Ab dem Moment wo du die Deckungszusage einer Versicherung in Form von einer Nummer in den Händen hast, ist das Fahrzeug versichert..................
MfG kheinz
und in dieser Deckungszusage steht dann: ab Tag der Zulassung.....
Du kannst Dir zig Deckungszusagen besorgen... die sind vorher nur Papier und Druckertoner wert...
Im näheren Umfeld der Zulassungsstelle wird das kurzfristige Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen meistens geduldet. Im Idealfall einfach ein DIN A 4 Blatt mit dem entsprechenden Hinweis ins Auto legen.
Ich wüsste auch keinen Grund, warum man mit dem noch zugelassenen Fahrzeug nicht zur Zulassungsstelle fahren sollte. Und mit dem dann umgemeldeten wieder zurück.
Zitat:
@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:
Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist .....
Das habe ich zum letzten Mal vor 30 (!) Jahren erlebt...
Ich im Oktober 2018 und im Februar 2019.
Im Oktober wurde der Vordermann in der Schlange gefragt. Er "Ja".
Die Dame am Schalter, "dann darf ich das nicht machen".
Ich danach natürlich brav "Nein" gesagt ;-)
Aus welchen Gründen sie das nicht darf wollte ich auch nicht erfragen da Zeitdruck ;-)
Man kann mit dem Auto zur Zulassungstelle und abgemeldet wieder zurück, bis 23:59 Uhr ist das Fahrzeug Versichert und Versteuert.
Sollten die neuen Kennzeichen am nächsten Tag erst gelten so schraubt man die dann morgens dran. Man kann auch mit den Neuen nach Hause fahren, wenn die Zulassung an diesem Tag ja beginnt. Ich würde das auch Ummelden nennen ist auch billiger wie an und ab.
Hab gerade mal ein wenig im Netz gesucht. Das könnte natürlich auch eher daher rühren das es eigentlich 60 € kostet wenn das Kennzeichen fehlt (und man nicht auf Privatgrund steht). Hat dann wohl eher nix mit Versicherungsschutz zu tun
Zitat:
@Bitboy schrieb am 2. April 2019 um 11:16:12 Uhr:
Man kann mit dem Auto zur Zulassungstelle und abgemeldet wieder zurück, bis 23:59 Uhr ist das Fahrzeug Versichert und Versteuert.
Sollten die neuen Kennzeichen am nächsten Tag erst gelten so schraubt man die dann morgens dran. Man kann auch mit den Neuen nach Hause fahren, wenn die Zulassung an diesem Tag ja beginnt. Ich würde das auch Ummelden nennen ist auch billiger wie an und ab.
Wie macht man das bei der Zulassung denn, dass die neuen Kennzeichen erst am nächsten Tag gelten?
Was allerdings nicht möglich ist, mit dem alten Fahrzeug und den alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, dort das alte Fahrzeug abmelden und das neue Fahrzeug mit den alten Kennzeichen anmelden. Denn durch die Neuanmeldung ist dem alten Fahrzeug kein Kennzeichen mehr zugeordnet.
Hier hat das Straßenverkehrsamt einen Parkplatz, wo das Auto in der Zeit der Ummeldung kostenlos ohne Schilder (aber dafür mit Parkscheibe) stehen darf. Wenn man wirklich keine Möglichkeit hat, dann kann man im Freundeskreis rumfragen, ob man das Auto mal einen Tag in der Einfahrt oder so abstellen kann, damit es nicht ohne Schilder auf öffentlichem Grund steht.
Zitat:
@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:
Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.
Was soll an der Frage gefährlich sein? Eigentlich muss man mit dem Fahrzeug da sein:
Zitat:
§8 FZV
...
(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Auch mit einem abgemeldeten Auto darf man zur Zulassungsstelle fahren, wenn man sich vorher ein Kennzeichen zuteilen lässt, darf man auch mit diesem ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Auto haftpflichtversichert ist.
Zitat:
§ 10 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Grüße vom Ostelch