ABT-Frontspoilerlippe + Tieferlegung = TÜV ?
Hallo Allerseits,
ich fahre nen A3 Sportback MJ08 mit ABT-Frontspoilerlippe und hab diese Woche meine 8x18 beim TÜV eintragen lassen. Dabei wurde das Fahrzeug verschränkt, also vo. li. und hi. re. auf ne kleine Alurampe gefahren. Das auffahren war schon knapp und beim runterfahren hat die Spoilerlippe minimal gestreift. Ich hab dann den vom TÜV gefragt, was denn wäre, wenn ich den A3 noch ca. 2cm tieferlegen würde. (Also H&R 35mm bei Ambitionfahrwerk = 2cm))
Er meinte das könne man dann nicht mehr eintragen, weil die Frontspoilerlippe auf jeden Fall streifen würde, und man somit die Rampe nicht mehr befahren kann. Und die Rampen würden die notwendige Bodenfreiheit in extremen Situationen simulieren.
Die Frage nun, stimmt das ?
Wie macht das ABT, die ja die Frontspoilerlippe zusammen mit 35mm Federn anbieten?
Grüße,
A3-Rocky
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13 Antworten
ich denke mal.. unmöglich ist nichts... brauchst nur ein guten TÜV´er...
meine Felgen + reifenkombination ist auch bei mir eng gewesen....
18 zoll und 235/40... mein Tacho ist jetzt so gut wie genu..
Was nützt ein guter TÜVler wenn du z.B. nicht mehr durch Holland fahren kannst, wo an jeder Ecke so'n übermässiger Drempel auf der Strasse ist an dem du dir dein Spoiler schrott fährst ...
Moin moin zusammen,
also ich fahre ebenfalls die Spoilerlippe von ABT...dazu hab ich noch die 35mm Federn von ABT drin...
Ich habe eigentlich sehr sehr wenig Probleme mit aufsetzen...komme noch in jede Tiefgarage etc...
Würde mich wundern wenn die Mj08 Lippe tiefer runtergezogen ist als meine MJ07.
Hallo, ich fahre auch die ABT Spoilerlippe und H+R Federn 35 mm, dazu fahre ich auch 8,5 mal 19 mit 235 Reifen !
Beim Tüv war das alles kein Problem, es kommt auch immer drauf an wie schnell mal fährt ( oder herunter fährt)
Es ist halt so das du wenn du Drempel oder Rampen oder Bühnen befährst langsamt hoch und runter fahren musst ! Sonst federt der wagen zu weit ein und der Spoiler schleift am Asphalt oder so ! Aber selbst das is nicht so schlimm, denn es kratzt nur den Lack von der Lippe an der stelle wo man das eh nur von unten sieht !
Also keine Panik, geht normall alles klar !
Zitat:
Original geschrieben von CommandaP
Es ist halt so das du wenn du Drempel oder Rampen oder Bühnen befährst langsamt hoch und runter fahren musst ! Sonst federt der wagen zu weit ein und der Spoiler schleift am Asphalt oder so !
Yes RocknRoll,
das ist genau das was ich liebe wenn es vor mir fährt, ein näher bei die Erd geholtes Fahrzeug *rotzdapasstnochnekippedrunter*, Mosterfelgen dauf, das Nummerschild klappernd durch den massiven Druck des "Erdbebenverstärkers" im Kofferaum......
Aber dann bei jeder Fahrbahnunebenheit die Bremsleuchten, Gullideckelslalom und Schneeschieber im Winter
Viele Grüße an alle Verkehrshindernisse
g-j der sich auf Treffen, solche Fahrzeugen gerne anschaut, aber bitte lasse sie nicht vor mir fahren
Was hat das nun mit seiner Frage zu tun ?
Ausserdem kann ich auch nix dafür das du es lieber konfortabler magst, habe auch nen Vorschlag.
fahre mit deinem Cross-Auto lieber im Gelände, dann triffst auch nicht auf die sogenannten und von dir definierten "Verkehrshindernisse"
Und nun bitte wieder zum thema^^
Zitat:
Original geschrieben von CommandaP
Was hat das nun mit seiner Frage zu tun ?
Ausserdem kann ich auch nix dafür das du es lieber konfortabler magst, habe auch nen Vorschlag.
fahre mit deinem Cross-Auto lieber im Gelände, dann triffst auch nicht auf die sogenannten und von dir definierten "Verkehrshindernisse"
Und nun bitte wieder zum thema^^,
aber gerne doch ! Bleib ma locka Commanda, ich weiß zwar nicht ob man ein S Line FW mit 18" Felgen, eine vorne verbeiterte Spur um 20mm+hinten um 40mm als semiprofessionellen VollcrossenduroBuggy bezeichen kann
I call it "sportlich und zu 100% alltagstauglich !"
Aber gut, muss jeder selbst wissen ob er um die Zigarettenkippen fährt oder drumrum
Versteh mich bitte nicht falsch, ich habe nichts gegen die "Schleif Du Sau"-Fraktion, solange sie mich in meinem Vorankommen nicht behindert
Viele Grüße
g-j der dann schon mal vorfährt
OK Sportlich is das wohl, was ich damit auch sagen wollte is das bei mir zB noch Vorne 10 cm Bodenfreiheit am Spoiler habe.
Glaube 8 cm ist pflicht, also denke ich das das auch kein Problem beim TÜV geben sollte.
Bei mir war das voll ok ! Dem Spoiler liegt ausserdem eine ABE bei, somit brauchst du den auch nicht wirklich eintragen lassen.
Zum Thema Rampen und Speed Bumps, man kann da einfach nicht schnell hoch oder runter fahren, da das Fahrwerk dann voll einfedert und es krack macht
Also muß man runter auf 10 bis 20 kmh. Also sind nicht die Fahrzeuge die behinderung sondern die dämlichen Hügel
Hallo,
ich wollte eigentlich nur wissen ob der TÜV-Mensch recht hat oder nicht.
Auf so "sachliche" Kommentare wie : "Viele Grüße an alle Verkehrshindernisse " kann ich voll verzichten! Das hilft nicht wirklich weiter.
Grüße,
A3-Rocky
Sehe ich genauso,
hättet Ihr mal nur nicht mit den Drempel angefangen
Viele Grüße
g-j
Es gibt weiterhin in Deutschland keine gesetzliche Mindesthöhe. Nur zwei Richtwerte, 8 cm unbewegliche und 7cm bewegliche Teile.
Wenn du ihn dennoch tiefer legst musst du zwei Dinge beachten:
Du darfst keine unnötige Behinderung darstellen. Das heisst du musst dann auch mit normaler Geschwindigkeit durch Schlaglöcher und Gullideckel fahren (oder drumrum *g*).
Zweitens, solltest du die Strasse mit deinem Fahrzeug beschädigen bist du haftbar!
Drittens, beschädigst du dir dein Auto an den Strassenbegebenheiten bist du selbst schuld und kannst niemanden anderen haftbar machen.
Als Beispiel aus "Beifahrer"-Erfahrung: Die Asphaltkante in einer Baustelle war leider einen Tick zu hoch und hat die Ölwanne aufgerissen. Nach Beschwerden und Anzeige an die zuständigen Stellen kam extra ein Gutachter der die Höhe des Fahrzeugs gemessen hat. Glück im Unglück, die Ölwanne (bzw. die Ablassschraube als tiefstes unbewegliches Teil) war mit 9cm Bodenfreiheit ausreichend hoch und somit musste der Baustellenbetreiber für den Schaden zahlen. Nur >1cm niedriger und man wäre auf dem Schaden sitzen geblieben.
Dennoch muss man sich den Gesetzen im Ausland bzgl Haftung und Fahrlässigkeit unterordnen.
Also Beispiel wäre hier immer wieder Österreich zu nennen. Die Kapperlständer dürfen einem ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung aufgrund der nicht eingehaltenen Mindesthöhe in Österreich (11cm) NICHT stilllegen. Es sei denn sie können damit eine Gefährdung beweisen (können sie normalerweise nicht, es sei denn man ist am Wörtherseetreffen - da können sie das! ).
Man sollte dennoch immer im Hinterkopf haben, dass der TÜV dennoch eine Zulassung mit extremer Tieferlegung verweigern kann. Wenn mit gesundem Menschenverstand einfach keine normale Inbetriebnahme möglich ist - zB Bodenfreiheit = null - oder schleifen der Räder an Karosserie.
Auch die Polizei kann ein Fahrzeug nachträglich stilllegen, wenn eine Gefährdung im Sinne von Mensch und Material anzunehmen ist.
In diesem Sinne - Happy Low-Riding!
Hallo BrainRunner,
Danke für die ausführliche Info.
ABER:
1. Ist mir das schon klar, was Du geschrieben hast.
2. Ist die Kiste (noch) nicht tiefergelegt.
3. Wenn tiefer, dann gehts hier um 2cm (20mm !) zum Serienfahrwerk.
4. Will ich eigentlich bloß wissen, was ist, wenn die Mindestbodenfreiheit gegeben ist und der TÜV-Mann trotzdem nicht auf seine Rampe fahren kann? Anderer TÜV oder doch "Problem"?
Grüße,
A3-Rocky
Fahr zu nem anderen TüV, wie gesagt, habe auch das Ambition Fahrwerk udn H+R 35 mm Federn + Spoiler von ABT und es gab keine Probleme !
Also einbauen Spurvermessen lassen und ab zum TüV Heini.