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Abtretung von KFZ Schaden an gegnerische private Haftpflicht?
Hallo :-)
Ich bin neu, hier und hoffe, dass ich nichts in der Suche übersehen habe, dass mir meine Frage vielleicht beantworten würde.
Es geht um einen unverschuldeten Unfall, bei dem ein 14jähriger Junge an einer mit Tempo 50 erlaubten Hauptverkehrsstrasse hinter rechts parkenden Autos einen Basketball auf die Strasse schoss, natürlich sofortige Vollbremsung, denn man rechnet ja mit einem dem Ball nachlaufenden Kind.
Nun gut es krachte und schepperte gewaltig Auto blockierte komplett rien ne vas plus. Es ging weder vor noch zurück, geschweige denn ließ er sich lenken.
Ergo: Polizei (zur Unfallaufnahme und Unfallortsicherung, denn der Wagen stand einfach super beschissen da) und ADAC gerufen. Den jungen Ballwerfer aufgefordert, sich nicht zu entfernen.
Bei Eintreffen der Polizei weiterhin diesen verdammten Ball gesucht und schlussendlich im Radkasten gefunden, nach dem 3. Messerstich des Beamten ging dann auch endlich die Luft aus dem Ball. Der Ball hatte den Crash also überlebt, das Auto leider nicht.
Kostenvoranschlag der Werkstatt : Schürze vorn rechts abgerissen, Radkasten auseinandergebrochen Spurstange muss geprüft und gegebenenfalls eingestellt werden.
Das ganze war vor 6 Wochen, der Schaden wurde nach Rücksprache mit der Mutter des Jungen am Folgetag ihrem Versicherer gemeldet, inkl. KVA 2 Wochen passierte nichts, der Sachbearbeiter war nie persönlich zu sprechen.
Vor 2 Wochen wurden Fotos des Schadens, sowie eine Unfallbeschreibung inkl. unserer Kontodaten gefordert, haben wir wiederum am Folgetag erledigt.
Da bis heute nichts geschah, also wieder dort angerufen. Aussage war nun.
"Lassen sie den Wagen reparieren, und machen sie eine Abtretungserklärung" Leider war der Sachbearbeiter nicht so wirklich kommunikativ, so dass mir das genaue Vorgehen nicht erklärt wurde.
Nun meine Fragen:
Kann es mir dann nicht trotzdem passieren, dass ich auf dem Schaden, oder einem Teil davon sitzen bleibe?
Sollte man nicht erst nach Kostenübernahmebeleg reparieren lassen?
Von einer solchen Vorgehensweise habe ich ehrlich gesagt bis heute noch nie gehört
*schäm*
Ich hatte zugegebenermaßen damit gerechnet, dass der Schaden gemäß KVA gezahlt wird, und das Auto ganz "entspannt" in die Werkstatt geht und wieder hergestellt wird. Oder aber eine Kostenübernahme an die Wekstatt geschickt wird und dann repariert wird. Wäre mir beides recht gewesen.
(Es handelt sich um einen Schaden laut KVA von knapp 600€)
Sorry leider ist der Text nun doch etwas länger geworden.
LG Apfelsaft
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10 Antworten
Moin,
es wurde (wenn ich das richtig gelesen habe) eine mündliche Reparaturfreigabe gegeben.
Wenn Du sicher sein willst, dann lass es Dir schriftlich bestätigen.
Die Abtretung bei der Repa.-Fa. ist nur dafür gedacht, dass der Versicherer direkt mit dieser abrechnet.
Die Unkostenpauschale von 25,- mußt Du selber einfordern.
Hi,
Vielen Dank, für die rasche Antwort.
Ja für mich war es auch eine mündliche Reparaturfreigabe, klang allerdings ehrlich gesagt etwas gequetscht und genervt und machte halt irgendwie den Eindruck, das man mich halt erstmal los sein wollte.
Ich habe mir einige Vordrucke zu der Abtretung bei google rausgesucht und da machte mich ein Nachsatz etwas stutzig.
Zitat:
Durch diese Abtretung werden die Ansprüche der Kfz-Werkstatt aus dem Reparaturauftrag gegen
mich nicht berührt. Sie kann die Ansprüche jederzeit gegen mich geltend machen insbesondere, wenn
der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet.
Quelle: kfz-schadensregulierung.de
Ist doch klar, wenn der Versicherer nicht zahlt, dann kann die Werkstatt an Dich die Forderung stellen.
Du bist ja schließlich der Auftraggeber.
Ja klar, darum meine Frage, ob das nicht besser über Kostenübernahmebestätigung zu regeln ist, denn der Schaden ist definitiv unverschuldet. Polizeiliche Tagebuchnummer usw hat der Versicherer alles bekommen.
Ich möchte mich von denen einfach nicht über den Tisch ziehen lassen
Schicke den SB des Versicherers eine Mail mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme.
Dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Danke
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Die Unkostenpauschale von 25,- mußt Du selber einfordern.
nicht nur die. Vergiss' den Nutzungsausfall oder den Mietwagen nicht, für die Zeit, in der Du Dein Fahrzeug nicht nutzen konntest. Den musst auch Du selbst geltend machen (gilt im Übrigen auch für die Wertminderung, so es denn eine gibt).
Die Sache mit der Abtretung ist sehr praktisch, da Du dann im Normalfall von der Abrechnung Werkstatt-Versicherung nix mitbekommst. Nur wenn sich die Versicherung querstellt, bist Du dann noch im Boot. Zur Sicherheit würd' ich mir dies schriftlich geben lassen bzw. diese Erklärung gleich an die Werkstatt schicken lassen (so hab' ich's nach der Abtretung immer gemacht).
Viele Grüße
Peter
Ich würde der mündlichen Aussage der gegnerischen Versicherung nicht vertrauen.
Das habe ich einmal gemacht und bin dann auf 700 € sitzengeblieben.
Es wurde einfach abgestritten was gesagt wurde. Daher mein Rat: schriftlich, wenigstens per Mail bestätigen lassen.
Vielen Dank allen Antwortenden
Ich habe gestern auch noch mit der ADAC Rechtsberatung gesprochen, und musste leider feststellen, das wir wohl einiges falsch gemacht haben
Man hätte sich gar keine 6 Wochen gedulden dürfen, denn nun sei der Versicherer in einer Schadensabwehrhaltung. Auch dort wurde mir empfohlen die Abtretungserklärung NICHT so zu unterschreiben.
@Stoppelfreund: Genau DAS ist meine Sorge schon gestern gewesen.
Nun gut, der Versicherer wird nun informiert, das wir eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung haben wollen, oder aber das Geld nach KVA, und das diese Woche noch. Eines von beidem wie die das machen ist mir nun egal.
Das hat man davon, wenn man nett sein will, und Verständnis zeigt für "Wir haben SO viel zu tun"
Nunja wir haben daraus gelernt
Die von uns gesetzte Frist von 7 Tagen (auf Anraten eines Rechtsanwaltes so gewählt) ist nun verstrichen, die Versicherung stellt sich nach wie vor tot
Weder haben wir eine schrftl. Kostenübernahme noch eine Auszahlung bekommen. Die Versicherungsnehmerin wurde über die Schadensabwicklung ihrer Versicherung in Kenntnis gesetzt und eine Anmahnung des fälligen Betrages wird morgen rausgehen.
Passiert wieder nichts bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
SO ein Theater, wegen eines Balles auf einer Strasse