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Abtretungserkärung: Autohaus rechnet unberechtigten Posten ab.

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 18:36

Ende letzten Jahres ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Sache war unstrittig und ich hatte auch 3 unabhängige Zeugen. Der Verusacher hat es aber gegenüber der Versicherung auch eingestanden.

Die Versicherung hat mir einen Brief geschickt, wo drin stand wie hoch die Gutachterkosten sein sollten, wenn ich denn einen beauftragen möchte und eine Liste, was ein Mietwagen kosten darf, falls ich einen benötige. Soweit so gut. Gutachter wollte ich nicht. Schaden sollte repariert werden, warum unnötig Kosten in die Höhe treiben. Nach einigem überlegen habe ich mich gegen einen Mietwagen entschieden und dir Reparatur so gelegt, dass ich auf Auto verzichten kann. Beim Autohaus habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit sie direkt mit der Versicherung abrechnen können. Das war wohl ein Fehler.

Ich habe die Versicherung informiert, dass ich einen Nutzungsausfall geltend mach, sowie eine Kostenpauschale. Die Antwort schriftlich der Versicherung: Kein Problem, sobald sie die Rechnung der Werkstatt haben kommen sie unaufgefordert darauf zurück. Das haben sie auch getan. Heute kam der Brief.

Reparaturkosten 1527,71€

Mietwagenkosten 69,02€

Kostenpauschale 20€

Bezahlt ans Autohaus 1596,73

Für mich kommt ein Verechnungsscheck gesondert über 20€

Das Autohaus hat also einen Mietwagen abgerechnet, den ich garnicht genutzt habe. Das ust doch Versicherungsbetrug.

Morgen wird es dort im Autohaus freundlich aber ordentlich rumpeln. Denn ich bekomme da nin ja auch keinen Nutzungsausfall bezahlt.

Dazu der Vertrauensverlust.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Januar 2017 um 20:04

Ich versuche mal auf offene Fragen zu antworten.

1. Es wurde nur der Stoßfänger gewechselt

2. Eine Evtl. Wertminderung sehe ich da nicht, zumal ich nicht vor habe, das Auto zu verkaufen, zumindest nicht in den nächsten 15 Jahren. Ich habe dementsprechend auch keinen Gutachter beauftragt. Der Schaden sollte lediglich repariert werden, das ist so geschehen.

3. Ich wollte eine Rechnung, man wollte sie mir navhschicken, weil noch nicht fertig. Jetzt weiss ich auch warum.

4. Ja es war die HUK, aber ich habe da keinen Schadenservice oder dergleichen in Anspruch genommen. Das wurde mir nicht mal angeboten, obgleich ich darum weiss. Stand also nicht zur Diskussion. Es wurde bei Suzuki gekauft und in der dortigen Werkstatt auch repariert.

5. Da ich das Schreiben erst gestern erhalten habe, kann ich unmöglich vorgehabt haben, schon vor einem Monat in der Werkstatt aufzuschlagen.

6. Mag sein, dass für andere diese Listen Wunschdenken sind. Für mich waren sie Anhaltspunkt und mehr hat die Versicherung auch nicht geschrieben. Wenn ich als Laie z.B. einen Gutachter beauftrage, weil es als eindeutig Geschädigter mein Recht ist, der aber Mondpreise verlangt für das Gutachten, was für mich als absoluter Laie nicht ersichtlich ist, finde ich einen solchen Anhaltspunkt nicht schlecht. Genauso verhält es sich mit Mietwagen.

7. Ich zeige da jetzt erstmal keinen an. Und ich werde da sicher auch nicht rumschreien oder mir irgendwelche Namen buchstabieren lassen mit irgendwelchen Drohungen. Auf diesem Weg kann man vielleicht weiterkommen, aber ein solch aufgeplustertes Verhalten ist meistens völlig unnötig. Mit doof und verwundert fragen kommt man eher ans Ziel und schon Nerven, das ist meine eigenen langjährige Erfahrung. Sowohl als Kunde, als auch von der anderen Seite im Umgang mit Kunden.

Abschliessend:

Kommuniziert habe ich nur mit dem Wekstattleiter des Autohauses. Mein persönlichler Eindruck von Beginn an war: Er ist mir unsympatisch. Aber eine Sympathie sagt ja nun erstmal nichts über die Arbeitsweise aus. Und gearbeitet haben sie ja auch gut. Ich schaue mal, ob ich morgen vorbeifahre. Wenn nicht nächste Woche. Heute gabe ich es nicht geschafft. Kommunizieren werde ich dann aber mit dem Verkaufsleiter.

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Wird ein Abrechnungsfehler sein. :)

Und ganz bestimmt ein bedauerlicher Einzelfall.

Lass dir doch mal die Rechnung von der Versicherung zuschicken. Vielleicht ist da auch eine Position "Verbringungskosten" zu finden. Und dann frag bei der Lackiererei nach, ob die das Fahrzeug als kostenlose Serviceleistung abholen und zurück bringen (hier in der Ecke nämlich genauso üblich, wie die Position Verbringungskosten auf der Werkstattrechnung).

Weißt du denn, in welcher Gruppe dein Auto beim Nutzungsausfall eingestuft ist? Und wie viele Tage war die Kiste denn in der Werkstatt?

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 19:10

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Januar 2017 um 20:02:03 Uhr:

Und ganz bestimmt ein bedauerlicher Einzelfall.

Lass dir doch mal die Rechnung von der Versicherung zuschicken. Vielleicht ist da auch eine Position "Verbringungskosten" zu finden. Und dann frag bei der Lackiererei nach, ob die das Fahrzeug als kostenlose Serviceleistung abholen und zurück bringen (hier in der Ecke nämlich genauso üblich, wie die Position Verbringungskosten auf der Werkstattrechnung).

Weißt du denn, in welcher Gruppe dein Auto beim Nutzungsausfall eingestuft ist? Und wie viele Tage war die Kiste denn in der Werkstatt?

Nein, ich weiss nicht in welcher Gruppe mein Auto eingestuft ist. Und Verbringungskisten gab es eigentlich nicht. Die Lackiererei ist nämlich direkt nebenan, haben sogar einen gemeinsamen Parkplatz.

Das Auto habe ich Mittags hingebracht und am nächsten vormittag wieder abgeholt. Denn den ersten ausgemachten Reparaturtermin musste ich absagen, da mein Vater gestorben war und ich weg musste. Somit war die neue Stossstange schon da und auch schon lackiert, Farbmuster wurde ja für den ersten Termin schon genommen, weil Lackiererrei dirkt am Haus ist. Also war es praktisch 2 Tage in der Werkstatt.

Aber interessanter Aspekt, vielleicht haben sie das ja auch mit abgerechnet.

Das sind dann zwei Tage Nutzungsausfall. Wenn du jetzt noch dein Modell nebst Baujahr mitteilst, kann ich morgen nachschauen.

Richtig verstanden? Nur die Stoßstange war zu lackieren, sonst nichts? Und die haben für das Montieren der Stoßstange dann zwei Tage gebraucht? Oder war sonst noch was zu machen?

Poste bitte auch die "Reaktion" des Autohauses. Auf die Erklärung bin ich gespannt und passiert leider viel zu häufig.

Meine Krönung war eine nicht durchgeführte Innenraumreinigung für 85 Euro plus Mehrwertsteuer. Hatten wohl darauf gesetzt, dass ich mir die Rechnung nicht zeigen lasse (damals Firmenwagen).

Austausch der Windschutzscheibe - eine Position war Glasreste aus dem Innenraum entfernen. Hatte allerdings nur einen Riss in der Scheibe, also keine Glasreste im Innenraum vorhanden.

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 20:33

Modell:Suzuki Celerio von 2015

Aber Nutzungsausfall kann ich ja jetzt nicht mehr geltend machen. Denke auch nicht, dass mich die Versicherung da beschissen hätte. was man hier so über Versicherungen liest, da kann ich mich nicht anschliessen. Kein Rumgezicke oder dergleichen.

Mal sehen, was mir das Autohaus morgen anbietet.

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 20:34

Zitat:

@kleiner_Lurch schrieb am 12. Januar 2017 um 20:35:04 Uhr:

Poste bitte auch die "Reaktion" des Autohauses. Auf die Erklärung bin ich gespannt und passiert leider viel zu häufig.

Meine Krönung war eine nicht durchgeführte Innenraumreinigung für 85 Euro plus Mehrwertsteuer. Hatten wohl darauf gesetzt, dass ich mir die Rechnung nicht zeigen lasse (damals Firmenwagen).

Mach ich

Wenn das Autohaus dir den Posten Mietwagenkosten auszahlt, wäre für dich doch alles in Ordnung.

Abgesehen davon erscheint mir der Betrag für zwei Tage Mietwagen ohnehin viel zu niedrig, das entspricht eher dem Nutzungsausfall für zwei Tage.

Also erst mal Ruhe bewahren.

Themenstarteram 12. Januar 2017 um 21:23

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Januar 2017 um 21:48:08 Uhr:

Wenn das Autohaus dir den Posten Mietwagenkosten auszahlt, wäre für dich doch alles in Ordnung.

Abgesehen davon erscheint mir der Betrag für zwei Tage Mietwagen ohnehin viel zu niedrig, das entspricht eher dem Nutzungsausfall für zwei Tage.

Also erst mal Ruhe bewahren.

Nee, preislich kommt das mit Mietwagen schon hin. Die Versicherung hatte da etwa 30-35€ in der Liste. Ich fahre ja nun mal keinen Mecerdes. Und die Mietwagenkosten sind als Mietwagenkosten deklariert und ans Autohaus gezahlt worden. Letztlich ist mir egal, von wem ich das Geld bekomme, aber ein Unding finde ich das schon. Schafft nicht gerade Vertrauen.

Die Versicherung kann nicht einfach einen Mietwagenpreis vorgeben.

Die Vermieter haben Unfallersatztarife, die von den normalen Tarifen nach oben abweichen.

Du darfst zwar nicht einfach irgend einen Mietwagen zu einem utopischen Preis anmieten, wenn du aber mehrere vergleichbare Angebote nachweisen kannst, dann hat die Versicherung das auch zu zahlen.

Nächstes mal nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Themenstarteram 13. Januar 2017 um 6:16

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Januar 2017 um 22:57:14 Uhr:

Die Versicherung kann nicht einfach einen Mietwagenpreis vorgeben.

Die Vermieter haben Unfallersatztarife, die von den normalen Tarifen nach oben abweichen.

Du darfst zwar nicht einfach irgend einen Mietwagen zu einem utopischen Preis anmieten, wenn du aber mehrere vergleichbare Angebote nachweisen kannst, dann hat die Versicherung das auch zu zahlen.

Nächstes mal nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

Die Versicherung hat auch keinen Mietwagen vorgegeben. Sie hat mir lediglich eine Liste geschickt mit Tarifen, was ein Mietwagen im Schnitt kosten darf, also verschiedene Modelle von Kleinwagen bis Limousine und ein paar Mietwagenfirmen. Ansonsten um Vergleiche gebeten. Genauso eine Liste, was ein Gutachten bei der jeweiligen Schadenshöhe kosten sollte. Es gibt ja auch eine Schadensminderungspflicht. Und ich finde dieses Virgehen auch nicht verwerflich, im Gegenteil, wenn man sich damit nicht gut auskennt, hat man einen Anhaltspunkt.

Und ich sehe nicht, warum ich hier einen Anwalt hätte beauftragen sollen. Die Sache war klar, der Gegner hat seine Schuld eingestanden, die Versicherung hat grünes Licht zur Reparatur gegeben. Es lag alles im zeitlichen Rahmen von 3 Wochen. Und die Versicherung hat ja hier nun niemanden über den Tisch gezogen. Das war ja das Autohaus. Einen Anwalt brauche ich, wenn es Probleme gibt, das ich nicht an mein Recht komme. Das sehe ich hier noch nicht.

Erst mal hören, was das Autohaus sagt.

Gibt's heute tatsächlich noch Unfallersatztarife?

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 12. Januar 2017 um 21:33:50 Uhr:

Modell:Suzuki Celerio von 2015

Aber Nutzungsausfall kann ich ja jetzt nicht mehr geltend machen. Denke auch nicht, dass mich die Versicherung da beschissen hätte. was man hier so über Versicherungen liest, da kann ich mich nicht anschliessen. Kein Rumgezicke oder dergleichen.

Mal sehen, was mir das Autohaus morgen anbietet.

Das Modell ist noch nicht aufgeführt. Wäre ein Twingo vergleichbar? Dann 29,- € am Tag.

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