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Abwechselndes Halteverbot

Themenstarteram 26. Dezember 2012 um 17:51

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgender Situation: an manchen Straßen darf man vom 1. bis zum 15. auf der einen Seite parken und vom 16. bis zum 31. auf der anderen Seite. Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder? Habt ihr eine Ahnung? Die Frage stelle ich mir nun besonders denn ich habe letztens ein Knöllchen gekriegt, weil ich am 01.11. um 09:59 Uhr mein Auto noch auf der 16.-31.er Seite hatte. Nun, wie bunt darf man es treiben mit diesem abwechselnden Halteverbot? Es kostet mich nur 15 Euro, also nicht die Welt aber ich frage mich, wie es in Zukunft gehen soll...

Danke für eure Inputs.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder?

Wieso lächerlich? Es ist, wie es ist. Die Theorie kennst du ja, für die Praxis musst du dich an die kontrollierende Stelle wenden. Aber eine Zeit geben MUSS es nicht...

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Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Die Frage stelle ich mir nun besonders denn ich habe letztens ein Knöllchen gekriegt, weil ich am 01.11. um 09:59 Uhr mein Auto noch auf der 16.-31.er Seite hatte.

Über neun (!) Stunden Karenzzeit würden einer solchen Regelung aber nicht gerecht werden.

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder?

Wieso lächerlich? Es ist, wie es ist. Die Theorie kennst du ja, für die Praxis musst du dich an die kontrollierende Stelle wenden. Aber eine Zeit geben MUSS es nicht...

Themenstarteram 26. Dezember 2012 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Wenn man das penibel auslegt, dann soll man theoretisch nachts rausgehen und spätestens um 0:00 Uhr das Auto umparken, was wohl lächerlich erscheint. Es muss also wohl eine gewisse Karenzzeit erlaubt sein oder?

Wieso lächerlich? Es ist, wie es ist. Die Theorie kennst du ja, für die Praxis musst du dich an die kontrollierende Stelle wenden. Aber eine Zeit geben MUSS es nicht...

Also meinst du, dass 2 Male im Monat der normale Bürger, der um 17:30 Uhr Feierabend macht und dann um 18:00 Uhr nach Hause kommt zunächst sein Auto auf der einen Straßenseite parken soll, dann nachts um 23:50 Uhr aufsteht und sein Auto umparkt?????? Na willkommen in Absurdistan.

Klar kann man sich an der kontrollierende Stelle wenden aber ich hätte lieber eine klare und offizielle Antwort bzw. Regelung, und nicht die, die der Dame / dem Herrn vom Amt in dem Moment gerade einfällt und im Zweifelsfall nichts wert ist...

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Klar kann man sich an der kontrollierende Stelle wenden [...] und nicht die, die der Dame / dem Herrn vom Amt in dem Moment gerade einfällt und im Zweifelsfall nichts wert ist...

Ähm, dir ist aber schon klar, dass die Kontrolleure zu irgendeiner Institutution gehören und das nicht freiberuflich machen? Warum wendest du dich nicht an diese Stelle? Die offizielle Regelung ist dir doch längst bekannt und im Zweifelsfall wird es immer so sein, dass die Zeit=0 sein wird. Aber du tust ja grad so, als ob man um 00:05 Uhr schon ein Knöllchen hat...

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

ich hätte lieber eine klare und offizielle Antwort bzw. Regelung

Ah ja, deswegen fragst du also lieber hier bei MT nach...

Was isn das für eine seltsame Halteverbotrsregelung? Wo gibts denn das ? Haste mal Bilder ?

am 26. Dezember 2012 um 23:06

Sollte das geschilderte Parksystem existieren...dann mal genaue Ortsangaben posten. Am besten mt Bildern.

Ansonsten reduziert sich das Handeln der Parker wie es eben geregelt ist! Was wer wie tut ist Privatsache! Die Behörde verlangt nix. Nur ordentliches, erlaubtes Parken!

Wer dagegen verstößt wird sanktioniert!

 

Wo liegt das Problem?

 

;)

Glaskugel sagt:

Es ist nur einseitiges Parken möglich. bzw. erlaubt. Restbreite...

Ganz tief in der Glaskugel:

Die Anwohner müssen nicht selbst die Straße kehren. Es kommt eine Kehrmaschine. Daher der Wechsel. :D

 

Fazit:

Bitte googlemapslink.

Und meiner Ansicht nach vermutlich froh über die Regelung sein.

Deutlich besser als Wildparken auf beiden Seiten und der Schwiergkeit normaler PKW Fahrer Schleppkurven von Bussen, LKW und vor allem Feuerwehrfahrzeugen angemessen zu berücksichtigen...

 

Evtl. bekommt man auch zur Antwort "bis 07:15 Uhr läuft keine Überwachungskraft dort".

So unflexibel sind Gemeinden manchmal gar nicht... ;)

@ TE,

ruf halt mal bei RTL an, solche Sachen sind gefundene Fressen für die.

Für mich ist das auch eine absurde Regelung und setzt voraus, dass man sehr früh raus muss um sein Auto umzuparken, damit man kein Knöllchen riskiert.

Ansonsten wird das ein Fall für den Anwalt... ich würde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen.

am 27. Dezember 2012 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Was isn das für eine seltsame Halteverbotrsregelung? Wo gibts denn das ? Haste mal Bilder ?

Sowas habe ich auch noch nie gesehen. Mich würden Fotos der Beschilderung auch mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

@ TE,

ruf halt mal bei RTL an, solche Sachen sind gefundene Fressen für die.

Für mich ist das auch eine absurde Regelung und setzt voraus, dass man sehr früh raus muss um sein Auto umzuparken, damit man kein Knöllchen riskiert.

Ansonsten wird das ein Fall für den Anwalt... ich würde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen.

Wenn das ein Scherz sein soll, dann mache das bitte auch entsprechend kenntlich. Wenn das allerdings dein Ernst sein sollte...:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das muß kein Witz sein.

Ich kenne monatsweises Einfahrverbot.

Oder stundenweises Parkverbot (für Kehrmaschinen - da muß dann in den 2-3 Stunden eben das Auto weg sein - und zwar die komplette Straße... interessiert auch keinen)

Es ist nur ärgerlich das es seitens des TE kein Feedback auf die gestellten Fragen gibt.

Solltest mal versuchen zu klären das man die 0:00 auf 7:00 o.ä. umschreibt, sollte ja kein Problem sein. Kehrmaschinen sind eh absoluter Schwachsinn, bringen nichts und behindern den Verkehr. In unserer Strasse war noch niemals eine Kehrmaschine (Sackgasse) und es sieht am Bordstein auch nicht schlimmer aus als anderswo wo die Maschinen fahren.

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Also meinst du, dass 2 Male im Monat der normale Bürger, der um 17:30 Uhr Feierabend macht und dann um 18:00 Uhr nach Hause kommt zunächst sein Auto auf der einen Straßenseite parken soll, dann nachts um 23:50 Uhr aufsteht und sein Auto umparkt?????? Na willkommen in Absurdistan.

Der normale Bürger weiß, dass nach 18.00 Uhr keine Politesse mehr im Dienst ist und stellt sich am 15. um 18.00 Uhr auf die 16/31-Seite der Strasse. Wenn dann die Politesse morgens um zehn vorbeikommt, dann gibts auch kein Knöllchen. Na Willkommen im Lande der logischen Denkweise.

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