Abweichende Erstzulassungsdaten im Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung Teil I
ich habe vor kurzem einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschrieben. Die Lieferung des Fahrzeugs steht noch aus, soll jedoch in den nächsten Tagen erfolgen. Der vollständige Kaufpreis wurde bereits bezahlt.
Beim Durchsehen der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass das Datum der Erstzulassung im Kaufvertrag mit 10/2024 angegeben ist, während in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Datum 04/2024 eingetragen ist.
Ich bitte um Ihre rechtliche Einschätzung zu folgender Situation:
– Welche rechtliche Bedeutung hat diese Abweichung?
– Handelt es sich hierbei um eine relevante Falschangabe oder einen Sachmangel?
– Welche Optionen habe ich als Käufer in diesem Fall (z. B. Rücktritt, Minderung, Anpassung des Vertrags)?
– Sollte ich die Auslieferung zunächst zurückhalten oder unter Vorbehalt annehmen?
Für eine Rückmeldung oder ein kurzes Beratungsgespräch wäre ich Ihnen sehr dankbar.
10 Antworten
Neben der Tatsache dass das Auto ein halbes Jahr älter ist als angenommen, könnte sich sogar um ein ganz anderes Modelljahr, mit evtl. änderungen handeln.
Dazu wäre es dann auch noch wichtig den Bauzeitpunkt zu kennen.
Ohne weitere Abklärungen würde ich das wohl nicht so einfach hinnehmen.
PS: die vollständige Zahlung vor der Lieferung war natürlich auch eher suboptimal
Rechtsberatung gibt es hier nicht, dafür gibt es Anwälte ;) (Nutzungsbedingungen)
Da der Vertrag noch nicht erfüllt ist hast du erst einmal die Wahl ob du das Fahrzeug noch abnehmen willst...... beim Restwert bei Wiederverkauf KÖNNTE das etwas (wirklich etwas) ausmachen. Kannst du aber nicht beziffern.....
Hast du wirklich richtig nachgeschaut?
Neben der Erstzulassung Feld B, befindet sich auch noch ein 2. Datum, die Erteilung der EG Betriebserlaubnis ...
Wenn die Erstzulassung tatsächlich doppelt so alt wie vereinbart ist (Jahreswagen statt Halbjahreswagen) würde ich wegen Täuschung prinzipiell zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Beim nächsten Kauf gäbe es das Geld erst bei der Fahrzeugübergabe.
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Das Herstellungsdatum des Fahrzeugs ist ebenfalls 11/2023, was bedeutet, dass es sich faktisch um ein 2023er Modell handelt.
Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass es ein 2024er Modell ist.
Den Rest der Angaben habe ich durch eine VIN-Prüfung sorgfältig überprüft.
Ich habe das Fahrzeug bereits auf meinen Namen zugelassen und eine Versicherung abgeschlossen.
Wenn das Fahrzeug in 11/2023 hergestellt wurde, ist es ein MJ 2024.
Bei VW ist 11/2023 gebaut ein 2024 Modell.
In den Sommerferien wird die Produktion auf das neue Modelljahr umgestellt.
Im Herbst 2024 gebaut ist dann Modelljahr 2025.
Wie das bei anderen Hersteller ist, weiß ich nicht.
Zitat:
@ask003091 schrieb am 13. Mai 2025 um 13:16:10 Uhr:
Das Herstellungsdatum des Fahrzeugs ist ebenfalls 11/2023, was bedeutet, dass es sich faktisch um ein 2023er Modell handelt.
Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass es ein 2024er Modell ist.Den Rest der Angaben habe ich durch eine VIN-Prüfung sorgfältig überprüft.
Ich habe das Fahrzeug bereits auf meinen Namen zugelassen und eine Versicherung abgeschlossen.
Herstellungsdatum, "FIN" Prüfung, Modelljahr alles unwiochtig.
Was steht unter "B"?
Ansonsten, rechtlich kann ich dazu nichts sagen. Wird wohl eine Wertminderung sein... Frag einen Anwalt, falls der VK nicht von selber auf Dich zukommt.
Bei Ford ist der Modellwechsel im September/Oktober. Wann genau weiß ich leider nicht.
Ich habe einen Fiesta, EZ 20.10.2003, der ist Modell 2004. ganz offiziell laut der Ford Werkstatt.
Wie schon gesagt: was steht im Feld B in der ZB 1 ?
Das ist direkt über der VIN (Fgst.Nr.)
Bei mir steht 20.10.2003
Im Feld 6 unten rechts dagegen steht: 27.06.2003
"Ich bitte um Ihre rechtliche Einschätzung zu folgender Situation:"
Hier gibt es keine Rechtsberatung.