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Abweichender Halter Versicherung kündigen ?
Ich habe vor Jahren meinen Eltern ein Auto gekauft, bin aber als Halter eingetragen.
Die Kfz-Versicherung wurde direkt von meinem Vater als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Er ist auch alleiniger Fahrer des Fahrzeugs. Der Standort des Autos ist im Norden Deutschlands (Wohnort meiner Eltern)
Da mein Vater nun 80 wurde, möchte er das Auto nicht mehr fahren.
Das Auto soll nun wieder zu mir zurück in den Süden.
Kann man Vater nun die KfZ-Versicherung unterjährig kündigen und ich eine neue Versicherung abschließen oder müssen wir bis Jahresende warten ?
Das Risiko des VN (nämlich mein Vater) ist ja weggefallen, da er das Auto gar nicht mehr benutzen kann.
Bitte um Info dazu, wie die Rechtslage ist, bevor ich mit der Versicherung telefoniere.
Herzlichen Dank
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29 Antworten
Da Rechtsberatung hier ausgeschlossen ist, stellst Du einfach einen Antrag auf VN Wechsel.
Wenn unterjährig bei Deiner Versicherung (gibst ja nicht an welche das ist) nicht möglich sein sollte, wird das dann zum nächstmöglichen Termin durchgeführt.
Der Versicherungsnehmerwechsel sollte sofort möglich sein.
Du solltest aber prüfen, ob es Sinn macht, die Versicherung mit dem SFR deines Vaters zu übernehmen, da du evtl. schadenfreie Jahre verlieren kannst. Andererseits fällt der Aufschlag für den abweichenden Halter weg.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Vater als Versicherungsnehmer zu belassen und nur den Fahrerkreis zu ändern. Es gibt allerdings Versicherungen, wo der VN auch als ältester Fahrer angesehen wird. Der Aufschlag für den abweichenden Halter bleibt dann aber bestehen.
Oder den Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen und mit/ohne Übernahme des SFR des Vaters zur Versicherung des geringsten Misstrauens wechseln.
@mps2
Da in deiner Konstellation kein Halterwechsel stattfindet, kannst du den laufenden Vertrag im Grunde "übernehmen". Dazu schließt du bei der Versicherung deines Vaters einen Neuvertrag ab und gibst als Vorversicherung seine Versicherungsvertragsnummer anund beantragst (sinnvollerweise) gleichzeitig die Übertragung der SF-Klasse. Parallel informierst du per mail oder Telefon die Versicherung, dass ihr einen Versicherungsnehmerwechsel machen möchtet. Das klappt normalerweise ohne Probleme und du hast dann auch gleich eine gute SF-Einstufung neben deinen anderen Verträgen gesichert, was durch den wegfall des Alterszuschlags im Tarif und des dann nicht mehr abweichenden Halters schon einiges in Geld ausmachen kann.
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala , MT-Moderator
man beachte, dass nur die Jahre übernommen werden können,. in denen man selbst in Besitz einer Fahrerlaubnis war/ist bzw. Lebensalter ab 18...
Lass dich am besten mal von der Versicherung beraten, wo das Auto jetzt versichert ist, die finden bestimmt eine Lösung
Zitat:
@Hulk2018 schrieb am 23. März 2024 um 12:22:47 Uhr:
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala , MT-Moderator
man beachte, dass nur die Jahre übernommen werden können,. in denen man selbst in Besitz einer Fahrerlaubnis war/ist bzw. Lebensalter ab 18...
Über das was möglich ist, bringt ein Gespräch mit der Versicherung Klarheit.
Das ist das, was angerechnet werden muss und nicht was angerechnet werden kann ;-)
Und es zählt, was er von dem Rabatt unter Berücksichtigung von evtl. historischen Schäden selbst erfahren haben könnte und nicht nicht Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis.
Es zählt das Rabatgrundjahr der zu übertragenden SF-Klasse und die Erteilung der Fahrerlaubnis. Eine SF 40 vom Papa kann mit 20 Jahren FS eine SF 20 werden, was besser als eine SF 4 im Zweitwagentarif ist.
Wenn der Papa SF 40 hat, könnte es sich lohnen, diesen als VN bestehen zu lassen. Das kann aber der Versicherungsvertreter oder die Versicherung alles ausrechnen.
Allerdings sind die heutigen Staffeln der Prozente lächerlich, bei meiner liegen zwischen SF 20 und SF 40 nur 9%. Bei der hier gerne als genannten HUK sind es sogar nur 7%
9% können aber zu einem 50% höher Beitrag führen
Also: alles Beschixx heutzutage und am Besuch eines Rechenkünstlers führt kein Weg vorbei.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. März 2024 um 20:59:21 Uhr:
9% können aber zu einem 50% höher Beitrag führen
Das meinst damit also: wenn z.B. SF 40 einem Beitragssatz
von 18 % entspräche, dann wäre die jährliche Prämie bei einem angenommenen Betrag von 1000 € für 100 % Beitragssatz, jährlich z.B.180 Euro
und SF 20 würde einem Beitragssatz von 27 % entsprechen, dann wären es in der Tabelle rein nach Zahlenwert zwar 9 % mehr, aber in der Realen Prämie
halt 50 % mehr.
Im Beispiel oben also 270 €.
Interessant…aber ich finde einen Rechenkünstler braucht es nicht unbedingt.
Man kann ja online in den Vers.rechnern seine SF-Kkasse eingeben und am Ende steht doch in Euro und Cent die Summe. Auf die kommt es letztendlich an und nicht unbedingt darauf, welche Prozente was und wieviel in welcher SF-Klasse angeboten werden.
SF 25 mit 40 % und 200 € Jahresbeitrag bei Versicherung A sind jedenfalls besser als SF 25 mit 30 % aber 250 € Prämie per Anno bei Vers. B.
Der TE will aber evtl. den Vertrag seines Vaters übernehmen, deshalb würde ich alle möglichen Varianten bei der Versicherung durchrechnen lassen und nicht bei irgendwelchen Checkern. Das könnte zum Nachteil des TE ausgehen.
is ganz einfach- bei verivox und check24 durchlaufen lassen- und schauen, obs TK und VK überhaupt noch braucht- wenn nicht, lässt sich zusätzlich VIEL Geld sparen!- ab 7-10J in jedem Fall...- Kasko ist reine Reparaturkostenversicherung begrenzt auf Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert!
Zitat:
@Hulk2018 schrieb am 26. März 2024 um 10:14:45 Uhr:
und schauen, obs TK und VK überhaupt noch braucht- wenn nicht, lässt sich zusätzlich VIEL Geld sparen!- ab 7-10J in jedem Fall...
Das kommt sehr auf den jeweiligen SFR an, und die Frage ob es finanziell möglich ist sich aus der Schatulle genug Geld raus zu nehmen um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.
Ich persönlich habe in der Kasko einen so hohen SFR, daß ich selbst noch 15 Jahre alte Fahrzeuge in Vollkasko habe.
Und da ich nicht VIEL Geld zahle kann ich auch nicht VIEL Geld sparen.