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Abwrack-Autos tauschen ?!

VW Vento 1H
Themenstarteram 7. April 2009 um 8:21

Hallo ,

wenn ich im Moment bei unseren örtlichen VW Händler Autos stehen sehe, die abgewrackt werden sollen, da kommen mir fast die Tränen !

Wollte daher wissen, ob es nicht möglich ist, wenn man jemanden kennt der sein viel zu gutes Auto abwracken lassen will und man selbst ein "wirklich" abwrackreifes Auto fährt,es so zu regeln,dass das eigene Auto abgewrackt wird und der eigentliche Käufer des Neufahrzeugs die Prämie trotzdem bekommt?

 

Kurz: Er bekommt mein Auto zum Abwracken und die Prämie, ich bekomme das Auto was er abwracken wollte.

Wäre doch ne super Sache, würde meine Schrottkarre direkt gegen was besseres tauschen und sogar noch einiges draufzahlen.Derjenige hätte somit noch extra was verdient!

Ist soetwas überhaupt möglich?Hat da einer Erfahrung mit oder gibts evt.Diskussionen oder gar Tauschanzeigen ?

Mfg richo

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2009 um 8:51

Naja ich denke mal DU müsstest dann das neue Auto kaufen und deins Verschrotten um die Prämie zu bekommen und danach deinem bekannten vermachen, der dir seins dann wiederum vermacht.

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Hi, ich kann dir leider keine Antwort auf deine Frage geben, aber das interessiert mich auch :)

gruß

Nein es ist nicht möglich!!!

Oder ist dein Auto bereits 12 Monate auf dem alten besizter zugelassen, dessen auto du haben möchtest!???

am 7. April 2009 um 8:51

Naja ich denke mal DU müsstest dann das neue Auto kaufen und deins Verschrotten um die Prämie zu bekommen und danach deinem bekannten vermachen, der dir seins dann wiederum vermacht.

am 7. April 2009 um 8:51

nö, das auto muss ja mind. 9 jahre alt......... und 1 jahr auf den abwracker zugelassen sein

also mal eben schnell tauschen geht net.

mfg

am 7. April 2009 um 8:53

Nein bei VW selber wird das nicht gehn. Die werden keine krummen Dinger machen, seklbst wenn du draufzahlen willst.

Könnte mir höchstens vorstellen, dass du vllt. was drehn kannst beim Schrotti der das Ding in die Presse haut. Wenn man den kennen sollte.

Aber die kiste hat doch auch ne Fahrgestellnummer, muss man nur noch wissen ob die bei den abwrachautos irgendwo gespeichert werden, bezüglich Zulassung.

am 7. April 2009 um 8:56

das wär ja noch schöner...ist gut so das man durch allerlei regeln möglichem betrug den riegel vorschiebt.

heiß aber nicht das es nicht trotzdem gemacht oder versucht wird./ wurde.

trotzdem ist es traurig wenn an sich gute fahrzeuge geplättet werden, aber ich denke das liegt zum einen daran das viele keine ahnung haben wieviel ihr wagen wirklich wert ist, es ihnen egal ist oder sie schlicht keine lust haben den selbstverkauf zirkus zu machen.

aber nen 5000€ wagen aus bequemlichkeit für 2500€ zu verschrotten, wo du allein an MWSt nachher wider 2000€ oder mehr zahlst ist einfach nur bescheuert.. unterm strich haste den wagen dann für nix verschrottet, hast keinen nachlaß und hast dem staat auch noch geld dazugegeben. das ist doch bescheuert. aber gut die menschen sind halt so...staat sagt, ich geb dir...mensch sagt, hey klasse ich nehme und schalte verstand ab.

am 7. April 2009 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von Boerdechecker

Nein bei VW selber wird das nicht gehn. Die werden keine krummen Dinger machen, seklbst wenn du draufzahlen willst.

Könnte mir höchstens vorstellen, dass du vllt. was drehn kannst beim Schrotti der das Ding in die Presse haut. Wenn man den kennen sollte.

Aber die kiste hat doch auch ne Fahrgestellnummer, muss man nur noch wissen ob die bei den abwrachautos irgendwo gespeichert werden, bezüglich Zulassung.

was meinst du wieso jetzt die original fahrzeugbriefe mit abgegeben werden müssen beim antrag einreichen? und ja klar sind die nummern gespeichert, beim bundesamt für verkehr, also da wo die zulassungen zusammenlaufen.

 

Was man machen kann und was AFAIK(*) auch legal ist:

Eine Neuwagenkaufwilliger (A) und der Halter eines Autos, auf das die Abwrackbedingungen zutreffen, (B) einigen sich:

B wrackt ab, kauft ein neues Auto und laesst es auf sich zu. Danach wird das Auto an A verkauft.

Nachteil: Zusatzkosten durch die zusaetzliche Ummeldung und A hat kein Ersthandauto (was je nach Situation entscheidend oder auch vollkommen belanglos sein kann).

 

(*) Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, den Neuwagen eine gewisse Zeit zu halten.

du musst DEIN AUTO abfracken (wenn es länger als 1 jahr zugelassen iss)

und auch DU musst den neuen kaufvertrag vom fahrzeug beim händler unterschreiben....

was die ganzen leute hier für probleme mit fahrzeugbrief und fahrgestellnummer haben versteh ich nicht so ganz :rolleyes:

 

Peter hat einen Golf 1

Stefan einen Golf 2

 

Stefan will gerne seinen Golf 2 abwracken

Peter will seinen Golf 1 gerne gegen den Golf 2 von Stefan tauschen

 

also.................

fährt Peter zum VW Händler und kauft das Auto, welches ja dann auf ihn angemeldet wird.....

das fahrzeug muss natürlich dann auch 1 jahr (oder was steht in den bedingungen) auf Peter angemeldet sein....

Peter erhält somit die Abwrackprämie

Nach 1 Jahr "verkauft" er Stefan das neue Auto offiziell und fertig.... was ist daran illegal ? Das ist mal wieder eine von den vielen Gesetzeslücken in Deutschland, die icht nicht verstehe

 

Du gibst ein altes Auto ab, bekommst die Abwrackprämie und holst dir ein neues... Das Fahrzeug was abgewrackt wird muss natürlich vorher auf dich zugelassen sein....

En kumpel von mir muss seinen Golf 2 jetzt auch abwracken, weil dieser auf seinen Opa läuft und der sich en neues Auto kaufen will.... iss das auch illegal ? :D mit sicherheit nicht

am 7. April 2009 um 10:46

Kassio, nur der Wagen, der abgewrackt werden soll, muss vorher 1 Jahr auf den Neuwagenkäufer zugelassen sein!

Der gekaufte Neuwagen kann nach Erwerb und 1 Tag Zulassung auf den Käufer weiterveräußert werden!

Eure Idee ,dass ich mein Auto abwracken lasse, die Prämie kassiere und dann für`n Kumpel einen Neuwagen kaufe geht! (Nach 1 woche oder so) verkaufe ich den Wagen dann an meinen Kumpel...

Stimmt doch, oder?? Freunde von mir haben das so vor 2 Wochen jedenfalls so gemacht...

am 7. April 2009 um 10:47

doppelt, sorry...

Hi,

ja so ist das völlig legal,allerdings hat man einen Wertverlust durch den zusätzliche Halter im Brief.

Das Geld bekommt man übrigen erst nachdem man einen neuen gekauft hat und dann teilweise erst wochen später. Ich weiß gar net on überhaupt schon jemand die Prämie bekommen hat so überlastet wie das Bundesamt derzeit ist:D

gruß Tobias

am 7. April 2009 um 11:04

es ist also möglich, wenn du den käufer kennst und der da mitspielt..

ich hatte die möglichkeit auch, golf 3, klimaanlage, nur knapp über 100.000 km und sahne zustand...

und ich bin trotzdem bei meiner praline mit fast 270.000 km geblieben ^^

Zitat:

Original geschrieben von sillyGolfer

Kassio, nur der Wagen, der abgewrackt werden soll, muss vorher 1 Jahr auf den Neuwagenkäufer zugelassen sein!

Der gekaufte Neuwagen kann nach Erwerb und 1 Tag Zulassung auf den Käufer weiterveräußert werden!

Eure Idee ,dass ich mein Auto abwracken lasse, die Prämie kassiere und dann für`n Kumpel einen Neuwagen kaufe geht! (Nach 1 woche oder so) verkaufe ich den Wagen dann an meinen Kumpel...

Stimmt doch, oder?? Freunde von mir haben das so vor 2 Wochen jedenfalls so gemacht...

ja, iss doch noch besser :)

also ich seh sowas nicht als illegal, sondern als gesetzeslücke... oder nicht ?

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