ForumA3 8P
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Abwrackprämie Änderungen ab 30.03.2009

Abwrackprämie Änderungen ab 30.03.2009

Themenstarteram 19. März 2009 um 17:41

Hallo zusammen,

ich werde am Montag den 30.03.2009 den neuen Antrag von der BAFA Seite runterladen und an die BAFA weiterleiten. Ich Frage mich nun, ob ich den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder ganz normal verschicken soll. Ich gehe davon aus das am 30.sowie 31.03. sehr viele Anträge gestellt werden und der verbleibende Topf sehr schnell leer sein wird.

Beste Antwort im Thema

Servus,

so viel ich von dem Händler mitbekommen habe, bei dem meine Mutter ihr Auto bestellt habt, reicht zum reservieren der Kaufvertrag. Sobald man den Neuwagen dann hat muss man den Verwertungsnachweis + Fahrzeugschein und Brief einrechen.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
am 19. März 2009 um 18:52

Das werde ich ebenfalls machen...

Weißt du zufälligerweise was man alles einreichen muss? Kaufvertrag...?

Größte Sorge ist bei mir z.Z der Verwertungsschein...also die Bestätigung dafür, dass man den Alten verschrottet hat....

am 19. März 2009 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Rustam...

Das werde ich ebenfalls machen...

Weißt du zufälligerweise was man alles einreichen muss? Kaufvertrag...?

Größte Sorge ist bei mir z.Z der Verwertungsschein...also die Bestätigung dafür, dass man den Alten verschrottet hat....

ohne "verwertungsnachweis", der uebrigens vom einem durch bafa autorisierten partner (liste gibts zum download) ausgestellt sein muss, kannst du dir den aufwand direkt sparen - der antrag wird abgelehnt.

 

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

Zitat:

Original geschrieben von Rustam...

Das werde ich ebenfalls machen...

Weißt du zufälligerweise was man alles einreichen muss? Kaufvertrag...?

Größte Sorge ist bei mir z.Z der Verwertungsschein...also die Bestätigung dafür, dass man den Alten verschrottet hat....

ohne "verwertungsnachweis", der uebrigens vom einem durch bafa autorisierten partner (liste gibts zum download) ausgestellt sein muss, kannst du dir den aufwand direkt sparen - der antrag wird abgelehnt.

 

gruesse vom doc

Wo hast du das denn her?

Hab ich jetzt noch nie gehört...

Der Verwertungsnachweis ist ganz klar Antragsvoraussetzung. Bearbeitet werden nur VOLLSTÄNDIGE Anträge. Dazu gehört natürlich auch der Verwertungsnachweis...

Das bezieht sich auf den jetzigen Stand. Das ist doch eh nur eine Reservierung. Gezahlt wird erst bei Anmeldung des neuen Autos und wenn der Verwertungsnachweis des alten Autos vorliegt. Ich wage sehr zu bezweifeln, dass der Verwertungnachweis bei der Reservierung vorliegen muss. Das wäre auch ziemlich sinnlos, wenn man dann noch ein halbes Jahr auf das neue Auto warten muss.

Oder auch direkt vom Bafa:

"Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird."

Servus,

so viel ich von dem Händler mitbekommen habe, bei dem meine Mutter ihr Auto bestellt habt, reicht zum reservieren der Kaufvertrag. Sobald man den Neuwagen dann hat muss man den Verwertungsnachweis + Fahrzeugschein und Brief einrechen.

Eben, das ist meiner Meinung nach auch das einzig Logische. Andernfalls hätte das neue Verfahren ja auch keinen Vorteil für den Käufer, wenn er noch eine Lieferzeit zu überbrücken hat. Wer lässt schon seit Altfahrzeug vorher verschrotten, wenn er noch darauf angewiesen ist.

Gruß,

Frittenbude

Was zählt als rechtsverbindlicher Kaufvertrag? Die verbindliche Bestellung von beiden Parteien unterschrieben? Ich hab nur eine mit meiner Unterschrift. :S

am 20. März 2009 um 10:31

im moment ist es die verbinldiche bestellung-ich werd noch die bestellbestätigung dazulegen.

am 30.3.wird die seite der bafa ganz schön zu leiden haben :P

nichts desto trotz gehe ich davon aus, dass trotzdem noch kapazitäten übrig bleiben!

Themenstarteram 20. März 2009 um 14:54

Danke für die rege Diskusion,

ich denke die Bestellung reicht als Nachweis für die Reservierung aus.

Einen Verwertungsnachweis kann erst erbracht werden, wenn ich das neue Auto zugelassen habe und das alte verschrottet habe.

Würdet ihr den Antrag per normalem Brief oder Einschreiben mit Rückschein versenden. Es könnte sonst bei normalem Brief meines Erachtens passieren, das die Behörde sagt ihr Antrag liegt hier nicht vor.

Nur dauert die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein nicht länger und dann wird es knapp, weil ich vermute das nach zwei Tagen die Quote erreicht wird, das der Topf leer ist.

Liebe Grüße

Polopolo007

Hi,

es gibt Neuigkeiten.

Es heißt, ab dem 30.03 könne man den Antrag nur noch Online ausfüllen. Auch den Kaufvertrag müsse man eingescannt hinschicken.

http://www.zuckerbrot.de/.../

MfG

Verbindliche Bestellung + AB vom Händler unterschrieben. Hab ich hier im Forum nachgelesen. Da hatte jemand direkt bei der Bafa angerufen.

Was solls, nächste Woche werden wir es wohl auf der Bafa Seite lesen können. Frage ist nur, wenn man ,wie ich, möglicherweise bis dahin noch keine AB hat, die aber gefordert wird..... wäre blöd. :S

AB = Auftragsbestätigung?

Ich werde wohl Montag bestellen beim Freundlichen.

Wie lange dauert sone Bestätigung?

Hmmm... wird wohl alles was knappt, was? :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Abwrackprämie Änderungen ab 30.03.2009