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Abwrackprämie bei Diebstahl
Ich habe meinen neuwagen freitags beim händler abgeholt und mein altes Fahrzeug zwecks abwracken dort gelassen. Richtig mit Kaufvertrag und so. Am Montag bekam ich einen Anruf, dass im Autohaus eingebrochen, der Schlüssel entwendet und mein Fahrzeug gestohlen wurde. Kripo wurde verständigt. Weitere Neuigkeiten gibts bisher nicht. Die Reservierungsbestätigung für die Abwrackprämie habe ich schon.
Weiß jemand, ob ich die Prämie jetzt trotzdem noch bekomme, bzw. den entsprechenden Betrag und von wem? Händler, Versicherung oder Staat?
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9 Antworten
was war das für ein Auto?
Oft tauchen gerade Alte Karren irgendwo mit Leerem Tank in nem Graben oder so wieder auf.
Ansonnsten ist der Wagen ja nicht dir sondern dem Autohaus gestohlen worden, daher müssen die dafür aufkommen. Bzw deren Versicherung.
Hast du einen Verwertungsnachweis bekommen vom Autohaus?
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Hast du einen Verwertungsnachweis bekommen vom Autohaus?
Oder sonst eine Quittung, dass du das Auto abgegeben hast?
Ich denke aber auch, dass du keine Probleme haben wirst. Das Autohaus war im Besitz des Wagens und müsste eigentlich die Verantwortung tragen.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Hast du einen Verwertungsnachweis bekommen vom Autohaus?
Einen Verwertungsausweis wird er wohl kaum bekommen haben, denn wie will denn bitte das Autohaus mit einem Verwertungsnachweis bescheinigen, dass das Auto ordnungsgemäß verschrottet wurde, wenn es in wirklichkeit geklaut ist...
Versichert ist -sowohl in der TK als auch der Handel- Handwerk Versicherung- des Händlers immer der Wiederbeschaffungswert.
Das ist der Betrag, welcher aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu erwerben.
Die Prämie ist -wie der Name schon sagt- eine Prämie und hat nichts mit dem "Fahrzeugwert" gemein.
Hieraus resultiert:
Versicherung: Zahlung des WBW
Vater Staat: nix, da Verwertungsnachweis nicht vorliegt
Händler:
Wird sicherlich Interessant werden.........
Gruß Delle
naja wenn man so liest, was alles verschrottet wird wegen der Prämie, muss ja nicht zwangsläufig der Wiederbeschaffungswert viel kleiner sein als die 2500 Euros. Vielleicht sogar ja mehr als 2500, denn manche Verschrotten ja Autos, die mehr wert sind, nur um die Prämie zu kriegen... oder um zusätzliche Umweltprämien des Herstellers zu kriegen, die an die abwrackprämie gekoppelt sind. Wenn überhaupt, dürfte sich der Schaden wohl im Durchschnitt bei allen abwrackautos im dreistelligen Bereich bewegen (meine grobe Schätzung). Auch dass das Auto gestohlen wurde spricht ja dafür, dass es noch brauchbar war.
Aber wie auch immer,,,
Aber zu deinem Beitrag, bin zwar kein Jurist, aber könnte mir vorstellen, dass hier der wiederbeschaffungswert anders zu kalkulieren ist. Denn ein gleichwertiges auto wäre hier ja eines, das ebenso abwrackprämienberechtigt wäre, also WBW 2500. Ich denke die Abwrackfähigkeit ist ebenso ein wertbildendes Merkmal wie eine Klima oder die Motorisierung im Normalfall.
Aber auch wenn man dem nicht folgen sollte, könnte man immer noch versuchen, die Diebstahlversicherung nach ihrem Sinn auszulegen, insofern als sie den geschädigten den Schaden, den er durch den diebstahl erleidet, ersetzen soll. Im Regelfall ist dies der Wiederbeschaffungswert, aber ich könnte mir vorstellen, dass man vor Gericht auch anders argumentieren könnte.
Aber wie gesagt das ist nur eine laieneinschätzung, bin ja kein Jurist, und ob sich das ganze lohnen würde bezweifle ich, wie ich oben schon schrieb.
Moin.
Delle hat recht.
Versichert ist der Verlust des Fahrzeugs, nicht der Verlust der Anwartschaft auf eine Prämie.
Es wird daher der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs ersetzt.
Die Prämie spielt bei der Ermittlung des Werts keine Rolle.
Wäre ja auch komisch: Wer die Prämie beantragt hat, bekommt für das gleiche Auto mehr, als jemand, dem der Wagen geklaut wird, ohne dass er die Prämie beantragt hat?
Das könnte man wohl keinem Kunden erklären...
Gruß
Hafi
Zitat:
Wäre ja auch komisch: Wer die Prämie beantragt hat, bekommt für das gleiche Auto mehr, als jemand, dem der Wagen geklaut wird, ohne dass er die Prämie beantragt hat?
Das könnte man wohl keinem Kunden erklären...
Gruß
Hafi
Naja, das is ja ähnlich wie mit nicht reparierten Schäden. Der Schaden ist gleich hoch aber wenn ichs nicht in einer Fachwerkstatt machen lasse bekomme ich auch weniger.
Beim Abwrackfahrzeug ist das Problem halt, dass man es ja quasi schon abgegeben hat in die Obhut des Händlers. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass (Versicherungsleistungen lass ich mal aussen vor) der Händer die Prämie nun nicht aus der eigenen Tasche finanziert.
Ich würde einfach versuche mit ihm zu reden, wenn garnichts geht muss halt ein Gericht entscheiden - hätte der Schlüssel weggeschlossen werden müssen? (in einen Safe z.B.?) Oder lag er vielleicht auf dem Verkäufertisch oder dort im Schubfach?
Zitat:
Original geschrieben von chili_con_carne
naja wenn man so liest, was alles verschrottet wird wegen der Prämie, muss ja nicht zwangsläufig der Wiederbeschaffungswert viel kleiner sein als die 2500 Euros. Vielleicht sogar ja mehr als 2500, denn manche Verschrotten ja Autos, die mehr wert sind, nur um die Prämie zu kriegen... oder um zusätzliche Umweltprämien des Herstellers zu kriegen, die an die abwrackprämie gekoppelt sind. Wenn überhaupt, dürfte sich der Schaden wohl im Durchschnitt bei allen abwrackautos im dreistelligen Bereich bewegen (meine grobe Schätzung). Auch dass das Auto gestohlen wurde spricht ja dafür, dass es noch brauchbar war.
Aber wie auch immer,,,
Aber zu deinem Beitrag, bin zwar kein Jurist, aber könnte mir vorstellen, dass hier der wiederbeschaffungswert anders zu kalkulieren ist. Denn ein gleichwertiges auto wäre hier ja eines, das ebenso abwrackprämienberechtigt wäre, also WBW 2500. Ich denke die Abwrackfähigkeit ist ebenso ein wertbildendes Merkmal wie eine Klima oder die Motorisierung im Normalfall.
Aber auch wenn man dem nicht folgen sollte, könnte man immer noch versuchen, die Diebstahlversicherung nach ihrem Sinn auszulegen, insofern als sie den geschädigten den Schaden, den er durch den diebstahl erleidet, ersetzen soll. Im Regelfall ist dies der Wiederbeschaffungswert, aber ich könnte mir vorstellen, dass man vor Gericht auch anders argumentieren könnte.
Aber wie gesagt das ist nur eine laieneinschätzung, bin ja kein Jurist, und ob sich das ganze lohnen würde bezweifle ich, wie ich oben schon schrieb.
Falsch gedacht.
Der Wiederbeschaffungswert, oder meintewegen hier auch mal der Marktwert hat bisher aufgrund der "Prämie" nicht zu einer Erhöhung geführt.
Das begründet sich in dem Umstand, dass kein Wirtschaftlich vernüftig denkender Mensch mehr für ein Gebrauchtwagen ausgibt, wie er eigentlich am Markt wert ist.
Daran ändert auch die "Prämie" nix.
Die Preise für Gebrauchtfahrzeuge sind immer noch transparent und nachvollziebar und dem zu Folge auch zu Ermitteln.
Ob und wann evtl. Vermögenschäden von wem auch immer und überhaupt tatsächlich zu ersetzen sind / wären obliegt real der juristischen Würdigung, hat aber mit dem Wiederbeschaffungswert nichts zu tun.
Gruß von einem, der solche Werte jeden Tag in der Woche ermittelt........
Onkel Delle