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Abwrackprämie wurde abgelehnt

Themenstarteram 10. April 2009 um 9:28

Guten Tag!

Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.

Gruß

Michael

PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.

 

 

Beste Antwort im Thema

In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.

So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:

Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.

Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.

Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:

1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.

2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

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am 10. April 2009 um 9:35

Soweit ich das über google eben mitbekommen habe ist das eine Immobilienfirma, also war das Auto auf den Falschen zugelassen, um für diese Prämie berechtigt zu sein.

evtl . deswegen:

"Speer Consulting Services"

ungleich

Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft

 

am 10. April 2009 um 11:16

Dein Problem lässt sich mit einem Blick auf die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Deines Autos klären.

Da sollte links der Vorhalter eingetragen sein, rechts sollten Deine Daten stehen. Wenn nicht, wäre allein schon das verdächtig.

In Zeile B steht das Datum der Erstzulassung. Dahinter kommt das Feld "Anzahl der Vorhalter". Da sollte beim Vorhalter zwingend eine "0" eingetragen sein und bei Dir auf jeden Fall eine "1" stehen.

Ist das nicht der Fall, dann ist das Auto bereits auf einen weiteren Vorbesitzer zugelassen gewesen oder der Vorbesitzer hatte das Auto zwischendurch mal abgemeldet und erneut angemeldet. Wie auch immer, das Auto wäre dann nicht förderfähig im Sinne Umweltprämie.

Dann wäre noch zu klären, ob es sich bei Speer-Consulting überhaupt um einen Kfz-Händler oder eine Autovermietung/Leasingfirma handelt. Klingt eher nach etwas anderem. Auch das wäre nicht förderfähig.

Ich würde sagen, da hat jemand nicht aufgepasst und die Bedingungen nicht korrekt gelesen.

Koreaner

am 10. April 2009 um 11:54

Als nächstes wäre dann zu klären, WER die Bedingungen nicht richtig gelesen hat. Der TE, oder vielleicht gar der Händler?

Ich kann mir gut vorstellen, dass bei dem ganzen Hick-Hack der eine oder andere Verkäufer nicht immer auf dem aktuellen Stand war. Sollte er die Prämienfähigkeit des Fahrzeugs zugesichert haben, könnte man mal ein ernstes Wort mit dem reden und - je nach Verlauf - über einen Anruf bei der Rechtschutzversicherung nachdenken. Eine Zusicherung könnte zum Beispiel in der Werbung des Händlers, im Verkaufsgespräch (Zeugen?) oder sogar im Vertrag gemacht worden sein. Gab es eine solche Zusicherung?

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Als nächstes wäre dann zu klären, WER die Bedingungen nicht richtig gelesen hat. Der TE, oder vielleicht gar der Händler?

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass bei dem ganzen Hick-Hack der eine oder andere Verkäufer nicht immer auf dem aktuellen Stand war. Sollte er die Prämienfähigkeit des Fahrzeugs zugesichert haben, könnte man mal ein ernstes Wort mit dem reden und - je nach Verlauf - über einen Anruf bei der Rechtschutzversicherung nachdenken. Eine Zusicherung könnte zum Beispiel in der Werbung des Händlers, im Verkaufsgespräch (Zeugen?) oder sogar im Vertrag gemacht worden sein. Gab es eine solche Zusicherung?

Zu allererst ist zu fragen, wer den Antrag ausgefüllt und eingereicht hat?

TE spricht von seinem Antrag, woraus nicht zu schließen ist, wer, Händler oder TE, die Formulare zusammengestellt und abgeschickt hat.

 

O.

Oder ob der Händler überhaupt was davon gewußt hat...

Nicht auszuschließen ist auch, daß der Händler einen Jahreswagen verkauft hat der eben nicht der Definition der Bafa entspricht.

(1. Version der Bafa für einen Jahreswagen war sogar: "Fahrzeug das längstens 1 Jahr auf einen deutschen Hersteller direkt oder einen deutschen Händler zugelassen war und sonst nix.")

 

Was nicht das Problem des Händlers wäre. ;) Service kann er nur bieten wenn er davon weiß, einige sagens dem Händler nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Michaal

Guten Tag!

Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.

Gruß

Michael

PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.

Hallo,

die Prämie wurde abgelehnt, weil das ehemalige Firmenauto einer Immobilienfirma nicht zur Prämie berechtigt. Das steht aber ganz klar in der Förderrichtlinie:

4.3 Voraussetzungen bezüglich des Neufahrzeuges

– Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen Pkw handeln.

– Das Fahrzeug muss hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 gemäß Richtlinie 98/69/EG – Stufe B – oder eine der nachfolgenden Richtlinien erfüllen.

– Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge.

– Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

– Das Fahrzeug

-- muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

-– darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Du bist der zweite Halter, der nicht zur erlaubten Gruppe der Ersthalter gehört - und deshalb frage ich mich, wieso Du überhaupt einen Antrag gestellt hast. Denn - sorry, wenn Du Dich dabei auf den Schlips getreten fühlen wirst - über die Voraussetzungen zur Abwrackprämie informiert man sich ja vorher, oder nicht?

Gruß Michael

In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.

So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:

Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.

Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.

Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:

1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.

2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

Und ich befürchte, daß sich mit diesen Geschichten in Zukunft noch etliche Gerichte beschäftigen dürfen...

am 12. April 2009 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

Und ich befürchte, daß sich mit diesen Geschichten in Zukunft noch etliche Gerichte beschäftigen dürfen...

Und ich befürchte , dass wir bei MT noch Seitenweise Geschichten davon zu lesen bekommen.....

Man mag sich garnicht vorstellen, welche Folgen das hat, wenn nur ein entsprechend großer Prozentsatz der Neuwagenkäufer die Abwrackprämie fest in die Finanzierungskalkulation eingeplant hat...

am 12. April 2009 um 20:14

Schade dass vom TE nichts mehr kommt. Wüsste schon gern, ob das Auto vom Händler gezielt als prämienfähig beworben wurde, oder ob der TE den Bock selbst geschossen hat.

am 12. April 2009 um 20:31

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Man mag sich garnicht vorstellen, welche Folgen das hat, wenn nur ein entsprechend großer Prozentsatz der Neuwagenkäufer die Abwrackprämie fest in die Finanzierungskalkulation eingeplant hat...

Wer das macht, ist selbst dran Schuld und verdient auch kein Mitleid. Von mir gibts aber Spott :)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

Und ich befürchte, daß sich mit diesen Geschichten in Zukunft noch etliche Gerichte beschäftigen dürfen...

Mag sein, dass sich noch viele Gerichte wegen dieser Sache bemüht werden. Die Erfolgsquote wird m.E. aber sehr gering sein, da sich aus den entsprechenden Passagen der Kaufverträge, wie sie hier im Forum gepostet wurden, ein Verschulden des Verkäufers nur schwer wird herleiten lassen.

 

O.

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