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Abwrackprämie - Zuerst verschrotten dann abmelden?

Themenstarteram 29. März 2009 um 21:08

Hallo,

in diversen Forenposts und Seiten im Internet konnte ich lesen, dass man das zu verschrottende Auto tunlichst zuerst verschrotten sollte und dann danach erst abmelden sollte, da man sonst die Abwrackprämie nicht bekommt.

Auf der Bafa - Seite FAQ (http://www.bafa.de/.../index.html) steht aber eigentlich klipp und klar:

"Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen."

Ist das nun wirklich so?

Hier mal ein Link, der das Gegenteil behaupten:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../...dann-abmelden_3234073.html

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2009 um 22:12

Guten Tag, alle Forumsteilnehmer,

seit dem 30. März bin ich jetzt regelmäßiger Leser dieses Forums, was dann heute in einer Anmeldung mündete. Also, Tach erst mal.

So, nun zum Thema :

Nach meinem Rechtsempfinden gibt es nur eine Stelle, die verbindliche Aussagen zu diesem Thema erstellt und erstellen kann. Und die heißt BAFA. Mit allen Unzulänglichkeiten, mit denen diese Behörde momentan von sich reden macht. Was dort steht, dass sollte auch "verbindlich" genannt werden.

Alles andere wäre absurd.

Und dort steht eigentlich in den Richtlinen zur Umweltprämie in Bezug auf das Altfahrzeug nur :

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer

ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren

Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung

des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.

Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung

erfolgt sein.

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

 

Dort steht meines Erachtens nichts darüber, das der Wagen erst verschrottet und dann abgemeldet werden muss. Oder umgekehrt !

Oder kann mir einer der anderen Forumsteilnehmer anhand dieser Angaben erklären, wo hier eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist. Ich sehe da keine.

Und das, was täglich in Funk, Fernsehen und Presse veröffentlicht wird, halte ich für großen Humbuck und Irreführung aller Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Alle Sekunden neue News, die vorne und hinten nicht stimmen. Hier kann ich nur einen Fernsehbericht auf RTL vom 29.03.2009 erwähnen, in der sogar die Reservierung der Umweltprämie erst der 01. April sein sollte.

Und auch die Zulassungsstelle ist für mich mit Ihren Infounterlagen nicht "verbindlich".

Verbindlich kann nur das sein, was die BAFA schreibt. Ansonsten könnten wir uns alle gemeinsam Texte ausdenken und dann wäre alles gültig. O.k. manchmal komme ich mir auch so vor, das unsere Regierung dies auch so handhabt. Aber hoffen wir einfach mal, dass wir der BAFA doch ein wenig vertrauen können und deren Aussagen auch eine gewisse Gültigkeit haben.

 

Gruss

Matti2009

 

38 weitere Antworten
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38 Antworten
am 29. März 2009 um 21:25

der von dir zitierte Artikel ist vom 04.02.09, also veraltet.

was auf der Bafa-Seite steht ist aktuell!

Gibt es noch andere Quellen, die dies auch bestätigen? Mein Händler hat nämlich erst abgemeldet und dann verschrottet!!!

am 1. April 2009 um 19:38

mein wissensstand ist so, das verwertungsnachweis und abmeldung am gleichen tag vollzogen werden müssen. stand jedenfalls so im rundschreiben von der innung. deswegen geben wir die verwertungsnachweise ausgefüllt an die autohäuser und die melden ab.

muß nicht, aber ist einfacher. Sonst muß man 2x auf die Zulassungsstelle wegen dem gleichen Auto.

am 1. April 2009 um 21:19

Bei den Zulassungsstellen gibt es ein Merkblatt darüber, das erst verschrottet, und dann stillgelegt werden muss. Warum das auf der Bafa Seite nicht steht, ist mir immernoch ein Rätsel.

gibt es denn nirgendwo eine VERBINDLICHE Auskunft hierfür????

am 2. April 2009 um 22:12

Guten Tag, alle Forumsteilnehmer,

seit dem 30. März bin ich jetzt regelmäßiger Leser dieses Forums, was dann heute in einer Anmeldung mündete. Also, Tach erst mal.

So, nun zum Thema :

Nach meinem Rechtsempfinden gibt es nur eine Stelle, die verbindliche Aussagen zu diesem Thema erstellt und erstellen kann. Und die heißt BAFA. Mit allen Unzulänglichkeiten, mit denen diese Behörde momentan von sich reden macht. Was dort steht, dass sollte auch "verbindlich" genannt werden.

Alles andere wäre absurd.

Und dort steht eigentlich in den Richtlinen zur Umweltprämie in Bezug auf das Altfahrzeug nur :

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer

ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren

Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung

des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.

Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung

erfolgt sein.

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

 

Dort steht meines Erachtens nichts darüber, das der Wagen erst verschrottet und dann abgemeldet werden muss. Oder umgekehrt !

Oder kann mir einer der anderen Forumsteilnehmer anhand dieser Angaben erklären, wo hier eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist. Ich sehe da keine.

Und das, was täglich in Funk, Fernsehen und Presse veröffentlicht wird, halte ich für großen Humbuck und Irreführung aller Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Alle Sekunden neue News, die vorne und hinten nicht stimmen. Hier kann ich nur einen Fernsehbericht auf RTL vom 29.03.2009 erwähnen, in der sogar die Reservierung der Umweltprämie erst der 01. April sein sollte.

Und auch die Zulassungsstelle ist für mich mit Ihren Infounterlagen nicht "verbindlich".

Verbindlich kann nur das sein, was die BAFA schreibt. Ansonsten könnten wir uns alle gemeinsam Texte ausdenken und dann wäre alles gültig. O.k. manchmal komme ich mir auch so vor, das unsere Regierung dies auch so handhabt. Aber hoffen wir einfach mal, dass wir der BAFA doch ein wenig vertrauen können und deren Aussagen auch eine gewisse Gültigkeit haben.

 

Gruss

Matti2009

 

Ja, im letzten Absatz. Denn wenn du erst abmeldest und dann verschrottest, war das Fahrzeug nicht mehr vom Zeitpunkt der Verschrottung aus gesehen durchgehend auf dich zugelassen. Aber in der FAQ der BAFA steht, dass die Reihenfolge egal sei.

Zitat:

Original geschrieben von Matti2009

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer

ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren

Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung

des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.

Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung

erfolgt sein.

Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Muss man vielleicht schon mal langsam daran denken ob die Schrottplätze überhaupt soviel Kapazitäten haben, um alle Abwrackprämienwilligen die Autos abnehmen zu können.

Vielleicht liegt es mal daran das man keinen Schrotthändler mehr findet, der mein altes Auto noch annehmen kann und man deshalb die Prämie nicht bekommt oder vielleicht deshalb die 6-Monatsfrist überschreitet?

Grüße

Klaus

am 6. April 2009 um 12:04

Also mir is das nach wie vor ein wenig unklar wie ich vorgehen soll!

Am 14.4 bekomme ich mein neues Auto.

Abwracken kann ich mein altes dann noch nicht, da ich auch zu den online-Reservierern gehöre und erst frühestens am 16. die fürs abwracken benötigten Unterlagen von der BAFA bekomme !?!?

Kann ich meinen alten somit für 2 Tage abmelden und dann noch verschrotten? Oder besser für die 2 Tage beide Autos angemeldet lassen? Oder is das alles kein Problem, weil ich mir die fürs abwracken benötigten Untlerlagen irgendwoanders besorgen kann..?

Bitte um Hilfe!

MfG

pain2k

am 6. April 2009 um 19:18

Hallo,

genau das gleiche Problem hab ich auch, meiner wird morgen geliefert.

Kann ich den nun anmelden und den alten abmelden oder sollte man bis zum 16.April warten?

Hat hierzu jemand infos?

Dankeschön

am 6. April 2009 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von 16joe

Hallo,

genau das gleiche Problem hab ich auch, meiner wird morgen geliefert.

Kann ich den nun anmelden und den alten abmelden oder sollte man bis zum 16.April warten?

Hat hierzu jemand infos?

Dankeschön

ich habe meinen heute verschrottet... Ich denke man kann ohne Probleme erst abmelden und dann irgendwann verschrotten.

Das Prob was auf einen dann zukommt, ist dass er 2x bei der Zulassungsstelle antanzen kann und 2x GEbühren zahlen muss... 1x fürs abmelden und 1x fürs verschrotten.

Um das Auto endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, muss der Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle gegengestempelt werden und die Originaldokumente entwertet.

Deswegen hab ich heute alles gleich richtig auf einem Schwung gemacht

1.) Auto beim Schrotti und Verwertungsnachweis mitgenommen

2.) Verwertungsnachweis beim KFZ Amt abstempeln lassen und Papiere entwerten

3.) Dem Schrotti den Durchschlag vorbeibringen

Wenn das Verwendungsnachweisformular ab 16.04 eintrifft, geh ich damit einfach nochmal zum Schrotti und der knallt mir da auch nochmal Stempel und Unterschrift drauf -> FERTIG :)

Sollte denke ich keine Probleme geben...

Gibt es hierzu neue Informationen, oder weiß jemand genaueres zu einer vorgeschriebenen Abfolge von Verschrottung und Abmeldung?

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