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Abzocke in Umweltzone!
Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen.
In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.
Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch nicht in Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
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126 Antworten
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch nicht in Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Kann ich hier nicht erkennen. Entweder die Behörde handelt nach geltendem Recht oder nicht. Prüfe das doch erst mal.
"Gefühltes Recht" bringt niemanden weiter.
Warum hast Du bei der Ummeldung des Kfz nicht gleich die richtige Plakette für 5,-€ geholt ?
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
Da bleibt euch nur die Möglichkeit, das Bußgeld untereinander aufzuteilen. Damit würde das Lehrgeld für jeden von euch vergleichsweise gering ausfallen.
Eine Umweltplakette mit korrektem Kennzeichen habt ihr aber doch wohl hoffentlich inzwischen besorgt und im Fahrzeug plaziert, oder?
Auf der Plakette steht ein falsches Kennzeichen. Die Plakette könnte ja gestohlen sein.
So einfach ist die Bürokratie. Die Plakette gehört nicht zum Kennzeichen des KFZ.
Auch wenn dein Fahrzeug verkehrssicher ist, brauchst du trotzdem eine gültige HU.
Auch wenn du tatsächlich niemand gefährdest, musst du dich ans Geschwindigkeitlimit halten.
Auch wenn du einen Führerschein hast, ist es "verboten" diesen beim Führen eines KFZ nicht mitzuführen.
Auch wenn die Ampel unnötiger Weise rot zeigt und du perfekt nachweisen kannst, dass null Gefahr durch drüber fahren ausgegangen ist, darfst du das noch lange nicht.
Ergo: Die Strafe ist vollkommen berechtigt. Dokumente sind auf gültigen Stand zu halten und das ist deine Pflicht.
Allerdings kann man bei den beiden Strafen aufgrund der zeitlichen Nähe durchaus von Tateinheit ausgehen.
Ansatzpunkt kann nur der zweite Zettel sein. Den kann man durchaus weg bekommen aufgrund der Tateinheit.
Sorry, aber da bist du dem Bürokraten-Wahnsinn wohl voll auf den Leim gegangen, du Zahlst erst mal Steuern für deine Schadstoff-Klassifizierung, du zahlst für deine Plakette (vermutlich sind dort auch noch grüne günstiger) und jetzt zahlst du, weil du zwar die neuen Kennzeichen, aber nicht den Aufkleber ans Auto gepappt hast.
Es ist doch schon seid Jahren erwiesen, das diese Zonen die Größe Augenwischerei seit der (illegalen) Solidaritäts-Abgabe ist. Wie der Staat versucht, an Geld zu kommen, siehst du, wenn du dir den unlauteren Wettbewerb der GEZ ansiehst. In meinen Augen staatlich geförderte kriminelle Organisationen.
Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutz-Versicherung, der würde ich den Fall sofort übergeben, ansonsten kommst du wohl bei einem Beratungs-Gespräch beim Anwalt gut weg, das Garantiert dir aber nicht, das du es nicht (zusätzlich zum Anwalt) zahlen musst.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
… Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben …
Bei der Ummeldung wirst du gefragt, ob du für 5 € eine Plakette kaufen möchtest. Du hättest das Angebot nur annehmen müssen. Auch jede Werkstatt kann das im Vorbeifahren erledigen. Selbst eine online bestellte ist am nächsten Tag da. Jetzt beschweren, dass du mit den vorher bekannten Konsequenzen leben musst, ist wenig hilfreich.
Sorry, da muss ich mal widersprechen.
Na klar hast Du etwas verbotenes getan, nämlich ein Fzg ohne gültige Umweltplakette in der Umweltzone geparkt. Ob Dein Fahrzeug diese Plakette kriegen kann, schon mal hatte oder sonstwas spielt doch keine Rolle.
Du fährst ja auch nicht ohne gültige TÜV Plakette und redest Dich raus, dass dein Auto in Ordnung ist.
Und angemeldet hast Du´s auch, da gabs Kennzeichen, die konntest Du auch montieren, die Plakette hättest du da mit machen können.
Über den ganzen Sinn und Unsinn der Umweltplakette gehts hier nicht, du hast dich ordnungswidrig verhalten und dafür zahlst du mindestens 2*23€.
Hoffentlich hast du die Zeit genutzt, bevor du diesen Beitrag geschrieben hast, das Ding endlich anzubringen, sonst gibts morgen wieder ein Knöllchen und das mit Recht (nicht mit Sinn und Verstand)
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 21:51:55 Uhr:
Sorry, aber da bist du dem Bürokraten-Wahnsinn wohl voll auf den Leim gegangen, du Zahlst erst mal Steuern für deine Schadstoff-Klassifizierung, du zahlst für deine Plakette (vermutlich sind dort auch noch grüne günstiger) und jetzt zahlst du, weil du zwar die neuen Kennzeichen, aber nicht den Aufkleber ans Auto gepappt hast.
Es ist doch schon seid Jahren erwiesen, das diese Zonen die Größe Augenwischerei seit der (illegalen) Solidaritäts-Abgabe ist. Wie der Staat versucht, an Geld zu kommen, siehst du, wenn du dir den unlauteren Wettbewerb der GEZ ansiehst. In meinen Augen staatlich geförderte kriminelle Organisationen.
Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutz-Versicherung, der würde ich den Fall sofort übergeben, ansonsten kommst du wohl bei einem Beratungs-Gespräch beim Anwalt gut weg, das Garantiert dir aber nicht, das du es nicht (zusätzlich zum Anwalt) zahlen musst.
Wegen "25€" oder wieviel zum Anwalt rennen ist wohl wie Spatzen mit Kanonen abschießen.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 21:51:55 Uhr:
… Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutz-Versicherung, der würde ich den Fall sofort übergeben, ansonsten kommst du wohl bei einem Beratungs-Gespräch beim Anwalt gut weg, das Garantiert dir aber nicht, das du es nicht (zusätzlich zum Anwalt) zahlen musst.
Was sollen eine Rechtschutzversicherung oder ein Anwalt denn machen? Gegen geltendes Recht angehen? Die RV wird dich sofort abweisen, der Anwalt wird eventuell eine Beratungsgebühr berechnen und sich totlachen. Toller Tipp.
Das Auto hatten wir erst seit wenigen Tagen, mittlerweile ist ja auch die korrekte Plakette mit dem richtigen Kennzeichen drin.
Was mich aber auf die Palme bringt ist, dass man wegen jeder Lappalie zahlen soll und sei sie auch noch so gering, und ohne, dass irgendjemandem dadurch ein Nachteil entstanden bzw. jemand geschädigt worden wäre. Nicht mal was Verbotenes wurde angestellt, und dafür soll man zahlen?
Tut mir Leid, aber hierfür fehlt mir jegliches Verständnis!
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 16. Juni 2015 um 21:51:55 Uhr:
Ich hoffe, du hast eine gute Rechtschutz-Versicherung, der würde ich den Fall sofort übergeben, ansonsten kommst du wohl bei einem Beratungs-Gespräch beim Anwalt gut weg, das Garantiert dir aber nicht, das du es nicht (zusätzlich zum Anwalt) zahlen musst.
Was soll da ein Beratungsgespräch beim Anwalt bringen?
Den Rat, die Umweltplakette mit dem neuen Kennzeichen direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs zu erwerben, hat der TE doch bereits hier im Thread bekommen (und im Gegensatz zum Anwalt vollkommen kostenlos).
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