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Achtung : Beschränkung d. Vorsteuerabzugs Firmenwagen 2009 !

BMW 5er E60
Themenstarteram 6. August 2008 um 6:54

Steinbrück will noch viel mehr von unserem unserem Geld ...

Unerwartete Änderungen beim Jahressteuergesetz 2009: :confused::confused:

Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen

(Lafontaine läßt grüßen ... ) :mad:

Eine überraschende Ergänzung erfährt der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG) durch eine Vorschrift im Umsatzsteuerrecht, die den 50%igen Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugaufwendungen regelt. Von der Einschränkung des Vorsteuerabzugs betroffen sind Fahrzeuge, die auch für unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, wie z. B. für die private Nutzung durch den Unternehmer oder einen Personengesellschafter. Nicht betroffen durch die Neuregelung sind Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch solche, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden.

Sofern ein Fahrzeug sowohl für unternehmerische als auch nicht unternehmerische Zwecke verwendet wird, soll der Unternehmer künftig berechtigt sein, aus der Anschaffung oder Herstellung, der Einfuhr, dem innergemeinschaftlichen Erwerb, der Miete, dem Leasing und anderen laufenden Betriebskosten von Fahrzeugen den Vorsteuerabzug nur noch zu 50 % der infrage kommenden Aufwendungen geltend machen können.

Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Besteuerung der nicht unternehmerischen Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe. Diese Vorschrift soll angeblich der Vereinfachung der Besteuerung dienen.

Für die Fälle der Nutzungsänderung bei Fahrzeugen ist eine Berichtigungsregelung vorgesehen. Die Regelung ist erforderlich, um einerseits ungerechtfertigte Vorteile des Unternehmers und ggf. Steuersparmodelle zu verhindern, andererseits aber auch, um Nachteile für den Unternehmer zu vermeiden.

Eine Vorsteuerberichtigung ist dann vorzunehmen, wenn Fahrzeuge, bei denen Vorsteuern um 50 % reduziert worden sind, innerhalb des Berichtigungszeitraums von fünf Jahren veräußert oder entnommen werden. Bei der Veräußerung oder Entnahme werden diese Fahrzeuge mit der vollen Umsatzsteuer belastet.

Die Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, die nach dem 31.12.2008 angeschafft werden, frühestens jedoch nach Genehmigung durch die EU.

Anmerkung: Inwieweit diese - auch schon früher sehr umstrittene Regelung - tatsächlich mit dem JStG verabschiedet wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.

 

Steuerpflichtige, die im Vertrauen auf die geplante Regelung handeln wollen, sollten Folgendes beachten :

 


Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, lohnt die Anschaffung vor dem 1.1.2009 bzw. vor Genehmigung der Regelung durch die EU.


 


Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 % (aber mindestens zu 10 %) betrieblich genutzt, sollte man es nach Inkrafttreten der Regelung anschaffen. Der Vorteil liegt hier darin, dass 50 % der Vorsteuer in Abzug gebracht werden können, die höhere private Nutzung aber nicht der Besteuerung bei der Umsatzsteuer unterworfen werden muss.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. August 2008 um 4:48

Zitat:

Original geschrieben von crumbledore

Sorry, aber das ist ja nicht zu ertragen hier.

Hat's denn einer von euch mal durchgerechnet?

OK. Mal ein Beispiel: Autolistenpreis 50.000,- (sind ja im 5er Forum), 15% Rabatt beim Kauf, Haltedauer des Autos 5 Jahre, jährliche Kosten 3.000,- (nur die mit MwSt). Dann sind im Autokauf 6.785,71 und in den laufenden Kosten 2.394,96 MwSt. Macht zusammen 9.180,67. Davon kürzt man die Hälfe = 4.590,34.

Im Umkehrschluss fällt aber auch die Umsatzsteuer auf die private Autonutzung weg. Dies wären jährlich 912,- = für fünf Jahre 4.560,-!!! Und die verbleibenden 30,34 sind auch noch Betriebsausgaben, die zu entsprechender ESt und GewSt Reduzierung führen. Da bleiben 5 EURO pro Jahr übrig.

Und dafür macht ihr hier so ein Fass auf...

Gruß

crumbledore

Deine Rechnung gilt aber nur dann, wenn Du kein Fahrtenbuch führst. Bei FB und einer hohen betrieblichen Nutzung sieht´s komplett anders aus.

Du wirdst doch nicht glauben, daß die hier ein Nullsummenspiel durchführen ?

46 weitere Antworten
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Vereinfachung des deutschen Steuerrechtes?!?!?!?!!?!?:confused::confused::confused::confused::confused:

Es blickt ja mittlerweile kaum mehr ein Steuerberater komplett / umfänglich durch!

Ich sage nur: Holt Friedrich Merz mit seiner Flat- Tax zurück und schafft alle Sondervergünstigungen ab........ so kann jeder Steuerpflichtige seine Erklärung wieder selber machen!

Zum Thema Auto: na dann muss dieses Jahr noch ein neuer Wagen her;)

Themenstarteram 6. August 2008 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Thknab

 

Zum Thema Auto: na dann muss dieses Jahr noch ein neuer Wagen her... ;)

... hierüber muß ich noch ein wenig Grübeln

Hat aber auch sein Gutes :D

Es lohnt sich dann so richtig :

- Fahrzeuge in den USA zu kaufen

- zum Tanken ins Ausland zu fahren

Unglaublich was die sich wieder einfallen lassen!

Naja, ich warte mal bis irgendjemand es bis zum Bundesfinanzhof durchgeklagt hat,wäre ja nicht die erste Schnappsidee die von dort aus wieder kassiert wird. Mein 530d wird zu 92% für Firmenfahrten genutzt (per Fahrtenbuch nachvollziehbar). Wenn ein Heizungsinstallateuer sein beruflich gekaufte Bohrmaschine privat nutzt wir er ja auch nicht 50% der Steuer nachzahlen müssen.

Diese Regelung würde für mich grob überschlagen ca. 2000 € netto Kosten verursachen...:( :(

Auch wenn im Moment unklar ist, ob diese Ergänzung überhaupt so umgesetzt wird, stellen sich mir doch schon zwei konkrete Fragen, die sich aus dem geposteten Text nicht beantworten:

  • soll die 50% Regel auch bei Führung eines Fahrtenbuchs gelten? Aus einem solchen geht der Privateanteil ja eindeutig hervor.
  • soll die 5 Jahres-Regel auch auf Leasing-Fahrzeuge angewendet werden? Das würde für alle Leasingverträge bis 5 Jahre eine Reduzierung des Vorsteuerabzugs auf 0% (!) bedeuten.
Themenstarteram 6. August 2008 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von 3bmw5

Auch wenn im Moment unklar ist, ob diese Ergänzung überhaupt so umgesetzt wird, stellen sich mir doch schon zwei konkrete Fragen, die sich aus dem geposteten Text nicht beantworten:

  • soll die 50% Regel auch bei Führung eines Fahrtenbuchs gelten? Aus einem solchen geht der Privateanteil ja eindeutig hervor.
  • soll die 5 Jahres-Regel auch auf Leasing-Fahrzeuge angewendet werden? Das würde für alle Leasingverträge bis 5 Jahre eine Reduzierung des Vorsteuerabzugs auf 0% (!) bedeuten.

Die wollen die Regelung, welche Lafo 1999 bei Antritt von RotGrün sich hat einfallen lassen, wiederbeleben.

Diese hat ja damals der EuGH nachträglich verworfen. Diesmal soll es aber geschickter ablaufen d.h. erst um eine EU-Genehmigung nachsuchen, dann dt. Gesetz.

Und hier gilt dann bez. nicht 100%-ig dienstlich genutzter Fahrzeuge : bei allen Kosten nur noch halbierter Vorsteuerabzug (auch Leasing).

Fahrtenbuch nutzt nur dann, wenn sich hieraus keinerlei Privatnutzung nachweisen läßt.

Themenstarteram 6. August 2008 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Nille72

Unglaublich was die sich wieder einfallen lassen!

Naja, ich warte mal bis irgendjemand es bis zum Bundesfinanzhof durchgeklagt hat,wäre ja nicht die erste Schnappsidee die von dort aus wieder kassiert wird. Mein 530d wird zu 92% für Firmenfahrten genutzt (per Fahrtenbuch nachvollziehbar). Wenn ein Heizungsinstallateuer sein beruflich gekaufte Bohrmaschine privat nutzt wir er ja auch nicht 50% der Steuer nachzahlen müssen.

Diese Regelung würde für mich grob überschlagen ca. 2000 € netto Kosten verursachen...:( :(

Der BFH hat diesen Mist schon einmal durchgewunken. Wenn überhaupt, dann hilft hier nur noch die EU ...

Zitat:

Original geschrieben von j123

Der BFH hat diesen Mist schon einmal durchgewunken. Wenn überhaupt, dann hilft hier nur noch die EU ...

Dann müssen wir eben vor das BVG...kann doch nicht sein, das ich für ein notwendiges Betriebsmittel die Umsatz-Steuer nicht mehr voll erstattet bekomme.....und dann beim Verkauf des Betriebsmittel auch noch 100% Steuer abführen muss!!!

leute - wir müssen den reichen NEHMEN und den armen GEBEN!...

immer schön viel umverteilen... in dunkeldeutschland gabs früher die "pappe" und alle waren zufrieden!

 

und welcher autokonzern braucht denn schon den deutschen firmenkunden?

das holen die sich alles bei den privatkäufern wieder rein!

 

ganz einfach: wenn die meinen sie müssen mir noch weiter in die Hosentasche greifen dann gibt es halt ein kleiners Auto.Meine Frau sollte eigendlich für ihren GTI ein Audi A4 Cabrio bekommen. Dann wir es halt ein Peugot oder Opel ohne Dach zum halben Preis.

Ich bin nicht mehr bereit unserem Staat einen Cent mehr in die Tasche zu schieben als nötig. Die sollen erst einmal lernen wie hart man sein Geld als kleiner Unternehmer verdienen muß.

Sorry, aber das ist ja nicht zu ertragen hier.

Hat's denn einer von euch mal durchgerechnet?

OK. Mal ein Beispiel: Autolistenpreis 50.000,- (sind ja im 5er Forum), 15% Rabatt beim Kauf, Haltedauer des Autos 5 Jahre, jährliche Kosten 3.000,- (nur die mit MwSt). Dann sind im Autokauf 6.785,71 und in den laufenden Kosten 2.394,96 MwSt. Macht zusammen 9.180,67. Davon kürzt man die Hälfe = 4.590,34.

Im Umkehrschluss fällt aber auch die Umsatzsteuer auf die private Autonutzung weg. Dies wären jährlich 912,- = für fünf Jahre 4.560,-!!! Und die verbleibenden 30,34 sind auch noch Betriebsausgaben, die zu entsprechender ESt und GewSt Reduzierung führen. Da bleiben 5 EURO pro Jahr übrig.

Und dafür macht ihr hier so ein Fass auf...

Gruß

crumbledore

Themenstarteram 7. August 2008 um 4:48

Zitat:

Original geschrieben von crumbledore

Sorry, aber das ist ja nicht zu ertragen hier.

Hat's denn einer von euch mal durchgerechnet?

OK. Mal ein Beispiel: Autolistenpreis 50.000,- (sind ja im 5er Forum), 15% Rabatt beim Kauf, Haltedauer des Autos 5 Jahre, jährliche Kosten 3.000,- (nur die mit MwSt). Dann sind im Autokauf 6.785,71 und in den laufenden Kosten 2.394,96 MwSt. Macht zusammen 9.180,67. Davon kürzt man die Hälfe = 4.590,34.

Im Umkehrschluss fällt aber auch die Umsatzsteuer auf die private Autonutzung weg. Dies wären jährlich 912,- = für fünf Jahre 4.560,-!!! Und die verbleibenden 30,34 sind auch noch Betriebsausgaben, die zu entsprechender ESt und GewSt Reduzierung führen. Da bleiben 5 EURO pro Jahr übrig.

Und dafür macht ihr hier so ein Fass auf...

Gruß

crumbledore

Deine Rechnung gilt aber nur dann, wenn Du kein Fahrtenbuch führst. Bei FB und einer hohen betrieblichen Nutzung sieht´s komplett anders aus.

Du wirdst doch nicht glauben, daß die hier ein Nullsummenspiel durchführen ?

am 7. August 2008 um 7:13

Hallo,

 

na dann bin ich ja mal wieder froh, dass wir als GmbH firmieren und ich als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Dienstvertrag von dem ganzen Mist verschont bleibe.

 

Viele GRüße

Zitat:

Original geschrieben von crumbledore

Sorry, aber das ist ja nicht zu ertragen hier.

Hat's denn einer von euch mal durchgerechnet?

OK. Mal ein Beispiel: Autolistenpreis 50.000,- (sind ja im 5er Forum), 15% Rabatt beim Kauf, Haltedauer des Autos 5 Jahre, jährliche Kosten 3.000,- (nur die mit MwSt). Dann sind im Autokauf 6.785,71 und in den laufenden Kosten 2.394,96 MwSt. Macht zusammen 9.180,67. Davon kürzt man die Hälfe = 4.590,34.

Im Umkehrschluss fällt aber auch die Umsatzsteuer auf die private Autonutzung weg. Dies wären jährlich 912,- = für fünf Jahre 4.560,-!!! Und die verbleibenden 30,34 sind auch noch Betriebsausgaben, die zu entsprechender ESt und GewSt Reduzierung führen. Da bleiben 5 EURO pro Jahr übrig.

Und dafür macht ihr hier so ein Fass auf...

Gruß

crumbledore

Sorry, aber das ist eine Milchmädchenrechnung. Meine private Autonutzung beläuft sich auf unter 10% und die Kosten dafür sind weit weniger, als ich dann durch den wegfallenen Vorsteuerabzug drauflegen müsste.

Außerdem gabs diese "nur-noch-halbe-MwSt-zurück" Geschichte schon mal, wurde 2004 wieder abgeschafft, weil zu kompliziert (!). Der Grund, warum das wieder eingeführt werden soll, ist einzig und allein: "man verspricht sich Mehreinnahmen i.H.v. 50 mio. Euro". Hat nichts mit Argumenten oder der Sache an sich oder Gerechtigkeit zu tun, sondern allein damit, Kasse zu machen.

@crumbledore

Du bist ja ein ganz Schlauer! Ich rechne jetzt nochmal ein bisschen nach:

Leasingrate netto 10820,-

Reifen netto 1200,--

Diesel netto 4400,--

Sonstiges (Wäsche,Kleinkram) etc. 1000,--

17420 € = 3309 € Steuer pa. /2 = 1654,90 € Mehrbelastung

Privantanteil 8% = 1393,6 netto = 264,78 € UST-Steuer Ersparnis

Von meinem 1er rede ich jetzt mal nicht.....da sind es aber auch sicher noch 500 € pa Mehrbelastung.

Wo steht eigentlich, das die nicht abzugsfähige 1/2 Ust. als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können? Ich bin mir da nicht so sicher.

Spannend wird auch Situation bei einem Versicherungsschaden: Als Selbstständiger wird ja nur der Nettoschaden von der gegenerischen HP-Versciherung erstattet....wie wird es denn mit der USt....zahlt die Versicherung dann die zweite Hälfte oder bleibe ich da auch darauf sitzen?

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