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ACHTUNG(!) Gefälschte Gutachten für PORSCHE-Leichtmetallräder Typ R458!

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 17:55

... auf falschen "Sohlen"!

 

Auf dem beliebten 3-2-1 Marktplatz tauchen zum wiederholten mal Angebote von Kompletträdern mit gefälschte Gutachten auf! Im konkreten Fall wird ein vermeintliches PORSCHE Original-Design Typ R458 der Dimension 10,0Jx22H2, mit unklaren Herkunftsmerkmalen, mit einem Gutachten von XTRA Wheels AG Germany - Rad-Typ URANUS zu attraktiven Preise angeboten. Mit Hilfe des gefälschten Gutachten wird der Eindruck erweckt, das eine Zulassung des  PORSCHE Replikat´s ohne Probleme möglich ist.  Dem ist nicht so, weil es bei dem Original Gutachten, ausgestellt durch den TÜV Austria, um ein registriertes Gutachten handelt und ohne Abfrage der Gutachtennummer durch Dekra, Küs oder TÜV etc. nicht eingetragen wird.

 

Nicht nur das dieses Gutachten gefälscht ist (Urkundenfälschung), verstossen solchen Angebote auch gegen  § 46 Abs. 1, Abs. 3 GeschmMG - bezüglich des Gemeinschaftsgeschmacksmusters i.V. m. Art. 88 Abs. 2 GGMV - bzw. auf §5 19 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG.

 

Solche Angebote verstossen auch gegen die Grundsätzen der Lizenzanalogie (vgl. hierzu BGH GRUR 2006, 143 - Catwalk). Wegen der Möglichkeit eines Marktverwirrungsschadens besteht zudem über die durchgeführten 3-2-1 Angebote einschließlich der abgegebenen Angebote Auskunftspflicht durch den Anbieter (OLG München GRUR-RR 2004, 324, 326 - blue-Mix; StröbeleIHacker, MarkenG, 8. Aufl., 5 14, Rn. 300; Eichmannlvon Falckenstein, GeschmMG, 3. Auflage, 5 42, Rn. 21; beide mwN).

 

Solche Angebote bei 3-2-1 verstossen ferner gegen § 42 Abs. 2 GeschmMG - bezüglich des Gemeinschaftsgeschmacksmusters

(Anlage K 5) i.V.m. Art. 88 Abs. 2 GGMV -, § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 MarkenG.

 

Das 3-2-1 Angebot ist eine vorsätzliche Offerte. Jedenfalls hätte der Anbieter als Gewerbetreibender die Schutzrechtslage vorher abklären müssen, so dass ihm jedenfalls Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein möglicher Schadensersatzanspruch ergibt sich überdies aus 9 Satz 1 UWG i. V. m. 3, 4 Nr. 9a) und b) UWG unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für jeden Geschädigten.

 

Und wer diese Räder kauft macht sich zudem auch noch strafbar! Die Fahrzeugteile sind nicht geprüft, und somit wird der Versicherungsschutz auch noch riskiert! Eine Eintragung nach §§ 19, 21 StVZO ist nicht möglich da es sich um Nachbauten unklarer Herkunft handelt!

 

In dem anhängenden Gutachten, können die "stümperhaften" geänderten Angaben leicht erkannt werden. Und das das Gutachten gefälscht ist sagt der Räder-Hersteller, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Typ-Prüfstelle die das Original-Gutachten erstellt hat!

 

ERGO: Besser Finger weg! ;)

 

Bis gleich!

CADDYHOOD

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Februar 2010 um 19:32

Es wurde keine Behauptung aufgezeigt, sondern es wurde eine Tatsache dargestellt! Und wenn man lesen kann kommt man von selbst auf diese Tatsache. Porsche hat zudem sicher keine Lizens vergeben, um solche Lizensen mit falschen oder gefälschten Gutachten zu legalisieren! Das wäre wohl eine unübliche Praxis.

 

Und Replikas werden nur durch TÜV-Gutachten legalisiert, ansonsten würden markenrechtlich geschützete Produkte sicher nicht von den Europäischen ZOLL Behörden in Massen sichergestellt und beschlagnahmt und vernichtet.

 

Und wer markenrechtlich geschütze Produkte erwirbt macht sich auch strafbar, indem der Erwerber das Recht an der Sache verliert.

 

CADDYHOOD

 

 

5 weitere Antworten
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5 Antworten

so ich hab jetzt den text 5 mal gelesen und versteh es immer noch net....

Zitat:

Original geschrieben von caddyhood

... auf falschen "Sohlen"!

Auf dem beliebten 3-2-1 Marktplatz tauchen zum wiederholten mal Angebote von Kompletträdern mit gefälschte Gutachten auf!

ja soll vorkommen. soweit komm ich noch mit.

Zitat:

Im konkreten Fall wird ein vermeintliches PORSCHE Original-Design Typ R458 der Dimension 10,0Jx22H2, mit unklaren Herkunftsmerkmalen, mit einem Gutachten von XTRA Wheels AG Germany - Rad-Typ URANUS zu attraktiven Preise angeboten.

sagt wer? beweise? link? woher weiss man ob der herkunft "ungewiss" ist? steht doch im gutachten...

Zitat:

Mit Hilfe des gefälschten Gutachten wird der Eindruck erweckt, das eine Zulassung des  PORSCHE Replikat´s ohne Probleme möglich ist. 

1) nochmals wo steht das das gutachten gefälscht ist? bzw wer behauptet das?

2) replikas kann man in der regel natürlich eintragen lassen.

Dem ist nicht so, weil es bei dem Original Gutachten, ausgestellt durch den TÜV Austria, um ein registriertes Gutachten handelt....

jaaaaaa soweit hab ich das verstanden...

und ohne Abfrage der Gutachtennummer durch Dekra, Küs oder TÜV etc. nicht eingetragen wird.

auch das ist richtig. und jetzt?

Nicht nur das dieses Gutachten gefälscht ist (Urkundenfälschung), verstossen solchen Angebote auch gegen  § 46 Abs. 1, Abs. 3 GeschmMG - bezüglich des Gemeinschaftsgeschmacksmusters i.V. m. Art. 88 Abs. 2 GGMV - bzw. auf §5 19 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG.

ja gutachten fälschen is urkundenfälschung. kopien von felgen herzustellen ist auch "verboten". vergleiche mal den fall mae gegen ähhhhh dingens keskin (???)....stichwort monoblock felgen.

 

Zitat:

Solche Angebote verstossen auch gegen die Grundsätzen der Lizenzanalogie (vgl. hierzu BGH GRUR 2006, 143 - Catwalk). Wegen der Möglichkeit eines Marktverwirrungsschadens besteht zudem über die durchgeführten 3-2-1 Angebote einschließlich der abgegebenen Angebote Auskunftspflicht durch den Anbieter (OLG München GRUR-RR 2004, 324, 326 - blue-Mix; StröbeleIHacker, MarkenG, 8. Aufl., 5 14, Rn. 300; Eichmannlvon Falckenstein, GeschmMG, 3. Auflage, 5 42, Rn. 21; beide mwN).

auch das ist richtig, ABER woher weist DU das die firma porsche bzw der inhaber der rechte an der felge diese nicht in lizens nachbauen lässt?

und nur so nebenher...wen man auch nur einen winkel, einen abstand und einen radius verändert kann man jedliches patentrecht umschippern. vergleiche google mit dem stichwort "ce china export".

Zitat:

Und wer diese Räder kauft macht sich zudem auch noch strafbar! Die Fahrzeugteile sind nicht geprüft, und somit wird der Versicherungsschutz auch noch riskiert! Eine Eintragung nach §§ 19, 21 StVZO ist nicht möglich da es sich um Nachbauten unklarer Herkunft handelt!

wer macht sich strafbar? wiso? weil ich an meinen show n shine porsche den ich eh nur auf dem trailer rumschiebe und der nichtmal zugelassen ist diese felgen aufziehe brauch ich keinen §21 (der regelt die einzelabnahme, §19 regelt nur die eintragung mit gutachten)...

Zitat:

In dem anhängenden Gutachten, können die "stümperhaften" geänderten Angaben leicht erkannt werden.

also auch dieses gutachten hab ich 5 mal angeschaut...ich finde keine "stümperhafte" fälschung....btw ohne jedliche beweise von fälschungen zu reden kann durchaus in übler nachrede und rufschädigung bestraft werden.

das einzige das ich mir jetzt aus dem fingern sauge ist das man gutachten x mit einem anderen text frisiert hat. es fehlen aber jede menge fakten hier...

da hat mans wieder! egal ob Porsche,Audi,AMG und andere Diverse Felgen Duplikate sollte man halt mit Vorsicht geniesen, nicht nur das es so gut wie nie papiere dazu gibt ist auch noch die Qualität meist Miserabl!!

Strafbar macht man sich allerdings beim kauf solcher Felgen in keinster weise!!Diverse AMG oder BBS oder Original Audi Felgen gibt es ogt als Duplikat und man könnte meinen das es 100% keinen unterschied gibt, es gibt aber unterschiede sonst würden alle Original Felögen hersteller deren Felgen kopiert werden rechtliche Schritte einleiten!!

Fazit. wenn ich mir einen Porsche Cayenne leisten kann, und ich gehe davon aus das es sich um einen handelt, denn 10x22 werden auf keinen 911er passen, kaufe ich mir alles, blos keine Replika Felgen :rolleyes:

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 19:32

Es wurde keine Behauptung aufgezeigt, sondern es wurde eine Tatsache dargestellt! Und wenn man lesen kann kommt man von selbst auf diese Tatsache. Porsche hat zudem sicher keine Lizens vergeben, um solche Lizensen mit falschen oder gefälschten Gutachten zu legalisieren! Das wäre wohl eine unübliche Praxis.

 

Und Replikas werden nur durch TÜV-Gutachten legalisiert, ansonsten würden markenrechtlich geschützete Produkte sicher nicht von den Europäischen ZOLL Behörden in Massen sichergestellt und beschlagnahmt und vernichtet.

 

Und wer markenrechtlich geschütze Produkte erwirbt macht sich auch strafbar, indem der Erwerber das Recht an der Sache verliert.

 

CADDYHOOD

 

 

Zitat:

Original geschrieben von caddyhood

Es wurde keine Behauptung aufgezeigt, sondern es wurde eine Tatsache dargestellt! Und wenn man lesen kann kommt man von selbst auf diese Tatsache. Porsche hat zudem sicher keine Lizens vergeben, um solche Lizensen mit falschen oder gefälschten Gutachten zu legalisieren! Das wäre wohl eine unübliche Praxis.

nochmals....wer sagt das? du? bist du der chef der porsche rechte abteilung? wo ist das gutachen bitte gefälscht?

btw das veröffentlichen von gutachten ist auch ein verstoss gegen das urheberrecht....wen der urherber dir das nicht schriftlich erlaubt hat. das ganze gilt auch bei "fälschungen".

 

Zitat:

Und Replikas werden nur durch TÜV-Gutachten legalisiert, ansonsten würden markenrechtlich geschützete Produkte sicher nicht von den Europäischen ZOLL Behörden in Massen sichergestellt und beschlagnahmt und vernichtet.

und nochmals....einen radius anders, einen abstand anders, ein winkel anders und schon bringt ein patent oder geschmacksmusterschutz garnix.

für coca cola gibts auch nur ein geschmacksmusterschutz. sind nun alle schwarze flüssige koffeein haltige getränke fälschungen von coca cola?

 

Zitat:

Und wer markenrechtlich geschütze Produkte erwirbt macht sich auch strafbar, indem der Erwerber das Recht an der Sache verliert.

100% ACK! das stimmt. aber reden wir jetzt um kopierte felgen oder um gefälschte gutachten?

Link zu einem Angebot?

Woran willst du die Fälschung erkennen?

Nur weil da u.U. ein Porsche-Design nachgeahmt wird muss noch lange nicht das Teilegutachten gefälscht sein. Ungeachtet der Markenrechte wäre eine damit erfolgte Eintragung korrekt und der Versicherungsschutz in keiner Weise gefährdet. Dazu müsste der Fahrer WISSENTLICH eine Veränderung herbeiführen die eine Gefährdung verursacht (-> BE erloschen, ggf. Probleme mit Versicherung). Das wäre z.B. dann der Fall wenn die Festigkeit der Felge unzureichend ist. Die markenrechtliche Komponente spielt hier keine Rolle.

Gruß Meik

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