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ADAC Bergungskostenübernahme
Gegeben ist eine normale ADAC Mitgliedschaft.
Mener Meinung nach Fahrergebunden.
Mit dem Firmenwagen hatte ich einen Unfall auf der Autobahn. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht.
Das Auto wurde geborgen und zum nächsten Verwerter gebracht. Beauftragt durch die Polizei oder Feuerwehr.
Übernimmt der ADAC die Kosten?
Ich war nicht in der Lage mich darum zu kümmern.
Habe die Reechnung beim ADAC eingereiht aberr nach 4 Wochen noch nichts gehört.
Bevor ich da anrufe, frage ich mal hier nach Meinungen.
LG
Beste Antwort im Thema
Genau, lieber hier zig Leute fragen, die keine Ahnung haben als den einen beim ADAC, der es genau weiß...was das Internet doch immer wieder für Blüten hervorbringt...
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23 Antworten
Genau, lieber hier zig Leute fragen, die keine Ahnung haben als den einen beim ADAC, der es genau weiß...was das Internet doch immer wieder für Blüten hervorbringt...
Oder man liest sich einfach mal die Vertragsbedingungen die man unterschrieben hat durch.
Bergekostenerstattung bei ADAC plus Mitgliedschaft - liegt ja schon mal nicht vor. Und dann müsste das Fz auf die geschützte Person (Vertragsinhaber) zugelassen sein...hmm, Firmenfahrzeug von wem?
Wenn du da Kurierfahrer bei ner Spedition bist und hast denen einen Sprinter zamglegt.....wäre das mE ne Angelegenheit vom Chef, ausser da ist Fahrlässigkeit im Spiel.
Aber Tecci6n hat schon recht- die haben beim ADAC auch Telefon:-)
Man könnte ja auch mal den Firmeninhaber fragen, wenn es der TE nicht selber ist.
Viele der Paketausfahrer sind Freiberufler und damit selber Halter dieser Fahrzeuge. Paketdienste machen das gerne um Sozialversicherungskosten zu sparen und das unternehmerische Risiko auf die Fahrer abzuwälzen.
Die bekommen dann einen Rahmenvertrag aufgedrückt, dann packt man denen das Fahrzeug mit Paketen voll und zahlt ihnen einen Pauschale von vielleicht 2 Euro/Paket und das war´s dann.
Wenn die dann auf einen Stundenlohn von 5 Euro kommen ist das nicht das Problem des Paketdienstes weil die ja Subunternehmer beauftragen.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 11. Oktober 2016 um 00:57:45 Uhr:
Oder man liest sich einfach mal die Vertragsbedingungen die man unterschrieben hat durch.
Bergekostenerstattung bei ADAC plus Mitgliedschaft - liegt ja schon mal nicht vor. Und dann müsste das Fz auf die geschützte Person (Vertragsinhaber) zugelassen sein...hmm, Firmenfahrzeug von wem?
Das würde ich so nicht unterschreiben. Wenn ich mal einen Auszug zum gewöhnlichsten Tarif des ADAC posten darf,
( Zitat):Immer ein gutes Gefühl: Die ADAC Mitgliedschaft sichert Sie persönlich auf den täglichen Fahrten in Deutschland und unterstützt Sie mit einer Vielzahl von Leistungen rund um Auto, Freizeit und Mobilität.
Für Sie persönlich:
Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland
ADAC Unfall-Notruf 24
Fahrzeugbergung in Deutschland
Juristische- technische und touristische Beratung
ADAC Vorteilsprogramm
(Zitatende).
Und die Mitgliedschaft ist tatsächlich an die Person gebunden, unabhängig davon, welches Auto man gerade fährt. Ausgenommen natürlich, wenn das Fahrzeug durch eine Straftat übernommen wurde.
Die Chancen stehen also nicht so schlecht. Und nach vier Wochen darf man sicher mal nachfragen.
Der ADAC übernimmt die Bergungskosten des Fahrzeugs, aber nicht der gewerblich transportierten Ladung. Auf einem Teil der Kosten wirst du wohl sitzenbleiben, wenn das nicht die Vollkasko begleicht.
Zitat:
@torre01 schrieb am 11. Oktober 2016 um 08:25:22 Uhr:
Viele der Paketausfahrer sind Freiberufler und damit selber Halter dieser Fahrzeuge. Paketdienste machen das gerne um Sozialversicherungskosten zu sparen und das unternehmerische Risiko auf die Fahrer abzuwälzen.
Habe gerade gelesen, dass das ein Fahrzeug einer Maurerfirma war. Falls der Fahrer nicht der Halter dieses Fahrzeugs war, werden auf ihn auch keine Bergungskosten zukommen, egal ob seine persönliche ADAC Mitgliedschaft das versichert hat oder nicht.
Da ist dann schon der Baufirma, deren Angestellter ja dann vermutlich einen Arbeitsunfall hatte, am Zug.
Zitat:
@torre01 schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:50:31 Uhr:
Da ist dann schon der Baufirma, deren Angestellter ja dann vermutlich einen Arbeitsunfall hatte, am Zug.
Es ist durchaus nicht unüblich, dass Betriebsfahrzeuge auch zur privaten Nutzung überlassen werden.
Hier stehts drin
https://www.adac.de/mitgliedschaft/leistungen/
Die Bergekosten werden normalerweise tatsächlich bei der Standartmitgliedschfat schon übernommen (innerhalb D) -wenn das kein 4,5t Sprinter war. Den die Geschichte ist auf 3,5t Gesammtmasse begrenzt :-)
Aber ich vermute auch wie torre01 das er eigentlich nicht für die Kosten aufkommen müsste - sein Chef die nur gern wieder hätte.
Moin,
ich kann mal berichten wie es bei mir war. Meine Frau ist auf einer Privatfahrt am Wochenende mit dem mir zur privaten Nutzung überlassenen Firmen PKW (als berechtigte Fahrerin laut Dienstwagenrichtline) verunfallt. Es waren keine weiteren Fahrzeuge beteiligt, das Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig.
Um meine Firma schadlos zu halten habe ich den ADAC mit der Bergung und Verbringung beauftragt. Am Ende bekam meine Firma als Halter die Rechnung für die Bergung.
Meine Nachfrage beim ADAC ergab: Der ADAC sorgt dafür das sein Mitglied kostenfrei bleibt. Bei Firmen PKW wird abgeprüft, ob die Firma eine Vollkasko für das Fahrzeug hat. Somit wird dann die Bergung der Firmen Kasko berechnet. Sollte die Firma die Kosten wieder auf das Mitglied umlegen, wird der ADAC dem Mitglied den Betrag wieder erstatten....schien mir auch sehr eigenartig ...war aber so.
Grüße...
stimmt hier etwas nicht? TE ist scheinbar weiblich der Verunfallte Männlich, auch sonst gibt es ungereimtheiten.
Gruß
Wie kommst du darauf dass der Verunfallte männlich sei? Die TE schreibt, dass sie selbst verunfallt wäre. Welche Ungereimtheiten kannst du in ihrem einzigen post erkennen?
Und was spielt das für eine Rolle ? Der ADAC-Schutz ist nicht vom Geschlecht abhängig.
bei den klugen Leutchen die hier so verkehren sollte man annehmen das Lesen und Verstehen funktionieren. Wers nicht kann muß damit leben oder lernen es zu können.