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Adaptiven Tempomat nachrüsten?

BMW 4er G22 (Coupé)
Themenstarteram 27. Januar 2022 um 12:21

Hallo weiß jemand ob der adaptive Tempomat nachgerüstet werden kann?

Mein Bestellfahrzeug (440i) ist heute beim Ferundlichen angekommen, aber ohne den adaptiven Tempomat. Hatte schon extra vom 430 auf 440 umbeselltbestellt die Extras zu bekommen, zurücktreten vom Kauf möchte ich eigentlichen nicht.

Vielleicht hat jemand schon nachgerüstet, der Verkäufer meint es geht nicht. Habe aber auch keine Lust nochmal 10 Monate zu warten, um zu sehen was kommt.

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17 Antworten

Wenn Du den mit Abstandstempomat bestellt hast, dann MUSS BMW das ja auf seine Kosten korrigieren.

Technisch machbar ist das, aber zu einem Horror Aufwand und den will BMW natürlich vermeiden, darum heißt es, das geht nicht.

Ich würde da einen Anwalt einschalten.

bin beruflich als Berater auch Vielfahrer mit 40tsd KM im Jahr und ohne DAP oder Abstandstempomat wäre ich extrem sauer, denn das ist bei mir seit 10 Jahren das mit Abstand wichtigste Extra

Jo, ich würde auch auf Erfüllung bestehen. Den Tipp mit dem Anwalt kann ich nur unterstreichen.

Themenstarteram 27. Januar 2022 um 20:08

Tja, war jetzt mal beim Freundlichen und hier wurde mir klar gesagt, daß eine Nachrüstung nicht möglich ist. Alternativ kann ich vom Kauf zurücktreten.

Also nehmen oder weiter 420i fahren.

Nochmal. Dass es nicht geht ist klar gelogen. Aber das kostet den Händler oder BMW halt ne 5 stellige Summe und die wollen die nicht zahlen. Da hilft nur der Anwalt.

Gebe Dir den guten Rat und nimm ihn, auch ohne ACC ein tolles Auto.

Ist bei ähnlich, nur das Ich vorher informiert und gefragt wurde. Ich habe dann, zwar Zähne knirschend , drauf verzichtet und hoffe das Auto kommt in den nächsten 8 Wochen.

Nachrüsten geht vielleicht, aber technisch sehr, sehr aufwändig.

Alles Andere ist doch Nonsens.

Viele Grüße, viel Freude mit dem 440.

Themenstarteram 27. Januar 2022 um 20:54

Werde Wagen auch wohl nehmen, mit einem Anwalt die Sache einzuklagen macht wenig Sinn. Hier wird dann nur der Kaufvertrag aufgelöst. Dachte es gibt ggf, Erfahrung mit dem Nachrüsten.

Dann schaue ich mal in 6 bis 8 Jahren was es dann gibt...

Auch wenn Du Ihn so behältst würde ich den Anwalt einschalten und eine entsprechende Ausgleichszahlung fordern.

Das dürfte bei einem guten Anwalt mindestens die Hälfte der Nachrüstkosten ausmachen und das sind mal locker mehr als 5K Ausgleichszahlung oder BMW schiebt ein Ersatzfahrzeug kurzfristig in die Produktion ein und tauscht das Fahrzeug. Dann hättest Du Deine bestellte Konfig und noch ein neues Auto.

BMW einfach so davon kommen lassen bei einem Auto für so einen Kaufpreis würde ich auf keinen Fall machen. Aber das musst Du selber wissen.

am 27. Januar 2022 um 22:24

Mein Händer meinte, daß man das nicht nachrüsten kann.

Ich würde gegen entsprechenden Nachlass auf den ACC verzichten, wenn der normale Tempomat drin ist. Sowieso die bessere Wahl ….

am 27. Januar 2022 um 22:50

@leachim60 Das sehe ich auch so, ich brauche das auch nicht, außerdem wird der Sensor extrem geklaut, ich habe ihn extra nicht bestellt, obwohl der nicht mal so teuer ist.

Ich selbst würde ihn nicht nehmen. Aber das ist völlig egal.

Das mußt Du ganz alleine entscheiden, alle Ratschläge wie "nimm ihn" oder "nimm ihn nicht" sind sinnlos - es geht NUR um deinen persönlichen Geschmack, was du willst und nicht willst.

Zitat:

@HolgerCB schrieb am 2. Februar 2022 um 19:20:28 Uhr:

- es geht NUR um deinen persönlichen Geschmack, was du willst und nicht willst.

Nein, es geht um einen Vertrag und daraus erwachsende Ansprüche. Der einzig sinnvolle Rat ist, die Optionen zu prüfen. Einfach alles akzeptieren und sich verarschen lassen, ist natürlich eine davon.

Zitat:

@DNS schrieb am 2. Februar 2022 um 21:52:49 Uhr:

Zitat:

@HolgerCB schrieb am 2. Februar 2022 um 19:20:28 Uhr:

- es geht NUR um deinen persönlichen Geschmack, was du willst und nicht willst.

Nein, es geht um einen Vertrag und daraus erwachsende Ansprüche. Der einzig sinnvolle Rat ist, die Optionen zu prüfen. Einfach alles akzeptieren und sich verarschen lassen, ist natürlich eine davon.

Bei der Aussage ging es nur um die Grundsatzentscheidung, ob man das Fahrzeug nehmen will oder nicht. Der Startpunkt für alles weitere ist dann der Vertrag.

Nebenbei gesagt, habe ich auf diese ganzen Ausstattungsdramen, die gerade überall stattfinden, keinen Bock. Ich kaufe erst neu, wenn wieder alles an Ausstattung verfügbar ist. Diejenigen, die jetzt neu kaufen müssen, weil das Leasing ihres Geschäftswagens ausläuft, sind echt die ärmsten Säue.

Das sehe ich anders. Erst sollte man ALLE Optionen prüfen, darunter auch die Optionen, die mit "Ich nehme den Wagen unter folgenden Vorrausetzungen" beginnen, und erst DANN eine Entscheidung fällen. Zuerst eine Grundsatzentscheidung fällen, und dann die Optionen prüfen, ist nicht rational, sondern emotional. Kann man machen, wenn der Will-haben- oder Nie-und-nimmer-Faktor entsprechend groß ist, aber klug ist das nicht.

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