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Änderung Besteuerung Dienstwagen Cayenne / Panamera e-hybrid

Porsche Cayenne
Themenstarteram 9. November 2018 um 6:43

Gute Nachricht:

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.

CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.

https://www.bundestag.de/.../575084

Vollständige Fassung 19/5595: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf

AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Drucksache 19/5595 (Seite 11) :

Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses

2.

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.

2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen

 

§3 Absatz 1 & 2 EmoG:

(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.

(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug

1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat

oder

2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Sieht also gut aus .... zumindest für den Cayenne e-hybrid (e-Reichweite nach NEFZ 44km (soweit ich weiss) ...WLTP gibt es noch keine Angaben)

Grüße

Hannes

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich frage mich was auch die CDU für ein Interesse daran hat die deutsche Automobilindustrie an die Wand zu fahren.

Das RotGrün träumt und spinnt, weiß man ja schon lange, aber dass die CDU meint die SPD links überholen zu müssen und Hara Kiri mit der Deutschen Industie zu machen, verstehe ich nun wirklich nicht mehr.

Eine Mehrheit für die Politik gibt es ja schon lange nicht mehr.

Nur vor Neuwahlen haben die noch Regierenden aus gutem Grund angst.

Das sehe ich ganz anders. Vor Neuwahlen hat nur die SPD Angst, weil die dann marginalisiert ist und von den Futtertöpfen weg muß. Die Union macht bei der Deindustrialisierungspolitik der Grünen fleißig mit, die werden auch miteinander koalieren, wenn erforderlich. Grün ist bei 25%, ohne die geht nichts mehr. Man muß wohl akzeptieren, daß die Mehrheit der Wähler in D das so will, warum auch immer, im besten D, das wir je hatten. Aber wie schon gesagt, das muß vermutlich in einen anderen Thread...

Nun zum eigentlichen Thema: ich war heute im PZ. Die haben ganz aktuell (eine einzelne Einzelplatzlizenz) ein Tool zur Konfiguration bekommen, das E-Reichweite und CO2-Ausstoß sozusagen in Echtzeit anzeigt. Die haben "meinen" Panamera soeben re-konfiguriert.

Ergebnis: CO2-Ausstoß ist praktisch nicht sinnvoll unter 50 g/km zu kriegen. Es geht nur über die E-Reichweite.

Die Reihenfolge der Gewichtsersparnis lautet wie folgt:

- Panorama-Dach weg (ist mir nicht so wichtig, ich schaue nach vorn und nicht nach oben)

- 21"-Räder weg, dafür 19" (läßt sich regeln, wenn man nach E-Zulassung 21er draufmacht, also no prob, das machen sie auch im PZ)

- Hinterachslenkung weg (das ist bitter)

- Gepäckraummanagement weg (trifft mich nicht wirklich).

Dann ist er genau bei 40 km elektrisch. Mit Hinterachslenkung bei 39 km, echt gemein. Anderen Kleinkram weglassen bringt nix. Das Burmester-System hatte ich nicht, sondern das Bose Surround, und das kann drinbleiben.

Onboard-Lader weg macht m.E. keinen Sinn, entweder richtig E-Konzept oder gar nicht, dann kann ich auch wie Thknab den GTS nehmen. Aber binnen 1,5 h die Batterie einigermaßen vollzukriegen - wir haben bei uns z.B. am Stadtplatz ne Tiefgarage mit E-Tanke, auch am Golfplatz übrigens (ich liebe den Sport einfach) - ist sinnvoll beim E-Konzept.

Was man noch hätte wegnehmen können, ist der 18-Wege-Sitz gegen den 14-Wege-Sitz, aber ich habe beide probegefahren, und der Verzicht auf den 18-Wege-Sitz kommt nicht in Frage. Der Seitenhalt ist ungleich besser.

Das zum Fahrzeug. Zum PZ selbst (war ein 3er mit Verkäufer und Geschäftsführer): Kein Problem mit dem alten Leasingvertrag. Sie wollen mich als Kunden, nicht als Gegenpartei. Das ursprünglich konfigurierte Auto wird zwar gebaut (Rücknahme geht nicht mehr), aber sie behalten es dann und nehmen es als Vorführer. Sie machen mir für die Neukonfiguration gleich ein Angebot. Übrigens, die Limo wär kein Problem, die kriegt mit Vollausstattung das E-Kennzeichen, hat Thknab schon geschrieben.

Der Steuerberater hat mir wg. Donnerstag auch schon geschrieben: E-Kennzeichen ist für die Steuerersparnis Pflicht, egal ob mit Fahrtenbuch oder Pauschalregelung. Ich dachte es mir ja.

Noch Fragen, Leute?

Gruß mi-b

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am 9. November 2018 um 11:38

Was heißt das im Klartext, bitte? Ich bin nur mobil online gerade und verstehe nur Spanisch ??

Themenstarteram 9. November 2018 um 12:26

Das heisst, dass (wenn das Gesetz den Bundesrat unveraendert passiert) fuer die Berechnung des Geldwerten Vorteils nur 50% des Bruttolistenpreises angesetzt werden.

Sprich statt 1% zahlt man nur 0.5% (pro Monat) vom BLP.

Die 0.03% x Distanz Wohnung-Arbeit x Fahrten reduzieren sich analog auf 0.015%.

Gilt fuer EAutos und Plug-In-Hybride mit E-Kennzeichen.

...und wenn du dir ein Dienstfahrrad zulegst, musst du den BLP des Fahrrads gar nicht mehr versteuern. Da wird sich aber Haibike & Co freuen. :D

Sorry für die Spitze.

BTT: im Übrigen ist mir aufgefallen dass es außer dem Cayenne aktuell gar kein SUV-Hybrid von dt. Herstellern gibt. Lediglich Volvo und Landrover bieten aktuell noch PlugIn-Hybride an.

Kann mir jemand helfen: Was genau ist mit "Anschaffung" gemeint. Z.B. Datum des Kaufvertrages? Oder Zulassung?

In meinem Falle nämlich interessant: Ich Bestelle heuer, lasse aber nächstes Jahr zu.

Da die halbe Besteuerung erst zum 01.01.2019 greift (dann tritt das Gesetz in Kraft), ist natürlich die Zulassung maßgeblich.

Tja - und von dem Gedanken, ein Cayenne oder Panamera E-Hybrid würde darunter fallen.... Bye, bye... Maximal 50g CO2 pro km - der Pana hat 59g/km - der Cayenne 72 - 78. Zumindest laut aktueller Website.

Das war es dann wohl. ;-)

Themenstarteram 9. November 2018 um 15:36

@knolfi:

Wir fahren mit dem Dienstfahrrad zum Kunden ... der 300km entfernt ist.

Hätte Annalena sicher gerne (sie fährt mit dem Dienstwagen, natürlich) ;-)

In der Tat gibt es - aus Produktion D - momentan (seit 1.9.) wenig bis keine Fahrzeuge.

Auch beim Cayenne / Panamera gibt es (meines Wissens) nur Lagerfahrzeuge, vor dem 1.9. produziert ... und diese werden nach der 17%-Regel noch nach NEFZ zugelassen.

In 2019 gibt es dann Cayenne und Panamera auch mit Partikelfilter und Zulassung nach WLTP und RDE ... und anderer Batterie oder Batterie-Software.

@Chrizze:

Das Wörtchen "oder" zwischen den Absätzen 1. und 2. spielt hier schon eine wichtige Rolle :-)

Zitat:

@Chrizze:

Das Wörtchen "oder" zwischen den Absätzen 1. und 2. spielt hier schon eine wichtige Rolle :-)

Ok, stimmt! Habe jetzt den verlinkten Gesetzestext nochmals gelesen.

  • 40km rein elektrisch oder
  • 50 g/km
Zum Glück...

Und den Cayenne E-Hybrid (mit OPF) wird es erst im Q3/2019 geben. (Ich habe meinen in 01/2018 bestellt - und wurde jetzt auf Q3/2019 vertröstet. Meiner Meinung nach ist hier das Problem, die "echte" Reichweite 40km hinzubekommen. Da muss eine größere Batterie rein, wenn man weiterhin das E-Kennzeichen und damit den Steuervorteil will. Die ganz wenigen neuen Fahrzeuge, die noch verfügbar sind, wurden alle vor dem 31.08. zugelassen - oder standen bei den Händlern.)

Der Panamera E-Hybrid hingegen wird im März/April 2019 wieder ausgeliefert. Dann mit OPF und den Voraussetzungen für das E-Kennzeichen. Offenbar bekommen sie die 40km da besser hin.

Alles Aussagen meines Händlers, der gerade einen riesigen Spaß damit hat, mich "mobil" zu halten, bis der Cayenne aufschlägt - oder ich ein anderes Fahrzeug nehme....

 

Zitat:

@knolfi schrieb am 9. November 2018 um 13:57:59 Uhr:

...und wenn du dir ein Dienstfahrrad zulegst, musst du den BLP des Fahrrads gar nicht mehr versteuern. Da wird sich aber Haibike & Co freuen. :D

Sorry für die Spitze.

BTT: im Übrigen ist mir aufgefallen dass es außer dem Cayenne aktuell gar kein SUV-Hybrid von dt. Herstellern gibt. Lediglich Volvo und Landrover bieten aktuell noch PlugIn-Hybride an.

X5 XDRIVE45E... 6 zylinder und 80km e-reichweite..

Zitat:

Zitat:

BTT: im Übrigen ist mir aufgefallen dass es außer dem Cayenne aktuell gar kein SUV-Hybrid von dt. Herstellern gibt. Lediglich Volvo und Landrover bieten aktuell noch PlugIn-Hybride an.

X5 XDRIVE45E... 6 zylinder und 80km e-reichweite..

Mit "gibt" war vermutlich gemeint, dass man sie kaufen und hier zulassen kann. Wo ist das für den X5 genau der Fall? Keine Preise, nicht im Konfigurator, nicht im Katalog.

Toll dazu auch der Passus auf der Website:

Zitat:

"[...] Auch der CO2-Emissionswert konnte signifikant auf 49 g/km* reduziert werden.

* vorläufige, noch nicht bestätigte Angaben, Änderungen vorbehalten"

Quelle: Produktseite des BMW X5 vom heutigen Tag. (Ich will nicht verlinken, weil das sicher wieder nicht erlaubt ist.)

Auf dem Papier gibt es alles...

Somit gebe ich Knolfi (fast) recht: "kein SUV-Hybrid von dt. Herstellern" - denn den Cayenne gibt es ja "frei konfigurierbar und ab Werk" gerade auch nicht zu kaufen.

Zitat:

@hweiss schrieb am 9. November 2018 um 13:26:58 Uhr:

Das heisst, dass (wenn das Gesetz den Bundesrat unveraendert passiert) fuer die Berechnung des Geldwerten Vorteils nur 50% des Bruttolistenpreises angesetzt werden.

Weiß jemand, wann das im Bundesrat ist?

Danke. Gruß Christian

Auf dieses Gesetz warte ich auch schon. Sollte es kommen, würde sich selbst bei uns ein Firmenwagen wirtschaftlich rentieren.

Der Bundesrat hat am 23.11. dem Gesetz zugestimmt.

Nun muss es der Bundespräsident noch unterschreiben.

Porsche muss nun dafür sorgen, dass die rein elektrische Reichweite der e-hybrid Modelle unter WLTP über 40km liegt.

Mal sehen, ob sie das können ... und wollen!

Danke, Hannes!!!

Um das nochmals zu präzisieren: Wenn die Fahrzeuge nach dem Start des Gesetzes (01.01.18?) ein E-Kannzeichen bekommen, dann sind sie automatisch auch für die "neue" Besteuerungsregel "zertifiziert". Oder? Sie bekommen kein E-Kennzeichen mehr, wenn sie die 40km nicht schaffen?

(Der Panamera E-Hybrid, den ich jetzt eine Woche hatte, lief keine 30km rein elektrisch...)

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