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Änderung der Auflagen

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 17:42

Hallo,

hat hier jemand evtl. Erfahrung mit der nachträglichen Änderung der Auflagen?

Als ich für den Führerschein uninformiert zum TÜV bin, hat der unwissende Herr damals leider einfach ein vorhandenes Gutachten genommen und nur Name und Datum geändert.

Deshalb habe ich als Auflage Automatik, modifizierte Handbremse, Fernbedienung für Blinker, Licht und Scheibenwischer und einen Lenkradknauf.

Seit acht Jahren fahre ich ein Fahrzeug mit Lenkradknauf und einer Fernbedienung am Lenkrad. Handbremse wurde nicht umgerüstet. Da ich bei dem Modell Licht und Regen Automatik habe und auch den normalen Blinkhebel nutze, ist die teure Lenkradfernbedienung nutzlos gewesen. Ich nutze lediglich den Lenkradknauf.

Das habe ich halt am Anfang alles nicht gewusst.

Bei einer Neuanschaffung würde ich natürlich unbedingt nur einen Lenkradknauf nutzen wollen (müssen).

Kann ich da generell die Auflagen aus der Fahrerlaubnis streichen lassen oder muss es da nach Anschaffung eine extra Genehmigung geben?

Danke für jede Erfahrung.

13 Antworten
am 8. Januar 2016 um 20:33

Hallo,

da habe ich vor 15 Jahren eine nette Erfahrung gemacht: Ich wollte eine Mercedes-V-Klasse kaufen, bei der die Feststellbremse normalerweise mit dem linken Fuß betätigt wird. Mercedes hätte für den Umbau auf eine elektrische Feststellbremse, die aufgrund meiner Auflage als Beinamputierter ("Feststellbremse von Hand bedienbar") benötigt wird, rd. DM 3.500,00 haben wollen. Ein Umbauer hätte das für DM 650,00 angeboten - allerdings dann nicht elektrisch.

Nun wollte ich weder viel Kohle aus dem Fenster werfen noch große Umbauten an einem Neuwagen vornehmen. Habe mir also einen Vorführer geholt, den mein Vater zu Mercedes gefahren hat und bei der Dekra dann einem Sachvertständigen vorgeführt, dass ich auch mit dem rechten Bein die links montierte Feststellbremse betätigen kann. Daraufhin wollte er die Auflage für dieses Modell von Mercedes streichen. (War damals noch problemlos möglich bei den grauen Lappen...).

Eine Woche später bekam ich das Gutachten aber bevor ich zur Führerscheinstelle fahren konnte, um die Auflage ändern zu lassen, hatte mein Vater plötzlich seinen alten Wagen verkaufen können (das ist allein ein ganzer Roman...). Nun wollte er sich seinen Traumwagen bestellen - einen Mercedes CLK, der bei dem ebenfalls die Feststellbremse mit dem Fuß betätigt wird.

Wir also wieder einen Vorführer geholt, wieder zum gleichen Sachverständigen, wieder gezeigt, dass das mit dem rechten Fuß auch bei dem Modell klappt - und dann kam seine Reaktion: "Also ehe Sie hier noch mit drei weiteren Mercedes-Modellen auftauchen, bekommen Sie ihr Gutachten, dass diese Auflage komplett gestrichen wird".

Also: Nur Mut! Wenn heutige Ausstattung sich so weiterentwickelt hat, dass manches früher undenkbare technisch gelöst ist, könnten Auflagen sicherlich zumindest dahingehend geändert werden, dass alternativ die technische Lösung vorgeschrieben wird. Das größte Problem dabei sehe ich in der EU: Die Auflagen sind ja "nur noch" Kennziffern bei den neuen Führerscheinen - ob es da so spezielle gibt, weiß ich nicht. Aber da gibt es vielleicht auch eine Lösung, die sich einer der Brüsseler Bürokraten in einem Projekt hat einfallen lassen...

Viel Erfolg!

moin moin,

ich hatte das Problem, daß mir das fahren mit Anhänger im Führerschein gestrichen wurde da angeblich Rollstuhlfahrer dazu nicht fähig sind und ihn alleine auch nicht sichern könnte

(transportieren als Rollifahrer tut man alleine eh nicht )

das war 1996 bei bestandener Prüfung

Um mit Anhänger fahren zu dürfen musste ein Gutachten her das war natürlich mit Kosten verbunden und mit vorführen das ich fähig bin einen Anhänger zu montieren

Das wurde ca. 2012 vom Tüv abgenommen und im Führerschein geändert

Moin,

so ist das wie time out sagt : Mit Gutachter Termin machen, und mit den PKW vorfahren, wie man die Behindertenumbauten haben möchte! Und anhand einer Fahrprobe beweisen, das man das Auto beherscht!

So habe ich das 1990 gemacht, meine Automatic samt Drehknopf und Hosenträgergurt austragen lassen!

Das Problem stellt das Auto dar, welches Du für die Fahrprobe brauchst!!!

am 14. Januar 2016 um 6:05

Genau das ist der Knackpunkt. Streng genommen darfst du die Fahrprobe nur mit einem Fahrschulauto machen, wo der Fahrlehrer von außen im Notfall eingreifen kann. Das ist nur aus Versicherungsgründen für den Prüfer. Also kommen da noch extra Kosten für die Fahrschule dazu.

Bei mir haben sich Prüfer und Fahrlehrer aber darauf geeinigt, dass ich es sinnvollerweise mit meinem Auto mache, wo kein Fahrschulpedal verbaut ist. Mit dem Auto fahre ich ja letztendlich auch täglich und muss damit zurecht kommen.

In meinem Fall, hat die Führerscheinbehörde nach 15 Jahren Führerschein festgestellt, dass meine Auflagen nicht ganz mit der Realität übereinstimmen. Diese wurden zur Führerscheinerteilung damalas am Schreibtisch von der Behörde festgelegt, warum auch immer, und als Fahranfänger kennt man sich ja mit den Einschränkungsnummern im Führschein nicht aus und nimmt es so erstmal hin.

Themenstarteram 28. Januar 2016 um 15:59

Naja ich kann ja mit meinem jetzigen Auto vorfahren und zeigen, dass ich die Fernbedienung nicht brauche. Wenn ich danach ein Fahrzeug mit identischen Eigenschaften (Licht- und Regensensor) und Blinker auf der gleichen Seite, dann liegt es auf der Hand, dass ich keine Umbauten, außer dem Drehknauf brauche.

Einfache Frage dann vom TÜV-Prüfer...wie willst Du den Blinker setzen wenn Du im Kreisverkehr bist?..dann hat man meist den Lenkraddrehknopf auf 5 Uhr stehen und Blinkerhebel bleibt ja fest an der Lenksäule..........Kreisel werden ja immer mehr und nicht weniger...wenn Du OHNE loslassen des Drehknopfes und Handbediengerät den Blinker setzen mußt...und Blinken muß man wenn man einen Kreisel verlassen will.....

am 28. Januar 2016 um 16:18

genau auf die Frage lief es bei mir auch hinaus. Deshalb musste ich beim neuen Auto auch auf den Knauf mit Fernbedienung wechseln und der alte ging nicht mehr.

Kann mir jemand sagen wie lange es nach dem erfolgreichen Gutachten durch den TÜV dauert bis man den umgeschriebenen Führerschein bekommt? Bzw. wie läuft das ab?

Zitat:

@morpheusx7 schrieb am 30. Januar 2016 um 17:59:28 Uhr:

Kann mir jemand sagen wie lange es nach dem erfolgreichen Gutachten durch den TÜV dauert bis man den umgeschriebenen Führerschein bekommt? Bzw. wie läuft das ab?

Mon,,

wenn Du die Unterlagen ca.2.Wochen später hast, kannste sofort den Führerschein umtragen lassen!

Zitat:

@rolliman schrieb am 28. Januar 2016 um 17:14:50 Uhr:

Einfache Frage dann vom TÜV-Prüfer...wie willst Du den Blinker setzen wenn Du im Kreisverkehr bist?..dann hat man meist den Lenkraddrehknopf auf 5 Uhr stehen und Blinkerhebel bleibt ja fest an der Lenksäule..........Kreisel werden ja immer mehr und nicht weniger...wenn Du OHNE loslassen des Drehknopfes und Handbediengerät den Blinker setzen mußt...und Blinken muß man wenn man einen Kreisel verlassen will.....

Hallo,

und genau das beweise ich bei der Probefahrt, das ich es hinbekomme! Und ich habe das auch ohne Drehknopf bewältigt!:):)

Themenstarteram 7. Februar 2016 um 16:19

Tja hier scheiden sich wohl die Geister. In der praxis ist es halt so, dass ich nicht einarmig bin. Also mit der rechten "Hand" ja auch das Lankrad fixiere und dabei mit der linken hand, zwar nicht am Knauf bin, aber noch am Lenkrad.

Das Thema Notlenkung ist sowieso ein anderes, da blinkt wohl eh keiner mehr.

Würde dann aber für mich zumindest auf diesen Wunsch nach Änderung hinauslaufen: Nur Lenkknauf und Blinker. Denn den Blinker kann man mit einem Umlenkhebel steuern, der sehr wenig Geld kostet. Der ist zwar unpraktisch, aber den Brauch ich ja nur in der Praxis im Kreisverkehr :)

Ich kann es mir halt leider einfach nicht leisten noch mal 3000 Euro für die Fernsteuerung inkl. Einbau zu berappen. Dazu halten die heutigen Autos einfach leider zu kurz.

am 9. Februar 2016 um 15:00

Hallo B-Erliner,

letztes Jahr war es bei mir wohl sehr ähnlich. Am Ende brauch ich statt Multifunktionsdrehknauf mit Infrarotsteuerung jetzt nur noch eine manuelle Wisch-Wasch-Hebelumlegung, oder: Statt 3000 € nur noch 300 € Umbaukosten. Du brauchst einen TÜV-Gutachter in deiner Gegend, der das so sieht wie Du und auch bescheinigt.

Viel Glück.

Sombreroh

Hey bitte kurz Hilfe: hat von euch jemand einen Gasring hinten und eine Bremse rechts neben dem Lenkrad? Könnt ihr mir sagen welche schlüsselzahlen bei euch eingetragen sind auf dem Führerschein? Besten Dank im Voraus!

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