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Änderung SF-Klasse zu unrecht?

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 6:20

Guten Tag,

vor 5 Tagen wurde meine SF Klasse auf 1/2 zurück gestuft, mit der Begründung, dass die Vorversicherung (AD) die SF-Klasse nicht übermittelt hat. NACH FAST EINEM GANZEN JAHR. Dieses Übergangsauto habe ich nur 2 Monate gefahren, davor war ich auch bei der BD. Es hat sich herrausgestellt, dass diese schon nichts an die AD übermittelt hatte.

Von meinem Vater hatte ich die SF-Klasse 10, selbst habe ich aber erst 6 führerscheinliche Jahre hinter mir. Jetz kommts. Ich wollte diese nun auf mich übertragen lassen (22.05.2013). Die AD erzählte mir dann ganz großspurig kein Problem machen wir...ich wusste nicht, dass aus der 10 dann eine SF6 wird. Hat mir niemand gesagt, obwohl ich als Führerscheinerwerb 2007 angegeben hatte. Aber sie haben es auch definitiv NICHT gemacht, obwohl sie alle Unterlagen zur Übertragung erhalten hatten. Also sehe ich das als Versäumnis der Vorversicherungen, da diese nicht handelten hätten sie gleich was gesagt hätte ich das ganze auch nicht gemacht. Jetzt ist es mir definitiv zu spät und ich sehe weder ein, dass ich nachzahle, noch SF1/2 akzeptiere.

Fazit nach unzähligen nervtötenden Telefonaten ist: der alte Vertrag von meinem Vater wurde NIE angerührt! Stattdessen stufen sie mich rauf als hätte ich erst letztes Jahr das Fahren begonnen!

Ist es überhaupt noch gerechtfertigt nach einem Jahr daherzukommen und die SF-Klasse zu ändern? Ich wusste von alldem nichts und dachte es sei alles in Ordnung. Eine bekannte die Anwältin ist, hat gesagt sobald der Vertrag abgeschlossen ist und bezahlt ist, dürfen die das nicht mehr. und ich hab schon einen fürs Sommerauto gezahlt und fürs Winterauto auch schon komplett.

Wenn ich in den Supermarkt gehe, dann zahl ich z.B. auch 1€ für den Liter Milch und der Besitzer kann dann nicht nach 5 Tagen 4€ nachverlangen nur weil er es für richtig hält oder?

MfG

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5 Antworten
am 24. Mai 2014 um 6:52

Hallo golf 95,

leider werde ich aus dem historischem Ablauf nicht schlau.

Grundsätzlich: Die Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Schadenverlaufes vom Vorversicherer. So oder so ähnlich steht es auf der Versicherungspolice. Dies ist auch logisch sondern könntest Du ja SF 36 für den Versicherer verbindlich beantragen, obwohl Du diese garnicht hast.

Bei einer Rabattübertragung ist die maximal übertragbare SF-Klasse in aller Regel auf die Führerscheinbesitzdauer beschränkt.

Theoretisch kann der Versicherer im Rahmen der allg. Verjährungsfrist nacherheben. Nach einem Jahr wegen zwei Monaten, hätte ich nichts mehr gemacht. Problem bleibt aber der Anschlussversicherer aus Sicht von Versicherer Y

Warum jetzt konkret die Vorversicherung nicht bestätigt muss Du diese schon fragen.

Kannst Du mal bitte für jedes betroffene Fahrzeug Beginn und Ende des Vertrages und jeweilige Versicherer auflisten. Das wird wirklich sehr abstrakt langsam. Also ungefähr so:

Fzg.Vater : Beginn 01.01.00 Ende: 01.01.13 Versicherung X

Übergangsfahrzeug : Beginn 01.05.13 Ende: 01.07.13 Versicherung Y

Aktuelles Fahrzeug : Beginn 01.07.13 Ende: - laufend - Versicherung Z

Gruß Phaeti

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Hallo golf 95,

leider werde ich aus dem historischem Ablauf nicht schlau.

Grundsätzlich: Die Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Schadenverlaufes vom Vorversicherer. So oder so ähnlich steht es auf der Versicherungspolice. Dies ist auch logisch sondern könntest Du ja SF 36 für den Versicherer verbindlich beantragen, obwohl Du diese garnicht hast.

Bei einer Rabattübertragung ist die maximal übertragbare SF-Klasse in aller Regel auf die Führerscheinbesitzdauer beschränkt.

Theoretisch kann der Versicherer im Rahmen der allg. Verjährungsfrist nacherheben. Nach einem Jahr wegen zwei Monaten, hätte ich nichts mehr gemacht. Problem bleibt aber der Anschlussversicherer aus Sicht von Versicherer Y

Warum jetzt konkret die Vorversicherung nicht bestätigt muss Du diese schon fragen.

Kannst Du mal bitte für jedes betroffene Fahrzeug Beginn und Ende des Vertrages und jeweilige Versicherer auflisten. Das wird wirklich sehr abstrakt langsam. Also ungefähr so:

Fzg.Vater : Beginn 01.01.00 Ende: 01.01.13 Versicherung X

Übergangsfahrzeug : Beginn 01.05.13 Ende: 01.07.13 Versicherung Y

Aktuelles Fahrzeug : Beginn 01.07.13 Ende: - laufend - Versicherung Z

Gruß Phaeti

Herzlichen Dank erst mal

also es schaut wie folgt aus:

Versicherung X1 ist der alte Vertrag der selben Versicherung:

Versicherung X1:

-Auto1 06/2007-05/2013

-ganzjährig

-Versicherungsnehmer: Vater

-Zweitfahrzeug

-zuletzt SF-10 (durch Vergünstigung Fahranfänger und übertragung vom Motorrad

Versicherung X1:

-Motorrad1 07/2007-05/2013

-03/10

-Versicherungsnehmer: Vater

-Zweitfahrzeug

-zuletzt SF-4 (durch Vergünstigung Fahranfänger und übertragung

Versicherung Y:

-Auto2 05/2013-06/2013

-ganzjährig

-Versicherungsnehmer: Ich

-Hauptfahrzeug

-Eigentlich SF-Übertragung vollzogen, jedoch nichts geschehen (SF-8 hatte ich eingetragen und so wurde auch abgerechnet, ich dachte es fällt nur die Vergünstigung als Zweitfahrzeug weg. Ich wusste nicht, dass ich weniger übernehmen kann. Die Versicherung teilte mir mit, dass sie aufgrund der 2Monate auf Nachberechnung verzichten).

Versicherung X2:

-Auto3 06/2013-

-von 04 bis 10

-Versicherungsnehmer: Ich

-Hauptfahrzeug

-SF1/2 (momentan) SF-8 hatte ich angegeben

Versicherung X2:

-Auto1 10/2013- (wobei ich den Vertrag schon im Sommer im Zuge des Hauptfahrzeugs abgeschlossen habe)

-von 10 bis 04

-Versicherungsnehmer: Ich

-Zweitfahrzeug

-günstigere Einstufung durch Zweitfahrzeug (also wie z.B. als Fahranfänger)

Versicherung Z:

-Motorrad2 06/2013-

-04/10

-Versicherungsnehmer: Ich (Umschreibung hat perfekt funktioniert allerdings fehlen mir jetz 2 Jahre)

-Zweitfahrzeug

-mit SF-4 übernommen

es wird mir jetzt wohl nichts bringen das ganze wieder auf meinen Vater umzumelden zudem will ich das ja auch nicht mehr vermutlich bleibt mir nur noch eine Übertragung mit zuletzt SF-6 auf dem Hauptfahrzeug, was nicht tragisch wäre, Was ich da nachzahlen muss hält sich absolut in Grenzen, beim Zweitfahreug siehts anders aus, das ist so schon recht teuer

kann ma die 4 Jahre retten in dem man sie z.B. auf meinen Bruder umschreibt dann hat der wenigstens was davon in Form eines günstigeren Tarifes, denn der Vertrag ist ja noch bei meinem Vater

danke nochmals für die Hilfe

mfg

Ein Hinweis von mir:

- Sondereinstufungen (SF8 ??) werden grundsätzlich nicht übertragen bei Versicherungswechsel, sondern nur die Anzahl der gefahrenen schadenfreien Jahre.

- Wenn man von den Versicherungsbedingungen (sind vom Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) keine Ahnung hat, dann sollte man von einem Direktversicherer abstand nehmen.

Dann lieber ein Makler/Agentur um die Ecke, der sich dann um eventuelle Versäumnisse des Versicherers kümmert. Spart Nerven und endlose Telefongespräche und die Angelegenheit ist trotzdem nicht erledigt.

Das kostet zwar mehr, aber man kann dann andere "arbeiten" lassen, die das meistens ruck zuck regeln können.

am 24. Mai 2014 um 13:14

ich erlaube mir mal das Krad der Übersicht halber gedanklich wegzukürzen, da mit diesem anscheinend alles geklappt hat. Das Dir die zwei Jahre fehlen liegt an der Sondereinstufung; diese kannst Du nicht mitübertragen.

Zitat:

Original geschrieben von VWGolf95

Zitat:

Versicherung X1:

-Auto1 06/2007-05/2013

-ganzjährig

-Versicherungsnehmer: Vater

-Zweitfahrzeug

-zuletzt SF-10 (durch Vergünstigung Fahranfänger und übertragung vom Motorrad

Versicherung Y:

-Auto2 05/2013-06/2013

-ganzjährig

-Versicherungsnehmer: Ich

-Hauptfahrzeug

-Eigentlich SF-Übertragung vollzogen, jedoch nichts geschehen (SF-8 hatte ich eingetragen und so wurde auch abgerechnet, ich dachte es fällt nur die Vergünstigung als Zweitfahrzeug weg. Ich wusste nicht, dass ich weniger übernehmen kann. Die Versicherung teilte mir mit, dass sie aufgrund der 2Monate auf Nachberechnung verzichten).


naja dann ist das doch aber der Grund.
Deinen Ausführungen nach wurde der Rabatt von Auto1 nie auf Auto2 übertragen. dann hat der Vertrag auch keinen SFR wird daher mit SF 1/2 geführt. Für Auto3 hast Du vermutlich Auto2 als Vorversicherer erfasst, obwohl Auto2 garkeinen SFR hat. Du musst als erstes mit Versicherer Y über den Vertrag des Auto2 reden.
Die werden Dir vermutlich sagen, dass kein SFR bestätigt wurde. Dann hast Du zwei Möglichkeiten.
A) Du veranlasst die Übertragung und sagst Versicherer X2 für Auto3, dass diese bei Versicherer Y für Auto2 erneut die Versicherungswechselbescheinigung anfragen.
B) Das würde ich in diesem Fall empfehlen: Du sagst Versicherer X2 für Auto3, dass diese den SFR bei Versicherer X1 / Auto1 abfragen sollen.

Versicherung X2:

-Auto3 06/2013-

-von 04 bis 10

-Versicherungsnehmer: Ich

-Hauptfahrzeug

-SF1/2 (momentan) SF-8 hatte ich angegeben

Versicherung X2:

-Auto1 10/2013- (wobei ich den Vertrag schon im Sommer im Zuge des Hauptfahrzeugs abgeschlossen habe)

-von 10 bis 04

-Versicherungsnehmer: Ich

-Zweitfahrzeug

-günstigere Einstufung durch Zweitfahrzeug (also wie z.B. als Fahranfänger)

kann ma die 4 Jahre retten in dem man sie z.B. auf meinen Bruder umschreibt dann hat der wenigstens was davon in Form eines günstigeren Tarifes, denn der Vertrag ist ja noch bei meinem Vater

Naja wenn die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes - wie ich vermute - noch nicht durch ist, wäre dies noch möglich.

gruß Phaeti

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 19:51

danke vielmals für die Hinweise und die gute Info, das waren jetzt klare Aussagen und offensichtlich Fachkenntnis, das ganze klingt auch logisch nachvollziehbar und deckt sich jetzt mit meinen Recherchen und Telefonaten mit den beteiligten Versicherungen. Hab mich für Option B entschieden wie mir auch schon von der Versicherung vorgeschlagen wurde.Dies macht beim Hauptfahrzeug einen Mehrpreis von ca. 20€ im Jahr aus, also kein Weltuntergang und nicht mal ein SuperGau :D

danke nochmals für die Mühe, man möge es einem ITler nicht übelnehmen, dass er nur zwei Zustände kennt (Fahrzeug ist versichert/nicht versichert) :D

mfg

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