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Änderungen im Fahrzeugschein, wenn man nicht Halter ist

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:10

Kurze Frage, die ich mir im Moment nicht selbst beantworten kann.

Wenn ich Teile vom Mopped im Fahrzeugschein eintragen lassen will (müßte jetzt Teil 1 heißen?), brauch ich da wieder eine Vollmacht vom Halter oder geht das auch so?

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15 Antworten
am 9. August 2015 um 15:14

Die Eintragung erfolgt im Brief. Der Schein ist nur eine Ausfertigung davon.

Also neu: Änderung in Zulassungsbescheinigung teil II eintragen lassen.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:21

Hm, das macht dann aber jede Zulassungsstelle anders. Kenne genügend wo nur der Teil I geändert wurde und Brief erst bei ner Ab-/ Ummeldung geändert wurde.

Beantwortet aber meine Frage nicht im geringsten.

am 9. August 2015 um 15:26

Du gehst zum TÜV und bekommst den Prüfbericht für die Eintragung. Mit dem gehst Du zur Zulassungsstelle und lässt den Brief Teil II ändern. Manche machen das handschriftlich, andere lesen das ein. Dann wird anschließend ein neuer Schein Teil I ausgedruckt.

Ohne Teil II gibt es in Teil I keine Eintragung.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:33

Was mit meiner Frage noch immer nichts, nicht mal im Ansatz, zu tun hat. Auch wennst das jetzt noch 10x schreibst.

 

Und nein, nicht mal bei dem was du schreibst hast du recht. Kann sein, das es wie so oft üblich, manche Landratsämter nicht so genau nehmen und es so sein müßte wie du schreibst. Aber das ist mir im Moment scheiß egal und tut nichts zur Sache.

am 9. August 2015 um 15:35

Zitat:

@DerZombie schrieb am 9. August 2015 um 17:10:30 Uhr:

Kurze Frage, die ich mir im Moment nicht selbst beantworten kann.

Wenn ich Teile vom Mopped im Fahrzeugschein eintragen lassen will (müßte jetzt Teil 1 heißen?), brauch ich da wieder eine Vollmacht vom Halter oder geht das auch so?

Es geht nicht so.

Frage beantwortet.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 9. August 2015 um 17:14:18 Uhr:

Die Eintragung erfolgt im Brief. Der Schein ist nur eine Ausfertigung davon.

Das stimmt so nicht!

Eine technische Änderung wird NUR im Fahrzeugschein geändert! Im Brief (Teil II) stehen solche Daten nicht mehr drin (war früher einmal anders - bedingt durch die EU).

Habe unlängst ein gebremste Zuglast beim Pkw eintragen lassen und da war der Brief (Teil II) nicht erforderlich! Mir wurde nach Vorlage der TÜV-Bescheinigung nur ein neuer Fahrzeugschein ausgedruckt mit der entsprechenden Zuglast.

Aussage der Zulassungsstelle RO war das man für keinerlei technische Änderungen am Fahrzeug (mit TÜV-Bescheinigung) zum Eintrag den Brief (Teil II) benötigt.

Was die aber sehen wollten war den Personalausweis, ob ich auch wirklich der Halter des Fahrzeugs bin! Es hätte aber sonst auch eine Vollmacht des Halters zur Änderung genügt.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:45

Danke camion-rebel, das wollt ich wissen.

Also heißts wieder Vollmacht schreiben und Perso mitgeben :)

 

Und nein Nr.2 selbst im 3. Anlauf hast es nicht geschafft die Frage zu beantworten, die da NICHT lautete, brauch ich Teil 1 und 2, sondern muß Halter und der, der es ändern lässt, identisch sein.

am 9. August 2015 um 15:48

Es ist die Frage, was einzutragen ist und geändert wurde.

§ 19 Abs. 1, Abs. 2 oder Absatz 3 StVZO.

Die jeweilige TÜV- Bescheinigung sagt aus, wann die Eintragung zu erfolgen hat.

a) bei nächster Gelegenheit oder

b) unverzüglich

Wenn es um Änderungen geht, du in der COC eingetragen sind, sind die auch einzutragen.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:49

Hier der entsprechende "Text" dazu

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Und es ist keine Eintragung nach 1. bis 3.

Aber komisch dast jetzt schon mit zurückrudern anfängst, wo du ja vorhin noch so sicher warst.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 9. August 2015 um 17:45:00 Uhr:

Also heißts wieder Vollmacht schreiben und Perso mitgeben :)

Diese Vollmacht (auch für Neuzulassung/Ummeldung etc.) gibt es bei der jeweiligen Zulassungsstelle als Anhang zum ausdrucken.

Am Rechner ausfüllen, ausdrucken, Unterschrift vom Halter drauf und fertig.

am 9. August 2015 um 15:51

Zitat:

@DerZombie schrieb am 9. August 2015 um 17:45:00 Uhr:

Danke camion-rebel, das wollt ich wissen.

Also heißts wieder Vollmacht schreiben und Perso mitgeben :)

 

Und nein Nr.2 selbst im 3. Anlauf hast es nicht geschafft die Frage zu beantworten, die da NICHT lautete, brauch ich Teil 1 und 2, sondern muß Halter und der, der es ändern lässt, identisch sein.

Es ist ja nicht die Frage, ob Halter und Fahrer identisch ist, sondern welche Papiere für die Eintragung notwendig sind.

Kommt ja 1000fach vor, dass der Brief bei der Bank oder dem Leasinggeber liegt.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:51

@camion-rebel

Ja, die Prozedur kenn ich, anders wärs halt einfacher gewesen und hätte mir Fahrerei gespart.

Themenstarteram 9. August 2015 um 15:53

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 9. August 2015 um 17:51:04 Uhr:

Zitat:

@DerZombie schrieb am 9. August 2015 um 17:45:00 Uhr:

Danke camion-rebel, das wollt ich wissen.

Also heißts wieder Vollmacht schreiben und Perso mitgeben :)

 

Und nein Nr.2 selbst im 3. Anlauf hast es nicht geschafft die Frage zu beantworten, die da NICHT lautete, brauch ich Teil 1 und 2, sondern muß Halter und der, der es ändern lässt, identisch sein.

Es ist ja nicht die Frage, ob Halter und Fahrer identisch ist, sondern welche Papiere für die Eintragung notwendig sind.

Kommt ja 1000fach vor, dass der Brief bei der Bank oder dem Leasinggeber liegt.

Doch, genau das ist die Frage, du kapierst es noch nicht. Ich wollte wissen ob die beiden identisch sein müssen. Nicht welche Zettel ich alle mitnehmen muß.

Sag mal, bist heute zu lange in der Sonne gelegen oder stehst nur auf der Leitung??

am 9. August 2015 um 15:56

Was willste denn eintragen lassen?

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