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Änderungen in den letzten 2-3 Jahren

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 12:42

Hallo,

Wir hatten ein Taxiunternehmen mit 4 Taxen in einem Ort im Saarland mit ca. 11500 Einwohner, das wir im Februar 2014 verkauft haben.

 

Außer unserem Unternehmen gibt es noch ein Unternehmen in unserem Ort.

 

Meine Frau und ich hatten uns komplett aus dem Gewerbe zurück gezogen und sind seit dem wieder in unseren erlernten Berufen tätig.

 

Der Käufer unseres Unternehmens hatte ende Februar 2016 von Seite des Ordnungsamt den Betrieb geschlossen bekommen.

 

Jetzt ist es so das wir immer wieder mal auf ehemalige Kunden von uns Treffen, die uns im Gespräch mitteilen das die traurig darüber sind das es uns nicht mehr gibt und immer wieder wird dabei erwähnt das, dass einzigste übriggebliebene Unternehmen (2Taxen, .2Mietwagen) unzuverlässig ist, Wartezeiten um ein Vielfaches höher sind als telefonisch zugesagt.

 

Lange Rede kurzer Sinn...ich aufs zuständige Ordnungsamt Antrag gestellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen abgeben...

 

Beim stellen des Antrags hieß es dann das ich am Anfang Mietwagen bekomme da sie für Taxi erst die Warteliste abarbeiten müssen und wenn überhaupt erst im April 17 eine Taxikonzessionen bekämen könnte.

 

Bin dann mit meinem 211er Ex-Taxi aus unserem früheren Unternehmen, den ich in letzter Zeit privat nutzte zum Taxidienst gefahren für den Spiegeltaxameter umprogrammieren zu lassen.

 

Dort wurde mir dann gesagt das eine Konformitätsbewertung am Fahrzeug durchgeführt werden muss.

 

Diese bei gebrauchten Fahrzeugen nur mit vom Werk verbautem Taxipakat machbar sei und bei Neufahrzeugen auch nur noch mit Werksseitig verbautem Taxipaket bzw. Umbau durch Intax.

 

 

Da mein 211er Taxipaket ab Werk hat, war dies kein Problem. Kosten dafür 750,- € inklusive Vorführung beim Eichamt.

Termin auf dem Eichamt ist aber erst am 30.12.16.

 

Somit können wir erst im Januar 2017 Starten.

 

Wie ist das bei euch mit der Konformitätsbewertung?

 

Es kann ja nicht sein das mir jetzt vorgeschrieben wird welche Art von Fahrzeug ich einsetzen darf.

 

Mein Vorhaben war das ich mir einen gebrauchten 211er kaufe, diesen umrüsten lasse so dadurch ein Auto auf Ersatz hab falls der erste aus welchen Gründen auch immer ausfällt und wenn es läuft als zweiten Auto hab.

 

Bin jetzt gezwungen da ich zurzeit keine Schulden/Finanzierung machen möchte mir ein gebrauchtes Ex Taxi zu kaufen da ein privat Auto nicht die Konvtmitätsbewetung bekommt und somit keine Zulassung.

Beste Antwort im Thema

Auf die Ausnahmegenehmigung würde ich mich nicht verlassen das handhabt nämlich jede Gemeinde anders. Was Bei Gemeinde A geht, funktioniert bei Gemeinde B nicht unbedingt.

Meistens gibt es diese Ausnahmegenehmigung nur bei Mietwagen wie Strechlimos, Oldtimern usw die nicht wie ein üblicher Mietwagen eingesetzt werden sondern eher für gebuchte Rundfahrten, Hochzeiten, Events, usw....

Doch wie gesagt das sieht jede Gemeinde individuell obwohl es eindeutige Vorschriften gibt, manchmal liegt es sogar nur in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters.

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Ausnahmegenehmigung für Fahrten mit Festpreisvereinbarung für das Auto geben lassen und dann brauchst keinen Wegstreckenzähler und keine Alarmanlage.

 

Hab ich so gemacht.

Beim Mietwagen machst eh deine Preise vorher aus.

 

Gruß Jürgen

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 13:57

Danke Jürgen,

 

Muss ich dafür wieder einen neuen Antrag beim Ordnungsamt abgegeben.

 

Dennoch ist es ärgerlich das da Regeln von Amts Seite kommen und man dadurch den Nachteil hat.

Auf die Ausnahmegenehmigung würde ich mich nicht verlassen das handhabt nämlich jede Gemeinde anders. Was Bei Gemeinde A geht, funktioniert bei Gemeinde B nicht unbedingt.

Meistens gibt es diese Ausnahmegenehmigung nur bei Mietwagen wie Strechlimos, Oldtimern usw die nicht wie ein üblicher Mietwagen eingesetzt werden sondern eher für gebuchte Rundfahrten, Hochzeiten, Events, usw....

Doch wie gesagt das sieht jede Gemeinde individuell obwohl es eindeutige Vorschriften gibt, manchmal liegt es sogar nur in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters.

in Niedersachsen ist für Ausnahmen vom PBefG nicht die für die Konzessionen zuständige Stelle des Landkreises oder der Stadt zuständig. Anträge müssen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt werden. Wie das in anderen Bundesländern ist, sollte man herausbekommen.

Zumindest für den Wegfall der Alarmanlage sehe ich da schwarz.

Gruss Deden

In Bayern macht das jede Betriebssitzgemeinde, sie schreib vor so wie sie die Gesetze interpretiert.

Die Alarmanlage dürfte das kleinste aller Probleme sein, die kann jede beliebige Werkstatt einbauen.

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 21:49

Bei der Konformitätsbewertung geht es nicht um die Alarmanlage.

 

Es geht um den Wegstrecken Signalgeber.

Diese Signal sei bei Nachrüstung vom Canbus Adapter genommen worden und das sei nicht mehr zulässig.

 

Die Anschlüsse und Stecker werden dabei auch verplombt.

 

Der Witz ist wenn ich eine Taxikonzessionen bekomme, reicht umprogrammieren vom Wegstreckenzähler zum Taxameter und Eichen nicht mehr aus, es müsse auch wieder eine neue Konformitätsbewertung für 750€ gemacht werden.

 

Auf dem Bild ist der Aufkleber zu sehn welcher zur Konformitätsbewertung gehört.

Img_1670.jpg

Leute auch das ist mehr eine Verallgemeinerung.

Richtig ist, derjenige der das Taxameter einstellt wird zum Hersteller des „Messgerätes” Taxi. Bei Neuwagen muss auf der Rechnung explizit Taxi, oder inklusive Taxipaket stehen, z.B. wenn das fertige Taxi von Intax kommt.

Auch wenn schon vom eigentlichen Hersteller eingebaut muss das Taxameter vor Ort auf den Tarif eingestellt werden und der Einsteller wird dann zum „Hersteller” er klebt auch die Konfomitätserklärung auf den Rahmen und leitet die entsprechenden Unterlagen an die Behörden. Die 1. Eichung ist damit auch schon dabei wird vom Eichamt nicht nochmal erhoben und die kleben im 1. Jahr auch kein Siegel auf

Bei mir hat das ganze Spiel 450 Euro gekostet, also auch da gibt es Unterschiede.

Es erklärt auch warum es schwieriger, aber nicht unmöglich wird einen x-beliebigen Gebrauchten zum Taxi umzurüsten. Es gibt da keine Rechnung auf der explizit ein Taxi gekauft wurde, sondern eben ein Auto. Nachdem nun der Tarifeinsteller zum Hersteller wird ist der auch haftbar dafür, dass ALLES richtig eingebaut und angeschlossen wurde und vor Allem, dass es nach Konformitätsrichtlinen passt und das werden nur sehr wenige Fachbetriebe machen.

Übrigens Anschlüsse und Stecker werden nicht verplombt, nichtmal das übliche Eichsiegel kommt im 1. Jahr drauf

Themenstarteram 11. Dezember 2016 um 22:20

Die haben es so zu mir gesagt, das sie alles auseinander Bauen und verplomben und zusätzlich Dokumentieren müssen.

Auto war auch 2 Tage dafür weg...zum Eichen komme ich erst am 30.12

 

Preisunterschied ist schon ne Hausnummer.

Ich habe es bereits in der Praxis hinter mir, mein neues Auto kam von Intax und musste dann vor Ort noch eingestellt und die Konformitätserklärung angefertigt werden.

Danach ging es noch zum Eichamt die lediglich wie immer überprüft haben ob der Tarif stimmt dies wurde jedoch nicht mehr extra berechnet und es kam KEIN Eichsiegel drauf das kommt erst im nächsten Jahr wieder sagten die vom Eichamt.

Wie bekommt man es hin das man vom Ordnungsamt den Betrieb geschlossen bekommt ?

Muß schon was heftiges gewesen sein, hier im Saarland sind die nicht so kleinlich.

Bin bei besagtem Unternehmen im Jahre 2014 gefahren machte alles einen soliden Eindruck.

Themenstarteram 16. Dezember 2016 um 17:59

Hallo Carchecker75,

Ich hab keine Ahnung ob es sich dabei um die selbe Unternehmerin handelt.

Hi Taxi 811 denke schon das es die Unternehmerin ist, hast auf dem Bild Taxi Mertel stehen.

Hab dir Nachricht geschrieben.

Nachrüsten ist kein Problem, woher kommt immer der Schmarrn, daß das nur über Intax oder über Werksneue Bestellung funktioniert. Ich habe erst vor einem Jahr eine gebrauchte E-Klasse gekauft und in Nürnberg bei der Firma GHT umbauen lassen, mit Alarmanlage und Wegsteckenzähler.

Das mit der Konformitätsbescheinigung machen die auch, das ganze ist halt jetzt teuerer als beim letzten Mal , aber das ist für mich in der Praxis der einzige Unterschied.

MFG Sven

Niemand hat behauptet, dass nur Intax umrüsten darf bzw kann. Intax macht z.B. auch keine Konformitätsbescheinigung die liefern nur das „fertige” Taxi sonst nichts.

Die Konformitätsbescheinigung wird vor Ort von einem entsprechend zertifizierten Unternehmen gemacht.

Der Unterschied ist lediglich, dass auf der Fahrzeugrechnung sowas wie inklusive Taxipaket steht was den gesamten Vorgang erleichtert.

Umrüsten von gebrauchten PKW`s wird weiterhin gehen aber nur bei wenigen Fachbetrieben und etwas komplizierter. Rechtlich wird der Einsteller des Taxameters zum Hersteller, nicht der Einbauer. Der „Hersteller” muss klar nachweisen, dass das Messgerät ordnungsgemäß angeschlossen und eingebaut wurde, dann wird das Taxi als Ganzes zum Messgerät

Hier liefert INTAX z.B. die entsprechenden Dokumentationen über den fachgerechten Einbau.

Vorher konnte praktisch jeder einen PKW zum Taxi umrüsten, wenn der Wagen die BOKraft bekam und das Taxameter von einem Fachbetrieb eingestellt wurde war alles o.k. das ist Heute nicht mehr so einfach.

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