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Ärger mit dem Sachverständigen - hilfe

BMW 3er E46
Themenstarteram 21. Juni 2012 um 17:21

Hallo, ich hatte vor ein paar tagen einen unfall gehabt wo mich ein autofahrer hinten links so ziemlich mit der ganzen wucht am hinterem rad getroffen hat. das auto war ca. 10-20kmh schnell.

1 tag später war ich beim reifenhändler achsvermessen und er meinte zu mir das vordere achs in ordnung ist aber die hintere verbogen ist und die werte nicht mehr in der toleranz liegen, sie muss neu.

habe die geschichte den gutachter rüber gefaxt und heute habe ich nun das gutachten bekommen was dürftig ausgefallen ist.

habe ihn dann angerufen und gefragt ob er mir auch die hintere achse aufgeschrieben hat was er verneint hat.

ich habe ihm gesagt dass das auto haar genau seit dem unfall nach links zieht. und er meinte dass es an der vorderachse liegt.???

ich weiß jetzt nicht was ich tun soll.

 

kann mir da jemand weiter helfen?

es handelt sich um einen vw polo 6n2 überbrigens. (starrachse, nicht einstellbar)

gruß patrick

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9 Antworten

Zitat:

ich weiß jetzt nicht was ich tun soll.

kann mir da jemand weiter helfen?

es handelt sich um einen vw polo 6n2 überbrigens. (starrachse, nicht einstellbar)

Dann frag halt mal im Poloforum nach. Aufprall war doch hinten, warum überprüft der denn die vordere Spur. Geh zu einem anderen Gutachter.

 

Also bei einer Achsvermessung wird generell alles gecheckt: Vorder- wie Hinterachse!

Dann nochmal zur Verdeutlichung: Du hattest den Polo gefahren, und dir ist einer seitlich reingefahren, wodurch die Achse nun krumm ist. Da der Schaden vom Unfall herruht, MUSS der Gutachter die mit in die Kalkulation nehmen! Ansonsten wie Jakob schon geschrieben hat: Ab zu nem anderen Gutachter und ein Vergleichsgutachten erstellen lassen.

Ist echt totaler Schwachsinn was der Kerl da von sich gibt!

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von ronin_gasch

Also bei einer Achsvermessung wird generell alles gecheckt: Vorder- wie Hinterachse!

Dann nochmal zur Verdeutlichung: Du hattest den Polo gefahren, und dir ist einer seitlich reingefahren, wodurch die Achse nun krumm ist. Da der Schaden vom Unfall herruht, MUSS der Gutachter die mit in die Kalkulation nehmen! Ansonsten wie Jakob schon geschrieben hat: Ab zu nem anderen Gutachter und ein Vergleichsgutachten erstellen lassen.

Ist echt totaler Schwachsinn was der Kerl da von sich gibt!

und wie funktioniert das mit nem anderen gutachter nun? ich will ja den zweiten nicht von meiner eigenen tasche bezahlen.

zum polo forum möchte ich nicht. da wurde ich letztens falsch beraten. ich bin hierher gekommen weil ich mal hier zu hause war ;)

So ist der Gutachter von Dir beauftragt oder von der gegnerischen Versicherung? Da Du sicherlich nicht schuld am Unfall hattest, steht es Dir frei dein eigenen Gutachter zu Beauftragen. Diese Kosten werden auch an die gegnerischen Versicherung weitergeleitet. Sollte der Gutachter von Dir beauftragt sein, auf Grund der Empfehlung des Abschleppers wie bei mir damals. So wirst du kein weiteren Gutachter bezahlt bekommen.

Mal davon ab das du den Gutachter faxen musstet? Der Typ muss vor Ort sich den Wagen anschauen und das Achsvermessungsprotokol sagt ja wohl aus das die Hinterachse ein weg hat. Ergo neu. Laß doch einfach mal in einer Werkstatt deines Vertrauens ein Kostenvoranschlag machen. Wenns unter 1000 Euro is kommt von der gegnerischen Versicherung im Regelfall kein Gutachter raus. Aber wenn schon Achse ausgetauscht, neue Achsvermessung, Verbringung des Schadfahrzeuges, Ausfall deine Pkw, Lackierarbeiten und Co. Also mehr als 1000 Euro dann nur zur Info für den nächsten Schaden. Viel Erfolg bei der Schadensregulierung

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 22:02

der gutachter hat jetzt noch mal auf die dokumentation der spurvermessung geschaut und mir doch eine neue achse aufgeschrieben.

es gibt jedoch wieder eine sache die mich haarsträubend macht. der gutachter hat gesagt weil das auto so nah am wirtschaftlichen totalschaden ist, könnte es sein wenn ich nicht alles repariere und die beweisfotos der gegnerischen versicherung zuschicke, dass mir quasi jemand statt den 2200 euro reparaturschaden mir jemand das auto für 1500 euro abkaufen könnte ohne das auto angeboten zu haben.

ist das so richtig ???

das auto hat ein wert von 2900 euro

Hallo,

die gegnerische Versicherung kann versuchen, den Wagen auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abzurechnen, wenn Du nicht alles wie im Gutachten reparieren lässt und dann nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungszeitwert und Angebot aus der Restwertbörse zu erstatteten.

Wenn Du den Wagen vollständig reparieren lässt, sollte es aber kein Problem sein. Ansonsten solltest Du den Rat eines darauf spezialisierten Rechtsanwalts einholen.

Gruß Rainer

Die Optionen sind wie folgt:

Kein Totalschaden: (Rep billiger, als Wiederbeschaffung) 110%Regel

- Autoreparatur liegt unterhalb des Wiederbeschaffungswert oder so ca. 10% drüber (dann musste aber den Wagen mindestens 1Jahr lang weiterfahren). Dann lässt den Wagen reparieren und fertig.

- oder über Kostenvoranschlag abrechnen, dann wird dir die dort aufgeführte Mwst abgezogen und nach einreichen der Rechnungen der beschafften Ersatzteile (bei selbst Reparatur) wird die tatsächlich gezahlte Mwst erstattet.

Bei Totalschaden: (Rep. nicht wirtschaftlich da teuere als Wiederbeschaffung)

Wird der Wagen in eine "Versicherungsbörse" eingestellt, meist von beauftragten Gutachter selbst. Dort bieten Händler auf dein kaputtes Auto und dort wird dann der Durchschnittswert als Restwert angesetzt.

Aus dein Gutachten kannst dann den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturkosten und den Restwert rauslesen. Und dann fängt die Rechnerei an:

- Auto an die Versicherung abgeben und du bekommst den Wiederbeschaffungswert kpl. fertig

- Auto behalten. Dann ermittelteter Restwert wird von Wiederbeschaffungswert abgezogen und das bekommst an Kohle und selbst in Teile oder Ersatzteilspender in der Bucht z.B. verkaufen und hoffen das der Wert höher als der ermittelte Restwert ausfällt.

- oder ganz schlimm mit der Differenz von Wiederbeschaffungswert-Restwert dazu benutzen, die Reparaturkosten zu decken, aber auf einges Risiko. Wenns teurer ausfällt.

Beispiel: von mir:

Wiederbeschaffungswert: 9.200€

Reparaturkosten: 13.578,99€

Restwert: 1.800€

1. Bei an die Versicherung verkaufen ergibt 9.200€.

2. Bei Reparatur stehen mir 7.400€ zur Verfügung.

3. Ich hab 7.400 € von der Versicherung bekomm und den Wagen bei der Bucht für 2.500€ verkauft, ergo 9.900€ am Ende aber auch etwas Mühe.

Aber wenn du nicht schuld bist, nehm dir ein Anwalt, dieser holt sich auch seine Aufwandsentschädigung bei der gegnerischen Versicherung. Weil ja noch Kosten wie Verbringung des Fahrzeug, Leihwagen/Fahrzeugausfall Entschädigung dafür gibs auch Pauschalen.

Viel Erfolg bei weiteren Verlauf

hoffe ich konnte weiterhelfen, aber mit der 10% bin ich nicht so sicher kann mehr oder weniger sein. Ist halt lange her das ich das mal gelernt habe.

Mfg Bolze

Zitat:

Original geschrieben von -Chicago-

der gutachter hat jetzt noch mal auf die dokumentation der spurvermessung geschaut und mir doch eine neue achse aufgeschrieben.

es gibt jedoch wieder eine sache die mich haarsträubend macht. der gutachter hat gesagt weil das auto so nah am wirtschaftlichen totalschaden ist, könnte es sein wenn ich nicht alles repariere und die beweisfotos der gegnerischen versicherung zuschicke, dass mir quasi jemand statt den 2200 euro reparaturschaden mir jemand das auto für 1500 euro abkaufen könnte ohne das auto angeboten zu haben.

ist das so richtig ???

das auto hat ein wert von 2900 euro

Also grundsätzlich ist es dein Auto und verkaufen musst du es nicht, kann auch keiner verlangen. Bei dem Gutachten wird einmal der Wiederbeschaffungswert ermittelt ohne den Unfall. Dann der Restwert (mit dem Unfall) und die Reparaturkosten. Dir stehen entweder die Reparaturkosten laut Gutachten zu wenn diese unter den Wiederbeschaffungswert liegen. Wenn du bares willst dann ohne die MwSt. Wenn du es kpl. reparieren lässt dann bekommt man eine Kostenübernahme der Versicherung, aber darum kümmert sich dann die Werkstatt.

Sollten die Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert liegen kann man bis zu 130% reparieren lassen (nur mit Nachweis) andernfalls bekommt man den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert. Im Gutachten sollte dann drin stehen wer auf das Fahrzeug geboten hat (steht im Gutachten) , daher bekommt man dann den Rest.

Vielleicht als Hilfe www.kfz-sv-radke.de

MfG

Mike

am 28. Juni 2012 um 16:55

Ähm, hat der gutachter deine kiste überhaupt gesehen?? Kommt nicht so rüber!

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