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Ärger mit der Lieferung!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. April 2005 um 16:49

Erstmal sorry das ich einen neuen Thread öffne, habe aber nix passendes über die Suche gefunden. Also eigentlich hätte ich meinen GTI am 21.04.2005 in Wolfsburg abholen sollen. Mein Freundlicher hat mir aber heute mitgeteilt, dass ein Fehler unterlaufen sei und das Auto schon unterwegs in das Autohaus ist und ich es dieseo Woche bei meinem Freundlichen abholen darf. Ich freu mich aber schon richtig darauf, aber nun hat er gemeint , ich müsste jetzt die Überführungsgebühren bezahlen, er würde mir auch ein -seiner Meinung nach faires Angebot machen und ich müsste nur 205,00 € Aufpreis bezahlen!

Was haltet ihr davon, muss ich das zahlen? Wie sieht denn das rechtlich aus? Es war ja nicht mein Fehler! Ich hab die Überführung deswegen beim Abschluss des Vertrages nicht gewollt, weil ich mit einem Geschäftswagen nach Wolfsburg fahren darf und das würde mich nix kosten!

Also die freude ist natürlich groß, dass ich den GTI bälder bekomm, aber dann so etwas?

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17 Antworten

Hast Du schon die Abholung in WOB gezahlt? Falls ja, würd ich eher noch eine Entschädigung verlangen.

Zahlen würde ich auf jeden Fall NICHTS!

Wurde im Vertrag schriftlich die Abholung in WOB festgehalten?

am 5. April 2005 um 16:58

würde ich mir von meinem :) nicht bieten lassen. sein fehler = seine kosten und deshalb würde ich auf mein recht pochen!!!

Also anscheinend hat dein "Freundlicher" einen Fehler gemacht und du sollst dafür bezahlen?

Nee nee, du bezahlst max die 185 €. Sag, dass du unbedingt mal die Autostadt sehen wolltest und dich schon so darauf gefreut hast.

Warum sollst du für die Fehler anderer bezahlen. Lass dich nicht darauf ein. Sowas gabs schon häufiger und ich meine, dass die Händler immer kulant in solchen Dingen waren (also dass die Kunden nicht mehr bezahlen mussten).

Gruß Matze

am 5. April 2005 um 17:07

@ Erasor: Was steht denn in deinem Kaufvertrag?

Bei mir z.B. steht "Überführungskosten 185,-"

(natürlich für eine Abholung in der Autostadt)

Wenn mir jetzt der Händler sagen würde, dass er fälschlicherweise zu ihm geliefert wird (wehe!), warum sollte ich dann mehr zahlen? Da ist der Kaufvertrag doch sehr eindeutig! => 185,- kein Cent mehr!

Grundsätzlich: Nie für Fehler der Händler oder von VW zahlen! Meistens ist das sogar juristisch wasserdicht.

am 5. April 2005 um 18:11

bloß nix draufzahlen - im Gegenteil, Dir ist eine Erlebnisabholung mit kostenloser Besichtigung der Autostadt und Gutscheinen für Imbiss/Merchandisingshop entgangen, dafür müsstest Du eigentlich entschädigt werden!

wenn sich Dein Freundlicher querstellt würde ich mit nem Gang zum Anwalt "argumentieren"...

am 5. April 2005 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von Use Link

bloß nix draufzahlen - im Gegenteil, Dir ist eine Erlebnisabholung mit kostenloser Besichtigung der Autostadt und Gutscheinen für Imbiss/Merchandisingshop entgangen, dafür müsstest Du eigentlich entschädigt werden!

wenn sich Dein Freundlicher querstellt würde ich mit nem Gang zum Anwalt "argumentieren"...

Das stimmt genau genommen. Du hast für die Erlebnisabholung bezahlt und sie nicht bekommen. Eigentlich solltest Du gar nichts bezahlen. Dass sie die Karre spazierenfahren, sprich ausliefern, dafür kannst Du ja nichts.

Klingt fast schon unglaublich... Frechheit !

am 5. April 2005 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von Use Link

bloß nix draufzahlen - im Gegenteil, Dir ist eine Erlebnisabholung mit kostenloser Besichtigung der Autostadt und Gutscheinen für Imbiss/Merchandisingshop entgangen, dafür müsstest Du eigentlich entschädigt werden!

wenn sich Dein Freundlicher querstellt würde ich mit nem Gang zum Anwalt "argumentieren"...

Naja, leider ist es ja faktisch so, dass eine Überführung des Fahrzeugs zum Händler teurer ist als eine Abholung in WOB. Also eigentlich bekommt man ja "mehr" für den Preis von 185,-. Also wird das mit Entschädigung schwierig. Aber draufzahlen ist natürlich genauso unmöglich. Alles natürlich ärgerlich, aber das Auto selbst ist doch das Wichtigste.

Aber das Drohen mit Anwalt, naja ich weiß nicht, man kann es auch übertreiben.

am 5. April 2005 um 20:28

ja man kann sich natürlich auch alles gefallen lassen ;)

am 5. April 2005 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Use Link

ja man kann sich natürlich auch alles gefallen lassen ;)

Was würdest du denn tun? Zum Anwalt gehen um die 185,- zurück zu verlangen? Was glaubst du wie deine Chancen stehen zu gewinnen bzw. die gesamte Summe erstattet zu bekommen?

Themenstarteram 5. April 2005 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von Landwarrior

Hast Du schon die Abholung in WOB gezahlt? Falls ja, würd ich eher noch eine Entschädigung verlangen.

Zahlen würde ich auf jeden Fall NICHTS!

Wurde im Vertrag schriftlich die Abholung in WOB festgehalten?

Klar in meinem Vertrag steht eindeutig die Überführungskosten von 185 € drin. Und diese hab ich auch gebucht! Ich seh das auch so, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe und den werde ich erfüllen. Muss morgen gleich mal mit meinem Freundlichen telefonieren!

Ich würde die Leistungen aus dem Vertrag erbringen, fertig... :)

Ziemlich unklug von Deinem Händler, unter solchen Bedingungen kauft man kein 2. Mal ein Auto dort..... Fehler passieren überall und sind menschlich, aber andere dafür zahlen lassen oder es versuchen ist dreist ...

1. Die Abholung in der Autostadt ist wirklich ein Erlebnis, und ich war zuvor skeptisch!

2. Es gilt was im Vertrag steht. Was würde der Händler wohl sagen wenn du ihm erzählst, daß mit der Unterschrift war nicht so ernst gemeint. Eigentlich sollte er gar kein Xenon (oder sinst was) haben. Dann grinst er und sagt, Vertrag ist Vertrag. Jetzt kannst du grinsen und sogar die Auslieferung ab Wolfsburg verlagen. Ist zwar ein ökonomischer Schwachsinn, aber nicht für Dich! Ich würde auf eine Auslieferung ab Wob bestehen. Die haben dort ein Zentrum für mehrere Millionnen Euro errichtet, das du so oder so mitbezahlen mußt, jetzt sollst du auch noch auf einen kostenlosen Besuch und die Gutscheine verzeichten?! Essensgutschein 30 Eur, 20 Eur für den Shop, z.B. den Wagen als Modell im Maßstab 1:48.

Geh zum Händler und sag ihm, daß du den Wagen von ihm direkt nimmst, aber nur wenn er noch den Modellwagen drauflegt.

Das ist immer noch ein Entgegenkommen von Dir!

Gruß

xvision

am 5. April 2005 um 21:14

Ist ja interessant, hier mal auf Preise für die Abholung in WOB zu stoßen. Mein Freundlicher will mir für die Abholung in WOB 270 € abknöpfen + 100 € für die Übernachtung im Ritz für zwei Personen. Gibt es da Festpreise?

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