- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ärger mit Finanzamt KFZ-Steuer
Ärger mit Finanzamt KFZ-Steuer
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet. Soweit alles in Ordnung.
Nun kommt vom Finanzamt eine Forderung für 1 Jahr vorrauszahlen 308€. Ich rufe dort an und sage dass das Auto abgemeldet wurde.
Die Dame vom Finanzamt weiss von nichts und gibt mir die Tel.Nr. der Zulassungstelle. Es wäre dem Finanzamt von denen nichts mitgeteilt worden. Ein ewiges hin und her zwischen beiden Ämtern an telefonaten.
Jetzt behauptet die Zulassungsstelle dass das Fahrzeug beim Umschreiben kurz zugelassen worden wäre für 1 Tag. Das Finanzamt will jetzt für 1 Monat KFZ-Steuer.
Die Dame hat vor unseren Augen die Kennzeichen abgekratzt.
Ich sehe nicht ein warum Ich für ein abgemeldetes Auto das zahlen soll. Gleich nach der abmeldung wurde das Auto in der Garage abgestellt.
Meiner Meinung nach hat die Bearbeiterin bei der Zulassung was verbockt. Die behaupten das es abgemeldet dann kurz angemedet und wieder abgemeldet worden wäre wegen der Umschreibung im KFZ-Brief.
Weiss jemand wie das vielleicht abgelaufen sein kann.
Oder haben hier die Ämter etwas verbockt.
Ich werde nicht zahlen und Widerspruch einlegen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar
Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.
Ja genau, aber der Satz geht weiter.
Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.
Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?
Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !
Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.
Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !
Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.
Siehe nachfolgendes Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von cubemountain
Sorry war weg
Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....
P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:
unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt!
Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.
Ähnliche Themen
51 Antworten
Das Amt hat hier klar einen Fehler gemacht, aber sie werden es nie zugeben und dich bis ans Lebensesende belangen bis Du bezahlst. Is halt Deutschland.
Frag doch mal den Vorbesitzer, bis wann er KFZ-Steuer bezahlt hat. Eventuell auch für den Tag, welcher Dir in Rechnung gestellt wird.
Das kann dann nicht sein, für das gleiche Fahrzeug 2 x für den gleichen Tag abkassieren.
Habe nächste Woche vor mit dem Vorbesitzer den Ich persönlich gut kenne zur Zulassungsstelle zu gehen und die Bearbeiterin zur Rede zu stellen.
Der Vorbesitzer hat fürs Jahr vorrausgezahlt.
Abmeldung 27.09.2012.
Behauptet wird das an diesem Tag kurz für 1 Tag von der Bearbeiterin angemeldet worden wäre.
Keine Ahnung was da so kompliziert gemacht wird.
Den Wagen hättest du einfach direkt in die Garage abstellen sollen, Kennzeichen mitnehmen und dann einfach nur Abmelden. Der Halter wechsel ist hier nicht zwingend notwendig da du ja einen Kaufvertrag hast. Für den ehemaligen Eigentümer hat es genauso wenig was zu bedeuten. Der hat kein Wagen mehr der über seine Versicherung läuft und kann sein nächsten Wagen problemlos zulassen.
In deinem Fall hättest du einfach im neuen Jahr den Halter wechsel mit der neu Zulassung mit gemacht.
Ein Händler der einen Wagen für den weiteren Verkauf einkauft macht auch kein Halter wechsel, das mach dann automatisch der nächste Eigentümer nach Tagen, Wochen, Monate oder gar Jahre, je nach dem wann der Wagen verkauft wird.
Hast Du ihn abgemeldet oder stillgelegt? Für Dich ist es im ersten Moment das gleiche. Aber bei der Zulassung trennen sich Welten.
Ich nehme an, die Dame auf der Zulassungsstelle hat den Wagen zuerst umgemeldet und dann stillgelegt/abgemeldet. Das würde auch die KFZ-Steuer erklären.
Ja hat wohl die Zulassungsstelle machen müssen und so wurde zum ende des Tagen der Wagen wieder abgemeldet. Hier ist dann Theoretisch der Wagen 24Stunden angemeldet gewesen, auch wenn der Wagen direkt wieder abgemeldet wurde.
Aus diesem Grund kommen hier bezüglich der Versicherung und der KFZ-Steuer kosten auf. Die KFZ-Steuer bekommt die Auskunft auch nicht gleich, so dass sie zuvor das ganze Jahr abrechnen und dann wieder zurück rechnen.
Letztens als ich meinen alten Wagen auf neuen Namen umgemeldet habe und beim Finanzamt war, da ich Steuerbefreit bin war eine Woche danach ihnen nicht bekannt, dass mein alter Wagen nicht mehr auf meinem Namen lief. Habe hier nur die Ummeldebescheinigung vorgelegt und somit war dann alles erledigt und die Steuerbefreiung konnte auf meinem neuen Wagen zugeteilt werden.
Zitat:
Original geschrieben von cubemountain
Der Vorbesitzer hat fürs Jahr vorrausgezahlt.
Abmeldung 27.09.2012.
Behauptet wird das an diesem Tag kurz für 1 Tag von der Bearbeiterin angemeldet worden wäre.
Sie hätte den Wagen gar nicht anmelden dürfen, weil keine Gültige EVB Nummer (Versicherung) vorhanden ist, oder habe ich da was übersehen?
Wenn die EVB Nummer nicht vorliegt darf man kein KFZ anmelden und die Bearbeiterin hat ein Fehler gemacht.
Ich weiß jetzt aber gar nicht ob man den Brief überhaupt ohne den Wagen umzumelden einen neuen Besitzer eingetragen bekommt, somit hätte sie den wagen vorher anmelden müssen, was aber eigentlich nicht geht wegen der Fernlende EVB Nummer.
Oder Irre ich mich da jetzt komplett?
Ohne EVB-Nummer und ohne EC-Karte kann man kein Wagen anmelden(soweit mir richtig bekannt ist).
Daher gehe ich stark davon aus, dass er eine neue EVB Nummer vorgelegt hat und den Wagen richtig neu zugelassen hat, sonst hätte das Finanzamt auch keine Daten von Ihm gehabt.
Er wird halt im Nachhinein dann direkt wieder abgemeldet haben.
dann ist es kein Versehen von der Bearbeiterin und der TE muss die Steuern zahlen und wenn es nur 1 Tag war
Lese gerade ohne EC Karte, geht aber auch ohne EC Karte
zu mindeste hier in Berlin
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Ich nehme an, die Dame auf der Zulassungsstelle hat den Wagen zuerst umgemeldet und dann stillgelegt/abgemeldet. Das würde auch die KFZ-Steuer erklären.
Genau so ist es. DU schreibt ja auch: "Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin". D.h. Ummeldung. Erst dann hast Du abgemeldet. Warum zahlst Du nicht einfach die Steuer für den einen Monat voraus = 308:12 Euro = 25,67 Euro? Durch die Abmeldung bekommst Du ja wieder die Steuer für 29 Tage, also fast den ganzen Betrag, zurück. Das wäre am einfachsten.
Zitat:
Original geschrieben von steph0211
dann ist es kein Versehen von der Bearbeiterin und der TE muss die Steuern zahlen und wenn es nur 1 Tag war
Lese gerade ohne EC Karte, geht aber auch ohne EC Karte
zu mindeste hier in Berlin
Ja war bei uns früher in Köln auch so, jetzt wollen Sie eine Einzugsermächtigung direkt mit unterschrieben mit dabei haben, da es angeblich in der Vergangenheit immer Probleme gegeben hätte. Von der EC-Karte schreiben sie sich eigentlich nur die Daten wie Kontoinhaber, Kontonummer und die BLZ ab und wollen nur eine EC haben damit man ihnen keine Falschen Daten übergibt.
Als ich bei der Zulassungsstelle war, war auch ein Mann mit dabei der sich grün ärgerte. Er sollte ein Transporter für sein Chef neu zulassen und hatte alles mit dabei und auch eine Vollmacht und eine Kopie der EC-Karte. Er bekam das Fahrzeug nicht zugelassen, da er nicht bevollmächtigt war die Einzugsermächtigung bezüglich der Steuer mit zu unterschreiben.
Hallo,
Deiner Ausführung nach, kann es zu keiner Zeit zu einer Umschreibung gekommen sein. Hierzu hättest Du nämlich eine EVB Nr. vorlegen müssen und zumindest die erforderliche Steuereinzugsermächtigung unterschreiben müssen, denn ohne diese Unterlagen ist eine Zulassung nicht möglich. Weiterhin hättest Du Deinen Ausweis vorlegen müssen und zu guter Letzt hättes Du ja die Umschreibung in der Zulassungsstelle zahlen müssen. Eine Außerbetriebsetznung kostet 5,90 Euro,wenn die zuständige Zulassungsstelle ist und 11,oo Euro bei einer Auswertigen.
Egal was Du jetzt hier auch schreibst, oder andere, anders ist es nicht möglich. Also entweder Du schreibst hier nicht die Wahrheit, oder Du hast den Durchblick verloren (ist nicht böse gemeint) und die Steuer ist nicht für das Fahrzeug, welches hier in Rede steht. Ich kann es nicht glauben, dass hier die Zulassungsstelle eine Zulassung/Umschreibung ohne die erforderlichen Unterlagen gemacht haben soll. Was allerdings sein könnte, Du möchest hier ein wenig Stimmung machen
Prüfe lieber noch einmal nach, bevor Du hier sowas veröffentlichst !
Nette Grüße
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Zitat:
Original geschrieben von steph0211
dann ist es kein Versehen von der Bearbeiterin und der TE muss die Steuern zahlen und wenn es nur 1 Tag war
Lese gerade ohne EC Karte, geht aber auch ohne EC Karte
zu mindeste hier in Berlin
Ja war bei uns früher in Köln auch so, jetzt wollen Sie eine Einzugsermächtigung direkt mit unterschrieben mit dabei haben, da es angeblich in der Vergangenheit immer Probleme gegeben hätte. Von der EC-Karte schreiben sie sich eigentlich nur die Daten wie Kontoinhaber, Kontonummer und die BLZ ab und wollen nur eine EC haben damit man ihnen keine Falschen Daten übergibt.
Ist bei uns auch so aber wir müssen die EC Karte nicht vorzeigen, na gut ist halt Deutschland nicht immer als gleich
Aber zurück zum Thema