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Ärger mit gegnerischer Versicherung

Themenstarteram 27. August 2012 um 13:14

Hallo ihr Lieben :)

ich verschiebe mein problem mal hier ins versicherungsforum.

vielleicht kann der ein oder andere mir noch einen tip geben.

zu meinem problem:

vor einiger zeit hatte ich einen parkplatzunfall.

bei der suche nach einem parkplatz musste ich anhalten,da vor mir jemand am ein parken war und mir den weg versperrte.

in der zeit,die ich wartete fuhr ein auto links hinter mir rückwärts aus einer parklücke und streifte mit ihrer linken hinteren stoßstangenecke meine hintere fahrerseite.

bilanz :

eine beule und mehrere kratzer bei mir ;bei ihr die stoßstangenecke rundum zerkratzt.

schaden bei beiden ca. 500 euro.

dann ging der streit um die schulfrage los.

meine versicherung sagt,sie sei schuld.

ihre versicherung sagt,ich sei schuld.

nun wird das ganze wohl vor gericht kommen.

zwischendurch hat die gegnerische versicherung mir fahrerflucht unterstellt,dann wollten sie meinen schaden bezahlen,dann wieder nicht und das neuste ist,das mein schaden am auto nicht durch den unfall entstanden wäre.

selbst mein anwalt wurde ignoriert...die schreiben seien *leider nicht angekommen* ...

leider ist mein anwalt erst ab nächster woche wieder da.

wenigstens habe ich eine schadensnummer und eine schriftliche zahlungsverweigerung der gegnerischen versicherung nach langen diskussionen (!!!) erhalten.

das ist das einzige,was ich von der gegnerischen versicherung bekommen habe.

sie wollten keinen unfallbericht von mir und der gutachter,der kam,hat zwar den schaden fotografiert,aber sogar meine altschäden auf der beifahrerseite fotografiert mit der begründung,*das wäre so üblich*.

jetzt frage ich mich natürlich,ob dieser gutachter überhaupt den richtigen schaden weiter geleitet hat.

darüber bekomme ich keine auskunft.

die versicherung hat mir sogar die kopie des gutachtens unterschlagen,obwohl ich diese hätte bekommen sollen.

hat jemand so was auch schon erlebt ????

 

Beste Antwort im Thema

Klingt schon spannend... Was aber normal ist, ist, dass Du keine Unterlagen von der gegnerischen Versicherung bekommst, denn Du hast einen Anwalt eingeschaltet! Und der ist nun einzig und allein deren Ansprechpartner. Du hast ihm Dein Mandat erteilt, und damit geht sämtliche Kommunikation ausschließlich zwischen dem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Man bekommt dann normalerweise nichtmal eine einzige Auskunft als Geschädigter...

Gruß, Jens

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Klingt schon spannend... Was aber normal ist, ist, dass Du keine Unterlagen von der gegnerischen Versicherung bekommst, denn Du hast einen Anwalt eingeschaltet! Und der ist nun einzig und allein deren Ansprechpartner. Du hast ihm Dein Mandat erteilt, und damit geht sämtliche Kommunikation ausschließlich zwischen dem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Man bekommt dann normalerweise nichtmal eine einzige Auskunft als Geschädigter...

Gruß, Jens

Moin,

 

vor 3 Jahren war meine Tochter in einer ähnlichen Situation (leider hat sie nicht die Polizei gerufen).

 

Von der Gegenseite vor Ort kam das Schuldeingständnis, später dann glaubte der Ehemann der Fahrerin, er müßte den Sachverhalt umdrehen.

 

Die Gegnerversicherung hatte den Schaden meiner Tochter zu 100% gezahlt, nun hatte aber die Gegenseite ihrerseits bei der Versicherung meiner Tochter 50% seiner Ansprüche gestellt, was die Versicherung meiner Tochter ablehnte.

Also ging es vor Gericht, wo dann 9 Monate später der Richter dem Gegner 25% seines Schaden zugesprochen hat (200,-), welcher dan von der Versicherung meiner Tochter reguliert wurde.

 

Da aber meine Tochter ihren SFR nicht belasten wollte, hat sie die 200,- zurückgezahlt (Lehrgeld).

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

vor 3 Jahren war meine Tochter in einer ähnlichen Situation (leider hat sie nicht die Polizei gerufen).

Von der Gegenseite vor Ort kam das Schuldeingständnis, später dann glaubte der Ehemann der Fahrerin, er müßte den Sachverhalt umdrehen.

Die Gegnerversicherung hatte den Schaden meiner Tochter zu 100% gezahlt, nun hatte aber die Gegenseite ihrerseits bei der Versicherung meiner Tochter 50% seiner Ansprüche gestellt, was die Versicherung meiner Tochter ablehnte.

Also ging es vor Gericht, wo dann 9 Monate später der Richter dem Gegner 25% seines Schaden zugesprochen hat (200,-), welcher dan von der Versicherung meiner Tochter reguliert wurde.

Da aber meine Tochter ihren SFR nicht belasten wollte, hat sie die 200,- zurückgezahlt (Lehrgeld).

Nach meiner Erfahrung kommt es bei Schäden dieser Art und so wie er hier geschildert wurde, ganz selten zu einem 100%igen Verschulden nur einer Partei.

Der Weg zum Anwalt treibt in aller Regel nur die Kosten und den Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von autogene

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

vor 3 Jahren war meine Tochter in einer ähnlichen Situation (leider hat sie nicht die Polizei gerufen).

 

Von der Gegenseite vor Ort kam das Schuldeingständnis, später dann glaubte der Ehemann der Fahrerin, er müßte den Sachverhalt umdrehen.

 

Die Gegnerversicherung hatte den Schaden meiner Tochter zu 100% gezahlt, nun hatte aber die Gegenseite ihrerseits bei der Versicherung meiner Tochter 50% seiner Ansprüche gestellt, was die Versicherung meiner Tochter ablehnte.

Also ging es vor Gericht, wo dann 9 Monate später der Richter dem Gegner 25% seines Schaden zugesprochen hat (200,-), welcher dan von der Versicherung meiner Tochter reguliert wurde.

 

Da aber meine Tochter ihren SFR nicht belasten wollte, hat sie die 200,- zurückgezahlt (Lehrgeld).

Nach meiner Erfahrung kommt es bei Schäden dieser Art und so wie er hier geschildert wurde, ganz selten zu einem 100%igen Verschulden nur einer Partei.

Der Weg zum Anwalt treibt in aller Regel nur die Kosten und den Ärger.

Der Anwald meiner Tochter war ein RAW, der von ihrer Versicherung beauftragt und bezahlt wurde.

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch Notfalls unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von autogene

 

Nach meiner Erfahrung kommt es bei Schäden dieser Art und so wie er hier geschildert wurde, ganz selten zu einem 100%igen Verschulden nur einer Partei.

Der Weg zum Anwalt treibt in aller Regel nur die Kosten und den Ärger.

Der Anwald meiner Tochter war ein RAW, der von ihrer Versicherung beauftragt und bezahlt wurde.

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch Notfalls unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab.

Da möchte ich mal Augenzwinkernd nachfragen, weshalb und mit welcher "Zielvorgabe" wohl der RA von der Gesellschaft beauftragt wurde?

@auto

Wie ich schon gepostet hatte, hatte die Versichersicherung meiner Tochter die Forderung des Gegners abgelehnt.

Da der Gegner geklagt hat, ist die Sache zur Verhandlung gekommen mit den Ziel, die Forderung  des Gegners vor Gericht abzuwenden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@auto

Wie ich schon gepostet hatte, hatte die Versichersicherung meiner Tochter die Forderung des Gegners abgelehnt.

Da der Gegner geklagt hat, ist die Sache zur Verhandlung gekommen mit den Ziel, die Forderung  des Gegners vor Gericht abzuwenden.

Ja, mit dem Ergebnis, Rückstufung für Beide, alternativ Uebenahme der Kosten gemaess Urteil.

Themenstarteram 27. August 2012 um 17:37

da die gegnerische versicherung sich nach 4 wochen nicht auf das schreiben meines anwalts gemeldet hatte,habe ich einfach mal nachgefragt,warum sie sich nicht dazu äußern.

antwort : *ein solches schreiben liegt uns nicht vor.unsere versicherte bestreitet weiterhin,den unfall verursacht zu haben.daher werden wir ihnen keinen schaden bezahlen.außerdem haben sie den schaden vorher schon selbst verursacht.wenn sie denken,dass unsere versicherte ihnen beim ausparken reingefahren ist,dann müssen sie sich halt einen anwalt holen.*

das ich mit einem anwalt an der seite nicht mit der versicherung reden kann,das hat mir mein anwalt schon vorher gesagt.

am 27. August 2012 um 20:07

Hallo,

ich habe zwei andere Threads soeben dicht gemacht.

Nummer 1

Nummer 2

@ TE:

Bitte in Zukunft rechtzeitig einen Mod bitten, das ganze zu klären, so isses einfach nur unübersichtlich.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Klingt schon spannend... Was aber normal ist, ist, dass Du keine Unterlagen von der gegnerischen Versicherung bekommst, denn Du hast einen Anwalt eingeschaltet! Und der ist nun einzig und allein deren Ansprechpartner. Du hast ihm Dein Mandat erteilt, und damit geht sämtliche Kommunikation ausschließlich zwischen dem Anwalt und der gegnerischen Versicherung. Man bekommt dann normalerweise nichtmal eine einzige Auskunft als Geschädigter...

Gruß, Jens

Das ist auch organisatorisch kaum anders möglich. Im Grunde handelt es sich um ein Ritual, damit der Gesetzgebung Rechnung getragen wird, nach der bei Gericht eine "Öffentlichkeit" hergestellt werden muss.

Im Gerichtsalltag sieht das aber nicht so aus, wie der Leie sich das gerne vorstellen möchte.

Da sitzen vielleicht Vorsitzender und Anwalt Zigarette rauchend im 12 qm Zimmer gegenüber und einigen sich im Minutentakt über gleich mehrere Verfahren, was der Vorsitzende dann im Ergebnis (Urteil), gleich ins Diktaphon spricht oder in den Laptop eingibt.

Unruhe kommt da nur dann rein, wenn Zeugen oder Prozess Beteiligte zugegen sind; denn dann achtet der Vorsitzende pflichtgemäß aufs Protokoll.

Und noch etwas, "per Gefährdungshaftung" die in diesem Bagatell-Bereich standardmäßig zur Anwendung kommt, werden die generischen Versicherer gerne und immer wieder zu "Freunden".

Ich hoffe, niemandem zu nahe zu treten, wenn ich feststelle dass ein Großteil der Poster hier ziemlich realitätsfern unterwegs ist.

 

am 28. August 2012 um 11:08

Und wie sollen wir dir jetzt helfen oder einen Tip geben? Du bist schon anwaltlich vertreten mehr kann man nicht machen.#

 

Interessant wäre aber mal eine skizze und ein Bild vom beschädigten Fahrzeug

 

Und noch ne dumme Frage bist du eigentlich Rechtschutzversichert?

Themenstarteram 28. August 2012 um 13:32

skizze findet ihr im thema schuldfrage ungeklärt... im forum opel astra f.

ja,ich hab rechtsschutz.

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