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Ärger mit MB Vertragswerkstatt

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 8. November 2011 um 20:53

Hallo liebe Leute. Ich fahre einen W 211 Kompressor T MOdell ,BJ.12/2007, Km 61000.

Ich habe den dem KFZ den Serviceunfang "G" beim Vertraghändler durchführen lassen. Als ich wieder vom Hof fuhr ist nach 200!! Meter die Batterieleuchte an gegangen, die Servolenkung ausgefallen und das Auto beschleunigte nicht mehr richtig.

Bin dann sofort zurück um zu Reklamieren.

Der grosse Gummiantriebriemen war abgegangen weil sich wohl das grosse untere Antriebrad am Motor gefressen oder gelöst hat. Das Teil ist aus Eisen und die Bohrung war massiv verformt.

Die Werkstatt weist jede Schuld von sich und hat einen Kulanzantrag ans Werk gestellt, weil er meinte daß das Teil nicht richtig angezogen war. Dieser wurde jedoch abgelehnt.

Der letzte der das Auto gefahren hat war der Meister der Werkstatt als er es in die Halle fuhr.

Hat wer einen Tip wie ich die Sache angehen soll?

MFG.Stefan

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. November 2011 um 16:40

Hier das Fazit des ganzen Dramas. Nachdem das Werk immer noch keine Entscheidung getroffen hat, hat mir die Werkstatt angeboten den Schaden gegen eine relativ geringe Selbstbeteiligung zu beheben.

Dem habe ich zugestimmt da dieser Kompromiss sicher sinnvoller und entspannender ist als ein Rechtsstreit oder ähnliches.

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Hallo ins Forum

hallo cuppy66,

ich glaube nicht, dass da wirklich eine Schraube locker war, und dies insbesondere auf den 61 tkm nicht vorher aufgefallen ist. Beim großen Service (und G ist ja fast das größte, was geht) wird auch der Riementrieb geprüft. Dies hätte also dem Meister auffallen müssen.

An Deiner Stelle würde ich mit dem Werkstattleiter (freundlich ;)) besprechen, wie's jetzt weitergeht und wie das Werk sich hinsichtlich des Kulanzantrags verhält. Wenn das nicht zu Deiner Zufriedenheit verläuft, solltest Du Dich darum kümmern, den Zustand vor einer Reparatur festzuhalten. Dazu wirst Du m.E. einen Gutachter brauchen, ggf. sogar ein gerichtliches Beweisverfahren. Denn dieser Schaden kann eigentlich zu diesem Zeitpunkt nicht passieren.

U.U. kann Dir auch das Mercedes-Kundendienstzentrum in Maastricht (Adresse hier mal suchen) weiterhelfen, auch die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks kann bei einer Einigung vermitteln.

Ich würde aber erst mal den einvernehmlichen und freundlichen Weg direkt mit der Werkstatt einschlagen und die anderen Möglichkeiten erst nach und nach zu nehmen.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 8. November 2011 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum

hallo cuppy66,

ich glaube nicht, dass da wirklich eine Schraube locker war, und dies insbesondere auf den 61 tkm nicht vorher aufgefallen ist. Beim großen Service (und G ist ja fast das größte, was geht) wird auch der Riementrieb geprüft. Dies hätte also dem Meister auffallen müssen.

An Deiner Stelle würde ich mit dem Werkstattleiter (freundlich ;)) besprechen, wie's jetzt weitergeht und wie das Werk sich hinsichtlich des Kulanzantrags verhält. Wenn das nicht zu Deiner Zufriedenheit verläuft, solltest Du Dich darum kümmern, den Zustand vor einer Reparatur festzuhalten. Dazu wirst Du m.E. einen Gutachter brauchen, ggf. sogar ein gerichtliches Beweisverfahren. Denn dieser Schaden kann eigentlich zu diesem Zeitpunkt nicht passieren.

U.U. kann Dir auch das Mercedes-Kundendienstzentrum in Maastricht (Adresse hier mal suchen) weiterhelfen, auch die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks kann bei einer Einigung vermitteln.

Ich würde aber erst mal den einvernehmlichen und freundlichen Weg direkt mit der Werkstatt einschlagen und die anderen Möglichkeiten erst nach und nach zu nehmen.

Viele Grüße

Peter

Hallo Peter vielen Dank für Deine Antwort. Der Meister sagte zu mir daß sie vorne beim Motor nichts gemacht hätten und deswegen keine Schuld haben.

Wenn beim G Service der Riemen geprüft wird hat er mir wohl nicht ganz die Wahrheit gesagt. Kann man das irgendwo nachlesen?

Die Riemenprüfung wird sogar im Serviceheft erwähnt. E-Klasse 211, Serviceposition 3 im Kombiinstrument: "alle 60 000 km / 2 Jahre Keilrippenriemen auf Verschleiss und Beschädigung prüfen" Fussnote: Gegen gesonderte Berechnung!

Um den gesamten Riemen zu prüfen muss dieser bewegt werden:)

Somit ist die Aussage des Meisters nicht zu halten!

Ich würde nicht als Erstes zum Anwalt. Kostet viel Geld und Ärger.

Suche den Kontakt zu einer KFZ-Schiedstelle. Meistens wird hier FÜR den Kunden gearbeitet.

Ich vermute, im schlechtesten Fall kommt ein Vergleich für Dich heraus 50 % zu 50 % Kostenaufteilung.

Besser, als Monatelang vor Gericht mit Gutachtern zu streiten und blanke Nerven. Allerdings, und das weiss auch die Schiedstelle bzw. die MB Vertragswerkstatt: Dich als Kunden haben sie damit für immer verloren. Und eine gute Werbung bist Du damit auch nicht.

Alternativ ein Gespräch mit der Werkstattleitung.

Erst als letzte Instanz: Anwalt.

Themenstarteram 8. November 2011 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf

Die Riemenprüfung wird sogar im Serviceheft erwähnt. E-Klasse 211, Serviceposition 3 im Kombiinstrument: "alle 60 000 km / 2 Jahre Keilrippenriemen auf Verschleiss und Beschädigung prufen" Fussnote: Gegen gesonderte Berechnung!

Um den gesamten Riemen zu prüfen muss dieser bewegt werden:)

Somit ist die Aussage des Meisters nicht zu halten!

Ich würde nicht als Erstes zum Anwalt. Kostet viel Geld und Ärger.

Suche den Kontakt zu einer KFZ-Schiedstelle. Meistens wird hier FÜR den Kunden gearbeitet.

Ich vermute, im schlechtesten Fall kommt ein Vergleich für Dich heraus 50 % zu 50 % Kostenaufteilung.

Besser, als Monatelang vor Gericht mit Gutachtern zu streiten und blanke Nerven. Allerdings, und das weiss auch die Schiedstelle bzw. die MB Vertragswerkstatt: Dich als Kunden haben sie damit für immer verloren. Und eine gute Werbung bist Du damit auch nicht.

Alternativ ein Gespräch mit der Werkstattleitung.

Erst als letzte Instanz: Anwalt.

Hallo, dann haben die Jungs gepfuscht und sich nicht an die Vorschrift gehalten. Werde Morgen mal mit dem Chef die Sache besprechen.

Daß ich da etwas Bezahlen soll sehe ich aber eher nicht ein. Laut dem Meister könnte die Kurbelwelle "gespreizt " sein. Dann geht der Schaden wohl in den 4 stelligen Bereich.Da sind 50% wohl auch noch ein ordentlicher Batzen.

Also hier nur mal zur Info der Keilrippenriemen ist im Sichtbereich zu prüfen, das bedeutet das der Riemen nicht mehr durchgedreht werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf

Die Riemenprüfung wird sogar im Serviceheft erwähnt. E-Klasse 211, Serviceposition 3 im Kombiinstrument: "alle 60 000 km / 2 Jahre Keilrippenriemen auf Verschleiss und Beschädigung prüfen" Fussnote: Gegen gesonderte Berechnung!

Um den gesamten Riemen zu prüfen muss dieser bewegt werden:)

Somit ist die Aussage des Meisters nicht zu halten!

Ich würde nicht als Erstes zum Anwalt. Kostet viel Geld und Ärger.

Suche den Kontakt zu einer KFZ-Schiedstelle. Meistens wird hier FÜR den Kunden gearbeitet.

Ich vermute, im schlechtesten Fall kommt ein Vergleich für Dich heraus 50 % zu 50 % Kostenaufteilung.

Besser, als Monatelang vor Gericht mit Gutachtern zu streiten und blanke Nerven. Allerdings, und das weiss auch die Schiedstelle bzw. die MB Vertragswerkstatt: Dich als Kunden haben sie damit für immer verloren. Und eine gute Werbung bist Du damit auch nicht.

Alternativ ein Gespräch mit der Werkstattleitung.

Erst als letzte Instanz: Anwalt.

Themenstarteram 9. November 2011 um 19:30

Hier mal ein kurzes Update. Die Angelegenheit wurde von der Werkstatt an einen Sachbearbeiter des MB Werkes weitergeleitet. Dort liegt sie seit gestern Mittag.

Zitat:

Original geschrieben von J.s1974

Also hier nur mal zur Info der Keilrippenriemen ist im Sichtbereich zu prüfen, das bedeutet das der Riemen nicht mehr durchgedreht werden muss.

Ich bin in der Werkstatt nicht dabei.

Mich wundert diese Aussage jedoch: Meine MB-Vertragswerkstatt, die für sehr gute Arbeit günstige Rechnungen schreibt, verlangt bei jedem Service ZUSÄTZLICH, so wie es im Serviceheft steht, zwei Arbeitswerte.

Ich bezahle 15,47 Euro brutto dafür, dass ein Mechaniker einen flüchtigen Blick auf den Rippenriemen wirft? (Motor M 271 beim 200 Kompressor?)

Wenn dem so wäre, würde ich die Sichtprüfung draussen lassen und alle fünf Jahre den Riemen tauschen lassen...das kommt dann aufs gleiche heraus:D und ich bin auf der sicheren Seite.

Themenstarteram 10. November 2011 um 16:40

Hier das Fazit des ganzen Dramas. Nachdem das Werk immer noch keine Entscheidung getroffen hat, hat mir die Werkstatt angeboten den Schaden gegen eine relativ geringe Selbstbeteiligung zu beheben.

Dem habe ich zugestimmt da dieser Kompromiss sicher sinnvoller und entspannender ist als ein Rechtsstreit oder ähnliches.

Ich würde sagen: Gute Entscheidung! Danke für die Rückmeldung, wie es ausging:).

Hallo,

Deine Entscheidung ist richtig. Jedoch bin ich auch froh die Garantieverlängerung abgeschlossen zu haben. Greift da nicht auch die Mobilo Life Garantie um Mobil zu bleiben in diesem genannten Fall?

Wie kann das festfressen??? Das Ding ist doch an der Kurbelwelle. Abgehen evtl. wenn die Schraube locker ist. Festgefressen oder bzw. wenn das Lager am Steuergehäuse oder mit dem Steuergehäuse verformt ist, wie kann das sein???

hallo,

ich arbeite bei mb.

bei der wartung wird der sichtbare bereich des keilriemens geprüft.

nicht mehr.

manchmal löst sich die gummierung von dem schwingungstilger kurbelwelle und dann fängt die reimenscheibe an zu "eiern".

dabei fliegt dann der keilriemen ab und der schwingungstilger stützt sich am steuergehäuse ab.

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