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Ärger mit Privatkauf

Themenstarteram 11. April 2015 um 13:40

Hallo Zusammen

Habe mir gerade einen DB gekauft. Folgendes ist passiert...Standard Vertrag von mobile de.

Am Donnerstag angeschaut und auch nach allem gefragt was wichtig war. TÜV hat der Wagen neu..somit waren schon einige Dinge geklärt.Ich frage nach der Klimaanlage..wurde angeblich nie benutzt..ok..sagte dann Hauptsache eins Schiebedach oder Klima funktionieren.danach fragte ich nach den Vorbesitzern, was mit der 3 im Vertrag steht.Sind nun nach Einsicht in den Brief aber 5.Auch stimmt der Km stand um 1000 km nicht überein.was der TÜV Bescheid belegt.

verkauft mit 8 fach Bereifung nur haben die Sommerferien keine Bolzen.Diese wollte er mir zusenden was natürlich nicht passierte.wie ich nun erfahre haben die Felgen keine Betriebsgenehmigung.

Als er das Auto brachte klemmte das Schiebedach und lässt Sich Nicht öffnen.Da der Wagen nicht abgemeldet wurde ,sagte ich zu diesen nicht bis zur Klärung zurühren. Tja nun habe ich meinen jedoch verkauft und sitze ohne da.Er untersagte mir Telefonisch noch einmal das Fahren.meine Frage kann ich unter diesen Umständen vom Kauf zurücktreten?Denn anmelden macht so keinen SINN.Denke nun damit ist noch einiges mehr im Argen.Warum sonst keine Antworten auf meine Mails etc.

ich bin auf ein Wagen beruflich angewiesen.

Habe ihm nun genug Chancen für eine Klärung geboten.der glaubt eher ich klicke ein.

1. FRAGE bringt es mir etwas einen Anwalt einzuschalten.

2.kann ich ihn wegen Gefährdung anzeigen.Denn nur der ZUFALL hat mich bewährt mit nicht zugelassenen Felgen zufahren

Vg . kaycharie

 

Beste Antwort im Thema

Mein Gefühl sagt, das Mädel ärgert sich über sich selber und gibt jetzt halt das trotzige Kind.

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Enthält der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluß?

Themenstarteram 11. April 2015 um 13:51

Eben wie es im Standard steht...Heißt aber nicht das ich mit einem Auto fahre was die Betriebssicherheit verliert.habe für alles korrekt bezahlt. Aber der Vertrag hat so schön falsche Angaben

Vg. Kaycharie

Unabhängig von der Sache: Klemmendes Schiebedach, falsche Angaben im Vertrag usw. sind Dinge, die bei einer Besichtigung auffallen müssen! Du hast den Wagen ja wahrscheinlich schon bezahlt, also kann er dir zumindest das fahren damit nicht verbieten. Zumindest nur schwer, wenn das nicht schriftlich mit fixiert wurde. Fragt sich nur, ob das klug ist, jetzt in irgendeiner Form den Verkäufer zu verärgern, wenn du die Kiste wieder an ihn zurückbringen willst. Besser aufpassen, du wolltest praktisch beschissen werden!

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 11. April 2015 um 15:40:25 Uhr:

Da der Wagen nicht abgemeldet wurde ,sagte ich zu diesen nicht bis zur Klärung zurühren.

Hast du diese Zusage schriftlich (im Vertrag) gegenüber dem Verkäufer abgegeben?

Themenstarteram 11. April 2015 um 14:16

Ja habe ich schriftlich...auch Bolzen nachliefern. .aber das hat er zwar auf seinem Teil nicht fahren aber nicht auf meinem. .Könnte ich mit roten Nummer aushebeln. .nur warum sollte ich gleiches tun und betrügen..auch Halter sind im Vertrag mit 3 angegeben. ..

Themenstarteram 11. April 2015 um 14:19

Aufpassen Sorry wer geht mit einem Anwalt los? Wenns meine Gesundheit kostet werde ich sauer. .und ich habe Zeugen..denn ich war nicht alleine beim Kauf

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 11. April 2015 um 16:16:58 Uhr:

Könnte ich mit roten Nummer aushebeln.

Dazu müßte das Fahrzeug aber zunächst einmal abgemeldet werden.

Da bist du meiner Meinung absichtlich ganz schön über den Tisch gezogen worden. Nach Überprüfung des Fahrzeuges hättest du doch merken müssen was funktioniert und was nicht. Was ist mit einer Probefahrt? auch nicht gemacht? Wer weis auf was du noch alles stößt.

Ganz Ehrlich, ich würde die Kiste so schnell wie möglich zurückgeben. Sollte er nicht einwilligen wollen kannst du ihm sagen das du einen Rechtsanwalt aufsuchst der das in die Hand nimmt und das könnte unter Umständen für ihn Teuer werden, wegen versuchten Betruges.

am 11. April 2015 um 15:10

Hier wird wieder von zurueck geben geredet. Laeuft der Thread andersrum und der Verkaeufer sagt das er Probleme mit dem Kaeufer hat und dieser das Fahrzeug zurueckgeben will, heisst es hier immer,,zuruecklehnen, der kann dir nix!'' Werdet euch mal einig :)

Ansonsten wenn man ein Auto kaufen will und so Antworten bekommt wie bei der Frage zur Klima, sorry, aber da lass ich dann gleich die Pfoten vom Auto. Papiere schaut man sich auch vor dem Kauf an. 1000km hin oder her, die machen das Kraut auch nicht fett. Das Schiebedach prueft man auch vorher. Hier hat sich der Kaeufer und sein ,,Zeuge'' nicht gerade als Autokaeufer mit Ahnung presentiert. Um welchen Betrag sprechen wir hier? Oder wenn du nicht ueber Geld reden willst, um welches Baujahr gehts und welche Klasse von MB?

Zitat:

@checker001 schrieb am 11. April 2015 um 16:56:41 Uhr:

...wegen versuchten Betruges.

Ich sehe hier allenfalls den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, wenn überhaupt. Die Beweisführung gegen den Verkäufer dürfte hier schwierig werden.

Und auch das gleich nach Anwalt rufen....der verdient sowieso...die Beweisführung ist in diesem Fall schwierig, und Ausgang eines eventuellen Prozesses ist ungewiss und der Ruf nach Anwalt verursacht dem TE erstmal weitere Kosten

Gruss aus Kassel

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 11. April 2015 um 15:40:25 Uhr:

Ich frage nach der Klimaanlage..wurde angeblich nie benutzt..ok..sagte dann Hauptsache eins Schiebedach oder Klima funktionieren.

Eine Klimaanlage sollte hin und wieder benutzt werden, um deren Funktionalität sicherzustellen. Nichtbenutzung über einen langen Zeitraum führt zu Schäden an den Anlagendichtungen und in der Folge über Kältemittelverlust zu einer Funktionslosigkeit der Anlage.

Die Funktionalität des Schiebedaches hättest du bei Besichtigung und Probefahrt prüfen können.

Zitat:

@mattalf schrieb am 11. April 2015 um 17:10:26 Uhr:

Oder wenn du nicht ueber Geld reden willst, um welches Baujahr gehts und welche Klasse von MB?

Zitat:

Auch ich bin blond und neu hier...

Moin Moin..

Wer hilft mir bei diesem selbigen Problem...habe mir den Wagen W 210 Kombi gestern gekauft. .

Vg . kaycharie

 

Es handelt sich daher um ein Baujahr zwischen 1996 und 2002.

Wobei es sich beim Kombi um ein T-Modell mit der Bezeichnung S210 handelt.

am 11. April 2015 um 16:03

Bj 98 hab ich nun rausgefunden. Nach Adam Ries macht das 17 Jahre. Da lohnt kein Ahnwalt und kein Stress. Entweder man nimmt so eine Karre und rechnet Reparaturen oder man laesst es. Hat man keine Ahnung von Autos, sollte man nicht ein so altes Teil nehmen.

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