1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Ärger mit Werkstatt - wohin kann ich mich bei VW wenden?

Ärger mit Werkstatt - wohin kann ich mich bei VW wenden?

VW
Themenstarteram 19. April 2008 um 14:44

Hallo,

mein Un:) macht Theater wg. einer def. Verkleidung (Schweller und B-Säule Beifahrerseite) im Innenraum, will sie partout nicht als Gewährleistungsfall anerkennen, dabei ist der Wagen noch kein Jahr alt. Begründung: könnte auch bei nachjustieren der Türe in einer anderen Werkstatt kaputt gegangen sein.

Ja und?!? Selbst wenn es so gewesen ist (was ich nicht glaube), soll VW auch wieder richten, was sie davor kaputtrepariert haben. Habe schliesslich eine Garantie von VW und nicht eine des Autohauses.

An wen kann ich einen Brief in WOB schreiben? Habt Ihr Adresse und evtl. Ansprechpartner??? Auf der Website von VW finde ich nur diese Kontaktformulare....

Danke und Gruß

Stephan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Hallo,

mein Un:) macht Theater wg. einer def. Verkleidung (Schweller und B-Säule Beifahrerseite) im Innenraum, will sie partout nicht als Gewährleistungsfall anerkennen, dabei ist der Wagen noch kein Jahr alt. Begründung: könnte auch bei nachjustieren der Türe in einer anderen Werkstatt kaputt gegangen sein.

Ja und?!? Selbst wenn es so gewesen ist (was ich nicht glaube), soll VW auch wieder richten, was sie davor kaputtrepariert haben. Habe schliesslich eine Garantie von VW und nicht eine des Autohauses.

An wen kann ich einen Brief in WOB schreiben? Habt Ihr Adresse und evtl. Ansprechpartner??? Auf der Website von VW finde ich nur diese Kontaktformulare....

Danke und Gruß

Stephan

Wüsste auch nicht, warum VW das übernehmen sollte, wenn ne andere Werkstatt die Verkleidung beim Justieren der Türen zerstört hat.Wende Dich an den Verursacher

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Hallo,

mein Un:) macht Theater wg. einer def. Verkleidung (Schweller und B-Säule Beifahrerseite) im Innenraum, will sie partout nicht als Gewährleistungsfall anerkennen, dabei ist der Wagen noch kein Jahr alt. Begründung: könnte auch bei nachjustieren der Türe in einer anderen Werkstatt kaputt gegangen sein.

Ja und?!? Selbst wenn es so gewesen ist (was ich nicht glaube), soll VW auch wieder richten, was sie davor kaputtrepariert haben. Habe schliesslich eine Garantie von VW und nicht eine des Autohauses.

An wen kann ich einen Brief in WOB schreiben? Habt Ihr Adresse und evtl. Ansprechpartner??? Auf der Website von VW finde ich nur diese Kontaktformulare....

Danke und Gruß

Stephan

Wüsste auch nicht, warum VW das übernehmen sollte, wenn ne andere Werkstatt die Verkleidung beim Justieren der Türen zerstört hat.Wende Dich an den Verursacher

Themenstarteram 19. April 2008 um 15:15

Ganz einfach - weil es nur eine Vermutung von denen ist. Sie haben in der Reparaturhistorie lediglich gesehen, daß mal die rechte Tür nachjustiert wurde -> "logische" Schlußfolgerung: dabei muss die Verkleidung am Schweller kaputt gegangen sein :confused:.

Mit dieser Argumentation könnte man ja jegliche GW-Ansprüche vergessen. Bsp: bei meinem GT TSI ist vor kurzem der Drehzahlgeber kaputt gegangen. Um den zu tauschen benötigte die Werkstatt XY 2 Tage, da er wohl fies tief im Motorraum verbaut ist. Nach dieser Logik könnte beim nächsten Defekt (innerhalb der Gewährleistungszeit) eine andere Werkstatt ABC ja jegliche Reparatur im Motorraum auf Gewährleistung verweigern, da wahrscheinlich Werkstatt XY bei der Reparatur des Gebers den Schaden verursacht hat....

Mir selber ist leider auch nicht klar ob der Schaden schon bei Abholung vorlag oder tatsächlich in der anderen Werkstatt entstanden ist, ist mir (bzw. einem Mitfahrer) erst vor kurzem aufgefallen. Nur eins ist bei dem Schaden auch klar, selbst bekommt man sowas nicht kaputt. Stelle nachher mal ein paar Bilder ein.

Grüße

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Ganz einfach - weil es nur eine Vermutung von denen ist. Sie haben in der Reparaturhistorie lediglich gesehen, daß mal die rechte Tür nachjustiert wurde -> "logische" Schlußfolgerung: dabei muss die Verkleidung am Schweller kaputt gegangen sein :confused:.

Mit dieser Argumentation könnte man ja jegliche GW-Ansprüche vergessen. Bsp: bei meinem GT TSI ist vor kurzem der Drehzahlgeber kaputt gegangen. Um den zu tauschen benötigte die Werkstatt XY 2 Tage, da er wohl fies tief im Motorraum verbaut ist. Nach dieser Logik könnte beim nächsten Defekt (innerhalb der Gewährleistungszeit) eine andere Werkstatt ABC ja jegliche Reparatur im Motorraum auf Gewährleistung verweigern, da wahrscheinlich Werkstatt XY bei der Reparatur des Gebers den Schaden verursacht hat....

Mir selber ist leider auch nicht klar ob der Schaden schon bei Abholung vorlag oder tatsächlich in der anderen Werkstatt entstanden ist, ist mir (bzw. einem Mitfahrer) erst vor kurzem aufgefallen. Nur eins ist bei dem Schaden auch klar, selbst bekommt man sowas nicht kaputt. Stelle nachher mal ein paar Bilder ein.

Grüße

Stephan

Moin,

Du solltest strick Gewährlistung gm. §434 und Garantie voneinander trennen!

Was hat der Händler nun verweigert? Gewährleistung die Du verlangt hast oder Garantie?

Bei Gewährleistung wäre in im Recht da du in der Nachweispflicht bist...

MfG

wing

Themenstarteram 19. April 2008 um 18:30

Zitat:

Was hat der Händler nun verweigert?

Die Reparatur hat er verweigert ;).

Spaß beiseite, wenn ich mich recht erinnere war der "Gespächsverlauf" folgender:

Bei Abgabe des Wagens wies ich Ihn auf die kaputte Verkleidung hin mit der Bemerkung: ist wahrscheinlich schon seit Abholung in WOB so, habe es aber erst vor einiger Zeit bemerkt und bin, weil es mich nicht unmittelbar störte, deswegen auch nicht direkt zum Händler zwecks Reparatur. Wollte das im Rahmen des ersten Services erledigen lassen. Nun kam halt der defekte Drehzahlgeber dazwischen...

Daraufhin er: Ok, wir schauen es uns an.

Bei Abholung kam dann: da ist ein Halteclip (oder Nase) abgebrochen, ergo muss da schon mal jemand dran gewesen sein. In der Reparaturhistorie habe ich gesehen, daß die rechte Tür nachjustiert wurde, vermutlich ist es dabei passiert.

Und nun?

Grüße

Stephan

 

am 19. April 2008 um 18:34

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Bei Abholung kam dann: da ist ein Halteclip (oder Nase) abgebrochen, ergo muss da schon mal jemand dran gewesen sein. In der Reparaturhistorie habe ich gesehen, daß die rechte Tür nachjustiert wurde, vermutlich ist es dabei passiert.

VW bzw. die "neue" Werkstatt wird wohl kaum die Beschädigung einer dritten (wenn auch VW) Werkstatt auf eigene Rechnung beheben. Da müsstest du schon zu der Werkstatt, die an der Tür rumgefummelt hat und es dort melden.

Themenstarteram 19. April 2008 um 19:42

Hmmm, aber der Punkt ist doch: es ist m.E. überhaupt nicht klar ob es in der anderen Werkstatt passiert ist. Das vermutet nur die jetzige....

Mann, so eine Mistsituation :-(

am 19. April 2008 um 19:49

Doppelpost

am 19. April 2008 um 19:50

Aber auch du vermutest ja nur, oder warst du bei der Reperatur dabei?

Ergo, ist deine Vermutung höher einzustufen als die Vermutung der Werkstatt, ich denke nein!

Geh also zu der Werkstatt die das repariert hat und gut ist.

Themenstarteram 19. April 2008 um 21:09

Sind ja nur 450km.......:rolleyes:

Oder verkleidung selbst zahlen und gut, wenns billiger als der Weg kommt.

Wer sagt denn das es nicht ein unvorsichtiger Beifahrer gwesen sein könnte ?

Meine Madam hat mir auch schon eine Einstiegsleiste kaputt bekommen ;)

am 20. April 2008 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Sind ja nur 450km.......:rolleyes:

Nun ja, wenn man 450 Kilometer vom Wohnort eine Reperatur in Auftrag gibt, muß man im Reklamationsfall halt 450 Kilometer fahren (bzw. 900 Kilometer).

Mir fällt halt aber auch kein vernünftiger Grund ein, warum eine andere Werkstatt für jemand anderen etwas reparieren sollte (und dazu auch noch kostenlos) nur weil dasselbe Zeichen auf dem Dach steht. Dazu kommt, das die Werkstatt wo du Gewährleistung einforderst, wahrscheinlich auch gesehen hat, das du diese Strecke fahren musst, da würde ich mich als Werkstattmeister doppelt veräppelt vorkommen.

Das einzige was du evtl. versuchen könntest (nach deinem Versuch über die Abrechnung als Gewährleistungsfall aber zumindestens wenn du zu mir kommen würdest sehr unwahrscheinlich) ist, dass deine Werkstatt mit der anderen Werkstatt Kontakt aufnimmt und die untereinander das abrechnen, ich würde dich aber 900 Kilometer nach so einer Aktion fahren lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen