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Ärger nach dem Verkauf meines alten Auto mit dem Käufer

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 17:53

Halllo,

da ich mich ja entschlossen habe einen Bmw Compact zu kaufen musste mein 9 Jahre alter Polo natürlich weichen:)

Nach 1 - 2 Wochen bei mobile.de bzw autoscout.de hatte sich tatsächlich ein Käufer gefunden.

Ich verkaufte ihm meinen Polo vor fast einem Monat für einen fairen Preis von 2.200€.

Nach anfanglichen Zahlungschwierigkeiten konnte er dennoch Anfang Mai (gut 10 Tage später als vereinbart) den Betrag aufbringen.

Eine Woche später bekam ich einen Anruf von Ihm und er fragte mich wie er das Radio ausbauen könnte:)

Nix weiter bei gedacht und ihm dies noch freundlich erklärt.

Heute fast 5 wochen nach dem Autokauf und guten 3 Wochen nach der Abhohlung bekam ich wieder einen Anruf. Und ich konnte es kaum fassen

Er beschwerte sich darüber das der Wagen von anfang an pro Fahrt ungefähr einen halben Liter Öl verlieren würde. Komisch das er das nicht schon beim ersten Anruf wusste (wenns doch von Anfang an war).

Angeblich sei irgendetwas mit den Reifen nicht in Ordnung (Ventile würden rausfliegen) und die Servolenkung sei kaputt.

Dann sprach er noch auf den linken Kotflügel an der angeblich einmal nachlackiert wurde.

Zwischenzeitlich hat er auch den Wagen tiefer gelegt

 

Ich kann wirklich besten Gewissen sagen das alle diese Probleme bei mir nie aufgetretten sind. Weder hat der Motor Öl verloren noch hatte ich Probleme mit der Servolenkung oder sonstiges.

In sachen Kotflügel kann ich auch nichts sagen der Händler hat mir den wagen als "unfallfrei" verkauft.

Ich habe den Wagen privat und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.

Er konnte den Wagen begutachten und hat auch eine ausreichende Probefahrt gemacht.

Der Käufer droht mir nun mit einem Gutachten an und mit rechtlichen schritten.

Was meint ihr dazu??? Kann er mir irgendetwas anhaben???

Danke für eure Antworten

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29 Antworten
am 21. Mai 2005 um 17:59

Ist so eine sach Denn satz "wie gesehen so gekauft gibt´s nicht mehr"

wenn ihr vertraglich auf papier alles schriftlich festgehalten habt, dann ist es kein thema! Kumpel hatte das gleiche problem wie du, allerdings war alles vertraglich festgehalten.

mfg nico

Stand im Kaufvertrag drin "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?

Bist Du Arbeitnehmer (also hast kein Gewerbe angemeldet)?

Dann kannst Du dich normalerweise sicher fühlen.

Normalerweise deswegen, weil er (bzw. sein Anwalt) versuchen könnte, den Kaufvertrag vor Gericht wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Was will er denn überhaupt von Dir? Geld oder Wandlung (Rückgabe des Fahrzeugs)?

da du kein fachmann bist, hast du ihm keine mängel vorenthalten und dass der motor soviel öl braucht, hätte er früher merken müssen...warschnl.- hatt er ihn selbst verheitzt...

 

wenn er am tele nochmal anruft, würd ich einfach wieder auflegen

Wenn du nen Rechtsschutz hast sag ihm das nächste mal einfach er soll sich mit deinem Anwalt in verbindung setzen. Dank Rechtsschutz steht diesem von deiner Seite aus nix im Weg.

Meist hilft das und du hast deine Ruhe

am 21. Mai 2005 um 18:16

unglaublich, manche kaufen sich von privat ein auto, und wollen noch garantie und service 24/7, aber zum händler fahren und einiges mehr bezahlen wollen sie gleichzeitig nicht. :mad: echt übertrieben. wenn er nochmal anruft, sag ihm wieso er nicht beim händler kauft?

mein kumpel, autohändler, hat auch die nase voll, und versucht, soweiot wie es geht, ins ausland zuverkaufen.

naja...wenn ich mir nen wagen beim händler kauife gehe ich eigentlich auch davon aus das der wagen 100% i.o. ist und wenn nich stell ich ihm den wagen auchwieder so aufn hof un sag mach fertig oder gib mir das geld wieder....sonst würd ich ja nich beim händler kaufen...

was mich dabei wundert: zuerst hat der käufer kein geld bzw. muss später zahlen, da er irgendwie die kohle anschaffen muss, aber dann kann er ihn auf einmal tieferlegen... kostet sowas nix mehr??? :D

Wenn du privatmann bist, hat er keine chance.

was will der überhaupt? hat er das schon mal gesagt? bisher hat er ja anscheinend nur irgendwelche fadenscheinige mängel aufgelistet.

naja, für 2200 € kann aber aber auch echt einen fastneuwagen erwarten. :D

Themenstarteram 21. Mai 2005 um 18:52

also was er genau von mir will das weis ich selber nicht:) er meinte halt nur das er sich gut verarscht vorkommen würde und ein Gegengutachten erstellen würde und ich mit rechtlichen schritten rechnen könnte.

Dabei gibs überhaupt kein Gutachten von mir:) ich habe ihm nur eine kaufmänische Bewertung (Schwacke) von meinem Bmw-Händler gezeigt.

Ich denke aber das er genau das vor hat mich wegen arglistiger Täuschung anzuzeigen. Wobei das so ne sache ist wenn er die 2.200 € grad mal so zusammen gekratzt hat glaube ich kaum das er geld für einen Rechtsanwalt hat.

Ich persönlich habe Rechtschutz

nein ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet also ein reiner Privatkauf.

Und genau diesen Satz " Das nachstehende Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft"

haben wir schriftlich in einem Vertrag festgehalten

Ja genau das werde ich ihm auch sagen:) wehe der ruft mich noch einmal an...

Beim Händeler kann ich das ja noch verstehen aber wenn ich von privat kaufe kann ich nicht solche ansprüche stellen

am 21. Mai 2005 um 18:55

er muss nur ein onkel haben wie ich der rechtsanwalt und notar ist dann zahlt er eventuell nur gerichtskosten

 

vielleicht löst sich alles auch vorher

Zitat:

Ich persönlich habe Rechtschutz

Dann lasse es darauf ankommen! Sag' ihm die Adresse von Deinem Anwalt, wenn er das nächste Mal anruft, und dass er in Zukunft bitte mit diesem kommunizieren soll, sonst ziehst Du eine Anzeige wegen Belästigung in Erwägung ... ;)

Und strafrechtliche Schritte seinerseits (Anzeige) brauchst Du übrigens keinesfalls zu befürchten!

"Arglistige Täuschung" ist ZIVILRECHT, d.h. er kann Dich maximal auf Schadensersatz/Minderung/Wandlung verklagen.

Hat er keinen Rechtsschutz (und keinen Rechtsanwalt als Onkel), wird er das nie tun, da er die Prozesskosten vorstrecken muss und sein Risiko sehr hoch ist.

Hat er ihn doch, wird er es so oder so tun und seine Chancen sind genau so gering ... :D

Aber (!) nicht ausgeschlossen! Was ich schon mit der deutschen Justiz erleben musste ...

am 22. Mai 2005 um 9:22

Wenn er sich wieder meldet sagst du einfach,er möge das Gutachten an deinen Anwalt schicken,der sollte sich dann nie wieder melden.

Hatte auch so einen heini der damals meinen E36 gekauft hatte ,nach 3 Wochen rief er an und sagte der Wagen hätte nen kraftigen auffahrunfall hinter sich das er mit nen gutachten belegen könnte,also sollte er das gutachten an meinen Rechtsanwalt schicken,schon war ruhe:)

 

Am besten immer den Vetrag vom ADAC nehmen,der ist super,sagt sogar mein Rechtsgehilfe;)

 

ps.und der Käufer wollte nur 200€ zurück haben:eek:

da du Privatverküfer bist, hast du das Auto verkauft "wie gesehen". Du muss keine Garantie etc. geben. Würde mir da keine Sorgen machen. Solange du Ihm keinen Unfallschaden etc. vorenthalten hast solltest du auf der sicheren Seite sein.

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

da du Privatverküfer bist, hast du das Auto verkauft "wie gesehen".

Der Satz "gekauft wie gesehen" besitzt keine juristische Gültigkeit mehr. Als Privatverkäufer veräußert man heutzutage "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".

Themenstarteram 22. Mai 2005 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von BMW320ie46

Solange du Ihm keinen Unfallschaden etc. vorenthalten hast solltest du auf der sicheren Seite sein.

ja genau da bin ich mir nicht so sicher mir war kein unfallschaden bekannt der Händler bei dem ich den Wagen gekauft hatte versicherte mir das der wagen unfallfrei sei....

jetzt meint der Käufer ja das der linke kotflügel ausgetauscht oder nachlackiert worden sei...

Auf meine Antwort das der wagen laut Händler unfallfrei sei erwiderte er das es sich ja auch nur um Kratzer handeln könnte und er deshalb nachlackiert worden sei

Aber ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht hatten wir auch gar nicht im Kaufvertrag erwähnt er hatte auch nie danach gefragt....ich hatte nur eine kfm. bewertung vom bmw händler in der "unfallfrei" vermerkt war.

Ich habe zwar Rechtsschutz musste ihn aber noch nie verwenden und habe daher auch noch keinen Anwalt der sozusagen meine Fälle bearbeitet:)

Was meint ihr sollte ich jetzt schonmal vorsichtshalber einen Anwalt aufsuchen oder warten bis er sich nochmal meldet?

Vielleicht meldet er sich ja auch gar nicht mehr....

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