ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ärztliche Untersuchung für Fahrerlaubnis BCE (alte Klasse 2) mit Vollendung 50. Lebensjahr?

Ärztliche Untersuchung für Fahrerlaubnis BCE (alte Klasse 2) mit Vollendung 50. Lebensjahr?

Saab
Themenstarteram 29. April 2014 um 11:36

Hallo Forum

Ich habe bei der Bundeswehr die Fahrerlaubnis BCE erworben und diese dann 1985 als Führerscheinklasse 2 in meinen (alten grauen) Führerschein eintragen lassen.

Jetzt hat mir eine Bekannter erklärt, dass man nach der Vollendung des 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung machen lassen muss, damit diese Fahrerlaubnis weiter nutzen kann.

Das kann ich mir bei Privatpersonen (also nicht Berufskraftfahrern) nicht vorstellen.

Oder hat mein Bekannter doch Recht und ich muss mich jetzt ärztlich untersuchen lassen?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Mark

Beste Antwort im Thema

was nach längerer Ungültigkeit veranlaßt wird entscheidet die Führerscheinstelle, wenn Du ihn Privat benötigst wird nur die Ärztliche Untersuchung gefordert (alle fünf Jahre neu) und die entsprechende Kennziffer eingetragen, wenn Du ihn gewerblich nutzt mußt Du zusätzlich die 5 Module machen und das ganze alle fünf Jahre erneuern, aber das ganze muß bis zum Stichtag erledigt sein, also zum 50, 55, 60zigsten und so weiter, ansonsten darfst Du in der Zeit nicht Fahren und dran denken rechtzeitig den Antrag zu stellen und ein Bildchen mitbringen.

Gruß

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Michael Mark

Hallo Forum

Ich habe bei der Bundeswehr die Fahrerlaubnis BCE erworben und diese dann 1985 als Führerscheinklasse 2 in meinen (alten grauen) Führerschein eintragen lassen.

Jetzt hat mir eine Bekannter erklärt, dass man nach der Vollendung des 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung machen lassen muss, damit diese Fahrerlaubnis weiter nutzen kann.

Das kann ich mir bei Privatpersonen (also nicht Berufskraftfahrern) nicht vorstellen.

Oder hat mein Bekannter doch Recht und ich muss mich jetzt ärztlich untersuchen lassen?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Mark

IMHO wird dein Bekannter recht haben, du könntest/dürftest ja einen LKW bzw. größeres Wohnmobil fahren.

Siehe hier

LG robert

PS: ist auch inÖsterreich so

am 30. April 2014 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von Michael Mark

Hallo Forum

Ich habe bei der Bundeswehr die Fahrerlaubnis BCE erworben und diese dann 1985 als Führerscheinklasse 2 in meinen (alten grauen) Führerschein eintragen lassen.

Jetzt hat mir eine Bekannter erklärt, dass man nach der Vollendung des 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung machen lassen muss, damit diese Fahrerlaubnis weiter nutzen kann.

Das kann ich mir bei Privatpersonen (also nicht Berufskraftfahrern) nicht vorstellen.

Oder hat mein Bekannter doch Recht und ich muss mich jetzt ärztlich untersuchen lassen?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael Mark

Hallo Michael,

die ärztlichen Untersuchungen sind nicht an die Tätigkeit als Berufskraftfahrer gebunden, sondern an das grundsätzliche Vorhandensein der Fahrerlaubnisklassen. Du könntest ja z. B. als Privatperson einen LKW > 7,5 Tonnen mieten für einen Umzug.

Ab dem 50. Geburtstag sind diese Untersuchungen dann auch alle 5 Jahre zu wiederholen.

Da du offenbar noch den grauen Führerschein hast, sind da natürlich noch keine "Verfalldaten" angegeben. Würdest du den in eine Plastikkarte umtauschen, ständen die Fristen dort in einer separaten Spalte auf der Rückseite eingetragen.

Gelten tun die Fristen aber auch, wenn du noch den grauen Lappen hast.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Mark

Oder hat mein Bekannter doch Recht und ich muss mich jetzt ärztlich untersuchen lassen?

Jein. Du musst nur dann zum Arzt, wenn Du den Führerschein auch nutzen willst. Wenn Du nur PKW fährst und der Führerschein nur noch als "Altlast" eingetragen ist, brauchst Du keine Untersuchung.

Von der Gesundheitsprüfung ist ja praktisch jeder betroffen, der mal seinen alten 3-er FS hat umschreiben lassen und dafür BC1E erhalten hat.

Ist denn die Teil C1E unwiederbringlich dahin, wenn man den 50-ten Geburtstag ohne Gesundheitsprüfung und Sehtest verstreichen lässt?

Worauf ich hinaus will: Müsste die Prüfung für C1E wiederholt werden, oder kann ich eine entsprechende Verlängerung unter Vorlage der Gesundheitstests auch später beantragen?

Kostet ja immerhin Geld und einen 7.49 Tonner fährt man vielleicht nicht jeden Tag.

Zitat:

Original geschrieben von Moewenmann

Von der Gesundheitsprüfung ist ja praktisch jeder betroffen, der mal seinen alten 3-er FS hat umschreiben lassen und dafür BC1E erhalten hat.

Ist denn die Teil C1E unwiederbringlich dahin, wenn man den 50-ten Geburtstag ohne Gesundheitsprüfung und Sehtest verstreichen lässt?

Worauf ich hinaus will: Müsste die Prüfung für C1E wiederholt werden, oder kann ich eine entsprechende Verlängerung unter Vorlage der Gesundheitstests auch später beantragen?

Vor Jahren hieß es, dass man 2 Jahre überziehen könnte und dann mit erneuter Gesundheitsprüfung die Fahrerlaubnis wieder aufleben kann. Diese Regelung wurde aber, wenn ich mich recht entsinne aufgehoben oder zumindest verlängert. Genau weiß ich es leider nicht.

Für den C1E ist meines Wissens nach überhaupt keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Allenfalls, für den über den C1E hinausgehenden Teil mit Schlüsselzahl 79 in den Bereich der Klasse CE ist die Untersuchung Pflicht. Diese Fahrzeuge dürften aber recht selten sein

Gruß

Zitat:

Für den C1E ist meines Wissens nach überhaupt keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Allenfalls, für den über den C1E hinausgehenden Teil mit Schlüsselzahl 79 in den Bereich der Klasse CE ist die Untersuchung Pflicht. Diese Fahrzeuge dürften aber recht selten sein

Stimmt, die Befristung ist nur in der CE Zeile mit den entsprechenden Einschränkungen eingetragen. Umzugswagen ist also noch drin.

Danke für den Hinweis.

was nach längerer Ungültigkeit veranlaßt wird entscheidet die Führerscheinstelle, wenn Du ihn Privat benötigst wird nur die Ärztliche Untersuchung gefordert (alle fünf Jahre neu) und die entsprechende Kennziffer eingetragen, wenn Du ihn gewerblich nutzt mußt Du zusätzlich die 5 Module machen und das ganze alle fünf Jahre erneuern, aber das ganze muß bis zum Stichtag erledigt sein, also zum 50, 55, 60zigsten und so weiter, ansonsten darfst Du in der Zeit nicht Fahren und dran denken rechtzeitig den Antrag zu stellen und ein Bildchen mitbringen.

Gruß

...ist auch hier sehr gut erklärt!

http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerscheinklassen/50+.php

Das ärztliche Gutachten kann aber fast jeder Hausarzt ausstellen und der Sehtest beim Augenarzt sollte auch obligatorisch sein - muss halt jetzt alle fünf Jahre sein.

N.T.

Deshalb habe ich auf meinen alten 2er verzichtet, in die Verlegenheit einen Truck fahren zu müssen, werde ich nicht mehr kommen.

Um einen Kumpel den Umzug zu fahren reicht in der Regel ein 7,49 Tonner.

am 1. Mai 2014 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Das ärztliche Gutachten kann aber fast jeder Hausarzt ausstellen und der Sehtest beim Augenarzt sollte auch obligatorisch sein

kostet zusammen rd. 150-200€ da sollte man sich überlegen ob man das wirklich brauch oder nicht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ärztliche Untersuchung für Fahrerlaubnis BCE (alte Klasse 2) mit Vollendung 50. Lebensjahr?