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Äußere Abstände der Rücklichter Z4

BMW Z1 E30 (Z)
Themenstarteram 3. November 2004 um 6:51

Guten Morgen,

weiß jemand auf Anhieb, wo ich die genauen Herstellermaße für die äußeren Abstände der Rücklichter meines Z4 finden kann?

Viele Grüße,

Marco

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11 Antworten

öhm .. den Abstand zwischen Außenkante Rücklicht bis Außenkante Rückspiegel?

... wenn's nicht auf den Zentimeter ankommt, kannste es doch messen und rechnen. Misst du den Abstand zwischen den Rücklichtern (ca. 135) und rechnest es gegen die Gesamtbreite (190,4)

(190 - 135) / 2 = ca. 27 cm von Außenkante Rücklicht bis Außenkante Außenspiegel.

Die hinteren Kotflügel kannste also um 9 cm nach außen ziehen, ohne über die Rückspiegel hinauszukommen ... ich glaube, die Rücklichter dürfen nicht mehr als 40 cm von der Fahrzeugaußenkante entfernt sein ... ... kanste also locker mal um 20 cm nach außen ziehen ... dann bekommt man da sicher 21"-Felgen mit 18" Breite unter ... muss ja recht fett aussehen *ggg*

Gruß, Jokin

Themenstarteram 3. November 2004 um 13:47

Jokin schrieb:

>öhm .. den Abstand zwischen Außenkante Rücklicht bis Außenkante Rückspiegel?

ähm... nö, den horizontalen Abstand zwischen den äußeren Bereichen der Rücklichter.

Skizze:

\_O__O_/

Die O´s sind die beiden Rücklichter, keine Auspuffrohre ;-)

Ich benötige den genauen Abstand vom linken Bereich des linken Rücklichtes bis zum rechten Bereich des rechten Rücklichtes.

Und: Für neue Puschen ist die Info leider nicht. Ich möchte gern prüfen, ob die freundlichen Beamten, die mich nachts gefilmt haben, die richtigen Maße genommen haben :-(

Deswegen bräuchte ich auch irgendwo eine Quelle. Weiß so eine BMW-Werkstatt das?

Viele Grüße,

Marco

Themenstarteram 3. November 2004 um 13:51

PS: Und bitte keine Diskussionen über´s Rasen ;-) Es war nachts, die Autobahn leer und ich wollte nach Hause.

Hat jemand noch eine Idee, wie ich die mir zur Last gelegte Geschwindigkeit um 2 km/h reduzieren kann?

Solch ein Maß wirste sicher nirgends finden, sondern nur sleber messen können. ... wozu das auch immer bei einer nächtlichen Videokontrolle nötig ist ?!?

... 2 km/h? ... das ist ja verdammt knapp - ich denke mal, es geht um's zu Fuß gehen? ...

Wende dich mal an's Forum von www.radarfalle.de - dort sind auch Plizisten drin unterwegs, die manchmal gute Tipps geben.

Das soll nun hier kein Rat sein, wie man solche Vergehen abmildert, denn cih bin ja selbst der Meinung, dass jeder für seinen Fahrstil selbst verantwortlich ist und dann auch zahlen müssen *derweil auf eigenen Anhörungsbogen wart*

Gruß, Jokin

PS: bei mir isses nur Kleinkram ... 70 statt 50 ...

Themenstarteram 3. November 2004 um 15:36

Selbst messen, ok... werde mal den Zollstock greifen.

Die Dame in grün hat den Abstand vermessen, da das auf dem Videobild der einzige fixe Punkt ist. Man sieht im dunkeln ja nur die Lichter. Die Entfernungs-/Geschwindigkeits-Berechnungen basieren also auf dem Abstand der beiden Lampen.

Um´s zu Fuß gehen geht´s nicht, sondern eher darum, _wie lange_ mich andere fahren müssen ;-) Gut, dass Winter ist...

Klar habe ich das selbst zu verantworten. Da es jedoch eine leere Autobahn war, habe ich da ein ganz anderes Unrechtsempfinden, als wäre es in der Stadt.

Viel Glück mit deinem Anhörungsbogen ;-)

Marco

Zitat:

Original geschrieben von McMarcHH

Die Dame in grün hat den Abstand vermessen, da das auf dem Videobild der einzige fixe Punkt ist. Man sieht im dunkeln ja nur die Lichter. Die Entfernungs-/Geschwindigkeits-Berechnungen basieren also auf dem Abstand der beiden Lampen.

WIE BITTE ???? Ist schon wieder der 1. April?

Sind sie dir hinterher gefahren? Oder wurdest du von einem fixen Punkt aus gefilmt?

Wenn dort gemessen wird, frage ich mich, ob die denn auf den Bildern überhaupt genauer als 5 cm messen können ...

Nenn mal Zahlen .. wie schnell warst du, wieviel haben sie als Toleranz abgezogen?

... klingt mir etwas dubios. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß, Jokin

Themenstarteram 3. November 2004 um 23:09

Bußgeld - war Äußere Abstände der Rücklichter

 

> WIE BITTE ???? Ist schon wieder der 1. April?

Nö, das meinten die ernst ;-)

>Sind sie dir hinterher gefahren? Oder wurdest du von einem fixen Punkt aus gefilmt?

Sie sind hinter mir hergefahren und haben gefilmt.

Laut Tacho fuhr ich so etwas über 190 km/h (wie gesagt, leere Autobahn). Die Auswertung des Videos ergab eine maximale Geschwindigkeit von 202 km/h. Abzüglich Toleranz bleiben da 192 km/h, die mir zur Last gelegt werden.

Toleranz also 5 %. Ziemlich gewagt bei der Geschwindigkeit, der dunklen Umgebung und der ungenauen Positionierung der weißen Kennlinien auf den Fotos.

Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, da ich in meinem Bekanntenkreis recht viele Anwälte habe. Allerdings eher welche im Wirtschaftsrecht. Da kann man nicht viel mit anfangen. Wenigstens die Bußgeldakte habe ich dadurch aber gesehen.

Bei so einer Geschwindigkeitsüberschreitung leisten R-Versicherungen auch nicht unbedingt, habe ich mal gehört. Man geht bei 72 km/h zu viel gern von Vorsatz aus.

Ich werde mal mit dem Herrn/der Dame bei der Bußgeldstelle sprechen und fragen, ob man zu den 375,00 EUR noch was draufpacken kann und mir dafür 1-2 Monate erlassen werden.

Es sei denn, jemand hat hier noch einen anderen klugen Tipp...

Viele Grüße

Marco

5% Abzug bei Geschwindigkeiten > 100 km/h sind korrekt. Aber da wird nix mit Linien gemacht. Die Videoanlage erfasst die Geschwindigkeit des Vorausfahrenden selbständig.

... wenn mit Linien und sonstigen Hilfmitteln gearbeitet wird, muss die Messtoleranz natürlich heraufgesetzt werden. Schreib ihnen, dass du Unterlagen über die vorliegende Messmethode einsehen möchtest.

Wurden Angaben gemacht von wo bis wo du gemessen wurdest? Wenn nicht, dann AB-Kilometerangaben geben lassen.

Haben Sie dich danach angehalten? Denn ansonsten könntest du dreisterhalber sagen, dass du nicht gefahren bist, der Schlüssel ist mehreren Personen zugänglich.

... wobei du auch bei 69 km/h zuviel zwei Monate parken darfst ... die vier Punkte haste sicher.

Ist eben schwierig, wenn du vor Gericht ziehst, könnte man dir den Vorsatz noch zur Straftat ummünzen :-(( ...

Schlussendlich macht es kaum einen Unterschied, vielleicht ist es sogar besser zur Polizei zu gehen, das Ding dort hinzulegen, Geld abzugeben und den Lappen gleich da lassen, dann kannste die Strafe jetzt über die nächsten drei Wintermonate antreten.

Gruß, Jokin

Themenstarteram 9. November 2004 um 19:36

Hi Jokin,

mein Anwalt hat zwischenzeitlich mit dem Mann von der Bußgeldstelle telefoniert...

Üblicherweise gäbe es für mich ja 4 Punkte, 3 Monate ohne Führerschein und 375,00 EUR Bußgeld. Es ist jedoch möglich, gegen Erhöhung des Bußgeldes das Fahrverbot zu reduzieren. Und zwar wie folgt:

Reduzierung auf 2 Monate = 750,00 EUR Bußgeld

Reduzierung auf 1 Monat = 1.000,00 EUR Bußgeld

Unter Umständen könnte man das Fahrverbot sogar noch in 2 Hälften aufteilen.

Ich entscheide mich für 1 Monat, weil ich mir noch nicht wirklich vorstellen kann, wie so ein Leben ohne Auto sein soll. Und wenn ich den Führerschein im Februar abgebe, habe ich sogar noch einen recht günstigen Monat erwischt. :-)

Die Punkte bleiben natürlich bei 4. Da ich aber noch nie welche hatte, ist mir das ziemlich wurscht.

Alternativ zu diesem Deal könnte ich noch Einspruch erheben und alles Mögliche bestreiten, anzweifeln, etc. Ist mir aber zu stressig und ungewiss.

Ich konzentriere mich lieber auf das Wesentliche - und das ist, darauf zu achten, wen man da so überholt ;-)

Berichte mal von deinem Anhörungsbogen...

Viele Grüße,

Marco

Hallo Marco,

1000 Euro sind sicher nicht wenig ... ob's mir persönlich das auch wert wäre? ... aber wenn ich die Busrumgurkerei dagegen rechne, vorallem zeitmäßig, ist die Bußgelderhöhung eigentlich 'ne günstige Sache.

Ich find's von der Sache her auch besser, wenn man direkt dazu steht, dass man Mist gebaut hat, anstatt es zu bestreiten.

Bisher habbich noch keinen Bescheid bekommen - das verjährt bestimmt wieder ... ich hab immer so ein Glück :-)

Gruß, Frank

am 9. November 2004 um 20:31

ich würd auch die 1000 euro bezahlen und

wenn es 2000 wären für kein fahrverbot würd

ich es auch zahlen.

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