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AGG fehlt und TÜV ist abgelaufen
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe am 01.04.2012 mein Fahrzeug auf LPG (Landirenzo) umrüsten lassen.
GSP habe ich bei Abholung bekommen.
Zur Eintragung fehlt mir noch das AGG. Trotz mehrfacher Nachfrage beim Umrüster habe ich bis jetzt nichts erhalten.
Leider ist jetzt auch noch der TÜV abgelaufen.
Bekomme ich ohne AGG die Plakette oder wird ein Mangel eingetragen, der das verhindert?
Danke schonmal für eure Hilfe
Sven
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt frage ich mich, warum es immer solch ein Theater mit den AGG gibt und warum voll bezahlt wird??
Als ich umrüsten lies (dauer 3,5Tage) war das Fahrzeug inkl. TÜV Eintragung fix und fertig ...
In der Kneipe bezahlt ja auch niemand für Bier + Essen, wenn er nur nen Bier bekommen hat.
Nuja, nur mal so OT.
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56 Antworten
Du fährst genau genommen zur Zeit ohne Betriebserlaubnis rum. Die Plakette muss dir der Prüfer verweigern. Tritt deinem Umrüster auf die Füsse.
Du bekommst keinen TÜV und streng genommen fährst du ohne Zulassung.
Dein so gelobtr herr fox nimmt sich offenbar nicht nur bei den Kunden Zeit. Tja, jetzt stehst Du da mit dem so gelobten Umbau.
Danke für die schnellen Antworten.
Ich hab mir das schon fast gedacht, sch....
Dann werde ich dem mal mit dem Anwalt drohen.
Immerhin ist das Fahrzeug, das ich in ordnungsgemäßem Zustand abgegeben habe nun nicht mehr fahrbereit.
Leider habe ich bereits den vollen Preis bezahlt.
Sven
Also hier war der TE noch sehr zufrieden mit der Umrüstung.
http://www.motor-talk.de/.../...on-autogas-rheinland-t2932777.html?...
Mal sehen wann das AGG ja dann kommen wird; beim Tüv gibt es zwar keine Plakette aber Aufschub für einen Monat.
Hab noch was vergessen:
Kennt jemand einen Umrüster für Landirenzo-Anlagen in Köln, der mir ein AGG besorgen kann?
Es sollte nicht Autogas Rheinland sein, denn das ist mein Umrüster.
Oder kann ich dem TÜV sagen, dass er ein Abgaseinzelgutachten im Rahmen der HU machen soll?
Sven
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Also hier war der TE noch sehr zufrieden mit der Umrüstung.
http://www.motor-talk.de/.../...on-autogas-rheinland-t2932777.html?...
Mal sehen wann das AGG ja dann kommen wird; beim Tüv gibt es zwar keine Plakette aber Aufschub für einen Monat.
Jaja, da war der TE wohl etwas voreilig.
Wobei der Einabu wirklich gut und schnell war und die Anlage läuft problemlos.
Der Umrüster hatte mir noch bei Abholung gesagt, dass das AGG innerhalb einer Woche vorliegen würde.
Gruß
Sven
Raum Köln , schreib den User "ap-gas" mal an.
Da hab ich meine Rüsten lassen, und muss sagen das er sich um alles Bestens gekümmert hat.
Ob er AGG besorgt weiß ich aber nicht ; Fragen kostet nix.
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Raum Köln , schreib den User "ap-gas" mal an.
Da hab ich meine Rüsten lassen, und muss sagen das er sich um alles Bestens gekümmert hat.
Ob er AGG besorgt weiß ich aber nicht ; Fragen kostet nix.
Danke, werde mal fragen.
Gruß
Sven
Zitat:
Original geschrieben von spk1972
Zitat:
Original geschrieben von tachpostmann
Also hier war der TE noch sehr zufrieden mit der Umrüstung.
http://www.motor-talk.de/.../...on-autogas-rheinland-t2932777.html?...
Mal sehen wann das AGG ja dann kommen wird; beim Tüv gibt es zwar keine Plakette aber Aufschub für einen Monat.
Jaja, da war der TE wohl etwas voreilig.
Wobei der Einabu wirklich gut und schnell war und die Anlage läuft problemlos.
Der Umrüster hatte mir noch bei Abholung gesagt, dass das AGG innerhalb einer Woche vorliegen würde.
Gruß
Sven
dann solltest du da dann aber auch schreiben was los is, sonst findet man nur die alles toll und geil beiträge und der nächste fällt auch auf die fresse
Vergiss beim Beschaffen der Ersatzgutachten nicht, den Umrüster in schriftlich in Verzug zu setzen. Also schriftlich mahnen mit Frist (1 Woche), zweite Mahnung mit letzter Frist von einer Woche nebst Ankündigung der Minderung durch Beschaffung eines Ersatzgutachtens. Sonst zahlst du am Ende das Gutachten und der erste Umrüster lacht sich ins Fäustchen, er ists los. Also: alles schriftlich, Anrufe sind leider nichts wert.
Falls alles nichts hilft: Mahnverfahren in Gang setzen.
Zitat:
Original geschrieben von spk1972
Es sollte nicht Autogas Rheinland sein, denn das ist mein Umrüster.
Finde es gut, dass dieser hier auch namentlich genannt wird.
Kann's ja auch echt nicht sein, dass die Kunden, die mehrere Tausend € "dalassen" und dann an der Nase herumgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
Zitat:
Original geschrieben von spk1972
Jaja, da war der TE wohl etwas voreilig.
Wobei der Einabu wirklich gut und schnell war und die Anlage läuft problemlos.
Der Umrüster hatte mir noch bei Abholung gesagt, dass das AGG innerhalb einer Woche vorliegen würde.
Gruß
Sven
dann solltest du da dann aber auch schreiben was los is, sonst findet man nur die alles toll und geil beiträge und der nächste fällt auch auf die fresse
Werde ich gleich korrigieren!
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Vergiss beim Beschaffen der Ersatzgutachten nicht, den Umrüster in schriftlich in Verzug zu setzen. Also schriftlich mahnen mit Frist (1 Woche), zweite Mahnung mit letzter Frist von einer Woche nebst Ankündigung der Minderung durch Beschaffung eines Ersatzgutachtens. Sonst zahlst du am Ende das Gutachten und der erste Umrüster lacht sich ins Fäustchen, er ists los. Also: alles schriftlich, Anrufe sind leider nichts wert.
Falls alles nichts hilft: Mahnverfahren in Gang setzen.
Werde ich wohl so machen müssen. Evtl. mit anwaltlicher Hilfe. Denn die Umrüstung ist ja vollständig bezahlt worden, aber die Leistung nicht erbracht. Ich hoffe ich komme damit durch. Vielleicht gibt es ja Fristen, die besagen, dass das AGG beispielsweise innerhalb von drei Monaten vorliegen muß. Dann bin ich angeschmiert und kann den Wagen solange in der Garage stehen lassen.
Gruß
Sven
Das Abgasguachten hat etwa die Dauer einer Überweisung plus Postlaufzeit als Beschaffungsfrist. Sofern dieses Gutachten für deinen Wagen existiert.
Bezüglich Anwalt: Schau dich bei http://www.mahnung-online.de/ um, fürs Mahnverfahren braucht man eigentlich noch keinen Anwalt. Deswegen achte selbst auf formal korrekte Mahnungen nebst Fristsetzung.