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Aggressive Fahrgäste im Linienbus ...
Wie abwechslungsreich es oft ist nen Bus zu lenken zeigt dieses Video am Beispiel der Wiener Linien: https://www.youtube.com/watch?v=txC-NJDzu-o
Dank unserer Rechtsprechung hat man als Busfahrer in solchen Situationen nicht mal die Chance sich zur Wehr zu setzen ohne wegen tätigen Angriffs oder sexueller Belästigung verklagt zu werden.
Ja selbst solche Fahrgäste aus dem Bus zu werfen bringt nichts, sollte dem randalierenden Fahrgast hinterher was zu stossen, wird mit voller Härte gegen den Busfahrer vorgegangen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Ich hätte das Handy genommen (sofern ich es gefunden hätte) und es genüsslich auf den Boden geworfen und wäre verschwunden
Der ÖPNV ist eben ein Magnet für die Unterschicht der gesellschaft, leider gibt es keine wirkliche 2-Klassen Beförderung. in Bus und Bahn sind alle gleich, da sitzt der Bankangestellte direkt neben dem um 9 Uhr schon stockbesoffenen Asi und eine Reihe weiter turnen drittklässler auf den Sitzen rum.
Ich kann niemanden verstehen der sich das freiwillig antut.
... und ich denke, daß derjenige, der so spricht, selbst ein Soziopath ist und besser alleine & isoliert bleibt.
Im übrigen: wenn es so wäre, wie du behauptest, dann würden solche Videos ja niemanden interessieren, weil es sowieso täglich live zu erleben wäre.
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51 Antworten
Die Frau randaliert und stört die Öffentlichkeit in einem solchen Fall kann man doch als Busfahrer die Polizei holen...
Offensichtlich ist diese Frau alkoholisiert. Warum es allerdings den zwei gestandenen Mannsbildern nicht gelingt, die Frau bis zum Eintreffen der Polizei ruhigzustellen, ist mir auch ein Rätsel.
@Drahkke
Allerdings sehe ich es als kritisch wenn Andere tätig werden mit Außnahme der Polizei.
In einem solchen Fall hätte der Fahrer gleich zu Beginn die Beamten benachrichtigen sollen...
Zitat:
Original geschrieben von MB Spirit
Allerdings sehe ich es als kritisch wenn Andere tätig werden mit Außnahme der Polizei.
In diesem Fall wäre das Handeln des Busfahrers nach § 127 StPO zulässig.
@Drahkke
Ich weiß jetzt nicht ging der Spiegel kaputt? Flüchten wollte die Frau allerdings nicht, eher weiter randalieren?
Flüchten wollte sie sicherlich nicht, allerdings kam es hier zu tätlichen Angriffen gegen andere Personen. Somit wäre eine vorläufige Festnahme zur Feststellung der Personalien schon statthaft.
Hmm... Ich sehe da eine durchgedrehte Besoffene. Könnte man theoretisch auch im Fahrstuhl, einer Fußgängerzone oder Supermarktkasse erleben.
Sicherlich. Und da ist Zupacken gefragt und nicht Wegschauen...
Leider packen die Leute nicht zu weil jeder sowas Filmt und daraus einem der Strick gedreht wird.
Und unsere Gesetze sind leider auch auf täterschutz ausgelegt. In anderen Länder Würde die Dame eine ordentliche Backpfeife bekommen und mal mit dem Gesicht auf den Boden gelegt werde. Wenn die danach Beschwerde einreichen wollen würde würde sie ausgelacht werden.
Hier müssen sich die Beamten dann rechtfertigen warum mal die Frau Demos grob anfassen müsste.
Zum Auslöser und Verlauf kann ich nicht genug erkennen um zu beurteilen, ob ich da Einmischung geboten fände (vor allem: wann/ab welchem Punkt. Nach meinem Eindruck dürfte dieser Punkt einige Minuten vor dem Anfang des Videos gelegen haben ).
Mein Eindruck ist eher, dass die eh nix mehr blickt und dass ihr "Problem" wahrscheinlich garkeines ist und die Erregung durch die vielen Umstehenden (von denen offensichtlich mindestens einer sogar filmt) eher zunimmt. Man fragt sich doch auch, ob & wie man ihre "Sorgen" auflösen könnte und wie es so eskalieren konnte.
Zitat:
In diesem Fall wäre das Handeln des Busfahrers nach § 127 StPO zulässig.
Ist richtig aber nur angemessen und das ist leider nicht genau geregelt. Sie pöbelt ja erst mal nur rum, aber so bald es zur Sachbeschädigung oder Personenschaden kommt greift die normalo Festnahme.
Mit solch hysterischen Leute kann man eh nicht reden, also abstand halten und Polizei rufen.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Zitat:
In diesem Fall wäre das Handeln des Busfahrers nach § 127 StPO zulässig.
Ist richtig aber nur angemessen und das ist leider nicht genau geregelt. Sie pöbelt ja erst mal nur rum, aber so bald es zur Sachbeschädigung oder Personenschaden kommt greift die normalo Festnahme.
Mit solch hysterischen Leute kann man eh nicht reden, also abstand halten und Polizei rufen.
So sehe ich das letztendlich auch...
Das Problem hier ist, dass man vor dem Richter steht, wenn die so oft geforderte Zivilcourage angewandt wird.
Du hast recht, haut die, wie hier im Video zu sehen, einen Spiegel kaputt sollte man aber muss nichts tun. Ist die Dame ohne weiteres zu verfolgen oder bleibt am Ort hat man nichts zu tun außer die Polizei zu rufen.