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AGR Ventil/ Kühler was würdet ihr machen?
hi, ich weiss es gibt zum thema unzählige threads aber habe nichts passendes zu meiner frage gefunden.
haben einen 1.6er touran mit 37tsd !!!! kilometer der das update bekommen hat und diesen neuen filter!
schon beim verleassen der werstatt hat sich das fahrverhalten geändert (leicht unrundes motorlaufen).
nahc ein paar tagen ging er mir an der ampeö einfach mal aus. wieder ein paar tage später das selbe spiel nochmal und beim gasgeben nahm er kurzzeitig keines an!
zurück in die werkstatt und fehler ausgelesen! KEIN FEHLER gefunden! ich mich weiter beschwert und sie forderten einen bericht von VW an! AGR Ventil prüfen und den Kühler!
BEIDES DEFEKT :-( der freundliche machte mir ein angebot von 900€ die ich zahlen sollte!
da garantie und ja wohl ein fehler von VW habe ich mich sehr wehemend beschwert und muss nun nichts zahlen! *inkl. ersatzfahrzeug*
JETZT aber zu meiner frage:
wie lange hält das neue ventil bzw der kühler? ist der wieder nach kurzer zeit hinüber und wird VW dann auch wieder für die reperatur etc aufkommen?
was würdet ihr da machen?
immerhin ist der Touri erst BJ 2014 und hat 20 tsd gekostet! traurig wäre es diesen nun für "nur" 12 tsd etwa wieder verkaufen zu müssen weil ständig die kosten für neuen kühler und ventil anfallen :-(
danke für eure meinungen und tipps
Beste Antwort im Thema
Eins noch: unterschreibst du den Auftrag oder jemand von VW? Ich bin Serviceberater von Beruf, sitze also auf der anderen Seite vom Schreibtisch. Entweder du glaubst das jetzt bezüglich der Ersatzteilgarantie oder nicht. Fakt ist, dass es Ersatzteilgarantie auch bei Kulanzreparaturen gibt.
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33 Antworten
Hallo, also ich meine irgendwo gelesen zu haben das das agr ventil nach dem umrüsten kaputt gehen kann und VW deshalb das auch kulanz erneuert. Frag mal direkt per email bei VW an. Denn ich hatte es leider erst gelesen nachdem mein Freund mein AGR Ventil erneuert hatte. Denn da hatte ich mich total geärgert. Das AGR VENTIL hat mich knapp 170€ gekostet. Da mein Freund % bekommt. Viel Glück
das thema ist geklärt!
bekomme es komplett für umme gemacht ABER die frage bezog sich darauf was ist in 20tsd kilometer oder in 30 tsd? geht es wieder kaputt nach update bzw umbau oder hält es? zahlt VW danach auch wieder oder muss man knapp 1100€ dann selbst bezahlen?
Hallo,
fahre auch einen 1,6TDI und habe nach dem Update auch Ärger mit dem AGR-Ventil gehabt und es wurde auf Kulanz erneuert.Mein Touran ist ein 2011 Modell mit 65000km.
Einfach mal nachhaken.
Ist interessant, bei welchem Baujahr und Kilometerstand das Problem eingetreten ist.Bis jetzt waren es,soweit ich weiß, nur die Baureihen bis 2012.
Hier bei uns gibt es noch nix nachteiliges im Bezug auf AGR oder Injektoren,bzw. Update. Habe einen befreundeten Mechaniker gefragt.
Schon sehr denkwürdig.
also unsrer is BJ 2014 und direkt nach dem update bzw einbau des neuen filters ging das ruckeln und unrunde drehverhalten los!
kilometerleistung 37.000 km :-(
meine frage ist eigentlich was ist wenn das nach dem es gemacht wurde bei 47 tsd oder 57 tsd kilometer wieder kommt?
zahlt dann wieder VW oder wir selbst???? ich kann dann nicht alle 1-2 jahre 1000€ zahlen dafür :-(
Zitat:
@Fimica schrieb am 10. April 2017 um 10:52:25 Uhr:
das thema ist geklärt!
bekomme es komplett für umme gemacht ABER die frage bezog sich darauf was ist in 20tsd kilometer oder in 30 tsd? geht es wieder kaputt nach update bzw umbau oder hält es? zahlt VW danach auch wieder oder muss man knapp 1100€ dann selbst bezahlen?
Irgendwann kommen alle AGR Ventile, ob VW, oder andere Hersteller, vor oder nach der Umrüstung.
Am besten bei VW jetzt gleich nach der Aktion, wo es meistens mit Kulanz getauscht wird.
Tja Fimica, das kann man nicht abschätzen. Ich kann auch nicht jedesmal 1200.- dafür ausgeben.Da wären die Unterhaltskosten zu hoch.Habe den selben Touran Bj: 10/2013, 69000 km, nur mit DSG.
Hier sollte man sich direkt mit VW in Verbindung setzten oder mit einem Anwalt. Habe ich auch gemacht und habe das Update noch nicht gemacht.
Erstmal hat der TE 2 Jahre Ersatzteilgarantie auf das neue AGR.
Was danach kommt wird dir jetzt keiner sagen können da es das Update ja noch keine 2 Jahre gibt.
ja das mit 2 jahren garantie auf das teil mag ja stimmen aber fallen dann auch die kompletten reperaturkosten des freundlichen in die garantie?
ich finde es echt einen tanz auf der rasierklinge im moment! wenn VW ein bischen anstand hätte würden sie das bei uns wie in den USA machen und 10 Jahre die folgekosten für diesen müll übernehmen....
bin mal gespannt wann der erste sich meldet das ein ausgetauschtes AGR / Kühler wieder hinüber ist bzw das auto ruckelt......
Ja in den 2 Jahren werden alle Kosten für den erneuten Austausch übernommen.
Das ist das Risiko bei den Euro 5 Schummeldieseln. Die neue Software führt zu einem anderen Verhalten bei der Abgasbehandlung als vor dem Update. Nur sind die Bauteile wie AGR Ventil oder auch die Injektoren nicht darauf ausgelegt. Es kann daher niemand verlässlich sagen, was passiert. Ehrliche Meinung von mir: Ich würde Abstand von den EURO5 Dieseln nehmen....
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 10. April 2017 um 23:02:24 Uhr:
Erstmal hat der TE 2 Jahre Ersatzteilgarantie auf das neue AGR.
Seit wann hat man Gewährleistungsansprüche auf etwas, für das man geschenkt bekommt? Was ist da die rechtliche Grundlage? VW hat sicher auch irgendwo den Passus stehen, dass es sich um eine freiwillige Leistung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht handelt. Vergesst also die Garantie/Gewährleistung bei Kulanzreparaturen, es sei denn, ihr habt mindestens 0,01€ für Arbeit, oder mind 0,01€ für das Material (zu)gezahlt. Dann habt ihr auf Arbeit und/oder Material Gewährleistungsansprüche.
Auch bei einer 100% Kulanz hast du eine Gewährleistung/ Ersatzteilgarantie von 2 Jahren.
Alle andere Regelungen im Konzern wären mir neu.
Gewährleistung hast Du u.a. bei einem Kaufvertrag oder Werkvertrag. Wo kommt bei einer Kulanzreparatur ein Vertrag zustande? Worin besteht die Leistung des "Käufers"? Deswegen fragte ich ja, worauf sich Deiner Meinung nach der Rechtsanspruch begründet. Kein Vertrag, kein Anspruch.