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AGR viel drüber gelesen-Wer kennt sich aus

Themenstarteram 29. August 2009 um 18:16

Hallo ,ich habe jetzt viel über das AGR ventil gelesen.

Da wird geschrieben das durch ads reinigen des Ventils die Leistung spürbar gestiegen ist . Ein anderer hat durch diese Aktion keine veränderung bemerkt. Widerrum jemand anderes behauptet das wenn man das Ventil stilllegt schont das ,das Ventil selbst die Drallklappen und den Drucksensor. Für mich klingt das letzte absolut logisch, denn erst versucht man durch den Ladeluftkühler möglichst kalte Luft anzusaugen um dann dem Motor noch warme Abgase mit wenig bzw. keinen Sauerstoff zuzuführen .Macht keinen Sinn ,oder? Das diese Aktion nicht ganz erlaubt ist lassen wir mal aussen vor.

Jetzt möchte ich eine Aussage von jemanden der wirklich weiss wovon er spricht.

Schadet das dem Motor ohne AGR- Ventil zu fahren oder erhöht das den Verbrauch?

Läuft der Motor vielleicht viel besser?

Wäre schön wenn jemand schreibt der sich echt auskennt.

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14 Antworten
am 29. August 2009 um 18:52

Servus!

 

Zitat:

Original geschrieben von gruetzdoesel

Hallo ,ich habe jetzt viel über das AGR ventil gelesen.

Da wird geschrieben das durch ads reinigen des Ventils die Leistung spürbar gestiegen ist . Ein anderer hat durch diese Aktion keine veränderung bemerkt. Widerrum jemand anderes behauptet das wenn man das Ventil stilllegt schont das ,das Ventil selbst die Drallklappen und den Drucksensor. Für mich klingt das letzte absolut logisch, denn erst versucht man durch den Ladeluftkühler möglichst kalte Luft anzusaugen um dann dem Motor noch warme Abgase mit wenig bzw. keinen Sauerstoff zuzuführen .Macht keinen Sinn ,oder? Das diese Aktion nicht ganz erlaubt ist lassen wir mal aussen vor.

Es macht sehr wohl Sinn. Ich erkläre es mal am Diesel, da ist es am einfachsten und dafür ist das zuerst Entwickelt worden. Das AGR-Ventil arbeitet nur im Teillastbetreib (man fährt mit gleicher Last zw. Leerlauf und Volllast). In diesem Breich ist Lambda kleiner 1 (das Luft/Kaftstoffgemisch ist mager), d.h. es ist mehr Sauerstoff im Zylinder als zur Verbrennung benötig wird. Dabei entstehen sehr hohe Temperaturen bei der Verbrennung. Das hat zur Folge daß mehr NOx-Emission (Stickoxide) entstehen und die sind sehr schwer durch eine nachträgliche Abgasbehandlung zu entfernen. Deswegen wird der Frischluft etwas Abgas zugeführt um die Temperatur bei der Verbrennung zu senken und so entstehen weniger Stickoxide. Der Ladeluftkühler wird beim Beschleunigen oder bei Volllast (Vollgas) benötigt. Da ist aber auch das AGR-Ventil nicht aktiv.

Zitat:

Schadet das dem Motor ohne AGR- Ventil zu fahren oder erhöht das den Verbrauch?

Weder noch

Zitat:

Läuft der Motor vielleicht viel besser?

Vom techischen Standpunkt ist es egal. Mache sagen ja, andere merken nix und wieder andere behaupten, der Wagen rußt weniger.

Der Knackpunkt ist aber, das AGR hat nur was mit den Abgasemission zu tun. Wenn man es stilllegt, schafft das Auto keine AU mehr und wenn ich mich nicht irre erlischt die Betriebserlaubnis

MfG

Marco

Die AU schafft er problemlos! Er wird ja unter Volllast bis zur Abregeldrehzahl frei beschleunigt. Da regelt das AGR nichts.

am 29. August 2009 um 19:38

Jein. Ich weiß jetzt nicht wie es bei Opel ist, aber manche Steuergeräte können über die Abgastemperatur Rückschlüsse auf die Funktion des AGR-Ventils ziehen und einen Fehlerspeichereintrag setzen. Dieser sollte bei der AU augelesen werden und dann is nix mit der AU. Auf jeden Fall ist es illegal das AGR-Ventil stillzulegen. Wie warscheinlich es ist, erwischt zu werden, sollten wir hier lieber nicht diskutieren oder gar emfehlen es stillzulegen.

MfG

Marco

Hallo,

ist halt evtl. Steuerhinterziehung, aber ich denke

nicht daß die Betriebserlaubnis erlischt, aber

vielleicht kann mich jemand eines besseren belehren!?!

MfG aus dem schönen Allgäu

Es ist kein Abgastemperaturfühler vorhanden. Trotzdem merkt das Steuergerät, daß das AGR stillgelegt wurde, weil die Frischluft-Ansaugmenge nicht mehr stimmt. Das wird über den LMM gemessen. So wird auch die Abgasrückführmenge geregelt. Ein Stillegen der AGR ist nur über einen Eingriff in das Motormanagement fehlerfrei möglich.

Gruß

Achim

Ach ja,

@ Themenstarter

ich weiß nicht, ob du das hier schon gelesen

hast !

Gruss Harry

am 29. August 2009 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von CalibraDTMV6

Hallo,

ist halt evtl. Steuerhinterziehung, aber ich denke

nicht daß die Betriebserlaubnis erlischt, aber

vielleicht kann mich jemand eines besseren belehren!?!

MfG aus dem schönen Allgäu

Irgendwas wars, Steuerhinterziehung oder die Betriebserlaubins erlischt. Ich weiß nicht mehr was es war.

am 29. August 2009 um 22:15

Ich hab mir grad den Link von CalibraDTMV6 durchgelesen. Da steht folgendes:

Zitat:

Durch die veränderten Abgaswerte infolge einer AGR-Stilllegung erlischt allerdings die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Ein derart veränderter Wagen darf rechtlich gesehen nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden !

Hab mein AGR bei unseren FOH entfernen lassen da es bei Z22yh nicht mehr hergestellt wird. Toll ne?

Da gibt es von Opel auch ne offizielle Feldabhilfe. Also dürfte es ja eigentlich nicht illegal sein das AGR zu entfernen wenn es von Opel ja offiziel gemacht wird. Oder sehe ich das falsch?

Mein Motor verbraucht ohne AGR genausoviel als mit. Leistungstechnisch....... Fällt mir kein unterschied auf. Das einzigste ist das er im Leerlauf ruhiger läuft.

Die Z22YH erfüllen die zugelassene Abgasnorm "inzwischen" auch ohne AGR. Daher wird es bei einem Fehler einfach komplett stillgelegt und die Motorsoftware upgedated.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Die Z22YH erfüllen die zugelassene Abgasnorm "inzwischen" auch ohne AGR. Daher wird es bei einem Fehler einfach komplett stillgelegt und die Motorsoftware upgedated.

Gruß

Achim

Hallo Achim,

aber würde das bei einem Diesel mit DPF nicht auch

funktionieren, abgesehen davon, daß der vielleicht

früher zu wäre ?

MfG aus dem schönen Allgäu

Nein, beim Diesel funktioniert das nicht, weil ein Diesel immer mit Gasüberschuss verbrennt. Damit dabei nicht zu viel Sauerstoff vorhanden ist, der zu sehr hohen Verbrennungstemperaturen führt (s.o.), wird Abgas beigemischt. Beim Diesel wird Euro 4 ohne AGR vermutlich nicht legal zu erreichen sein.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977

Nein, beim Diesel funktioniert das nicht, weil ein Diesel immer mit Gasüberschuss verbrennt. Damit dabei nicht zu viel Sauerstoff vorhanden ist, der zu sehr hohen Verbrennungstemperaturen führt (s.o.), wird Abgas beigemischt. Beim Diesel wird Euro 4 ohne AGR vermutlich nicht legal zu erreichen sein.

Gruß

Achim

Aber für was hab ich den einen DPF ?

Und es gibt auch schon Euro 5 Diesel was machen

dann die besser ???

Gruss Harry

am 30. August 2009 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von CalibraDTMV6

 

Aber für was hab ich den einen DPF ?

DieselPartikelFilter. Der ist für den Feinstaub, oder auch Ruß genannt. Der kann aber keine Gase (Stickoxide) rausfiltern. Euro 5 ist wieder eine ganz andere Geschichte. Das wird fast nur durch zugabe von Ad Blue geschaft.

Zum Thema Ad Blue:

http://www.inorganics.basf.com/.../Fragen_und_Antworten

MfG

Marco

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