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AHK für 2015er Camaro RS

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 2:02

Hallo,

ich bin vor einiger zeit aus Deutschland weggezogen, komme jetzt aber wieder.

Ich habe da noch einen 750kg Anhänger und wollte mal fragen ob ich mir evtl an den 2015er Camaro, den ich mir demnächst zulegen möchte eine AHK anbauen kann. Ich hab bisher nur so komische Fahrradträger gefunden.

Trägt der Tüv sowas ein wenn ich eine einbauen die evtl von einem andren Modell stammt und ich die ein wenig anpasse damit die da auch hält?

Ich weis, hört sich komisch an, soll auch eine abnehmbare sein, sieht ja sonst gruselig aus...

Aber somit würde ich mir den Zweitwagen mit AHK sparen nur um ab und zu mal Grünzeug auf die Deponie zu fahren. In den Camaro würd ich nur ungern Grünzeug in den Kofferraum laden und auf der Deponie ist immer so viel Matsch, auch nicht so gut.

Gruß

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11 Antworten

Nichts leichter als das:

  1. Bei RockAuto kaufst du die Grund-Kupplung ab 122,80€+Versand+Zoll+Steuer.
  2. Bei eBay kaufst du einen passenden Einschub mit ECE-Zulassung.
  3. Im Autozubehör/Baumarkt besorgst du dir nen Elektrosatz.

Mit Abnahme oder Eintragung brauchst du dich nicht beschäftigen.

Aufgrund der europäisierung der Vorschriften reicht das Typenschild des Einschubes.

Das dazugehörende Datenblatt habe ich als Pdf-Kopie im Rechner gespeichert.

Das Original bleibt im Fahrzeug.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 6:40

Wow, das ist ja der wahnsinn! danke, das ist eine echt super hilfe!

Zitat:

@schleuti schrieb am 12. Oktober 2018 um 08:35:47 Uhr:

Nichts leichter als das:

  1. Bei RockAuto kaufst du die Grund-Kupplung ab 122,80€+Versand+Zoll+Steuer.
  2. Bei eBay kaufst du einen passenden Einschub mit ECE-Zulassung.
  3. Im Autozubehör/Baumarkt besorgst du dir nen Elektrosatz.

Mit Abnahme oder Eintragung brauchst du dich nicht beschäftigen.

Aufgrund der europäisierung der Vorschriften reicht das Typenschild des Einschubes.

Das dazugehörende Datenblatt habe ich als Pdf-Kopie im Rechner gespeichert.

Das Original bleibt im Fahrzeug.

Sorry, das ist so nicht 100% richtig.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) Anhängelasten unter O.1 und O.2 im Fahrzeugschein eingetragen, dann funktioniert deine Variante tatsächlich

b) Anhängelasten nicht eingetragen (was ich bei einem Camaro fast befürchte).

Nun muss eine Abnahme nach §21 stattfinden, da der Anhängebock in die Papiere eingetragen werden muss. Da der Bock aber keine ECE Zulassung haben wird (und sonst auch nichts was den deutschen TÜV interessiert), muss der Sachverständige das Material theoretisch berechnen. Auf alle Fälle wird es nahezu unmöglich diesen Bock eintragen zu lassen mit realistischen Anhängelasten.

Der Einschub muss natürlich auch eine ECE Zulassung haben!

Zitat:

@schleuti schrieb am 12. Oktober 2018 um 08:35:47 Uhr:

Mit Abnahme oder Eintragung brauchst du dich nicht beschäftigen.

Aufgrund der europäisierung der Vorschriften reicht das Typenschild des Einschubes.

Das dazugehörende Datenblatt habe ich als Pdf-Kopie im Rechner gespeichert.

Hmmm... beim 1. Satz dachte ich eher, weil er es eh nicht eingetragen beköme?! :rolleyes: :D

Zum 2. Satz - ich weiß das war schonmal Thema. ABER... mein Stand war noch, dass zwar die US-Kupplungen "legal" wurden, wenn ein geprüfter (ECE) Einschub dann drin war, NUR... so komplett ohne eingetragene Anhängelast?! :confused: Kann mir das immer noch net so recht vorstellen.

Hättest das Datenblatt dazu nochmal? Oder war das nur quasi so 'ne Bedienungsanleitung für den Einschub?!

Spikezoid - kaufe aber nur entweder Art.nr. 11373 ODER 113733 (Würde ich wohl nehmen) - die beiden anderen mit den fertigen Kugelköpfen dabei helfen dir nicht, weil die eine falsche Größe haben (2"; 50mm brauchst du).

Gruß Jonas

edit: Und bedenke dass der Camaro nur 1000lbs / 454kg ungebremste Anhängelast hat! Plus max. 50kg Stützlast, was diese ungebremsten Hüpfer so haben.. sinds 500kgs gesamt. Nicht viel! (ist ja auch nicht als Zugfahrzeug konstruiert worden :rolleyes: :D)

Zitat:

Sorry, das ist so nicht 100% richtig.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) Anhängelasten unter O.1 und O.2 im Fahrzeugschein eingetragen, dann funktioniert deine Variante tatsächlich

b) Anhängelasten nicht eingetragen (was ich bei einem Camaro fast befürchte).

Nun muss eine Abnahme nach §21 stattfinden, da der Anhängebock in die Papiere eingetragen werden muss. Da der Bock aber keine ECE Zulassung haben wird (und sonst auch nichts was den deutschen TÜV interessiert), muss der Sachverständige das Material theoretisch berechnen. Auf alle Fälle wird es nahezu unmöglich diesen Bock eintragen zu lassen mit realistischen Anhängelasten.

Meine Angaben beruhen auf Folgendem:

Ich war mit meinem Dicken und der Kupplung zur normalen HU.

Der Prüfer sah sich kurz das Typenschil des Einschubs an.

HU wurde bestanden.

Ich habe mich, als das Thema AHK/Eintragung hier das letzte Mal besprochen wurde,

durch genau die zitierten Angaben verunsichern lassen.

Und habe mit einem Prüfer darüber gesprochen, weil bei mir auch NICHTS eingetragen ist.

Dieser Prüfer hat mir mündlich bestätigt, dass eine Abnahme/Eintragung unnötig ist/sind.

Die Anhängelast ergibt sich durch Berechnung anhand der Kupplungpapiere, siehe Anhang.

 

Zitat:

Gruß Jonas

edit: Und bedenke dass der Camaro nur 1000lbs / 454kg ungebremste Anhängelast hat! Plus max. 50kg Stützlast, was diese ungebremsten Hüpfer so haben.. sinds 500kgs gesamt. Nicht viel! (ist ja auch nicht als Zugfahrzeug konstruiert worden :rolleyes: :D)

Diese Rechnung geht so nicht auf:

Die Anhängelast ist das gesamtgewicht des Anhängers, hier 454kg.

Die Stützlast ist darin enthalten.

Zur Veranschaulichung mache ich eine Skizze, siehe Anhang

 

Die bei RA angebotenen Kupplungsträger haben übrigens folgende Werte:

Anhängelast: 2000 Pfund

Stützlast: 200 Pfund

Unbenannt

Nagut, zum oberen Teil.

Aber zum unteren Teil: Stützlast ist Zuladung und KEINE Anhängelast ;-) Deine Zeichnung ist insoweit richtig. GENAU das dürfte der Camaro so ziehen. (ma unabhängig vom zGG des Anhängers)

Und dass die AHK mehr kann, ist schön, aber hilft nicht wirklich weil eben im Handbuch die max. 454kg aufgeführt sind. Das war und ist schon seit Jahrzehnten bei den Amis die max. ungebremste Anhängelast. Gebremst... joa, würde ich da auch ~900kg dranhängen, aber ich befürchte dass sein 750kg-Anhänger eben keine Bremse hat...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:26:59 Uhr:

aber ich befürchte dass sein 750kg-Anhänger eben keine Bremse hat...

Das ist genau so Richtig.

Die ungebremste Anhängelast ist in D auf 750kg beschränkt.

Erst Anhänger mit höheren Lasten brauchen eine Bremse.

 

Zitat:

Zitat:

Stützlast ist Zuladung und KEINE Anhängelast ;-) Deine Zeichnung ist insoweit richtig. GENAU das dürfte der Camaro so ziehen. (ma unabhängig vom zGG des Anhängers)

Diesen Satz solltest du mal ein wenig überdenken.

Zuladung ist z.B.: zulässiges Gesamtgewicht-minus-Leergewicht

Ich sprach vom tatsächlichen Gesamtgewicht:

Dieses verteilt sich wie in der Skizze beispielhaft dargestellt.

Gesamtgewicht=Leergewicht+Zuladung

Gesamtgewicht=Achslast+Stützlast

Achslast=Radlast-links+Radlast-rechts

Zitat:

@schleuti schrieb am 12. Oktober 2018 um 10:14:57 Uhr:

 

Und habe mit einem Prüfer darüber gesprochen, weil bei mir auch NICHTS eingetragen ist.

Dieser Prüfer hat mir mündlich bestätigt, dass eine Abnahme/Eintragung unnötig ist/sind.

Die Anhängelast ergibt sich durch Berechnung anhand der Kupplungpapiere, siehe Anhang.

Nein das ergibt sich nicht daraus. Wenn in den Papieren unter O.1 und O.2 keine Anhängelast eingetragen ist, hat das auto 0kg Anhängelast.

Mit dem Einschub ist dann nur der Transport von z.B. einem Fahradträger auf der Kupplung möglich.

Die Anhängelast muss unter O eingetragen sein bzw. alternativ unter Feld 22. Letzteres geht ausschließlich mit einem ECE genehmigten Anhängebock, da sich für die Berechnung eines Bockes kaum ein Sachverständiger hinreißen lässt.

 

Entschuldigung,

sehe jetzt erst, dass die pdf nicht mitgekommen ist.

Aus dem Papier geht es eben doch hervor.

So ergibt sich für meinen:

  • 750kg-ungebremst
  • 2550kg-gebremst

Das ist nicht das was ich mit Anhängebock meinte. Ich meine das Ding, was fest am Auto verschraubt ist. Also der Querträger. Wenn der keine ECE Genehmigung hat, ist das Ding einfach nicht zulässig und wenn nichts eingetragen ist unter O.1 und O.2 wird das niemand abnehmen.

Und solange dort auch nichts eingetragen ist, ist die Anhängelast 0kg.

Ich zitiere aus dem PDF:

Zitat:

Nach dem Anbau der Anhängerkupplung sind die nationalen Vorschriften zur Anbauabnahme und zur Änderung der Fahrzeugpapiere zu beachten.

Nur um das klar zu stellen:

Es wird garnatiert kein Hahn danach krähen und selbst bei der HU wird das niemand feststellen, ob der Bock nun genehmigt ist oder nicht, aber legal ist es nicht.

Oki,

so einen Rosinenzähler muss man aber auch erst mal finden.

In der Regel wird es so sein, dass der Träger als Originalteil durchgeht.

So lange er sauber angebracht wurde.

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