AHK mit 60 kg Stützlast
Hallo, wir benötigen fü unseren superschönen neuen CORSA 1,2l, 5-türig, Innovation
eine Anhängekupplung (AHK) mit Stützlast von 60kg, um auf einem Fahrradträger 2 Elektroräder zu transportieren. Opel konnte sowas leider nicht anbieten. Eine übers Internet bestellte AHK hatte statt der zugesagten 60kg nur deren 50. Nach einigem Stöbern haben wir jetzt das Gewünschte gefunden, ausgerechnet in Saragossa - dem Geburtsort unseres Corsa ! Von einer Firma ARAGON, www.enganchesaragon.com und hier von BEEKEN angeboten: www.ahk-preisbrecher.de
Hat jemand Erfahrungen mit ARAGON ? Wäre für Informationen dankbar.
Enry
Beste Antwort im Thema
Hallo Enry
was man davon halten sollte, hängt von ein paar Fragen vorweg ab:
Wie hoch ist die zulässige Stützlast deines Corsas (nicht die der Kupplung)?
Das steht in deiner (großen) Zulassungsbescheinigung. Ausschließlich dieser Wert, der in der Zulassungsbescheinigung des Autos steht, stellt die Obergrenze der zul. Stützlast dar. Sonst überhaupt nichts.
Wie schwer sind die beiden Elektrofahrräder?
Die zul. Stützlast deiner AHK ist nur dann interessant, wenn diese kleiner ist, als die zulässige Stützlast des Autos!
Bei meinem Meriva ist das z.B. umgekehrt. Stützlast der Kupplung 60kg. Stützlast des Autos 55kg.
Von beiden zulässigen Stützlasten (Auto und Kupplung) ist also i m m e r die kleinere maßgebend.
Die Summe der Gewichte von Fahrradträger (meistens so um die 15kg) plus die beiden E-Fahrräder zusammen, darf die maßgebende (kleinere ) Stützlast nicht überschreiten.
Manchmal schreibt der Hersteller des Fahrradträgers auch den sogenannten D-Wert der Kupplung vor.
Wenn dies alles klar ist, kann die Frage nach der AHK beantwortet werden.
Gruß
navec
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Hallo Enry
was man davon halten sollte, hängt von ein paar Fragen vorweg ab:
Wie hoch ist die zulässige Stützlast deines Corsas (nicht die der Kupplung)?
Das steht in deiner (großen) Zulassungsbescheinigung. Ausschließlich dieser Wert, der in der Zulassungsbescheinigung des Autos steht, stellt die Obergrenze der zul. Stützlast dar. Sonst überhaupt nichts.
Wie schwer sind die beiden Elektrofahrräder?
Die zul. Stützlast deiner AHK ist nur dann interessant, wenn diese kleiner ist, als die zulässige Stützlast des Autos!
Bei meinem Meriva ist das z.B. umgekehrt. Stützlast der Kupplung 60kg. Stützlast des Autos 55kg.
Von beiden zulässigen Stützlasten (Auto und Kupplung) ist also i m m e r die kleinere maßgebend.
Die Summe der Gewichte von Fahrradträger (meistens so um die 15kg) plus die beiden E-Fahrräder zusammen, darf die maßgebende (kleinere ) Stützlast nicht überschreiten.
Manchmal schreibt der Hersteller des Fahrradträgers auch den sogenannten D-Wert der Kupplung vor.
Wenn dies alles klar ist, kann die Frage nach der AHK beantwortet werden.
Gruß
navec
Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Das klingt alles richtig, wurde mir von Opel aber leider so nicht gesagt, ich fand auch nirgends einen Hinweis auf diese Begrenzung, die ich jetzt unter 19.1 in der "EG Übereinstimmungsbescheinigung" mit "Größte vertikale Stützlast = 45 kg" entdeckte. Mit den 17 kg meines Fahrradträgers plus je 21 Kg pro Rad geht es dann wohl nicht. Ich frage mich aber, warum im Opel - Prospekt für diesen Corsa eine AHK angeboten wird mit expliziter Angabe von 55 kg Stützlast.
Das war wirklich sehr hilfreich! Gruß, Enry
Die entsprechenden Werte der Kupplungen sind meistens größer als die zulässigen Werte des Autos. Am Beispiel meines Merivas kannst du das ja auch gut erkennen.
Die 55kg sind nur eine Eigenschaft der Kupplung.
Genau, wie es für diese Kupplung auch eine höchst zulässige Anhängelast gibt, die ebenfalls mit der zul. Anhängelast deines Autos nicht übereinstimmen muss.
(Deine Autoreifen haben zusammen auch eine größere Traglast als das zuässige Gesamtgewicht deines Autos.)
Traurig ist es natürlich, dass dein FOH dich nicht richtig beraten konnte. Erstaunt bin ich darüber aber nicht.
Mich wundern allerdings die 45kg vertikale Stützlast bei dir jetzt etwas.
In einer, mit vorliegenden, Betriebsanleitung für den Corsa D steht etwas von 55kg zulässige Stützlast.
Das solltest du noch mal offiziell und schriftlich, also keinesfalls mündlich mit den "Experten" bei deinem FOH, genau hinterfragen.
Letztendlich zählt aber das, was in den Zulassungspapieren steht.
45kg wären schon ein Witz. Da können nicht mal zwei normale Straßenrädern mitgenommen werden. 55kg würde mit Straßenrädern schon gehen, aber wahrscheinlich nicht mit Elektrorädern.
Selbst dieses Flex-Fix-Teil mit 40kg Zuladung wäre da knapp an der Grenze.
Hallo Navec,
aus Deinen Worten schöpfe ich neue Hoffnung, werde versuchen der Sache auf den Grund zu gehen und dann - wohl eine Weile nach den Feiertagen - über das Ergebnis berichten.
Danke, Gruß, Enry
die stützlast hängt auch von der motorisierung ab.
Hallo Navec & kleines_B_bzw._D,
das Schicksal ereilte uns noch vor den Feiertagen. Auf S. 186 in der Corsa-Betriebsanleitung, zu der ich mich noch nicht durchgekämpft hatte, steht geschrieben:
"Die maximal zulässige Stützlast (Fahrzeuge mit Motor Z 12 XEP: 45 kg, übrige Ausführungen: 55 kg) des Zugfahrzeuges ist auf dem Typschild der Anhängerzugvorrichtung und in den Fahrzeugpapieren angegeben. Sie sollte immer angestrebt werden, besonders bei schweren Anhängern. Die Stützlast darf niemals weniger als 25 kg betragen."
Kein Wort darüber, wie das für Fahrradträger zu übersetzen ist.
Z 12 XEP übrigens, das erfährt man als unkundiger Laie auf S. 250, ist die "Motorkennzeichnung" mit der "Verkaufsbezeichnung" 1.2. Also unsere.
Da haben wir es! Noch besser lassen sich wichtige sicherheitsrelevante Informationen vor den Kunden und offenbar auch vor den Mitarbeitern des Fachhandels nicht verstecken ! Und das in einer Zeit, in der man etwa beim Kauf einer Marmelade den Hinweis erwartet, dass Deckel und Glas nicht für den Verzehr bestimmt sind.
Fazit: Wir haben das falsche Auto gekauft !
Fröhliche Weihnachten !
Gruß, Enry
P.S. Auf S. 186 und auf S. 257 findet man noch folgenden, für mich als Radler ominösen Satz:
"Hinterachslast bei Anhängerbetrieb. Bei angekuppeltem Anhänger und vollständiger Beladung des Zugfahrzeuges einschließlich aller Insassen darf beim Peronenwagen die zusätzliche Hinterachslast (Angabe siehe Typschild bzw. Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg überschritten werden."
Was sagt uns das ?
Wenn dein Elektrofahrrad wirklich nur 21kg wiegt (hast du das mal nachgewogen, oder ist das eine Prospektangabe?), wäre mir das bei 55kg Stützlast auch egal. Aber bei 45kg Stützlast wären das schon fast 30% Überschreitung.
Gelten die 45kg nur für den 1,2L oder auch für den 1,0L?
Da würde ich trotzdem mal um eine schriftliche Auskunft, bzw. sogar um eine Ausnahmegenehmigung auf 55kg bei der Fa. Opel bitten! Immerhin hält die Karosserie ja auch Anhängezuglasten von bis zu 1300kg aus.
Die konstruieren die Autos heute z.T. aber wirklich so grenzwertig, dass sie als Stützlast gerade noch die angestrebten 4% des maximalen Anhängergewichtes hinbekommen. Das ist beim Meriva exakt das gleiche!
Das sind eben die Autos auf Kleinwagen-Grundlage.
Der Astra ist zwar auch nicht wirklich größer, hat aber 75kg Stützlast. Das wäre das richtige Auto für dich.
Oder du findest irgendein tollen Fahrrad-Dachlift, denn gewichtsmäßig gibt es auf dem Dach auch beim Corsa keine Probleme für dich (75kg).
Das die Achslast hinten (und das Gesamtgewicht des Autos) bei Anhängerbetrieb bis 100km/h überschritten werden darf, ist aber auch bei den anderen Modellen üblich. Damit gleicht man die Stützlast etwas aus, weil die ja eigentlich zum Gesamtgewicht des Anhängers zählt.
Für einen Fahrradträger gilt diese Gewichtserhöhung daher nicht!
Man muss sich tatsächlich mit dem Auto, was man haben möchte, vor dem Kauf näher beschäftigen, als es durch die Prospekte (und meisten auch durch den FOH) möglich ist. Jedenfalls dann, wenn man auf irgendeine Eigenschaft besonderen Wert legt.
Bis ich durch Recherchen herausgefunden habe, dass mein Meriva mit meiner Motorisierung besonders gut zum Ziehen von Anhängern geeignet ist, habe ich auch einigen Aufwand treiben müssen.
Aus dem Prospekt und mit Hilfe des FOH war diese Info (und noch ein paar mehr) nicht zu bekommen.
Gruß
navec
Hallo Navec,
ich werde mich gerne an Deine Ratschläge halten. Vielleicht bringt es ja was. Hier zunächst Antworten auf die Fragen:
(1) Die Räder habe ich abgewogen, natürlich ohne Batterie. Fahrradträger sind übrigens noch 5kg leichter zu haben.
(2) Merkwürdigerweise gelten die 55kg Stützlast auch für den 1,0. Zumindest steht das so in der Opel-Betriebsanleitung.
(3) Ein Astra wäre in der Tat besser und sogar billiger - wg. Ausverkauf - gewesen. Ich wollte mal ein kleineres Auto haben mit etwas geringerem Verbrauch .
(4) Ich hatte heute früh gehofft, mit der Geschwindigkeit <100 km/h etwas zu gewinnen. Schade.
(5) Noch nie hatte ich mich mit einem anstehenden Autokauf so intensiv befasst. Z. B. moto-talk immer wieder von vorne bis hinten verfolgt. Dem Händler habe ich mehrmals eingehend meine Fahrrad-Bedürfnisse dargelegt. Was mich von dem Problem völlig ablenkte ist die oberste Zeile in "Opel Corsa, Preise, Ausstattung & technische Daten, 1. Juli 2008". Dort steht als Angebot für alle Corsa Modelle, an die eine AHK angebaut werden kann : "Anhängerzugvorrichtung, abnehmbar, Zuglast 1300 kg, Stützlast 55 kg". Auf die Idee, dass das, was dort steht, im Einzelfall völlig irrelevant ist, bin ich trotz eigentlich gut ausgeprägten Misstrauens nicht gekommen. Ich hatte das ja oben schon mal geschrieben. Ich halte derart irreführende Informationen - vor allem wenn nicht auch auf das eigentlich Wichtige hingewiesen wird - nicht nur für überflüssig und sondern fast für kriminell. Wie viele Leute mögen ihretwegen wohl mit unsicheren Autos unterwegs sein ?
Gruß, und nochmaligen Dank
Enry
Gerade mit diesen Fahrradträgern für die Anhängekupplung sind etliche Leute mit Corsa, Meriva und Co unterwegs, die überladen sind. Den meisten Fahrern dürfte das aber unbekannt sein.
So gut wie jeder Corsa und jeder Meriva mit 3 Fahrrädern auf der Kupplung fährt nun mal mit überhöhter Stützlast.
Einige Leute stellen dann hier im Forum eher Fragen wie:
Woher bekomme ich die Erweiterungsschiene für das 3. Fahrrad.....?
Wenn man denen dann sagt, dass die gerade eben mal 2 Fahrräder auf dem Träger haben dürfen (bei 55kg), hörst du nichts mehr von denen. Das wollen die einfach nicht hören.
Wenn der Händler dich, obwohl du mit einem konkreten Anliegen gekommen bist, falsch beraten hat, ist das aber schon ziemlich heftig.
(Denk mal an die Falschberatungen in der Bankenszene.....)
Dem würde ich deswegen mal unbedingt aufs Zahnfleisch fühlen. Vielleicht lässt sich da ja irgendwas machen (eventuell Tausch gegen einen 1,4er oder einen Astra).
Da du ja offensichtlich starken Wert darauf legst, die E-Fahrräder mitnehmen zu können (sonst hättest du ihn wohl nicht gefragt), stellt diese Einschränkung, über die dich der FOH nicht aufgeklärt hat, für dich einen erheblichen Mangel dar.
Ich habe auch mal, allerdings in der aktuellen Preisliste, nachgesehen:
Opel bietet diese Kupplung als Zubehör und nicht als Sonderausstattung an.
Somit kaufst du also nur ein Zubehörteil, dass bestimmte Eigenschaften aufweist.
Diese Eigenschaften sind 55kg Stützlast und 1300kg Anhängelast und sind somit jeweils das Maximum, was beim Typ Corsa D insgesamt auftreten kann.
Eine Zusage, dass diese Maximalwerte bei jedem Corsa erreicht werden, ist das ganz sicher nicht.
Das der Normalkunde durch diese Angaben vollends verwirrt wird, steht auf einem anderen Blatt. Eine vernünftige Information ist das ganz bestimmt nicht.
Die Zahlenwerte hätte man besser weglassen sollen.
Die technische Dokumentation ist bei Opel aber insgesamt besonders schlecht.
Die Tatsache, dass für die zwei kleinsten Modelle (klein, aufgrund der max Anhängelast), eine erheblich verminderte Stützlast gilt, ist sehr ungewöhnlich und mit so etwas muss man normalerweise auch nicht rechnen.
So eine Info gehört einfach in die technischen Daten!
Immerhin kann man mit den dem 1,0L und dem 1,2L, ohne Flex-Fix, viele ganz normale Straßenfahrräderpaare legal nicht mehr transportieren!
Dein FOH, als Fachhändler, hätte das, auf deine gezielte Nachfrage, aber wissen müssen. Darüber gibt es wohl keine Diskussion.
In der Praxis weiß er das natürlich auch nicht:
1. liest der Bedienungsanleitungen nicht durch und
2. hat der auch nicht ernsthaft damit gerechnet, dass Opel so einen Unsinn veranstaltet, und für bestimmte Modelle, wahrscheinlich ohne technische Notwendigkeit, die Stützlast abgesenkt hat.
Das kann dir aber egal sein. Da du diese Information aus keiner technischen Unterlage, vor dem Kauf, entnehmen konntest, warst du auf die "Falsch-Beratung" des FOH angewiesen.
gruß
navec
Hallo Navec,
Deine Worte sind Labsal für meine Seele ! Es ist doch wirklich so, dass von bequemen Bürokratenschreibtischen aus jeder Pipifax akribisch reglementiert wird um dann häufig in der Praxis zu versanden. Wir werden mit Informationen überschwemmt aber es mangelt erheblich an deren Beurteilung, Umsetzung und vor allem an der Kommunikation an die, die es letztlich trifft. Und das bist Du und ich . Speziell Opel scheint in der Tat im IT-Bereich schwach auf der Brust zu sein. Witzig ist ja die z. Zt. bei Motor-Talk wieder laufende Diskussion über die zwischen Spanien und Deutschland verschwindenden Corsa. Paketzusteller oder auch Produzenten von T-Shirts wissen zu jedem Zeitpunkt genau, wo auf der Welt sich ihre Ware gerade in welcher Richtung bewegt. Das ist Stand der Technik !
So, jetzt muß ich erst mal den Ärger vergessen und den Baum schmücken. Die Diskussionen mit Dir waren noch mal ein Lichtblick im alten Jahr. In diesem Sinne Alles Gute für das Neue 2009 !
Gruß, Enry
Hier mal was ausem Umrüstkatalog
die 2 steht für Modelle ab 2008 in verbindung mit dem z12xep (59kw)
In den Angaben ist auch schon wieder ein Fehler:
Die Dachlast des Meriva ist 75kg und nicht 100kg.
Die 100kg standen bis ca Mitte 2007 fälschlicherweise in den technischen Daten.
Was mich mal interessieren würde:
Warum wurde die Stützlast für die beiden kleinen Corsa-D-Modelle um 10kg vermindert?
Selbst die 55kg sind ja nicht gerade viel.
Hallo Navec, Du schreibst:
"Was mich mal interessieren würde:
Warum wurde die Stützlast für die beiden kleinen Corsa-D-Modelle um 10kg vermindert?
Selbst die 55kg sind ja nicht gerade viel."
Es ist doch viel bizarrer: Betriebsanleitung Opel S. 186: "Die maximal zulässige Stützlast (Fahrzeuge mit Motor Z 12 XEP: 45 kg, übrige Ausführungen : 55kg) .....". Zu den übrigen Ausführungen gehört nun ganz entschieden der Z 10 XEP, der kleinste Corsa, für den also 55kg zulässig sind !
Konnte leider nicht widerstehen am 1. Feiertag bei Google nach der endgültigen Wahrheit zu suchen. 550 Funde unter Maximal Zulässige Stützlast. Fazit: Alles klar und keiner weiss Bescheid. Ständig Diskussionen, auch in Motor Talk.
In den ADAC Tests findet die Maximal Zulässige Stützlast übrigens keine Erwähnung. Ist vielleicht doch nicht so wichtig ?
Ich werde mal einen befreundeten KFZ-Gutachter konsultieren, und dann ist mir noch unser guter uralter Micra eingefallen, der offenbar mehr packt, und der mit einer AHK vom Schrotthändler unsere Probleme löst, bis auf das, wie wir den Corsa wieder los werden.
Man sollte die Finger von "Innovationen" lassen. Ich hatte aber die Hoffnung, dass für die D-Serie alle denkbaren Probleme ausdiskutiert sind.
Gruß, Enry
Hallo Enry,
wie man aus der Liste von chris ersehen kann, gab es bei den Corsas noch nie ein Modell, wo es mehr als 55kg Stützlast gab.(Unser Corsa-B hat auch nur 50kg Stützlast bei 1000kg Anhängelast)
Aber du hast natürlich recht mit dieser unglücklichen Ausnahme beim 1,2L.
Ich würde mich tatsächlich an den Händler wenden. Gut wäre es dabei, wenn du bei der damaligen Beratung einen Zeugen dabei gehabt hast.
Opel macht anscheinend oftmals solche Dinge, wo irgendeine technische Veränderung vorgenommen wird, mit der kein Mensch (und offensichtlich auch kein FOH) rechnen würde.
Wenn man ganz viel Glück hat, kann man dies sogar den spärlichen Verkaufsinformationen entnehmen.
Ein Beispiel:
Den Meriva mit 1,7L-Diesel und 100PS gabe es seit einiger Zeit mit einer Anhängelast von 1300kg (vom Antrieb her, könnte der auch locker 1500kg, aber die Karosseriestruktur gibt, genau wie beim Corsa, nicht mehr her).
1300kg ist ein Wert, den man gut nutzen kann, da es z.B. viele Wohnwagen mit 1300kg zGG gibt.
Seit kurzem gibt es den gleichen Wagen nur noch mit 1150kg Anhängelast.
Wohnwagen mit genau diesem zGG gibt es höchstens sehr selten, so dass man in der Praxis nur noch mit 1000 oder 1100kg-Anhängern fahren kann.
Das ist auch eine erhebliche Einschränkung für den, der darauf Wert legt.
Grund dieser verringerten Anhängelast, wird die Einsparung eines zusätzlichen Kühlventilators sein.
Man muss sich also vor dem Kauf eines Autos alle wichtigen Dinge, sofern sie nicht eindeutig aus der Preisliste hervorgehen, schriftlich bestätigen lassen. Anders geht es leider nicht.
Wo man beim 1,2L-Corsa etwas eingespart haben könnte, das die um 10kg verminderte Stützlast zur Folge hat, kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Das ist schon sehr merkwürdig.