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AHK-Nachrüstung

Themenstarteram 24. April 2010 um 8:37

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Nachrüstung einer AHK, da ich vermute, dass hier eher ein paar fundierte Meinungen zu erhalten sind, als im entsprechenden KFz-Hersteller-Forum).

Folgender Hintergrund:

Ich möcht mir einen neuen Polo 1,2TSI mit DSG kaufen. Dieser soll auch eine AHK haben.

Alle neuen Polo's (egal welche Ausführung, Motorisierung, mit und ohne DSG) können mit einer werksseitigen AHK bestellt werden, nur die Ausführungen mit dem 1,2L-TSI-Motor nicht.

Grundsätzliche Probleme dürfte es mit diesem Antrieb nicht geben, da z.B. ein neuer Golf mit exakt diesem Antrieb (egal ob DSG oder Schaltgetriebe) und AHK bestellt werden kann.

Im Prospekt sind Anhängelasten für den Polo 1,2TSI aufgeführt!

Eine, mir vorliegende, reale Zulassungbescheinigung 1 einer Polo 1,2TSI, hat m.E. vollständige Eintragungen für den Betrieb mit einer AHK:

Stützlast, gebremste und ungebremste Anhängelast sind eingetragen und unter Punkt 22 (Bemerkungen) stehen veränderte Achslasten bei Anhängerbetrieb und "WW.AHK LT. EGTG".

Übersetzt heißt das wohl: "wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegutachten"

Das steht auch alles in der Zulassungsbescheinigung meines aktuellen Autos drin, so dass ich davon ausgehen muss, dass es zulässig sein muss, diesen Polo mit einer AHK auszurüsten.

So sehe ich das jedenfalls.

Bei Firma Westfalia findet man im Hauptkatalog dann auch 2 AHK's für den neuen Polo. Einschränkungen sind nicht vermerkt.

Meine Idee war daher, mir so eine AHK nach Auslieferung des Neuwagens nachrüsten zu lassen.

Jetzt kommt es aber:

Die VW-Werkstatt weigert sich, so eine Nachrüstung durchzuführen. Über ihre offizielle Teileversorgung bekommen sie die Kupplung für den Polo 1,2 TSI nicht. Auf Nachfrage erfährt man (die VW-Werkstatt)mündlich, dass eine AHK für diese Motorisierung noch nicht freigegeben ist.

Eine Anfrage bei Fa. Rameder (großer Händler von Nachrüstkupplungen) hat ergeben, dass die dort angebotene Westfalia-Kupplung verwendet werden darf, da ja die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung 1 eindeutig sind.

(Rameder hatte sich noch mal mit Westfalia kurzgeschlossen)

Unser örtlicher Autoteilehändler findet bei der AHK unter Eingabe der Schlüsselnummern des Fahrzeugs ebenfalls keinen Hinweis, dass die Kupplung beim 1,2TSI nicht verwendet werden darf.

Also zusammengefasst:

Serienmässig keine Kupplung lieferbar

Laut Hersteller keine Freigabe, obwohl der Hersteller in den amtlichen Papieren vollständige Eintragungen für eine AHK vorgenommen hat.

Laut AHK-Händler ist die Nachrüstung möglich.

Schriftlich habe ich bisher keinen Hinweis finden können, dass eine Nachrüstung unzulässig wäre.

Theoretisch ist zwar alles klar (m.E. kann ich nachrüsten), aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack in Bezug auf:

Betriebserlaubnis und Garantie, wenn nachgerüstet wurde.

Für ein paar neue Gedanken, Ansätze und Empfehlungen wäre ich dankbar, denn eine AHK ist für mich schon wichtig.

Gruß

navec

 

 

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16 Antworten
am 24. April 2010 um 10:22

gruß aus dem norden!

garantie!!! garantieverlust - damit ist nicht zu spaßen.

vw ist eben vw.

der händler kann da wohl auch nicht helfen.

blöde anregung: muss es ein vw sein?

weiterhin viel spass! evtl. informierst du uns ja, wie sich der kleinkrieg entwickelt?

Prinzipiell, weiß ich es nicht genau, wie das mit der Garantie ist. Ob die dann verlohren geht oder Einschränkungen nachsich zieht?!? Im normal Fall ist es aber so, dass der Hersteller (VW) auf das Auto im Auslieferungszustand Garantie geben muß, egal ob du dir ne Anhängerkupplung dran baust oder andere Felgen.

Die Anhäbgerkupplungen sind ja auch nicht mehr Abnahme- oder Eintragungspflichtig. Das Mitführen der ABE/Anbauanleitung ist ausreichend. Wenn die Anhängerkupplung vom Handel für genau das Auto spezifiziert ist, würde ich sie auch anbauen.

(Meine Meinung)

Gruß Thomas

Nach Deinen Ausführungen ist es wohl kein mechanisches Problem die AHK nachzurüsten, sondern vielmehr ein elektrisches

Problem. Hier ist zu klären 7 oder 13 pol. Anschluss. Welche Verkabelung liegt vor, ggf. ist ein CAN BUS vorhanden. Ist dann der elektrische Teil der AHK durch VW freizuschalten.

Ich kann für meinen Zugwagen VOLVO XC70 nur feststellen, das von vielen Herstellern die mechanische AHK geliefert wird, jedoch der elektrische Teil nur von wenigen Lieferanten bzw. von VOLVO bezogen werden muss. Nach Installation des elektrischen Teils muss dessen Funktion im Steuergerät des XC70 durch die VOLVO Werkstatt freigeschaltet werden.

Hier solltest Du ein Gespräch mit der Werkstatt suchen oder googeln wie das bei Deinem Wagen und den vergleichbaren Fahrzeugen ist.

Viel Erfolg

Ibs

Themenstarteram 24. April 2010 um 13:29

Vielen Dank erstmal.

Also, ein Kleinwagen reicht uns zukünftig.

VW Polo 1,2L-TSI soll es sein, weil es, bis auf die anderen Modelle des VAG-Konzerns, keinen hochwertigen Kleinwagen mit drehmomentstarken, verbrauchsgünstigen Benziner (Turbo-Direkteinspritzer) gibt.

Ebenso gibt es keinen weiteren Kleinwagen, der ein Doppelkupplungsgetriebe hat.

1200kg Anhängelast und max. Drehmoment schon ab 1500rpm reichen für sporadisches Ziehen von max. 1000kg Anhängern völlig aus.

Mit dem relativ stark untersetzten 1. Gang des 7-Gang-Getriebes ist der Wagen sogar recht gut zum Anfahren und Rangieren geeignet.

Die AHK ist immerhin vom Hersteller der serienmässigen Kupplung (Westfalia) und wenn der, weil es eben keine besonderen Hinweise zu der Kupplung gibt, keine Probleme beim mechanischen und elektrischen Anbau sieht, sehe ich auch keine.

Ich hätte nur gern über folgende Sache mehr gewusst:

Der Autohersteller schreibt den kompletten Umfang, der für den Betrieb einer AHK notwendig ist, in amtliche Fahrzeugpapiere.

Gleichzeitig lässt er mündlich verlauten, dass die (bereits existierende und passende) Kupplung noch nicht freigegeben ist.

Das passt irgendwie nicht!

Offiziell darf der Autohersteller m.E. eigentlich nicht behaupten, dass eine AHK für dieses Modell noch nicht freigegeben ist, wenn er anderseits in amtliche Papiere hereinschreiben lässt, dass eine Kupplung für aktuell ausgelieferte Fahrzeuge zulässig ist.

Für mich zählen eigentlich die amtlichen Unterlagen und wenn ein Kupplungshersteller mir eine Kupplung für genau diesen Fahrzeugtyp anbietet, ohne dass ein bestimmte Variante dieses Fahrzeugtyps ausgenommen ist, sollte die Nachrüstung eigentlich rechtens sein.

Wenn ich unbedarft zu einer freien Werkstatt gehe und die mir die Nachrüstkupplung von Westfalia anbauen, existiert kein amtliches Schriftstück (weder vom Auto, noch von der Kupplung), dass irgendwie erkennen ließe, dass da etwas nicht freigegeben oder zulässig sein soll.

Die Betriebserlaubnis kann m.E. auch nicht erlöschen, da der Fahrzeughersteller eine AHK mit EG-Teilegutachten ja zulässt.

Ähnlich sollte es dann mit der Garantie sein.

Hallo

Garantie wird wohl auf die Teile die mit der AHK in zusammenhang stehen erlöschen und das kann einiges sein.

Ist doch das selbe wenn eine Gasanlage nachrüstet wird. Die Freigabe gibt der Hersteller ggf., aber die Garantie erlischt dann meistens für die betroffenen Baugruppen.

Hier existiert allerdings noch nicht einmal eine Freigabe seitens VW, was die Sache verschlechtert, da sehe ich für die Garantie schwarz.

Somit könntest Du Dich dann nur noch an den Betrieb wenden der sie dir montiert oder geliefert hat. Ich denke aber das Du dort nichts erreichen wirst.

Ob die ABE erlischt wird davon abhängen was beim KFB hinterlegt ist, meine aber das es sich eher um ein technisches Problem bei VW handeln wird und VW die Freigabe zurückgezogen hat.

Hab auch mal bei Skoda geschaut, der 77kw TSI ist ohne DSG mit AHK bestellbar. Mit DSG nicht!

Gruß

Thomas

kann es sein, das der Polo in der Ausstattung im EU-Ausland diese Zulassung hat, nur bei uns in D nicht?

Ich habe da grade bei Toyota sehr sonderbare Kapriolen erlebt, es ging hin bis das ich am überlegen war, mir den gewünschten Toyota aus Österreich zu holen, weil dort der so angeboten wurde, wie ich den haben wollte.

Vieleicht erkundigst Du Dich da mal, die EU-Papiere gelten nun ja in der ganzen EU.

Nordjoe

Themenstarteram 24. April 2010 um 17:31

Wenn der Hersteller für ein deutsches Auto in den amtlichen Papieren bekundet, dass eine AHK eingebaut sein kann und darf, dann ist das doch wohl grundsätzlich die Freigabe, dass eine Kupplung montiert werden darf.

oder sehe ich das falsch?

Sind diese Eintragungen in den amtl. Papieren nur als unverbindlicher Scherz zu interpretieren?

Wie sollte der TÜV, die Polizei oder wer auch immer feststellen können, dass keine Freigabe existiert, wenn dies nirgendwo steht und die amtlichen Papiere eine AHK eindeutig zulassen?

Übrigens hatte ich schon vorher beim Skoda-Händler mal nachgefragt: Der hatte nachgefragt und würde mir ohne weiteres auch bei der 1,2L-TSI Ausführung mit DSG die AHK nachrüsten. Beim Skoda habe ich aber mit der Optik Probleme, sonst ist der ja recht ähnlich.

Ich bin mir sicher, dass es kein rein papierkriegerisches, sondern ein begründetes technisches Problem ist. Da könnte, wie oben angedeutet, die Elektrik ein Problem sein.

Wenn der Zubehörhandel Dir eine AHK anbietet, dann weil aus Sicht der Kupplung keine Probleme zu erwarten sind. Wenn VW sie Dir aber nicht anbaut - naja... eigentlich wollen die Geld verdienen und Dich nicht mit bösen Zulassungsbeschränkungen zum Zubehörhandel treiben.

Ich würde per Mail direkt Kontakt zu VW aufnehmen und es mir erklären lassen. Ich habe da bei Renault gute Erfahrungen gemacht (wegen Gesamtgespanngewicht nachgefragt).

Zur Not würde ich die Kaufentscheidung überdenken und mir ein anderes Auto kaufen.

Viele Grüße

Baumi

Hallo nochmal

wie Nordjoe schon schrieb würde ich auch noch in den Nachbarländer schauen sind schon Unterschiede, hatte mal nach einem Jimny geschaut in D gabs es den nicht als Diesel im EU Land schon.

Bei Skoda Österreich bekommst Du, Fabia TSI DSG mit AHK Bestellbar.

Ein EU-Importeur hat bei einem POLO TSI DSG auch die AHK im Konfigurator. Kann natürlich auch ein Fehler in seinem Konfigurator sein.

Gruß

Thomas

Themenstarteram 25. April 2010 um 18:33

VW hatte ich schon angeschrieben:

Die eiern nur herum.

Konkrete Aussagen scheuen die, wie der Teufel das Weihwasser.

Ich habe denen die genauen Fakten mitgeteilt. Die sagen nur, dass es keine Freigabe gibt (ob es nur eine Art VW-interne Freigabe ist, konnte ich nicht erkennen).

Auf die Tatsache, dass sie bereits eine AHK-Nutzung in ihren offiziellen Fz-Papieren freigegeben haben, ist man mit keinem Wort eingegangen, genauso wenig, wie auf die konkrete Frage, ob, aufgrund der Eintragungen im Schein, die Nachrüstung der, laut Westfalia zulässigen, AHK möglich ist.

Westfalia ist ja immerhin der Hersteller der serienmässigen AHK.

Der VW-Händler bekommt übrigens auf eine mündliche und auf eine Mailanfrage ebenfalls keine verwertbare Antwort.

Scheint ein Werksgeheimnis zu sein.

Ist vielleicht auch eine etwas heikle Situation:

Amtlich etwas freigegeben zu haben, was, laut eigener Aussage, noch in der Erprobung ist!

Möchte mal wissen, was das Kraftfahrtbundesamt zu so einer Praktik sagen würde.

Ich nehme mal an, dass es sich bei der "Erprobung" um die Abstimmung für die elektr. Anhängerstabilisierung handeln könnte.

Was sollte sonst noch, bei einer Kupplung die es schon 10 Monate gibt, erprobt werden.

Die mechanische Stabilität auf keinen Fall. Da ist bei jedem Polo alles gleich.

Für den elektrischen Anschluss des Anhängers und die Abstimmung auf den CAN-Bus dürfte ein Higk-Tech-Weltkonzern ebenfalls nicht monatelang brauchen. Auch das dürfte sich nicht von den anderen Polos unterscheiden.

Ein Vermittler hatte, wie ich durch telefonische Nachfrage festgestellt habe, einen Fehler bei der angeblich möglichen Kombination Polo 1,2TSI plus AHK. Auch dort war diese Kombi letztendlich nicht möglich.

vielleicht gibt es auch thermische Probleme. Dass z.B. der Motor mit seinem Kühlsystem doch nicht die angepeilte Leistung ziehen kann. Und zur Freigabe gehören ALLE Komponenten, die im Falle eines Umbaus umgeändert / nachgerüstet werden müssen...... (nicht nur der Eisenhaken hinten am Heck)

am 26. April 2010 um 6:21

Was besagt den die Freigabe? Eigentlich doch nur das die "Sache" nicht vom Hersteller geprüft wurde!

Es gibt wenn VW keine Freigabe erteilt, hatte ich mit den Reifen am Womo, die Möglichkeit zum Tüv zu gehen und sich dort zu Informieren. Wenn die sagen das ist nicht möglich weil .... dann hast du Pech gehabt.

Ansonsten baue eine AHK aus dem Ersatzteilhandel dran und lasse sie dir per §21 in Verbindung mit §19 der StvZO eintragen. Dann bist du auf der Sichern Seite.

Wenn du den §§ nicht brauchst um so besser. Spart Zeit und Geld.

Wegen Garantie würde ich mir keine Gedanken machen, die gilt eh nur für den Auslieferungszustand.

Zitat:

Original geschrieben von Hab_Spass

vielleicht gibt es auch thermische Probleme. Dass z.B. der Motor mit seinem Kühlsystem doch nicht die angepeilte Leistung ziehen kann. Und zur Freigabe gehören ALLE Komponenten, die im Falle eines Umbaus umgeändert / nachgerüstet werden müssen...... (nicht nur der Eisenhaken hinten am Heck)

War auch mein erster Gedanke. Amtlich geht es ja nur um die Sicherheit, sprich dass die AHK, Fahrwerk, Bremsen und Co. technisch dem Anhängegewicht angemessen dimensioniert sind. Ob der Motor das länger aushält ist dabei eine andere Frage.

Möglicherweise ist das Kühlsystem, Getriebe, Antriebswellen oder was auch immer nicht so stark ausgelegt so dass VW bedenken hat die AHK freizugeben.

Erlaubt ist der Anbau auf jeden Fall wenn in den Papieren eine Anhängelast eingetragen ist. Ob der Zugbetrieb aufgrund der Fahrzeugbelastung ohne Herstellerfreigabe besonders in Punkto Garantie so eine gute Idee ist ist eine ganz andere Frage.

Das ist eine blöde Situation und einfach anbauen, kann tatsächlich zum Problem werden, wenn später am Motor oder Getriebe ein Schaden auftritt. Schließlich ist der Händler/Werkstatt durch die viele Fragerei schon aufgescheucht und wird sich das merken!!!

Das technische Hauptproblem ist aber tatsächlich die Frage, läßt sich der Elektrosatz einfach so anschließen, muss eine Freischaltung erfolgen und wer macht das gegebenenfalls???? Wenn diese Frage geklärt ist, kann man über den Anbau der AHK nachdenken.

pfisti

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