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AHK selber einbauen

Themenstarteram 6. Juli 2008 um 11:42

Hallo zusammen.

Habe mich in den letzten tagen über eine Anhängerkupplung für meinen Focus Turnier MK2 informiert. In der Werkstatt wurde mir gesagt das ich mit Preisen um die 450 Eur. rechnen muss. Im Internet habe ich die Kupplung mit E-Satz für rund 180 Eur. gesehen.

Meine frage ist nun ob der Einbau recht Kompliziert ist??? Vielleicht hat jemand ein paar Bilder oder eine Einbauanleitung für mich. Würde mir gerne durch den selbst Einbau ein paar Eur. sparen.

Danke schonmal.

Gruß Hecke

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14 Antworten
am 7. Juli 2008 um 16:33

Hallo

habe meine Kupplung an meinen FoFo 2 selbst angebaut.

Mit E - Satz circa 2 Stunden gbraucht.

Bohrungen sind alle schon vorhanden, die Stoßsstange ganz flott mit ein paar Schrauben entfernt.

Habe die Kupplung damals bei www.Kupplung.de bestellt.

War eine super Anleitung dabei und eine kompetente Hotline haben Sie auch.

Ein Kabel wußte ich nicht wohin, hat mir die Hotline in einer Minute erklärt.

Kann ich nur empfehlen. Der Preis war auch so wie bei dir.

Gruß Tom

Themenstarteram 7. Juli 2008 um 18:58

Hallo,

Danke für die Antwort. Ja ich hatte auch bei Kupplung.de geschaut. Und die Ihre Preise hatten mir echt gefallen. Mit den gesparten 200 Eur. kann ich auch was anderes machen. Und wenn du sagst das es garnicht so schwer ist dann ist es ja super.

Muss ich dann mit der AHK noch beim TÜV vorbei??? Ist da auch schon ein ABE mit im Lieferumfang oder brauche ich das nicht???

Gruß Hecke

am 8. Juli 2008 um 15:08

Hallo,

die Kupplungen haben alle ein e Prüfzeichen.

Deshalb ist keine TÜV Vorführung nötig.

Also Einbauen und losfahren.

Gruß Tom

am 8. Juli 2008 um 16:44

Nein musst du nicht.Nur die ABE würde ich mitführen.

Im EU Ausland brauchst du das zwar auch nicht,aber wie die jeweilige Polizei das handhabt weis man nie und wenn man sich dort öfters aufhält ist es ratsam die AHK eintragen zu lassen.

 

Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) ist in diesen Fällen nicht

gefordert.

Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Abs. 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Abs. 1a z. B. eine sich durch den Anbau der Kupplungseinrichtung eventuell ergebende Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden. Auch im Zusammenhang mit den Änderungen der Fahrzeugpapiere ist eine Beteiligung eines aaSoP nicht gefordert. "

am 8. Juli 2008 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von Econic21

Nein musst du nicht.Nur die ABE würde ich mitführen.

Im EU Ausland brauchst du das zwar auch nicht,aber wie die jeweilige Polizei das handhabt weis man nie und wenn man sich dort öfters aufhält ist es ratsam die AHK eintragen zu lassen.

 

Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) ist in diesen Fällen nicht

gefordert.

Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Abs. 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Abs. 1a z. B. eine sich durch den Anbau der Kupplungseinrichtung eventuell ergebende Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden. Auch im Zusammenhang mit den Änderungen der Fahrzeugpapiere ist eine Beteiligung eines aaSoP nicht gefordert. "

Die AHK wird schon ab werk im fahrzeugbrief eingetragen!!!!!!!

am 8. Juli 2008 um 20:21

Er möchte seine AHK nachträglich selber einbauen.

Muss bei der Stoßstange dann etwas rausgesägt werden?

Oder wirklich einfach Plug und Play?

am 10. April 2010 um 15:45

Hallo,

ja es muß ein wenig ausgeschnitten werden. Aber im nicht sichtbaren Bereich.

Ist OK.

sprich wenn die stoßstange ab ist, einfach mal mit der Stichsäge ran und gut ist.? Vorher natürlich anzeichnen etc!Wie groß ist der Auschnitt in etwa? Durchmesser max. 10cm würde ich jetzt mal schätzen oder?

am 11. April 2010 um 18:16

Wenn du die AHK hast, steht in der Anleitung, wie groß der Ausschnitt sein muß.

Ab Facelift nur noch ca. 2-3cm in der Tiefe, vorher war es schon ca. 8 cm.

Mit der Stichsäge und gut, aber natürlich mit etwas Vorsicht, damit

nichts verkratzt wird und falls vorhanden, auf die Kabel der PDC aufpassen.

Hallo!

Ich habe eine dringende Frage.

Meine Anhängerkupplung wurde von einer Werkstatt eingebaut, jetzt ist der innere Träger der Stoßstange (hoffe ihr wisst was ich meine) übrig. Sie sagen, dass das Teil nicht rein muss. Die Stossstange ist aber jetzt nicht mehr so steif und fest wie vorher. Muss dieser Innenträger nun tatsächlich weg, oder bleibt er dran? Ich habe eine bebilderte Einbauanleitung fürs Facelift gefunden, dort wurde nur die mittlere Lasche abgeschnitten, der Rest blieb eingebaut. Bitte bestätigt mir kurz, ob das bei dem Vorfacelift auch so ist. Nicht, dass ich mich bei der Werkstatt zum Affen mach... :)

Mein Auto ist übrigens ein Turnier, Bj. 2007.

Danke und Gruß

Alex

Hallo

Die Plastikleiste bleibt drin und wird in der Mitte nur gekürzt.

Der Metallträger wandert in die Mültonne oder in den Schrott.

Wird duch die Kupplung ersetzt.

 

Gruss Mondeo1997

Hallo,

ich habe an meinem C-Max selber eine abnehmbare Anhängerhupplung von Oris angebaut, die auch beim Turnier paßt.

Das alte Metall-Innenleben in der Stoßstange kommt raus. Ersetzt wird dieses durch ein deutlich massiveres Teil, an dem die Kupplung selbst befestigt wird. Die kleine Plastiklasche hinten, die je nach Einbauanleitung der Kupplung gekürzt oder entfernt wird dient zur Befestigung von einem Verteiler des Abstandwarners und kann u.U. im Weg sein (Teil wird dann ggf. mit Kabelbindern an der neuen Traverse befestigt). Die Schürze selbst sitzt nach dem Einbau genauso fest wie vorher.

Gruß

fofok

Hi!

Danke für eure Antworten.

Ein Metall - Innenleben habe ich nicht gesehen. Nur einen Querträger aus Kunststoff, welcher hinter die Stossstange kommt. Interessanterweise hat auch noch jemand die eine Seite der Halterung weggeschnitten (siehe Bild). Irgendwie haben die das wohl verbockt...

Ich habe die verbleibende Lasche mit einem roten Kreis markiert. Die von der Werkstatt abgeschnittene ist spiegelverkehrt auf der anderen Seite. Da dort mit einer Säge rumgeschnitten wurde gehe ich mal davon aus, dass das nicht ab Werk war... Der Werkstattarbeiter behauptet aber nix an dem Träger abgeschnitten zu haben... Der Chef hats aber trotzdem schnell eingesehen und will einen neuen Träger kaufen, wenn er denn wirklich trotz AHK noch rein kommt.

Gruß

Alex

08112010074
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