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AHK

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 5:58

Hallo,

nach Betätigen der Suchfunktion und Nichtfinden von Informationen die mich weiterbringen nun an Euch die Bitte mir weiterzuhelfen.

In meinem Schein( Bj. 2009/12) ist eine AHK eingetragen, allerdings befindet sich keine am Fahrzeug. Heißt das das da mal eine Abnehmbare eingebaut war und die irgendwo auf der Strecke geblieben ist, oder bedeutet das, dass die Vorrichtung ( Elektrisch und mit Verstärkung) zwar vorbereitet ist, aber letztlich niemals eine dran war.

Was muss ich noch für einen Aufwand betreiben um eine AHK zu befestigen, bzw. was ist schon drin wenn dieser Eintrag im Schein ist?

Vielen Dank im Vorraus

Phaetologe

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Phaetologe

In meinem Schein( Bj. 2009/12) ist eine AHK eingetragen, allerdings befindet sich keine am Fahrzeug.

Also in dem Falle sollte schon eine vorhanden sein. Beim Phaeton ist die abnehmbar ausgeführt.

Du kannst mit einem Blick unter die Heckschürze leicht visuell kontrollieren, ob die Aufnahme für die Kupplung und der elektrische Anschluß vorhanden ist.

Die Aufnahme ist optisch einfach ein Loch mit massiver Stahlwandung. Der elektrische Anschluß ist schwenkbar auf Fahrerseite daneben (Drehpunkt ist neben der Aufnahme, die Anschlüsse zeigen dann Richtung Fahreraussenseite).

MfG

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 10:59

Vielen Dank für Ihre Antwort,

gesagt getan, bin unters Auto gekrochen und nix von alledem ist sichtbar gewesen. Jetzt habe ich bei meinem Verkäufer angerufen und der berichtete mir das seit zwei Jahren alle neuen Phätonen mit einem Eintrag einer AHK im Brief ausgeliefert werden, ganz egal ob tatsächlich eine dran ist oder nicht. Damit soll dem Besitzer ermöglicht werden bei einem nachträglichem Einbau nicht zum TÜV zu müssen.

Auf sowas muss man erstmal kommen ...

Ich hab's nicht geglaubt - auch in meinem Schein steht etwas von AHK, und so was hab ich definitiv nicht hinten dran ... Welt der Wunder!:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Phaetologe

...das seit zwei Jahren alle neuen Phätonen mit einem Eintrag einer AHK im Brief ausgeliefert werden, ganz egal ob tatsächlich eine dran ist oder nicht. Damit soll dem Besitzer ermöglicht werden bei einem nachträglichem Einbau nicht zum TÜV zu müssen.

Stark. Man lernt nie aus.

Aber ich finde das mal eine richtig gute und anwenderfreundliche Idee!

MfG

moin,

 

diese Information ist vielleicht anwenderfreundlich, aber letzten Endes sollte eigentlich( wenn's schon drinsteht) eine AHK dabei sein, ich vermute auch, das die in der GMD gewarteten Phaetons die AHK agenommen bekommen, und der Kunde der 1% Aktion gar keine Bekommt, das ist geddmacherei, komisch.

Jedenfalls ist sie gut, wir wenden die öfters an... Empfehlenswert,

 

Phaetonfreak

Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 19:09

Hm, ne, glaub ich nicht das da jemals eine AHK dran war. Geldmacherei ist das nicht, zumindest nicht so.

Andererseits könnte ich ja nun mit dem Eintrag irgendeine AHK einbauen, muss also keine "TÜV -genehme" nehmen, bzw. nicht die Westphalia oder die baugleiche original Werks-Ahk von VW. Spätestens da schneiden die sich doch ins eigene Fleisch weil kein ZUbehör-Verkauf und ebenso der Fahrzeugführer bringt sich in Gefahr wenn bei dem die AHK nicht mit dem Eintrag übereinstimmt.

Oder aber es ist die einzigste Möglichkeit für Leasingnehmer eine AHK dranzubauen, da sie ja keinen Brief haben um eine Nachrüstung eintragen zu lassen? ( oder wird des nur im Schein eingetragen?) Wenn dem so ist, ist das eine feine und vorausschauende Freundlichkeit.

Bißchen verwirrt...aber gut so

am 26. Oktober 2010 um 20:51

Hallo und guten Abend erst mal von meiner Seite.

Bin neu hier, aber schon länger interessierter Leser.

Werde meinen Dicken wohl Anfang nächster Woche holen können. Vieleicht auch früher?! Ist schon ein Erlebnis, die " Lieferpolitik " von VW`s 1% Phaetons. Kommunikation zwischen GMD und Händler und letzendlich dem Endverbraucher. Naja, was soll´s. Anderes Thema.

Nach dem lesen des Threads, will ich hoffen das meiner nee Ahk dran hat. Stand nämlich so in der Fahrzeugbeschreibung (------- Anhängevorrichtung abnehmbar-------) und war auch ein Entscheidungskriterium. Auch auf mehrfache Anfrage beim freundlichen wurde mir das zugesichert. Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.;)

Gruß Mad1503

Hallo Mad,

herzlich Willkommen hier im Forum. Halte uns auf dem Laufenden.

Eine gute Woche noch,

am 26. Oktober 2010 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Hallo Mad,

herzlich Willkommen hier im Forum. Halte uns auf dem Laufenden.

Eine gute Woche noch,

Danke.

Ich willl hoffen das die Woche gut wird.:):D Warte ja schon seit über 3 Monaten auf das Schmuckstück. Auslieferungsfreigabe war am 19.10.2010.

Gruß Mad1503

Zitat:

Original geschrieben von VW Phaeton freak

moin,

 

diese Information ist vielleicht anwenderfreundlich, aber letzten Endes sollte eigentlich( wenn's schon drinsteht) eine AHK dabei sein, ich vermute auch, das die in der GMD gewarteten Phaetons die AHK agenommen bekommen, und der Kunde der 1% Aktion gar keine Bekommt, das ist geddmacherei, komisch.

Jedenfalls ist sie gut, wir wenden die öfters an... Empfehlenswert,

 

Phaetonfreak

Und dann werden sie bei ebay verkauft ;)

In den neuen Fahrzeugscheinen steht die Anhängerkupplung immer drin, sofern sie auch werkseitig angeboten wird.

Bei meinem Zweitfahrzeug (Polo, Bj 2007, 55PS) ist die AHK auch eingetragen.

Der Polo wird definitiv nicht in der GMD gewartet ;) und wurde von mir auch ohne AHK bestellt.

Kurz gesagt: Sie steht im Schein, auch wenn keine verbaut ist. Es ist i.d.R. dann auch keine Vorverkabelung oder Steuergerät vorhanden.

Schade, daß die nicht auch noch von vorneherein andere Dinge eintragen, für die man sonst zum TÜV muss. Aber sonst eine gute Idee, die natürlich das Sicherheitskonzept des TÜV in dem Sinne verwässert, daß man sich eines nachträglichen professionellen Einbaus der AHK nie gewiss sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Schade, daß die nicht auch noch von vorneherein andere Dinge eintragen, für die man sonst zum TÜV muss. Aber sonst eine gute Idee, die natürlich das Sicherheitskonzept des TÜV in dem Sinne verwässert, daß man sich eines nachträglichen professionellen Einbaus der AHK nie gewiss sein kann.

Wenn die AHK auch nicht sofort nach dem Einbau von einem Sachverständigen des Tüv, Dekra, usw. begutachtet wird, so wird ein Prüfer doch spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung, also im schlimmsten Fall nach 2 Jahren, einen Blick darauf werfen und auch die Elektrik überprüfen.

Bei einer Eintragung wird ja auch nicht viel mehr gemacht.

Elektrik wird überprüft und Typenschild der AHK mit Teilegutachten verglichen.

Wenns hoch kommt, überprüfen sie noch, ob Werksseitiger Rostschutz an den Kontaktstellen entfernt wurde, soweit das möglich ist.

am 28. Oktober 2010 um 15:49

Wollte auch grad sagen, bei solchen Teilen hat man doch selbst ein Interesse, dass das ordentlich gemacht wird.

Wenn die jemand selber hinpfuscht, seinen Hänger verliert und Fremdschaden verursacht hilft wahrscheinlich auch die Eintragung nicht.

Das ist halt ein Zugeständnis das man verantwortungsvoll nutzen muss.

Bei mir ist ein Selbstleuchtendes Nummernschild eingetragen, ist aber nichts verbaut.

Zitat:

Original geschrieben von Ph-V10-Heliochrom

Bei mir ist ein Selbstleuchtendes Nummernschild eingetragen, ist aber nichts verbaut.

Ja, bei mir auch.

Dsa brachte mich auf die Idee, das selbstleuchtende Nummernschild dann auch gleich nachzurüsten,

siehe Bild in meinem Fahrzeug-Profil.

Nur wenn ich mir jetzt, ohne vorhandenen Eintrag, eine AHK nachrüste, brauch ich diese ja auch nicht mehr Eintagen lassen, solange auf dem Typenschild der AHK die Genehmigungsnummer nach

Richtlinie 90/20/EG e 13 00-0732 vorhanden ist.

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